Mittwoch, 18. August 2010

Alles mit dem Mund

Die Kollegin Rueber überprüft gerne Sprichwörter, die Kollegin Braun wünscht sich zur Überprüfung das Sprichwort "Wes Brot ich ess, des Lied ich sing". Man beachte den wunderschönen doppelten Genitiv. Der Überprüfung indes bedarf dieses Sprichwort kaum, beschreibt es doch nur die Tätigkeit des Rechtsanwaltes und bestätigt sich darin eigentlich ständig.

Nicht umsonst wird der Rechtsanwalt im Volksmund hierzulande auch gerne Mietmaul genannt, wobei das Maul sowohl zur Erfüllung der geschuldeten Dienstleistung als auch zur Aufnahme des Lohns (Brot) dient. Bereits hier liegt die Assoziation zu der zu überprüfenden Volksweisheit nahe.

Zumindest im deutschen Sprachraum üben Rechtsanwälte dabei offenbar einen sehr oralfixierten Beruf aus - alles mit dem Mund sozusagen. Im angelsächsischen Sprachraum ist das anders; dort heißt das sinngemäße Sprichwort - wie ich finde weit treffender - He who pays the piper calls the tune. Wer den Pfeifer bezahlt, bestellt die Melodei.

Die musikalische Komponente besteht also auch im angelsächsischen Sprachraum; bei der Entlohnung hat man hingegen statt des nüchternen Brotes eine abstraktere Währung gewählt und ist damit in der Dienstleistungsevolution bereits deutlich weiter fortgeschritten als der bodenständige Teutone.

Ich übergebe jetzt wieder an die Kollegin Rueber mit der Anregung, vielleicht demnächst das Sprichwort "Singe, wem Gesang gegeben" zu überprüfen.

14 Kommentare:

  1. Und gleich kommt wieder irgendwer und mosert wegen anstößiger Überschriften.
    *hüstel*

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  2. "Zumindest im deutschen Sprachraum üben Rechtsanwälte dabei offenbar einen sehr oralfixierten Beruf aus"

    Vergessen Sie dabei nicht die "Handarbeit" ;)

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  3. Nach meiner bescheidenen Meinung liefe "Singe, wem Gesang gegeben." auf ein Berufsverbot für einen erheblichen Teil der Anwaltschaft hinaus. Ich halte das Sprichwort daher nicht für zutreffend. Es stellt vielmehr einen frommen Wunsch dar, den der Kollge Siebers kürzlich implizit äußerte.

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  4. Nicht jedes "ue" wird zum "ü". So viel Zeit muss sein.

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  5. Stimmt, die liebe Kerstin schreibt sich Rueber. Rübe ab, Christoph!

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  6. @ RA JM: So isses. Rueber mit "UE", wobei es sich um ein Umlaut-U und kein Dehnungs-U handelt.
    Spricht sich also in meinem Fall gleich aus.;-)

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  7. @Rüber:
    Es wäre dann ein Dehnungs-E.
    Ein Dehnungs-U dehnt das R. Das Rollende "R" gehört aber zu anderen Sprachräumen.

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  8. Vorzuziehen sind Kolleginen, die noch so straff sind, dass man das Dehnungs-Oh hört.

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  9. @ Umlaute:
    Da könnte ich auch was zu sagen.

    @ Singen:
    Da habe ich schon was zu gesagt, am 13. August.

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  10. @ Rueber: Tschuldigung.
    @ Anonym 1: Meinen Sie "Handakte"?
    @ Dante: Bei "Singe, wem Gesang gegeben" handelt es sich lediglich um eine Ordnungsvorschrift ohne Sanktionsmöglichkeit.
    @ Carsten R. Hoenig: So ein ehrliches "ö" ist doch auch was Schoenes!

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  11. Um mal von den Sängern abzukommen,ein weiteres Sprichwort"Gezwungener Dienst hat keine Kraft",könnte man für Pflichtverteidiger anwenden

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  12. Das Sprichwort habe ich übrigens aus
    " Rechtssprichwörter"1982 VEB Bibliographisches Institut Leipzig,Eine sehr umfang-und aufschlußreiche Sammlung.Wird wohl kaum im Handel zu erhalten sein,leider.

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