Mittwoch, 4. August 2010

Das Schweigen der Strafrechtler

Junge, wissensdurstige Juristen haben hier etwas ins Netz gestellt, das sie das "Minibar-Dilemma" genannt haben. Viel diskutiert, beklagt man sich dort auch, dass die zahlreichen bloggenden Strafrechtler sich nicht zu Wort melden. Gipfel der Frechheit, unterstellt man ihnen dort doch gar, auf materiell-rechtliche Fragen keine Antwort zu wissen!

Weit gefehlt! Nur ist es leider so:

Bei der behandelten Situation (Nüsse aus Minibar gegessen und später ersetzt) handelt es sich weder um ein strafrechtliches Problem, noch um ein Dilemma. Ein Dilemma ist eine Situation, die zwei Wahlmöglichkeiten bietet, die beide zu einem unerwünschten Resultat führen, berühmtes Beispiel: das so genannte "Prisoner's Dilemma" der Rand Corporation.

Aber bei den Nüssen: von Dilemma keine Spur! Einfach aufgegessen, ersetzt, und alle sind zufrieden. Strafrechtlich bleibt auch nicht viel: Denn die Nüsse sind zum Essen gedacht und wurden gegessen, ohne dass jemand zu Schaden gekommen wäre.

Und die Moral von der Geschicht: Es ist nicht alles ein Dilemma, und es ist nicht alles Strafrecht.

8 Kommentare:

  1. Sie täuschen sich in einem wesentlichen Punkt, Herr Kollege

    ...

    Es dürfte sich nicht um Nüsse, sondern um Kekse handeln ;)

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  2. Wer noch ein Examen bestehen möchte, sollte aber besser zu dem Ergebnis kommen, dass es sich strafrechtlich um einen Betrug (mit geringwertigem Schaden) handelt.

    Dass der Begriff "Dilemma" hier in der Tat sprachlich falsch ist, steht auf einem anderen Blatt.

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  3. Doch. Ein Dilemma für den, der die Nüsse gegessen hat, weil er jetzt nicht weiß, ob er es sagen soll oder nicht.

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  4. Von "jungen" Juristen kann bei jurabilis nun wirklich nicht die Rede sein, die stehen alle im Saft des Berufslebens.

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  5. Das Du aber auch nichts ernst nehmen kannst. Tztztz.

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  6. Über solche Fragen muß sich ein Praktiker keine Gedanken machen, da solch ein Fall niemals zur Anzeige gelangt, da die "Tat" nicht aufgedeckt wird. Selbst wenn das Hotel den schnöden "Betrug" jedoch bemerken sollte, wird es sich hüten, solche Lächerlichkeiten zur Anzeige zu bringen. Jedenfalls fiele dem Staatsanwalt hierzu wohl nur § 153 StPO ein.

    Die Kekse oder Nüsse waren zum Essen da. Die aufgefüllte Minibar stellt ein konkludentes Übereignungsangebot dar. Der schon verdaute ehemalige Inhalt der Minibar wird also schon mit dem Verzehr übereignet und nicht erst mit dem Auschecken und Bezahlen der Hotelrechnung (zu diesem Zeitpunkt befindet sich das Übereignungsobjekti zumeist schon in der Kanalisation).

    Außerdem muß der Kaufpreis (§ 433 Abs. 2 BGB) nicht in Geld erfolgen, sondern kann auch an Erfüllungs Statt (§ 364 Abs. 1 BGB) oder erfüllungshalber (§ 364 Abs. 2 BGB) durch Lieferung eines gleichwertigen Gegenstandes erfolgen. Wenn also das Hotel nicht erbost die ersetzten Nüsse/Kekse zurückweist und Cash fordert, ist der Austausch nicht einmal ein zivilrechtliches Problem

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  7. *kaputtlach* SNCR
    In Jurablogs mitzulesen ist immer wieder erhellend.

    Wieviele Worte und Paragraphen muss man von sich geben, um den einfachen Umstand zu - äh - "erörtern":
    "Hey, du hast *meine Erdnüsse (3 Monate abgelagert, daher besonders wertvoll) gefressen, also zahl gefälligst dafür! Was du mit *deinen Erdnüssen machst, ist mir scheiß egal!"

    Muss man (oder sollte man?) dafür Jura studieren?

    fragt sich
    ein Troll ;o)

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  8. @ein Troll: ja.

    @Anonym 6. August 2010 02:28: Deine zvilrechtlichen Überlegungen sind falsch. Denk noch mal drüber nach!

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