Montag, 7. November 2011

Unter Vorhalt einer Schusswaffe

In Hamburg wird derzeit gegen einen von der Presse so genannten "Linken-Anwalt" wegen Vorwurfs des Verstoßes gegen das Waffengesetz verhandelt. Die Lokalpresse berichtet mit vielen eindrucksvollen Photos hier, der Kollege Wings kommentiert hier. Objekt des Anstoßes ist ein Signalgeberhalter, den der Kollege einem Polizeizeugen vorgehalten hatte. Der Präsident der Hanseatischen Rechsanwaltskammer Hamburg hat angekündigt, den heutigen Verhandlungstermin persönlich beobachten zu wollen.

Mir kommt dabei eine Erinnerung: Vor etwa fünfzehn Jahren, als ein später zu vorübergehendem politischen Ruhm gekommener Amtsrichter namens Schill noch sein Richteramt bekleidete, berichtete im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft ein Mitreferendar von der folgenden Begebenheit:

Er habe seine Pflichtstation bei der Staatsanwaltschaft abgeleistet und sei mit seinem Ausbilder in einer mündlichen Verhandlung gewesen. Nach Abschluss der Beweisaufnahme habe sein Ausbilder ihn ermutigt, erstmals in seinem Leben einen Schlussvortrag zu halten. Der Referendar aber habe gezögert.

Da habe der Vorsitzende Richter aus einem auf dem Richtertisch liegenden Asservatentüte eine Pistole entnommen und habe mit den Worten "Plädieren Sie!" den Lauf auf den Referendar gerichtet.

Der Vorfall hat seinerzeit gemäßigte Empörung bei der Personalstelle ausgelöst, irgendwelche Konsequenzen hat er wohl nie gehabt. Den Wahrheitsgehalt der Darstellung allerdings hat meines Wissens niemals jemand bestritten.

Was lernen wir also aus diesem Vorfall? Entweder haben sich die Sitten mit der Zeit geändert - oder aber es besteht ein wesentlicher Unterschied dazwischen, ob ein Richter eine Waffe aus purem Daffke in die Hand nimmt oder ob ein Verteidiger damit eine prozessuale Handlung unterstützen will. Der Richter darf selbst ohne ersichtlichen Grund mit der Waffe hantieren, der Verteidiger darf es nicht einmal zur Ausübung seines Amtes.

Eine derartige Ungleichbehandlung sollte eigentlich nicht sein.

5 Kommentare:

  1. Der Verteidiger hat offenbar nur den Haltegriff gezeigt. Die restlichen Teile und vor allem die Munition waren nicht in der Nähe. Der Griff allein kann gar nicht "als Waffe geführt" oder gar in Gebrauch genommen werden.

    Einmal mehr ist dieser heutige Prozess eine gewaltige Farce.

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  2. Warum schafft es eigentlich keiner der Anwälte, die sich bisher zu einem Kommentar bemüßigt gefühlt haben, zwischen der Frage, ob es sich überhaupt um eine "Waffe" i.S.d. WaffG handelt handelt (was in der Tat zweifelhaft erscheint), und der ganz anderen Frage, ob schon die Absicht, damit "eine prozessuale Handlung zu unterstützen", es rechtfertigt, sich eine Waffe i.S.d. WaffG zu beschaffen, sie längere Zeit zu besitzen und mit ihr z.B. einmal durch die Stadt zum Prozess zu fahren (was man doch wohl nicht im Ernst vertreten kann), zu differenzieren??

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  3. @ Gast: Die Frage ist geklärt. Es handelt sich dabei um eine unter das WaffG fallende Waffe, zumindest nach einem Gutachten des LKA Hamburg. Das ist nicht der Punkt. Es geht eher um die Frage, ob der ganze Prozess nicht eine Farce ist, weil man einen solchen Vorwurf bei einem Nicht-Anwalt wohl ohne viel Federlesens eingestellt hätte.

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  4. Was ist ein "Signalgeberhalter"?

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  5. Ganz einfach: Wo kein Kläger, da kein Richter. Quod licet Jovi non licet bovi.

    Staatsanwaltschaft, Gericht und Referendar Schill standen ja alle auf Seiten "der" Justiz. Da pinkelt man sich nicht ins eigene Wohnzimmer.

    Wir Anwälte sind zwar Organe der Rechtspflege, doch mit welchem Organ wir gleichzusetzen sind in den Augen der Justiz, möchte ich hier nicht weiter vertiefen. Jedenfalls hat der Kollege wohl zum falschen team gehört.

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