Donnerstag, 4. August 2011

Anleitung zum Dummsein

Viele beschäftigt vielleicht die Frage, wie man eine dumme Äußerung erzeugt. Manche schaffen das regelmäßig ohne Mühe, anderen funkt immer wieder ihr Verstand dazwischen. Die letztgenannten kriegen dann meistens von den Erstgenannten schlimme Schelte, weil sie mal wieder nachgedacht haben, anstatt der angeborenen Dummheit ihres Stammhirns kritiklos zu folgen.

Für unsere Freunde mit einsatzbereitem Neokortex (da sitzt in unserem Hirn der innere Zensor) hier daher ein erster Ratschlag, wie man seinem Stammhirn (da sitzen die niederen Instinkte) trotz angelernter Zivilisation wieder mehr Raum gewährt.

Großartige Leistungen bei der Erzeugung von Dummheit kann man z. B. erzielen, indem man Dinge mit einander vermengt, die nichts mit einander zu tun haben, etwa die Frage, ob jemand Schmerzensgeld bekommt mit der Frage, ob er in seinem sonstigen Leben ein guter Mensch war. Man erhält dabei einen dünnen Brei, den man dann nur noch mit etwas brauner Soße anrühren muss. Wie man auf diese Weise optimal den stammhirnorientierten Zeitgenossen anspricht, ohne dabei einen Funken Verstand zu verschwenden, macht uns mal wieder unser Zentralorgan des verkümmerten Stirnhirs vor: hier.

Da gibt es bestimmt auch in den nächsten Tagen wieder viel zu lernen. Bis wir wieder auf den Bäumen sitzen und mit Knüppeln aufeinander einschlagen.

Mittwoch, 3. August 2011

Die Zeitung, die sie Gesetz nannten

Es gibt eine Zeitung in Deutschland, für die gilt das Gesetz nicht. Zumindest sieht sie nicht ein, warum gerade sie sich daran halten sollte.

Diese Zeitung hat deshalb in der Vergangenheit immer wieder Fotos von mutmaßlichen Straftätern abgedruckt und deren vollständige Namen genannt. Wo kämen wir denn sonst hin? Man wird ja noch gepflegt denunzieren dürfen - und ohne Namen und Foto wüssten die Leser womöglich ja gar nicht, wer gemeint ist!

Deshalb hat der Deutsche Presserat - das ist so eine Art freundlicher Onkel, der der Presse ab und zu mit der Rute droht, wenn sie es gar zu arg treibt - deshalb hat also der Deutsche Presserat diese Zeitung inoffiziell gerügt. Wir hätten es also nicht einmal erfahren, hätte uns die Zeitung nicht selbst darüber informiert.

Dabei hat der Deutsche Presserat eine unglaubliche Behauptung aufgestellt: "Die Identität eines Straftäters ist grundsätzlich zu schützen." Und weiter: "Grund: Das Persönlichkeitsrecht des Täters, also sein Recht auf Anonymität, verbietet die Namensnennung und Abbildung."

Nun schlägt es aber dreizehn! Das kann man sich als Presseorgan nicht bieten lassen. Da schmeißt dieser - wie hieß der? - einfach mit irgendwelchen juristischen Begriffen um sich und verlangt, dass Bösewichte nicht mehr abgedruckt werden dürften? Nur weil es da angeblich irgend so ein Gesetz gebe? Sogar Rechte sollen solche Unholde haben? Das wäre ja noch schöner!

Da druckt die Zeitung ihre schönsten Bilder schlimmer Unholde als Zeichen der Unbeugsamkeit doch gleich noch einmal. Und ruft seine Leser auf, bei diesem Pressedingsda anzurufen, um denen mal richtig die Hölle heiß zu machen. Nachzulesen übrigens hier bzw. hier. Das erinnert etwas an hier.

Zurücktreten bitte, ich muss mich übergeben.

Donnerstag, 28. Juli 2011

Einen Sheriffstern für Herrn Haseloff

Es gibt Haselmäuse, Haselnüsse, es gibt das Haselhörnchen (sehr empfehlenswert!) und es gibt Haseloff - Reiner Haseloff, der gerne auch mal auf eine gewisse Namensähnlichkeit mit David Hasselhoff hinweist. Reiner Haseloff ist seit einiger Zeit Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt. Ob er auch soviel trinkt wie sein Fast-Namensvetter aus Amerika ist nicht bekannt, wenn man aber Herrn Haseloffs jüngste Äußerung zur Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten so liest, dann könnte man da auf gewisse Ideen kommen.

Herr Haseloff lehnt Namensschilder für Polizeibeamte ab. Und er tut das aus guten Grund; er sagt:

"Auch aus der deutschen Geschichte halte ich eine Kennzeichnungspflicht für Menschen schlicht und einfach für unerträglich und inaktzeptabel." (O-Ton Haseloff, zitiert z. B. hier)

Der Zentralrat der Juden in Deutschland ist empört. Die Kennzeichnung der Polizei mit dem Judenstern zu vergleichen, sei "an den Haaren herbeigezogen". Da hat der Zentralrat der Juden sowas von Recht - aber der Haseloff rudert zurück. Die Juden habe er gar nicht gemeint.

Und nun geht das Rätselraten los: Welches geschichtliche Ereignis mag der Herr Haseloff wohl stattdessen gemeint haben, das ihm die Freude an Namensschildern für Polizisten so nachhaltig vergällt hat? Oder wollte sich Herr Haseloff einfach nur ins Gespräch bringen, und sei es um den Preis der Nominierung für die dümmste öffentliche Äußerung 2011?

Vielleicht kann sich Herr Haseloff für solcherlei Unfug auch irgendwann etwas ans Revers stecken, einen Sheriffstern vielleicht.

Samstag, 23. Juli 2011

Geschmeidige Verteidigung in der Pflicht

Ein Kollege aus einer ostdeutschen Metropole berichtet von seinem Auftreten am örtlichen Gericht.

Danach habe ihn eine junge Richterin beiseite genommen und ihm gesagt, wenn er doch nur "etwas geschmeidiger verteidigen" würde, könnte man ihm auch öfter mal eine Beiordnung als Pflichtverteidiger geben. Dass Richter so denken, war zu befürchten, dass sie es auch aussprechen, gibt zu weit schlimmeren Befürchtungen Anlass.

Was ist dieses Verhalten eigentlichlich, so strafrechtlich gesehen? Schon Anstifung zum Parteiverrat oder nur versuchte Vorteilsgewähr in Tateinheit mit versuchter Nötigung? Müsste da nicht eigentlich die Dienstaufsicht einschreiten? Die Staatsanwaltschaft vielleicht gar?

Aber mancher scheint diese Auffassung tatsächlich für gesetzmäßig zu halten.

Dienstag, 19. Juli 2011

Am Schlimmsten ist der Schwulst

Dank der aufmerksamen Berichterstattung wissen wohl bald alle im Netz, wer Nadine Lantzsch ist. Der jüngste Beitrag des Enforcer führt es uns ein weiteres Mal vor Augen. Deshalb lauten die Labels für diesen Post auch Rechtsstaat, Rotz und Feminismus.

Ein Aspekt bei der Kritik an Frau Lantzsch ist mir allerdings bisher zu kurz gekommen. Wie kann es sein, dass Juristen bzw. Rechtsanwälten - wie z. B. Udo Vetter einer ist - regelmäßig vorgeworfen wird, sie würden sich unverständlich ausdrücken? Wo doch Nichtjuristen wie Frau Lantzsch täglich einen Jargon pflegen, bei dem man sich nach einem staubtrockenen Anwaltsschriftsatz eigentlich sehnsüchtig verzehren müsste. Da ist es fast schon egal, welche Inhalte Frau Lantzsch transportieren will. Die Form zieht einem bereits vollends die Schuhe aus.

Kostprobe gefällig? Ich zitiere hier mal wörtlich aus dem allseits bekannten blog, der bezeichnenderweise ja auch noch "Medienelite" heißt:

"Im Kontext kolonialer Vergangenheit revitalisiert "weiß" als unsichtbare Normalität und dominante Kategorie Geschichte, wobei sie die rassifizierte Differenz und weiße Hegemonie enthistorisiert und entpolitisiert, sprich: dethematisiert."

Da kommt die Korrekturfunktion mit dem Anstreichen nicht existenter Wortungeheuer kaum noch nach und hinterher ist alles rot unterstrichen. Man fühlt sich erinnert daran, dass das Volumen subterrarer Agrarprodukte in reziproker Relation zur intellektuellen Kapazität ihrer Produzenten steht und daran, dass man einfache Gedanken auch einfach ausdrücken kann: Die dümmsten Bauern haben die dicksten Kartoffeln.

Beim Schreiben muss immer einer sich quälen, entweder der Autor oder der Leser, sagt Wolf Schneider zutreffend. Bei Frau Lantzsch quält sich ausschließlich der Leser:

"Dass auch das deutsche Nationenverständnis weiß markiert ist, lässt sich unter anderem daran ablesen, dass ein deutscher Pass nicht zwangsläufig vor rassistischer Diskriminierung schützt."

Sie möchte damit wohl sagen, dass "Neger" nur genannt wird, wer schwarz ist. Wer hätte das gedacht. Aber gibt es nicht auch weiße Neger? Egal. Jedenfalls weiß ich jetzt, dass mein Pass mich vor nichts schützt. Moment mal: Weiß? Da ist er wieder, dieser allgegenwärtige Rassismus in der Sprache!



Du sollst nicht lügen

Das Landgericht Nürnberg hat - wie hier und hier bereits thematisiert - einen Strafverteidiger verurteilt, weil er seinem Mandanten geraten haben soll, einen Mitbeschuldigten wahrheitswidrig zu belasten. Ich weiß nicht, ob dieser Vorwurf zutrifft, und auch die Prozessakten kenne ich nicht. Möglicherweise stimmt der Vorwurf - besonders wahrscheinlich ist das allerdings nicht.

Grundsätzlich gibt es keinen Grund für einen Angeklagten zu lügen. Denn mit dem Schweigerecht hat der Angeklagte eine sehr viel elegantere Möglichkeit, sich nicht selbst zu belasten. Das gilt schon deshalb, weil man Lügen widerlegen kann, Schweigen dagegen nicht. Von diesem Grundsatz gibt es allenfalls zwei halbe Ausnahmen, die ich hier nicht erläutern werde. Das ist ein Berufsgeheimnis.

Da es keinen Grund gibt zu lügen, gibt es auch keinen Grund für den Rechtsanwalt, seinem Mandanten dazu zu raten. Zumal der Rechtsanwalt die "Wahrheit" nicht kennen dürfte. Der Rechtsanwalt wird also kaum jemals sicher wissen, ob sein Mandant lügt oder nicht. Auch der äußere Anschein hilft da in der Regel nicht weiter, denn mancher verkauft seine Wahrheit äußerst ungeschickt, manch anderer überzeugt womöglich auch mit dreisten Erfindungen. Nur Richter behaupten ab und an von sich, dies sicher beurteilen zu können - obwohl sie in der Regel über keinerlei psychologische Qualifikation verfügen und selbst trainierte Experten regelmäßig daran scheitern, wahre und falsche Behauptungen zu unterscheiden.

Als Rechtsanwalt bin ich übrigens verpflichtet, meinen Mandanten auf den § 31 BtMG hinzuweisen. Dieser Paragraph sieht die Möglichkeit einer Strafmilderung für den Fall vor, dass man bis dato noch unbekannte Mittäter belastet (sog. "Kronzeugenregelung"). Das Gesetz umschreibt diese Form der Denunziation verhalten mit den Worten "eine Tat über den eigenen Tatbeitrag hinaus aufklären".

Möglicherweise hat der verurteilte Kollege nur auf diese Norm hingewiesen. Ob das Gericht hierüber Beweis erhoben hat? Ich mag den Richtern Unrecht tun, aber vorstellen kann ich es mir nicht. Und das hat seine Gründe in beruflicher Erfahrung, nicht in prinzipieller Abneigung gegen Richter.

Ich kann mir nicht helfen: Ich vermag mir einfach nicht vorzustellen, wie ein Gericht vor diesem Hintergrund rechtsfehlerfrei zu der Überzeugung gelangt sein will, dass gerade ein verurteilter Verbrecher in diesem Punkt die Wahrheit gesagt haben soll, während sein Verteidiger eine aus seiner Sicht völlig unsinnige Handlung begangen haben soll, die ihn zudem noch selbst in Gefahr bringt.

Nun sind auch Strafverteidiger vor Dummheit nicht gefeit, aber - wie gesagt - besonders wahrscheinlich ist ein solches Verhalten gleichwohl nicht. Wesentlich wahrscheinlicher - und häufiger - ist, dass ein Angeklagter
  • den Hinweis seines Rechtsanwaltes schlicht missverstanden,
  • oder falsch wieder gegeben hat,
  • oder denkt, dass es ihm einen Vorteil bringe, wenn er seinen Rechtsanwalt wahrheitswidrig belastete.
Und gelogen hat der Angeklagte ja bekanntlich schon einmal. Nur ist die Neigung eine Lüge zu glauben eben auch für Richter viel größer, wenn einem der Inhalt der Lüge gefällt. Und die Vorstellung des zur Lüge anstiftenden Strafverteidigers scheint vielen Menschen große Genugtuung zu bereiten.

Montag, 18. Juli 2011

Hitlergruß im Hotel

Wird ein deutscher Urlauber in einem ägyptischen Hotel in einem Sketch mit dem Hitlergruß konfrontiert, darf er den Reisepreis mindern.

Diese sicherlich zukunftsweisende Entscheidung verdanken wir dem AG München -Az.: 281 C 28813/09. Ein Hoch auf die Wirtschaftswoche , die dieses Urteil für mitteilenswert hielt. Leider hat man sich in seiner vorletzen Ausgabe nur auf die Wiedergabe des Tenors beschränkt. Sicherlich wäre es auch schön, den vollständigen Sachverhalt zu erfahren.

Ganz ungetrübt war der Sieg des Klägers allerdings nicht, denn der hatte laut Wiwo insgesamt EUR 672,00 eingeklagt, das Amtsgericht seinen Schmerz allerdings nur EUR 34,45 für wert erachtet - ein Pyrrhussieg also.

Wie leicht hätte man diesen Rechtsstreit aber vollständig vermeiden können, hätten auch die ägyptischen Hotelmanager auf einen der ganz großen ihrer Zunft gehört - Basil Fawlty, der beim Anblick deutscher Touristen stets wusste, was zu tun bzw. nicht zu tun ist: "Don't mention the war!"