Mittwoch, 29. September 2010

Ich kann alles erklären

Die Kollegin Rueber hat hier die drei häufigsten Antworten gesammelt auf die Frage, ob man vor der Polizei eine Aussage gemacht habe. "Mit Fug und Recht" differenziert daraufhin hier zwischen Nichtaussage und der originellen Form einer Aussage "unter Vorbehalt".

Richtig gefährlich wird es allerdings, wenn der Mandant bereits vor der Rueber'schen Frage von sich aus sagt, dass das Ermittlungsverfahren sich eigentlich schon erledigt hätte, schließlich habe er "der Polizei alles erklärt".

Dann ist meistens alles verloren.

Dreimal ist Ordnungshütern Recht

Mandant sitzt im Auto, das auf zweispuriger Straße vor einer roten Lichtzeichenanlage, vulgo Ampel, steht. Neben dem Fahrzeug des Mandanten steht ein Polizeiwagen mit zwei Beamten. Die Beamtin auf dem Beifahrersitz steigt aus, um den Mandanten zu ermahnen, da dieser am Steuer telefoniert. Als sie genauer hinsieht, sieht sie, dass der Mandant nicht angeschnallt ist. Als der Mandant sie wortreich anzuflirten beginnt, bemerkt sie, dass der Mandant betrunken ist.

Ergebnis dieser Polizeikontrolle:

Ein Strafbefehl wegen Trunkenheit im Straßenverkehr,
ein Bußgeldbescheid wegen Benutzung eines Mobilfunkgerätes am Steuer,
ein Bußgeldbescheid wegen Nichtanlegens des Sicherheitsgurtes.

Strafbefehl und Bußgeldbescheid wegen einer der beiden OWis sind auch noch von verschiedenen Gerichten ausgestellt, da der Mandant mit seinem Fahrzeug genau auf der Zuständigkeitsgrenze zweier Amtsgerichte stand und die bearbeitenden Ordnungsbeamten offenbar unterschiedlicher Meinung über die Zuständigkeit waren.

Als ich in der mündlichen Verhandlung vor Gericht einen der Beamten frage, warum für eine einzige Tat insgesamt drei Strafen verhängt werden, sagt der: "Das machen wir immer so".

Na, dann mal gute Weiterfahrt.

Dienstag, 28. September 2010

Zahnlos und desinteressiert im Elfenbeinturm

Liebe Nichtanwälte! Ja Sie meine ich. Ich habe eine Frage.

Vor kurzem habe ich mich hier darüber gewundert, dass so viele Menschen einen Bogen um Rechtsanwälte machen und mit ihren Rechtsproblemen lieber z. B. ihren Steuerberater fragen. Mir sind auch mehrere Fälle bekannt, in denen Menschen mit ihren Rechtsfragen zuerst an ihren Banksachbearbeiter herangetreten sind. Obwohl sie doch eigentlich wissen müssten, dass weder Steuerberater noch Bankangestellte vertiefte Rechtskenntnisse haben.

Auf meinen Beitrag schreibt jemand mit dem treffenden Namen "Moneypenny" sich seine Meinung über Rechtsanwälte vom Leib. Kurz zusammen gefasst: Rechtsanwälte seien inaktiv, desinteressiert, weltfremd (es ist von einem Elfenbeinturm die Rede) sowie "signifikant teurer" als Steuerberater und würden sich unverständlich ausdrücken. Möglicherweise hat Moneypenny schlechte Erfahrungen gemacht, ich weiß es nicht. Einer meiner Mandanten scheint es jedenfalls nicht zu sein.

Jetzt aber zu meiner Frage, liebe Nichtanwälte: Wie kommt es, dass derartige (Vor)Urteile über Rechtsanwälte herrschen? Ich gehe nämlich einfach mal davon aus, dass nicht jeder wirklich schlechte Erfahrungen gemacht hat, dazu kenne ich zu viele gute Rechtsanwälte. Es scheint sich vielmehr um hartnäckige Vorurteile zu handeln, oder? Aber wo kommen die her?

Antworten Sie bitte zahlreich und schonungslos, ich bin einiges gewohnt! Für den besten Beitrag lobe ich eine Rechtsberatung in einem Rechtsgebiet Ihrer Wahl aus, wahlweise einen Tipp für einen guten Steuerberater.

Schlecht beraten und stolz darauf

Wie die Kollegin Braun zutreffend anmerkt, gehen die meisten Menschen davon aus, dass sie niemals einen Strafverteidiger brauchen werden. Oder sagen wir mal: Sie hoffen es. Und sie hoffen mit einigem Recht, denn die Mehrzahl der Menschen braucht im Leben wirklich nie einen Strafverteidiger. Gleichwohl sollte man einen kennen, falls man doch mal einen braucht, denn das kann schneller passieren als man denkt.

Natürlich ist die optimistische Einstellung der meisten Zeitgenossen verständlich. Nicht verständlich hingegen ist die Einstellung einiger Menschen, was Rechtsanwälte an sich angeht.

So begegnen mir immer wieder potentielle Mandanten, die rechtliche Hilfe dringend nötig hätten, aber den Rechtsanwalt scheuen wie der Teufel das Weihwasser. Unvergessen der Patriarch eines Familienbetriebes, der mit stolzgeschwellter Brust mir gegenüber angab, dass seine Familie in der über hundertjährigen Firmengeschichte noch niemals etwas mit Rechtsanwälten zu tun gehabt hätte. Das ist nicht unbedingt ein gutes Zeichen, und war es auch in diesem Fall nicht.

Gerade in der mittelständischen Wirtschaft scheint es in Deutschland weit verbreitet zu sein, aus Prinzip keinen Rechtsanwalt um Rat zu fragen. Man könnte denken, dass dies auf unternehmerischem Starrsinn oder Egozentrismus beruhte, muss dann aber feststellen, dass dieses zweifelhafte unternehmerische Prinzip sich anscheinend nur auf Rechtsanwälte, nicht auf andere Berater bezieht.

Merkwürdigerweise klopfen sich dieselben Mandanten zufrieden auf die Schulter, was für einen tollen Steuerberater sie haben, und selbst Unternehmensberater werden häufig konsultiert - obwohl deren wirtschaftlicher Nutzen weit fraglicher sein dürfte als der eines guten Rechtsberaters.

Unübertroffen aber sind diejenigen Unternehmer, die mit sämtlichen Rechtsproblemen bis hin zur Strafverfolgung zu ihrem Steuerberater gehen, der davon in der Regel genauso wenig versteht wie sie selbst. Steuerberater werden beauftragt, Gesellschaftsverträge aufzusetzen, Bußgeldbescheide anzufechten und Zivilrechtsstreits zu führen.

Das ist etwa so, als würde man seine Haare vom Metzger schneiden lassen, nur weil der auch ein Messer und eine Schere hat. Darüber mag man sich mal irren, aber den Irrtum zum Prinzip zu erklären, ist eine Verhaltensweise, mit der Rechtsanwälte bisher vergeblich kämpfen.

Mittwoch, 22. September 2010

Nicht unsachlich aber schrecklich

Das ist ja wie bei den Wikingern: Der Kollege Haeger (nicht Hägar) aus Bochum schreibt seit geraumer Zeit regelmäßig E-Mails, in denen er unter der Firma "DerAnwaltsDiscounter.de" unter anderem behauptet, er habe 140.000 freie Mitarbeiter-Stellen und biete Kunden (sagt man da noch Mandanten?) einen revolutionären Einheitspreis von 36 Euro an.

Dazu ließe sich eine Menge sagen; ich lasse es hier und konzentriere mich auf eine weitere Absonderlichkeit:

Wie der Kollege Hoenig hier berichtet, hat die zuständige Rechtsanwaltskammer Hamm wegen des durch dessen "Pressemitteilungen" verbreiteten Eindrucks ein Verfahren gegen den Kollegen Haeger eingeleitet, angeblich u. a. wegen Verstoßes gegen das Sachlichkeitsgebot, § 43a Abs. 3 BRAO.

Wollen wir hoffen, dass das nicht wahr ist, sonst müssten wir uns um den Rechtsverstand der RAK Hamm ernsthafte Gedanken machen. Denn das Verhalten des Kollegen mag alles Mögliche sein - ein befreundeter Unternehmensberater würde es wahrscheinlich als Konkursvorbereitung bezeichnen - gegen das Sachlichkeitsgebot verstößt es aber schon deshalb nicht, weil § 43a Abs. 3 BRAO nur Verhalten im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten betrifft.

Und soweit ist der Kollege noch nicht. Macht aber nichts. Kommt bestimmt noch.

Montag, 20. September 2010

Urheberrecht für Einzeiler

Viele kennen Twitter. Nicht ganz so viele wissen, was Twitter eigentlich soll, aber schon gibt es Streit. Denn immer öfter kommt es offenbar vor, dass irgendwelche Leute sich ihren kargen 140-Anschläge-Beitrag nicht selbst ausdenken, sondern von anderen übernehmen. Ohne Zitat. Einfach so. Das ist frech.

Das Thema wird hier aufgegriffen und eifrig diskutiert. Mit dem urheberrechtlichen Zwischenergebnis, dass die Meinung derzeit offenbar dahin geht, dass so genannte "twits" eher nicht die für den Urheberrechtsschutz erforderliche Schöpfungshöhe erreichen. Das ist möglicherweise zu kurz gedacht, zumal die Schöpfungshöhe nicht von der Länge, sondern in erster Linie von der Originalität abhängt.

Interessant fand ich allerdings diesen Satz des oben zitierten Twittikers:

(Es gibt noch kein Urteil, aber soviel ich weiß, schätzen die Juristen die Schöpfungshöhe der Tweets als zu gering ein (Warum eigentlich? (Und was qualifiziert Juristen überhaupt dazu sowas pauschal einschätzen zu können/dürfen?)))

Na, das haben wir gerne! Erst sich über angebliche Rechtsverstöße beschweren, und dann auch noch den berufenen und unabhängigen Vertretern in allen Rechtsfragen die Legitimation zur Einschätzung absprechen! Was hätten die Herren Twittiker denn gerne? - eine unabhängige Netzpolizei? Oder gleich die ganz große Lösung, so wie der Herr von der CSU, der sich am Sonntag in der BAMS versuchen durfte?

P.S.: Den tollen letzten link habe ich beim Kollegen Udo Vetter ge....funden. Danke.

Mittwoch, 15. September 2010

Vor den Türen des Gerichts

In der Skinnerbox geht es hier um das schöne Amtsgericht Tiergarten und dessen Verhältnis zu Anwaltsausweisen. Zum Amtsgericht Tiergarten später mehr.

Wundern muss man sich zunächst einmal über die Einlass-Schranken an deutschen Gerichten an sich. Richter und Staatsanwälte dürfen z. B. in Hamburg durch eine Extratür eintreten, die ihnen spätestens gegen Vorlage ihres Dienstausweises geöffnet wird. Eine Schleuse gibt es an diesem Eingang nicht.

Rechtsanwälte müssen sich mit dem gemeinen Volk an einem Justizbeamten im Glaskasten vorbei durch eine Schleuse quälen. Gegen Vorlage eines Anwaltsausweises bleibt ihnen die Durchleuchtung ihrer Taschen erspart. Falls gerade eine vollständig erschienene Sinti-Familie vor einem steht, kann sich die Prozedur hinziehen.

Bedenkt man, dass Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte gleichberechtigte "Organe der Rechtspflege" sind, kann einen diese unterschiedliche Behandlung nur wundern. Beschwert hat sich offenbar noch nie jemand ernsthaft dagegen.

Am AG Tiergarten ist es in der Tat noch deutlich schlimmer. Als ich nach einer halben Stunde des Wartens endlich am Wachposten war, wollte der trotz Anwaltsausweises auch noch meine Tasche durchwühlen. Das habe ich ihm untersagt. Er verwies mich dann auf eine angebliche Anordnung des Gerichtspräsidenten, mit der das angewiesen worden sei.

Ich habe den Wachposten dann beim zuständigen Richter anrufen lassen, der den Einlass - ohne Taschenkontrolle - telefonisch genehmigt hat. Der Richter lachte später über den Vorfall und meinte, eine entsprechende Anordnung des Gerichtspräsidenten sei ihm nicht bekannt. Er sei aber Sicherheitsbeauftragter des Gerichts und könne ausschließen, dass es sie gäbe.

Na dann.