Donnerstag, 10. November 2011

ICH habe IHR Recht, aber SIE können es bei MIR kaufen

Wer nicht wirbt, der stirbt.

Dieses Henry Ford (1863 - 1947) zugeschriebene Zitat galt für Rechtsanwälte lange Zeit nicht. Denn den Rechtsanwälten war Werbung standesrechtlich verboten. Trotzdem sind die Rechtsanwälte damals nicht etwa gestorben, sondern lebten sogar recht gut, in der Regel sogar wesentlich besser als heute. Vielleicht wusste Henry Ford das nicht, oder vielleicht ist das Zitat auch doch gar nicht von ihm.

1987 war bekanntlich Schluss mit den Standesrichtlinien und seither ist auch das Werbeverbot der Rechtsanwälte auf dem Rückzug. Mittlerweile dürfte der Kollege Kleine-Cosack die herrschende Meinung vertreten, der ein Werbeverbot für Rechtsanwälte für "weitgehend rechtspolitisch verzichtbar" hält. Laut Kleine-Cosack dürfte bei der gebotenen verfassungskonformen Auslegung vom heute in § 43b Bundesrechtsanwaltsordnung geregelten Werbeverbot praktisch nichts übrig bleiben. Und da haben wir über mögliche europarechtliche Gesichtspunkte der Werbefreiheit noch gar nicht gesprochen.

Da verwundert es, dass sich einige Rechtsanwaltskammern offenbar ein erbittertes Rückzugsgefecht gegen die Werbefreiheit leisten. Ein schönes Beispiel verdanken wir dem Kollegen Sturm, der es in seinem Blog hier genüsslich darbietet. Und sein Werbeslogan ist wirklich hübsch. "Mit uns müssen sie kein Recht haben, um Recht zu bekommen", umschreibt der Kollege auf originelle Art und Weise den Umstand, dass man vor Gericht mit Rechtsanwalt eben mehr Chancen hat als ohne. Diese Information allein dürfte für viele Menschen doch schon von großen Wert sein. Sachbezogen ist sie allemal und originell noch obendrein: Sie spielt elegant mit der alten Binsenweisheit, wonach Recht haben und Recht bekommen zwei verschieden Dinge sind.

Originalität und Humor sind in der Werbung selten genug, aber Teile der Anwaltschaft möchten beides offenbar auch noch systematisch ausrotten. Das ist schade und auch kaum im Interesse der Anwaltschaft, die die Kammern nicht nur verwalten, sondern auch vertreten sollen.

Da ich in der Stadt lebe, in der bewiesenermaßen die beste Werbung Deutschlands gemacht wird, habe ich mich in der Überschrift auch einmal an einem Slogan versucht.

Dienstag, 8. November 2011

Urteil ohne Akte

Amtsgericht, Strafsache, Unfallflucht. Der Mandant hatte sich bereits selbst gegenüber der Polizei geäußert und Schadenswiedergutmachung angeboten; er habe den Zusammenprall mit dem geschädigten Fahrzeug nicht bemerkt. Der ermittelnde Polizeibeamte hatte in seinen Schlussvermerk immerhin aufgenommen, dass der Unfall für den Mandanten wohl zumindest taktil und visuell nicht wahrnehmbar gewesen sei.

Warum klagt man so etwas eigentlich an? Der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft weiß es nicht, denn er kennt die Akte gar nicht. Aus der Hauptverhandlung kennt er bisher nur die Erklärung des Mandanten. Eines aber weiß der Staatsanwalt trotzdem ganz genau: Eine Einstellung des Verfahrens kommt nicht in Betracht. Schließlich steht der Verdacht einer Straftat im Raum, und der Mandant war früher bereits wegen anderer Delikte im Straßenverkehr aufgefallen.

Es sieht ganz so aus, als könne die Staatsanwaltschaft nicht nur auf Beweismittel (siehe hier den Bericht des Kollegen Müller), sondern auch auf die Ermittlungsakten vollständig verzichten.

Hauptsache, es kommt nicht zum Freispruch.

Montag, 7. November 2011

Unter Vorhalt einer Schusswaffe

In Hamburg wird derzeit gegen einen von der Presse so genannten "Linken-Anwalt" wegen Vorwurfs des Verstoßes gegen das Waffengesetz verhandelt. Die Lokalpresse berichtet mit vielen eindrucksvollen Photos hier, der Kollege Wings kommentiert hier. Objekt des Anstoßes ist ein Signalgeberhalter, den der Kollege einem Polizeizeugen vorgehalten hatte. Der Präsident der Hanseatischen Rechsanwaltskammer Hamburg hat angekündigt, den heutigen Verhandlungstermin persönlich beobachten zu wollen.

Mir kommt dabei eine Erinnerung: Vor etwa fünfzehn Jahren, als ein später zu vorübergehendem politischen Ruhm gekommener Amtsrichter namens Schill noch sein Richteramt bekleidete, berichtete im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft ein Mitreferendar von der folgenden Begebenheit:

Er habe seine Pflichtstation bei der Staatsanwaltschaft abgeleistet und sei mit seinem Ausbilder in einer mündlichen Verhandlung gewesen. Nach Abschluss der Beweisaufnahme habe sein Ausbilder ihn ermutigt, erstmals in seinem Leben einen Schlussvortrag zu halten. Der Referendar aber habe gezögert.

Da habe der Vorsitzende Richter aus einem auf dem Richtertisch liegenden Asservatentüte eine Pistole entnommen und habe mit den Worten "Plädieren Sie!" den Lauf auf den Referendar gerichtet.

Der Vorfall hat seinerzeit gemäßigte Empörung bei der Personalstelle ausgelöst, irgendwelche Konsequenzen hat er wohl nie gehabt. Den Wahrheitsgehalt der Darstellung allerdings hat meines Wissens niemals jemand bestritten.

Was lernen wir also aus diesem Vorfall? Entweder haben sich die Sitten mit der Zeit geändert - oder aber es besteht ein wesentlicher Unterschied dazwischen, ob ein Richter eine Waffe aus purem Daffke in die Hand nimmt oder ob ein Verteidiger damit eine prozessuale Handlung unterstützen will. Der Richter darf selbst ohne ersichtlichen Grund mit der Waffe hantieren, der Verteidiger darf es nicht einmal zur Ausübung seines Amtes.

Eine derartige Ungleichbehandlung sollte eigentlich nicht sein.

Freitag, 4. November 2011

Die Schlipse des Gerichts sind lang...

... und deshalb tritt man leicht darauf.

So zumindest hat es den Anschein, wenn man den Streit um die Blogbeiträge der Kollegin Jakobs so verfolgt. Sie selbst berichtet hier, Kollege Vetter kommentiert in gewohnter Qualität hier. (Wie schafft der bloß diesen Output?)

"Der getroffene Hund bellt", würde man wohl mancherorts zu dem Verhalten des OLG-Präsidenten sagen. Dass Richter und Staatsanwälte sich in Ihrer Ehre ganz besonders schnell angegriffen fühlen, konnte ich auch schon beobachten. Dass sie in eingebildeter Notwehr zu den ihnen kraft Amtes zur Verfügung stehenden Mitteln greifen, ist auch nicht neu. An dieser Stelle ein besonderer Gruß an den lieben Kollegen und Blogger, der für seine anonymisierten Meinungsäußerungen vom örtlichen Amtsgericht einen Strafbefehl wegen Beleidigung zugestellt bekommen hatte.

Dass ein Richter aber den Umweg über die Berufsaufsicht der Rechtsanwälte geht, um de facto anwaltliche Berufsausübung einzuschränken, hat schon mehr als nur Geschmäckle. Auf so eine Idee muss man erst einmal kommen.

Es bleibt zu hoffen, dass die zuständige Rechtsanwaltskammer die richtigen Worte findet.

Notwehr und die Polizei

Der BGH hat ein Mitglied der Hells Angels freigesprochen, der aus - irrtümlicher - Furcht um sein Leben einen Polizeibeamten erschossen hat. Anders als das Landericht Koblenz wertete der BGH diese Situation als Putativnotwehr. Eine sehr sachliche Darstellung findet sich bei Udo Vetter, weniger sachliche Darstellungen finden sich in den Massenmedien, allen voran natürlich erwartungsgemäß mal wieder die BILD-Zeitung.

Dabei ist bemerkenswert, dass es insbesondere die BILD mal wieder nicht für nötig hält, den Sachverhalt vollständig mitzuteilen, schließlich schadet das ja auch der eigenen Meinung: Von zentraler Bedeutung für den Freispruch dürfte nämlich sein, dass die Polizeibeamten vor der Tür des Rockers sich auch auf Zuruf nicht als Polizeibeamte zu erkennen gegeben hatten. Auch hatten sie sich nicht die Mühe gemacht zu klingeln, sondern hatten gleich begonnen, die Tür aufzuhebeln.

Es sind diese Feinheiten, die aus Sachverhalten Rechtsfälle machen. Die Presse tut sich und ihren Lesern sicher keinen Gefallen, über diese Feinheiten mit Empörung hinwegzugehen und stattdessen Stimmung zu machen. Aber während man es von den Revolverblättern kaum anders erwartet, stimmen leider auch immer wieder offizielle Stimmen in die Hetze ein.

Wie zu erwarten war, hat nämlich auch die Gewerkschaft der Polizei sich zum Urteil des höchsten deutschen Gerichts geäußert. Dessen Landesvorsitzender nennt das Urteil eine "Katastrophe". Der Trierische Volksfreund zitiert den Landesvorsitzenden mit den Worten:

"Damit wird Menschen, die im Rockermilieu leben und sich ständig von konkurrierenden Banden bedroht fühlen, ein Freibrief zum ungehinderten Schießen erteilt. Das ist entsetzlich."

Da lohnt es sich, diesen Ausspruch näher zu untersuchen, denn er er verrät einiges über den Horizont seines Urhebers:

Was stellt sich der Herr Gewerkschaftsvorsitzende beispielsweise unter "Rockermilieu" vor? Der Vorfall fand in bzw. vor der Wohnung des Angeklagten statt. Ist das etwa schon "Rockermilieu" - was immer das sein soll - nur weil vielleicht eine Kutte an der Wand hängt? Wer "sich ständig von konkurrierenden Banden bedroht fühlt", verdient der nicht eher den Schutz der Polizei? Deren Aufgabe ist es doch schließlich, für Sicherheit und Ordnung zu sorgen.

Und aus einem Freispruch wegen entschuldigtem Tuns einen "Freibrief zum ungehinderten Schießen" zu machen, strotzt vor Rechtsunkenntnis und Polemik. Was meint der Herr Landesvorsitzende übrigens wohl mit "ungehindert"? Hätte die Polizei vielleicht nicht nur die Tür aufbrechen, sondern auch gleich den Angeklagten am Schießen hindern sollen? Möglicherweise, in dem sie - rein präventiv natürlich - zuerst geschossen hätte?

Eins steht jedenfalls fest: Hätte sie es getan, und wer der Angeklagte das Opfer geworden, dann hätte die Polizei sich mit derselben Empörung ihrerseits auf Notwehr berufen. Wie z. B. in diesem Fall, in dem ein Polizeibeamter eine psychisch kranke Frau erschossen hat.

Übrigens, ohne vorher einen Warnschuss abzugeben.

Mittwoch, 19. Oktober 2011

Der Triebtäter im Gebüsch...

... ist die Ausnahme, nicht die Regel. Sagt der kriminologisch allgegenwärtige Professor Pfeiffer in einer Studie zu sexuellem Kindesmissbrauch in Deutschland, die Professor Pfeiffer und die Bundesforschungsministerin Schavan jüngst vorgestellt haben. Ein Bericht findet sich hier.

Das Ergebnis der Studie, bei der immerhin 11.428 Personen befragt wurden, entspricht in etwa dem, was man als Strafverteidiger so im Berufsalltag mitbekommt. Missbrauchsfälle gehen zurück; Täter sind in der Regel eher Bekannte oder Verwandte als der titelgebende Mann aus dem Gebüsch. Insbesondere die Auffassung, was Missbrauch ist und was nicht, dürfte sich in den letzten Jahrzehnten drastisch geändert haben.

Das alles ist - zumal aus dem Hause Pfeiffer - wenig überraschend, wäre da nicht die Stellungnahme des "Chefs" des "Netzwerkes Betroffener sexualisierter Gewalt". Der meint, viele Opfer hätten "ihr Leid verdrängt" und könnten daher über Missbrauchsfälle keine Auskunft geben.

Da ist es wieder, das Märchen von der Verdrängung infolge posttraumatischer Belastungsstörung, bei dessen Erwähnung die erfahrenen Strafverteidiger mittlerweile in die Tischplatte beißen dürften. Verdrängung ist ein Begriff aus der Physik und bezeichnet das Verhalten fester Gegenständen in Flüssigkeit, auch Archimedisches Prinzip genannt. Siegmund Freud hat diesen Begriff entliehen und damit seine Theorie bezeichnet, wonach durch psychische Prozesse angeblich der Zugang zu eigenen Erinnerungen verhindert werden könnte.

Nur fehlt für diese Theorie bisher jeder Beweis, mehr noch: Tausende von Studien haben diese Theorie seither widerlegt. Sie kann damit wissenschaftlich erwiesenermaßen als falsch angesehen werden. Bewiesen ist vielmehr das Gegenteil: Traumatische Erlebnisse werden vom Gedächtnis ganz besonders gut gespeichert, was bei den Betroffenen häufig zu Schlafstörungen führt.

Aber auch diese selbst in der seriösen Wissenschaft selten einhellige Auffassung hindert einige Menschen offenbar nicht, weiter den Unsinn von der Verdrängung zu verbreiten, auf dass es in der Öffentlichkeit weiter Schaden anrichte.

Man mag sich fragen, was solche Menschen eigentlich reitet.

Montag, 10. Oktober 2011

Chuck Norris schläft nicht

Eine Bußgeldsache aus dem Straßenverkehr vor dem Amtsgericht. Der Betroffene soll unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln sein Auto gelenkt haben. Es gibt eine Blutprobe. Und wie so häufig ist streitig, unter welchen Umständen die Ermittlungsbehörden an diese Blutprobe gekommen sind.

Der Betroffene beteuert, niemals darüber aufgeklärt worden zu sein, dass er die Blutabnahme auch verweigern könne. Vielmehr habe man ihm vermittelt, dass keine Alternative bestünde. Von einem Richtervorbehalt habe er nichts gewusst oder gehört. Gleichwohl liegt die Blutprobe vor und es muss also geklärt werden, wie es dazu kam.

Zu diesem Zweck werden die eingesetzten Polizeibeamten gehört. Deren Auftritt ist eine Schau für sich. Der Beamte erscheint schlurfenden Schrittes, schlecht frisiert und ungekämmt in einem dreckigen T-Shirt mit dem Aufdruck "Chuck Norris schläft nicht - er wartet". Der Beamte lümmelt sich in den Zeugenstuhl und gibt widerwillig Auskunft. Auf Fragen der Verteidigung fragt er das Gericht, ob er sich das gefallen lassen müsse und statt zu antworten, referiert er minutenlang das, was er für die Rechtslage hält.

Ein Angeklagter hätte sich für dieses Verhalten bereits nach einer Minute eine heftige Standpauke anhören müssen; jeder von der Verteidigung benannte Zeuge hätte spätestens nach der ersten rotzigen Antwort die Androhung eines Ordnungsgeldes gefangen.

Nicht so, wenn der Zeuge Polizeibeamter ist. Denn der wird gebraucht; sonst wird das ja mit der Verurteilung nichts. Deswegen ist auch ziemlich egal, was der Zeuge eigentlich sagt. Dass seine Aussage inhaltlich ans Abwegige grenzt, hindert jedenfalls die Verurteilung nicht.

Da fragt man sich mitunter schon, wozu es Gesetzte eigentlich gibt, wenn nur eine Hälfte der Bevölkerung sich daran halten muss.