Montag, 25. Oktober 2010

Eine systematische Verblödung

Es gibt Rechtsprobleme, die sind einfach keine. Im Internet gibt es besonders viele davon und etliche davon haben mit Datenschutz zu tun oder dem, was einige Leute dafür halten.

Derzeit diskutiert man unverständlicherweise aufgeregt, ob ein mehr oder minder berühmter Blogger öffentlich Spekulationen über die Identität von Kommentatoren anstellen darf. Diskutiert wird dieses Nullproblem hier beim Kollegen Kompa, hier beim Kollegen Stadler und hier bei Dirk von Gehlen, dem Redaktionsleiter von jetzt.de (SZ) .

Nachvollziehbar ist das alles nicht. Warum sollte ein Autor keine Spekulationen darüber anstellen dürfen, wer hinter dem Zeugs steckt, das anonyme Leser so unter seine Texte schreiben? Noch dazu, wenn man es so zurückhaltend und ausgewogen tut, wie es der betroffene Blogger hier tut. Gegen welches Gesetz sollte das verstoßen? Gegen das BDSG sicher nicht, und sonst wäre mir auch keine Norm ersichtlich.

Anders herum wird ein Schuh daraus: Wer meint, seinen Senf irgendwo dazugeben zu müssen - und das sind im Internet fast alle - der sollte das gefälligst unter seinem eigenen Namen tun, damit man ihn anreden kann. Diejenigen, die anonym schreiben, werden wissen warum. Wer unter seinem Geschreibsel seinen Namen nicht lesen will, der muss sich fragen, warum er es dann nicht lieber gelassen hat.

Also liebe Blogger und Kommentatoren: Alles halb so wild! Außer vielleicht dem Kommentar eines - namentlich sich zu erkennen gebenden - Rechtsbloggers, der in seinem Kommentar den Niggemeier zum Niggermeier gemacht hat. Oder war das etwa ein Schreibversehen, Herr Kollege?

7 Kommentare:

  1. Auch wenn ich dem Ergebnis nicht widersprechen will, sollte man vielleicht einmal über den Widerspruch nachdenken, der sich einerseits aus dem Bereitstellen der anonymen Kommentarmöglichkeit und der nachgehenden (öffentlichen) Überlegung über die Identität des Kommentators ergibt.

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  2. "Warum sollte ein Autor keine Spekulationen darüber anstellen dürfen..."

    Sechs, setzen: Darum geht es nicht. Die Spekulationen sind dem Blog-Autor erlaubt, fraglich ist, ob er die beim Kommentieren hinterlegte E-Mail-Adresse später bekannt geben durfte, was ein handfestes Problem des BDSG/TMG ist. Zum einen besteht der Zwang, Pseudonyme zu ermöglichen (§13 VI TMG), zum anderen der Grundsatz, das mit Einwilligung veröffentlicht werden darf (§4a BDSG).

    Vielleicht möchte der Autor dieses Blogs kurz und prägnant erklären, warum die Veröffentlichung der Mail-Adresse kein Problem war?

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  3. Die Emailadresse wurde nicht veröffentlicht. Nur die Tatsache, daß verschiedene Kommentatorennamen die gleiche Adresse haben und daß einiges darauf hindeutet, daß der Klarname KND echt ist.

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  4. "Nachvollziehbar ist das alles nicht. Warum sollte ein Autor keine Spekulationen darüber anstellen dürfen, wer hinter dem Zeugs steckt, das anonyme Leser so unter seine Texte schreiben? [...] Gegen welches Gesetz sollte das verstoßen? Gegen das BDSG sicher nicht, und sonst wäre mir auch keine Norm ersichtlich."

    Kennen Sie das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 I GG i.V.m. Art. 1 I GG) und dessen zivilrechtliche Ausprägung in Form von §§ 823, 1004 analog etwa nicht?

    Wer -auch nur spektulativ- jemanden in eine bestimmte Ecke drängt, greift in das allgemeines Persönlichkeitsrecht ein. Ob gerechtfertigt (Stichwort: gegenstehende Interessen) oder nicht, muss abgewogen werden.

    So aus der Welt, wie es hier dargestellt wird, ist es aber sicher nicht.

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  5. Hallo Herr Nebgen,

    also wie das juristisch aussieht, weiß ich natürlich nicht. Ich hatte nie Anlass, mich mit sowas beschäftigen zu müssen, aber..

    Als ehemaliger Compuserver (da steckte das www noch krabbelnd in den Windeln), und aufmerksamer Nutzer und Verfolger der Technik und der Sitten im Netz seit diesen Urzeiten, muss ich sagen: Früher war alles besser! *mitkrückstockfuchtel* ;o)
    Da hat man das einfach nicht gemacht; da gab es noch sowas wie Netiquette.
    Trollpostings oder einfach Meinungen, die einem nicht passen, einfach rauslöschen? Kein Problem, aber den Gegenwind der u.U. sturmlaufenden Netzgemeinde musste man dann auch aushalten.

    Klarnamen rausgeben? Niemals nie nicht!
    Unanständig. Tabu. Ins Klo gegriffen. Sich selbst disqualifiziert. Hoëcker is raus!

    Ich bin mir nicht wirklich sicher, ob es heute besser oder schlechter ist, über sowas diskutieren.
    Ich glaube, ich bin da etwas altmodisch.
    Das so eine Onlinerangelei aber nun schon Juristen beschäftigt, stößt bei mir auf Unverständnis und Sorge.
    Ist es wirklich schon so weit, oder ist es, wie Sie sagen, und ich hoffe, nur Schall und Rauch?

    mfg
    Waldbaer

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  6. Anstelle einer Auseinandersetzung insbesondere mit dem anonymen Troll 25.10.2010, 09:53, hier der link zu einem schönen Beitrag: http://www.freitag.de/community/blogs/ed2murrow/trolle-voraus
    Besser hätte ich es nicht ausdrücken können. ;-)

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