Donnerstag, 28. Juli 2011

Einen Sheriffstern für Herrn Haseloff

Es gibt Haselmäuse, Haselnüsse, es gibt das Haselhörnchen (sehr empfehlenswert!) und es gibt Haseloff - Reiner Haseloff, der gerne auch mal auf eine gewisse Namensähnlichkeit mit David Hasselhoff hinweist. Reiner Haseloff ist seit einiger Zeit Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt. Ob er auch soviel trinkt wie sein Fast-Namensvetter aus Amerika ist nicht bekannt, wenn man aber Herrn Haseloffs jüngste Äußerung zur Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten so liest, dann könnte man da auf gewisse Ideen kommen.

Herr Haseloff lehnt Namensschilder für Polizeibeamte ab. Und er tut das aus guten Grund; er sagt:

"Auch aus der deutschen Geschichte halte ich eine Kennzeichnungspflicht für Menschen schlicht und einfach für unerträglich und inaktzeptabel." (O-Ton Haseloff, zitiert z. B. hier)

Der Zentralrat der Juden in Deutschland ist empört. Die Kennzeichnung der Polizei mit dem Judenstern zu vergleichen, sei "an den Haaren herbeigezogen". Da hat der Zentralrat der Juden sowas von Recht - aber der Haseloff rudert zurück. Die Juden habe er gar nicht gemeint.

Und nun geht das Rätselraten los: Welches geschichtliche Ereignis mag der Herr Haseloff wohl stattdessen gemeint haben, das ihm die Freude an Namensschildern für Polizisten so nachhaltig vergällt hat? Oder wollte sich Herr Haseloff einfach nur ins Gespräch bringen, und sei es um den Preis der Nominierung für die dümmste öffentliche Äußerung 2011?

Vielleicht kann sich Herr Haseloff für solcherlei Unfug auch irgendwann etwas ans Revers stecken, einen Sheriffstern vielleicht.

Samstag, 23. Juli 2011

Geschmeidige Verteidigung in der Pflicht

Ein Kollege aus einer ostdeutschen Metropole berichtet von seinem Auftreten am örtlichen Gericht.

Danach habe ihn eine junge Richterin beiseite genommen und ihm gesagt, wenn er doch nur "etwas geschmeidiger verteidigen" würde, könnte man ihm auch öfter mal eine Beiordnung als Pflichtverteidiger geben. Dass Richter so denken, war zu befürchten, dass sie es auch aussprechen, gibt zu weit schlimmeren Befürchtungen Anlass.

Was ist dieses Verhalten eigentlichlich, so strafrechtlich gesehen? Schon Anstifung zum Parteiverrat oder nur versuchte Vorteilsgewähr in Tateinheit mit versuchter Nötigung? Müsste da nicht eigentlich die Dienstaufsicht einschreiten? Die Staatsanwaltschaft vielleicht gar?

Aber mancher scheint diese Auffassung tatsächlich für gesetzmäßig zu halten.

Dienstag, 19. Juli 2011

Am Schlimmsten ist der Schwulst

Dank der aufmerksamen Berichterstattung wissen wohl bald alle im Netz, wer Nadine Lantzsch ist. Der jüngste Beitrag des Enforcer führt es uns ein weiteres Mal vor Augen. Deshalb lauten die Labels für diesen Post auch Rechtsstaat, Rotz und Feminismus.

Ein Aspekt bei der Kritik an Frau Lantzsch ist mir allerdings bisher zu kurz gekommen. Wie kann es sein, dass Juristen bzw. Rechtsanwälten - wie z. B. Udo Vetter einer ist - regelmäßig vorgeworfen wird, sie würden sich unverständlich ausdrücken? Wo doch Nichtjuristen wie Frau Lantzsch täglich einen Jargon pflegen, bei dem man sich nach einem staubtrockenen Anwaltsschriftsatz eigentlich sehnsüchtig verzehren müsste. Da ist es fast schon egal, welche Inhalte Frau Lantzsch transportieren will. Die Form zieht einem bereits vollends die Schuhe aus.

Kostprobe gefällig? Ich zitiere hier mal wörtlich aus dem allseits bekannten blog, der bezeichnenderweise ja auch noch "Medienelite" heißt:

"Im Kontext kolonialer Vergangenheit revitalisiert "weiß" als unsichtbare Normalität und dominante Kategorie Geschichte, wobei sie die rassifizierte Differenz und weiße Hegemonie enthistorisiert und entpolitisiert, sprich: dethematisiert."

Da kommt die Korrekturfunktion mit dem Anstreichen nicht existenter Wortungeheuer kaum noch nach und hinterher ist alles rot unterstrichen. Man fühlt sich erinnert daran, dass das Volumen subterrarer Agrarprodukte in reziproker Relation zur intellektuellen Kapazität ihrer Produzenten steht und daran, dass man einfache Gedanken auch einfach ausdrücken kann: Die dümmsten Bauern haben die dicksten Kartoffeln.

Beim Schreiben muss immer einer sich quälen, entweder der Autor oder der Leser, sagt Wolf Schneider zutreffend. Bei Frau Lantzsch quält sich ausschließlich der Leser:

"Dass auch das deutsche Nationenverständnis weiß markiert ist, lässt sich unter anderem daran ablesen, dass ein deutscher Pass nicht zwangsläufig vor rassistischer Diskriminierung schützt."

Sie möchte damit wohl sagen, dass "Neger" nur genannt wird, wer schwarz ist. Wer hätte das gedacht. Aber gibt es nicht auch weiße Neger? Egal. Jedenfalls weiß ich jetzt, dass mein Pass mich vor nichts schützt. Moment mal: Weiß? Da ist er wieder, dieser allgegenwärtige Rassismus in der Sprache!



Du sollst nicht lügen

Das Landgericht Nürnberg hat - wie hier und hier bereits thematisiert - einen Strafverteidiger verurteilt, weil er seinem Mandanten geraten haben soll, einen Mitbeschuldigten wahrheitswidrig zu belasten. Ich weiß nicht, ob dieser Vorwurf zutrifft, und auch die Prozessakten kenne ich nicht. Möglicherweise stimmt der Vorwurf - besonders wahrscheinlich ist das allerdings nicht.

Grundsätzlich gibt es keinen Grund für einen Angeklagten zu lügen. Denn mit dem Schweigerecht hat der Angeklagte eine sehr viel elegantere Möglichkeit, sich nicht selbst zu belasten. Das gilt schon deshalb, weil man Lügen widerlegen kann, Schweigen dagegen nicht. Von diesem Grundsatz gibt es allenfalls zwei halbe Ausnahmen, die ich hier nicht erläutern werde. Das ist ein Berufsgeheimnis.

Da es keinen Grund gibt zu lügen, gibt es auch keinen Grund für den Rechtsanwalt, seinem Mandanten dazu zu raten. Zumal der Rechtsanwalt die "Wahrheit" nicht kennen dürfte. Der Rechtsanwalt wird also kaum jemals sicher wissen, ob sein Mandant lügt oder nicht. Auch der äußere Anschein hilft da in der Regel nicht weiter, denn mancher verkauft seine Wahrheit äußerst ungeschickt, manch anderer überzeugt womöglich auch mit dreisten Erfindungen. Nur Richter behaupten ab und an von sich, dies sicher beurteilen zu können - obwohl sie in der Regel über keinerlei psychologische Qualifikation verfügen und selbst trainierte Experten regelmäßig daran scheitern, wahre und falsche Behauptungen zu unterscheiden.

Als Rechtsanwalt bin ich übrigens verpflichtet, meinen Mandanten auf den § 31 BtMG hinzuweisen. Dieser Paragraph sieht die Möglichkeit einer Strafmilderung für den Fall vor, dass man bis dato noch unbekannte Mittäter belastet (sog. "Kronzeugenregelung"). Das Gesetz umschreibt diese Form der Denunziation verhalten mit den Worten "eine Tat über den eigenen Tatbeitrag hinaus aufklären".

Möglicherweise hat der verurteilte Kollege nur auf diese Norm hingewiesen. Ob das Gericht hierüber Beweis erhoben hat? Ich mag den Richtern Unrecht tun, aber vorstellen kann ich es mir nicht. Und das hat seine Gründe in beruflicher Erfahrung, nicht in prinzipieller Abneigung gegen Richter.

Ich kann mir nicht helfen: Ich vermag mir einfach nicht vorzustellen, wie ein Gericht vor diesem Hintergrund rechtsfehlerfrei zu der Überzeugung gelangt sein will, dass gerade ein verurteilter Verbrecher in diesem Punkt die Wahrheit gesagt haben soll, während sein Verteidiger eine aus seiner Sicht völlig unsinnige Handlung begangen haben soll, die ihn zudem noch selbst in Gefahr bringt.

Nun sind auch Strafverteidiger vor Dummheit nicht gefeit, aber - wie gesagt - besonders wahrscheinlich ist ein solches Verhalten gleichwohl nicht. Wesentlich wahrscheinlicher - und häufiger - ist, dass ein Angeklagter
  • den Hinweis seines Rechtsanwaltes schlicht missverstanden,
  • oder falsch wieder gegeben hat,
  • oder denkt, dass es ihm einen Vorteil bringe, wenn er seinen Rechtsanwalt wahrheitswidrig belastete.
Und gelogen hat der Angeklagte ja bekanntlich schon einmal. Nur ist die Neigung eine Lüge zu glauben eben auch für Richter viel größer, wenn einem der Inhalt der Lüge gefällt. Und die Vorstellung des zur Lüge anstiftenden Strafverteidigers scheint vielen Menschen große Genugtuung zu bereiten.

Montag, 18. Juli 2011

Hitlergruß im Hotel

Wird ein deutscher Urlauber in einem ägyptischen Hotel in einem Sketch mit dem Hitlergruß konfrontiert, darf er den Reisepreis mindern.

Diese sicherlich zukunftsweisende Entscheidung verdanken wir dem AG München -Az.: 281 C 28813/09. Ein Hoch auf die Wirtschaftswoche , die dieses Urteil für mitteilenswert hielt. Leider hat man sich in seiner vorletzen Ausgabe nur auf die Wiedergabe des Tenors beschränkt. Sicherlich wäre es auch schön, den vollständigen Sachverhalt zu erfahren.

Ganz ungetrübt war der Sieg des Klägers allerdings nicht, denn der hatte laut Wiwo insgesamt EUR 672,00 eingeklagt, das Amtsgericht seinen Schmerz allerdings nur EUR 34,45 für wert erachtet - ein Pyrrhussieg also.

Wie leicht hätte man diesen Rechtsstreit aber vollständig vermeiden können, hätten auch die ägyptischen Hotelmanager auf einen der ganz großen ihrer Zunft gehört - Basil Fawlty, der beim Anblick deutscher Touristen stets wusste, was zu tun bzw. nicht zu tun ist: "Don't mention the war!"

Samstag, 16. Juli 2011

Da haben sie nur gelacht

Das Landgericht Nürnberg hat einen Strafverteidiger zu einem Jahr Freiheitsstrafe (ohne Bewährung!) verurteilt; der Verteidiger soll seinem Mandanten geraten haben, einen Mitbeschuldigten zu Unrecht zu belasten. Kollege Hoenig berichtet dankenswerterweise hier, der auch dort verlinkte Artikel der Nürnberger Zeitung findet sich hier.

Wirklich lesenswert sind auch die Kommentare zum Bericht des Kollegen Hoenig.

Mich erinnert das an eine Hausarbeit im Strafprozessrecht, die ich im fortgeschrittenen Studienalter geschrieben habe: Die Aufgabenstellung lautete: "Dürfen Strafverteidiger lügen?" Da ich zeitgleich Praktikant bei einer Großen Strafkammer des Landgerichts war, habe ich natürlich auch die Berufsrichter an der Kammer mit dieser pikanten Fragestellung konfrontiert.

Die Antwort habe ich noch heute fast wörtlich im Kopf. Die Beisitzende Richterin guckte mich etwas verstört an und sagte: "Was ist das denn für eine Frage? Natürlich dürfen Verteidiger lügen, das ist doch ihr Job!"

Der weise alte Vorsitzende Richter hat nur gelacht.

Donnerstag, 14. Juli 2011

Postkartengrüße aus Berlin (Bahnhofsseite)

Fragwürdiges Motiv. Die Karte zeigt den Angriff im Bahnhof Lichtenberg. Quelle: Foto: promo

Finden Sie diese Postkarte geschmacklos? Finden Sie diese Postkarte reißerisch, wittern vielleicht sogar Volksverhetzung? Glauben Sie, dass die titanic sich hier wieder einen schlechten Scherz erlaubt hätte?

Dann liegen Sie zumindest mit der letzten Vermutung falsch. Denn es war - mal wieder - nicht die titanic, es war die CDU. In persona: Der Spitzenkandidat der CDU in Berlin, der dieses Motiv für seine Wahlkampf-Postkarten auserkoren hat. Näheres dazu findet man hier.

Da weiß man dann doch gleich wieder, wen man auf keinen Fall wählen sollte. Danke für die Erinnerung, liebe CDU.