Mittwoch, 20. März 2013

Vollzugsdefizit und Rechtsbruch


Wenn die Gemahlin dem Gemahl den ehelichen Geschlechtsverkehr verweigert, könnte man mit einigem Recht von einem Vollzugsdefizit sprechen.

Wenn das Bundesverfassungsgericht von einem Vollzugsdefizit spricht, meint es damit etwas anderes. Es hat diesen Begriff nach meinen Recherchen erstmals im Jahre 2004 im Zusammenhang mit der Spekulationssteuer gebraucht, damals im Sinne einer Norm, die faktisch oder strukturell nicht durchgesetzt wird oder werden kann. Neuerdings umschreibt es damit auch den Umstand, dass viele Richter sich an gewisse gesetzliche Regeln einfach nicht halten. So nachzulesen in seinen Urteilen vom 19.03.2013 zur Verständigung, dem "Deal".

Dieses "Vollzugsdefizit" beruht aber entgegen seiner sonstigen Definition weder auf einem Sachzwang (faktisches Vollzugsdefizit) noch auf mangelhaften gesetzlichen Regelungen (strukturelles Vollzugsdefizit), sondern einzig und allein darauf, dass zahlreiche Richter die Prozessordnung lieber nicht anwenden, wenn es ihrem Wohlgefallen abträglich wäre.

Bei einfachen Leuten hieße so etwas schlicht und ergreifend Rechtsbruch.




2 Kommentare:

  1. "Wenn die Gemahlin dem Gemahl den ehelichen Geschlechtsverkehr verweigert..."

    siehe BGH IV ZR 239/65 vom 02.11.1966 (= NJW 1967, 1078):
    Die Frau genügt ihren ehelichen Pflichten nicht schon damit, daß sie die Beiwohnung teilnahmslos geschehen läßt. Wenn es ihr infolge ihrer Veranlagung oder aus anderen Gründen, zu denen die Unwissenheit der Eheleute gehören kann, versagt bleibt, im ehelichen Verkehr Befriedigung zu finden, so fordert die Ehe von ihr doch eine Gewährung in ehelicher Zuneigung und Opferbereitschaft und verbietet es, Gleichgültigkeit oder Widerwillen zur Schau

    dazu Derleder, KJ






    zu tragen. Denn erfahrungsgemäß vermag sich der Partner, der im ehelichen Verkehr seine natürliche und legitime Befriedigung sucht, auf die Dauer kaum jemals mit der bloßen Triebstillung zu begnügen, ohne davon berührt zu werden, was der andere dabei empfindet.

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  2. Naja, zum Dealen gehören ja auch immer mindestens zwei.

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