Sonntag, 16. Mai 2010

Und jetzt das Wetter...

Sorry, ich meinte natürlich nicht das Wetter, sondern den Kachelmann.

Das ist dieser etwas ungepflegt, aber ungemein sympathisch wirkende Herr, der im Ersten früher immer das Wetter verkündet hat. Der sitzt in Haft, erinnern Sie sich noch? Nach den bisherigen Erkenntnissen der Krawallpresse hat der eine seiner etwa sieben Freundinnen vergewaltigt - äh - soll haben, Sie wissen schon. Aber das ist jetzt ja sowieso egal.

Diese Freundin - also die vergewaltigte - also die vergewaltigt-worden-sein-sollenende - soll jetzt in Teilen ihre Aussage widerrufen haben. Man weiß nur noch nicht, welche Teile ihrer Aussage sie widerrufen hat. Die Staatsanwaltschaft hat es uns noch nicht erzählt, und Presse war gerade keine vor Ort, als es geschah.

Außerdem soll jetzt ein so genanntes Glaubwürdigkeitsgutachten eingeholt werden. So ein Glaubwürdigkeitsgutachten ist ein seltsam Ding, denn damit soll die Glaubwürdigkeit eines Zeugen beurteilt werden. Und das, wo uns doch die Rechtsprechung stets aufs Neue sagt, dass die Beurteilung eines Zeugen bzw. einer Zeugenaussage "ureigenste Aufgabe des Tatrichters" sei. Diese Phrase ist dem Strafverteidiger mittlerweile so vertraut, dass er sich sogar an den albernen BGH-Superlativ gewöhnt hat.

Glaubwürdigkeitsgutachten kommen in freier Wildbahn nur äußerst selten vor, sie sind den absoluten Ausnahmefällen vorbehalten, wenn selbst der ansonsten unfehlbare so genannte Tatrichter sich womöglich seiner Sache nicht ganz sicher sein könnte, bei Geisteskranken zum Beispiel. Ein Sachverständiger guckt sich dann den Zeugen an, und prüft etwas, das er allgemeine Glaubwürdigkeit (Lügt der Zeuge vielleicht zwanghaft?) bzw. spezielle Glaubwürdigkeit (Lügt der Zeuge nur, wenn es um eine bestimmte Behauptung geht?) nennen wird.

Maßgebliches Kriterium für die spezielle Glaubwürdigkeit wiederum ist etwas, dass der Sachverständige womöglich in bestem Heideggersch "Erlebnisbasiertheit" nennen wird. Er will damit sagen, dass er aufgrund seiner Untersuchung sagen könnte, ob der Zeuge das, was er bezeugt, auch wirklich erlebt hat. Dafür gibt es wieder Kriterien, die hat irgendwann einmal jemand zusammengestellt, usw.

Aber auch das wird den Kachelmann nicht retten, denn vom Kachelmann wird in der Presse bereits jetzt nur noch in der Vergangenheitsform berichtet, wenn überhaupt. A propos: Wie soll morgen eigentlich das Wetter werden?

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