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Dienstag, 8. November 2011

Urteil ohne Akte

Amtsgericht, Strafsache, Unfallflucht. Der Mandant hatte sich bereits selbst gegenüber der Polizei geäußert und Schadenswiedergutmachung angeboten; er habe den Zusammenprall mit dem geschädigten Fahrzeug nicht bemerkt. Der ermittelnde Polizeibeamte hatte in seinen Schlussvermerk immerhin aufgenommen, dass der Unfall für den Mandanten wohl zumindest taktil und visuell nicht wahrnehmbar gewesen sei.

Warum klagt man so etwas eigentlich an? Der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft weiß es nicht, denn er kennt die Akte gar nicht. Aus der Hauptverhandlung kennt er bisher nur die Erklärung des Mandanten. Eines aber weiß der Staatsanwalt trotzdem ganz genau: Eine Einstellung des Verfahrens kommt nicht in Betracht. Schließlich steht der Verdacht einer Straftat im Raum, und der Mandant war früher bereits wegen anderer Delikte im Straßenverkehr aufgefallen.

Es sieht ganz so aus, als könne die Staatsanwaltschaft nicht nur auf Beweismittel (siehe hier den Bericht des Kollegen Müller), sondern auch auf die Ermittlungsakten vollständig verzichten.

Hauptsache, es kommt nicht zum Freispruch.

Montag, 7. November 2011

Unter Vorhalt einer Schusswaffe

In Hamburg wird derzeit gegen einen von der Presse so genannten "Linken-Anwalt" wegen Vorwurfs des Verstoßes gegen das Waffengesetz verhandelt. Die Lokalpresse berichtet mit vielen eindrucksvollen Photos hier, der Kollege Wings kommentiert hier. Objekt des Anstoßes ist ein Signalgeberhalter, den der Kollege einem Polizeizeugen vorgehalten hatte. Der Präsident der Hanseatischen Rechsanwaltskammer Hamburg hat angekündigt, den heutigen Verhandlungstermin persönlich beobachten zu wollen.

Mir kommt dabei eine Erinnerung: Vor etwa fünfzehn Jahren, als ein später zu vorübergehendem politischen Ruhm gekommener Amtsrichter namens Schill noch sein Richteramt bekleidete, berichtete im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft ein Mitreferendar von der folgenden Begebenheit:

Er habe seine Pflichtstation bei der Staatsanwaltschaft abgeleistet und sei mit seinem Ausbilder in einer mündlichen Verhandlung gewesen. Nach Abschluss der Beweisaufnahme habe sein Ausbilder ihn ermutigt, erstmals in seinem Leben einen Schlussvortrag zu halten. Der Referendar aber habe gezögert.

Da habe der Vorsitzende Richter aus einem auf dem Richtertisch liegenden Asservatentüte eine Pistole entnommen und habe mit den Worten "Plädieren Sie!" den Lauf auf den Referendar gerichtet.

Der Vorfall hat seinerzeit gemäßigte Empörung bei der Personalstelle ausgelöst, irgendwelche Konsequenzen hat er wohl nie gehabt. Den Wahrheitsgehalt der Darstellung allerdings hat meines Wissens niemals jemand bestritten.

Was lernen wir also aus diesem Vorfall? Entweder haben sich die Sitten mit der Zeit geändert - oder aber es besteht ein wesentlicher Unterschied dazwischen, ob ein Richter eine Waffe aus purem Daffke in die Hand nimmt oder ob ein Verteidiger damit eine prozessuale Handlung unterstützen will. Der Richter darf selbst ohne ersichtlichen Grund mit der Waffe hantieren, der Verteidiger darf es nicht einmal zur Ausübung seines Amtes.

Eine derartige Ungleichbehandlung sollte eigentlich nicht sein.

Freitag, 4. Februar 2011

Der Rechtskasper kommt nicht

Jurist und Journalist: Das klingt zwar ähnlich, aber in Wahrheit prallen zwei Welten aufeinander. Wie sehr das (Straf)Recht und die Presse auf Kriegsfuß miteinander stehen, zeigt sich wieder einmal am Fall Kachelmann.

Heute beklagt sich der STERN in seiner Online-Ausgabe darüber, dass der Prozess so langweilig sei. Gerade so, als ob es nicht um die Zukunft des Angeklagten, sondern allein um die Unterhaltung der Massen vor Ort und an den Medien ginge. Es soll sogar schon Buh-Rufe in der Hauptverhandlung gegeben haben. Ein krasseres Missverständnis ist kaum denkbar.

Der STERN spricht von einer "äußerst zähen Veranstaltung", die sich zu einem "Stellungskrieg" entwickelt habe. Strafverteidigung ist Kampf, hätte der alte Dahs gesagt. Da fragt man sich, wie sich der STERN einen Strafprozess eigentlich sonst so vorstellt. Irgendwie ist dieser hier jedenfalls so gar nicht pressekompatibel. Vielleicht liegt das an dieser störenden Prozessordnung, von der dieser merkwürdige Anwalt immer redet. Wie viel der redet! Und wie schlecht man das versteht! Letztens hatte der schon wieder so eine Schachtelkonstruktion, das können wir in unserem Blatt nicht bringen, das versteht wieder keiner!

Das gefällt unseren Lesern aber gar nicht, und die sind schließlich das Wichtigste, das haben die uns auf der Journalistenschule doch immer beigebracht. Kommt wenigstens zwischendurch mal der Rechtskasper vorbei? Alles eine langweilige Show hier. Beim STERN heißt das wörtlich:

"Für den Juristen mag das alles wichtig sein, für den geneigten Zuschauer ist dieses Geplänkel oft schwer zu verstehen."

Gibt es am Schluss wenigstens eine Hinrichtung? Davon könnte man dann zumindest eindrucksvolle Photos machen; das versöhnt den geneigten Leser dann wieder etwas mit der tristen Verhandlung. So wie damals bei Saddam zum Beispiel.

Freitag, 10. Dezember 2010

Gekauft, nicht recherchiert

Die Pressefreiheit ist ein hohes Gut. Aber Vorsicht! - Was so anfängt, geht bestimmt sterbenslangweilig weiter, werden Sie jetzt wahrscheinlich denken. Doch nein!

Denn Kachelmanns Verteidiger hat bekanntlich beantragt, die Redaktionsräume des Focus' und der Bunten zu durchsuchen. Der Kollege Vetter vom Lawblog berichtete hier. Und schon singt er wieder, der Chor der Blöden, diesmal in Gestalt des Deutschen Journalisten-Verbandes. Das wäre ein Eingriff in die Pressefreiheit. Nun ja. Besser als ein Eingriff in die persönliche Freiheit, wird sich Jörg Kachelmann denken.

Was uns der Deutsche Journalisten-Verband nicht mitteilt, ist im übrigen, worin denn hier der behauptete Grundrechtseingriff liegen soll. Was hat das eigentlich mit Pressefreiheit zu tun? Für den Fall, dass ein Gericht dies anordnet, können gem. § 103 StPO Räumlichkeiten anderer Personen als der des Verdächtigen durchsucht werden. Das gilt zunächst einmal grundsätzlich auch für Redaktionen des Burda-Verlages. Allerdings sind Durchsuchungen unzulässig, wenn sie dem Auffinden von Gegenständen dienen soll, die gem. § 97 Abs. 1 StPO der Beschlagnahme nicht unterliegen. Das Beschlagnahmeverbot wiederum knüpft daran an, ob die betreffenden Personen ein Zeugnisverweigerungsrecht hätten.

Dieses Zeugnisverweigerungsrecht hätten gem. § 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO Pressemitarbeiter. Hurra, da ist sie, die Pressefreiheit! Haben wir den bösen Wicht von Verteidiger also erwischt.

Ich denke nein. Denn so ist es nicht. Die Durchsuchung dient ja nicht dem Auffinden von Material des Pressemitarbeiters, gesucht sind Aussagen der Zeugin, die ihre - unter Ausschluss der Öffentlichkeit gemachten - Aussagen ja bekanntlich an den Burda-Verlag verkauft hat. Und diese Zeugin hat kein Zeugnisverweigerungsrecht.

Das Presserecht unterscheidet zu Recht sehr feinsinnig zwischen selbst recherchiertem Material und solchem, das eben dies nicht ist. Und kaufen und recherchieren, das sind zwei grundverschiedene Dinge, oder?

Donnerstag, 15. Juli 2010

Ist dem Zeugen etwas aufgefallen?

Die Zeugenaussage ist das schlechteste Beweismittel überhaupt. Zeugen sehen nur das, was sie sehen wollen, nehmen das mitunter auch noch falsch wahr und erinnern sich hinterher an Dinge, die sie gerne gesehen hätten, aber nicht gesehen haben.

Traurigerweise nehmen Gerichte - insbesondere Strafgerichte - gleichwohl praktisch alles für bare Münze, was ein Zeuge sagt, erst recht, wenn es ein Belastungszeuge ist. Ein Gericht davon zu überzeugen, dass ein Zeuge die Unwahrheit gesagt haben könnte, ist ein Kampf gegen Windmühlenflügel. Stellt der Verteidiger eine Zeugenaussage in Frage, wird dies von der Staatsanwaltschaft zumeist mit der rüden Kampfphrase "Wollen Sie dem Zeugen etwa unterstellen, dass er lügt?" gekontert. Dabei ist es eigentlich Aufgabe der Staatsanwaltschaft, die Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen zu überprüfen.

Diese Standardphrase von Staatsanwaltschaft und Gerichten ist zudem eine dreiste Verzerrung des eigentlichen Problems: Nicht die vorsätzliche Falschaussage - vulgo Lüge - ist nämlich das Problem, sondern die falsche Wahrnehmung, die falsche Erinnerung oder falsche Wiedergabe dieser Erinnerung. Das alles ist in den Köpfen von Staatsanwälten nicht existent, obwohl es praktische keinen Zeugen gibt (geben kann), der sich korrekt erinnert.

Wie falsche Wahrnehmung z. B. funktionieren kann, sieht man sehr schön in diesem Klassiker der Wahrnehmungspsychologie. Wer dieses Video noch nicht kennt: Unbedingt ansehen und den Test machen!

Kann man ein Gericht eigentlich über einen Beweisantrag zwingen, sich dieses Video anzugucken, um ihm vor Augen zu führen, wie sehr Zeugen sich irren können? Ich fürchte nein. Und das ist eine grandiose Fehlleistung des Gesetzes.

Mittwoch, 30. Juni 2010

Das Prozessorakel des Wetterfroschs

Jetzt wird es aber prozessual wirklich interessant im Fall Kachelmann: Der für Freitag angesetzte Haftprüfungstermin ist hinfällig geworden. Denn die Verteidigung hat nun Haftbeschwerde eingelegt und den Haftprüfungsantrag offenbar zurückgenommen; beides schließt sich bekanntlich aus.

Ob Verteidigung auf leisen Sohlen daherkommen soll oder aber mit Krawall, das wurde bereits umfangreich diskutiert, jetzt sind die Interpreten gefragt:

Was kann wohl der Grund für diesen Sinneswandel sein? War die Verteidigung von Frau Rückerts Artikel derart beeindruckt, dass sie jetzt den Turbo eingeschaltet hat? Ist eine Haftbeschwerde überhaupt der Turbo? Was mag der Verteidiger in seiner Haftbeschwerde vortragen, was das Gericht noch nicht weiß? Denn nur auf die gerichtsbekannten Gutachten zu verweisen, dürfte als Argument kaum ausreichen, um das Gericht von seiner bisherigen Einschätzung abzubringen.

Oder will die Verteidigung die Haftsache mit Absicht frühzeitig in die nächste Instanz treiben - mit dem bekannten Risiko, sich zu präjudizieren? Werden wir am Ende gar einen triumphierenden Herrn Birkenstock erleben und wir alle haben seine geniale Taktik nur nicht verstanden?

Eins aber scheint mir klar: Wenn das mit der Haftbeschwerde nicht klappen sollte, wird es dunkel für den Wetterfrosch.