Freitag, 7. Mai 2010

Ich will meinen Krieg!

Kollegin Braun berichtet zu Recht von etwas, das ich als Degenerierung des Zivilprozesses beschreiben möchte. Schuld ist wie immer eine verzerrtes Bild von der Wirklichkeit beim Gesetzgeber.

Zivilprozess ist Streit. Wenn ich jemanden verklage, will ich mich streiten; einigen kann ich mich mit meinem Kontrahenten auch alleine, ohne Gericht, notfalls unter Zuhilfenahme eines oder mehrerer Anwälte. Frei nach dem frühen Protestsänger Müller-Westernhagen: "Ich will keinen Frieden, ich will meinen Streit - und diesmal will ich der Sieger sein".

Der Gesetzgeber, getrieben von wirren Vorstellungen und einer allgegenwärtigen Einsparungswut am falschen Ende, hat den Zivilprozess durch die ZPO-Reform 2001 endgültig zum Laberbasar erklärt. Jeder darf erstmal erzählen, was ihm auf der Seele brennt, und je nach Laune und Auslastung des Richters macht dieser dann nach zehn bis neunzig Minuten den Vorschlag, ob man sich nicht einfach auf die Hälfte der Klagforderung einigen wolle. Mag die Rechtslage auch noch so eindeutig sein - dieser Vorschlag kommt so sicher wie das Amen in der Kirche.

Was für ein Unfug! Wenn mein Mandant mit der Hälfte zufrieden wäre, hätte er die Hälfte eingeklagt! Und wenn mein Mandant die Hälfte hätte zahlen wollen, hätte er das bereits getan. Hat er aber nicht!

Freunde, Römer und Rechtsanwälte: Kehrt zurück zu einer Kultur des Streits. Wendet Euch ab von der ewigen Flauschiflausch-Verhandlerei und wieder hin zu einem ehrlichen Kampf Partei gegen Partei!

Donnerstag, 6. Mai 2010

Freispruch für Karlheinz Schreiber! Ein Skandal?

Ob Donnerschlag oder nicht, Karl-Heinz Schreiber ist zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Die Aussage, wie sie z. B. der WELT KOMPAKT zu finden war, Schreiber müsse "acht Jahre ins Gefängnis" hingegen ist falsch, aber das nur am Rande.

Viel interessanter ist, weshalb verurteilt wurde bzw. weshalb nicht verurteilt wurde. Verurteilt wurde Karlheinz Schreiber nämlich allein wegen Steuerhinterziehung. Freigesprochen wurde er hingegen vom Vorwurf der Beihilfe zum Betrug, der Beihilfe zur Untreue und der Bestechung. Der Freispruch beruht dabei allein darauf, dass diese Straftaten mittlerweile verjährt sind.

Man kann der Auffassung sein, dass insbesondere Bestechung wegen ihrer immensen Sozialschädlichkeit von ihrem Unrechtsgehalt her die Steuerhinterziehung noch überragt. Wo also bleibt der bei pressegängigeren Delikten wie Vergewaltigung oder sexuellem Missbrauch sonst obligatorische Aufschrei nach Verlängerung der Verjährungsfristen? Hier wäre er angemessen.

Wo bleiben die Ermittlungsverfahren wegen Strafvereitelung gegen all diejenigen, die Karlheinz Schreiber bei seiner jahrelangen Flucht geholfen haben? Man hört nichts.

Und darum stellt sich mir die Frage, ob der Donnerschlag nicht noch viel lauter hätte ausfallen müssen, wenn er denn überhaupt einer war.

Mittwoch, 5. Mai 2010

Rechtsprechung früher und heute

Fast alle Deutschen kennen den Namen Roland Freisler.

Viele wissen auch, wer das war: der Präsident des Volksgerichtshofes bis 1945. (Für die anderen: So hieß Deutschlands oberstes Gericht früher.) Als solcher hat sich Roland Freisler einen Namen gemacht für Justizunrecht, Menschenverachtung und Grausamkeit.

Viel zu wenige Menschen wissen um das Ende dieses Mannes: Er wurde während eines allierten Bombenangriffes in mündlicher Hauptverhandlung von den Trümmern seines Gerichtsgebäudes erschlagen und darunter begraben. Darüber lohnt es sich nachzudenken.

Der Umkehrschluss allerdings ist unzulässig: Nur weil Roland Freisler von seinem Gericht erschlagen wurde, heißt das noch lange nicht, dass jeder Rechtsspruch richtig wäre, nur weil die Gerichtsmauern stehen geblieben sind.

Dienstag, 4. Mai 2010

Mein erstes Haustier

Gestern hat mein Computer seinen Geist aufgegeben. Mit der Folge, dass auch mein E-Mail-Programm derzeit nicht verfügbar ist.

Halb so schlimm, denke ich, seine Nachrichten kann man ja auch über die Homepage des Anbieters abrufen. Gefordert wird lediglich ein Password, an das ich mich sogar noch erinnere. Leider erinnert sich der Anbieter nicht daran. Hm.

Nun, was soll's: Es gibt ja noch die Funktion "Password vergessen?" Dort fragt man mich, wie mein erstes Haustier hieß. Das ist nun wirklich drollig - ich hatte nie ein Haustier und daher mit Sicherheit auch niemals diese Frage ausgewählt oder beantwortet. Da hilft nur noch anrufen.

Alle über das Internetportal angegebenen Rufnummern beginnen mit 0900 und sind durch meinen Telefonanbieter leider sämtlich gesperrt. Nach langem Suchen finde ich tatsächlich noch eine echte Festnetznummer, die ich anrufe und einen Mario erreiche. Mario ist sehr nett. Er fragt mich zuerst nach meinem Password, dann nach dem Namen meines ersten Haustiers. Ich hatte immer noch kein Haustier, was er mir nicht glaubt. "Überlegen Sie doch noch mal richtig!" Immer noch kein Haustier, ich muss leider passen.

Da habe ich die rettende Idee: Setzen Sie doch bitte mein Password zurück und schicken Sie mir ein neues Password! Gute Idee, findet auch Mario. "Sie kriegen Ihr neues Password dann gleich per E-Mail!" Mo-ment! Da war doch was? Wenn ich daran erinnern darf: Ich kann mein E-Mail-Account leider derzeit nicht abrufen.

Das überfordert Mario nun aber wirklich. Wieso kann der dumme Mann da am Telefon sein E-Mail-Account nicht abrufen? Das hat er doch bei uns!

Wir einigen uns schließlich darauf, dass das neue Password per Post kommen soll. Werden sie es schaffen? Werden sie einen realen Briefkasten finden und auch als solchen erkennen? Ich warte gespannt.

Montag, 3. Mai 2010

Verschiebebahnhof oder: Die Kavallerie der Justiz

Der eine hält sie für die Kavallerie der Justiz, der Kollege Hoenig gar für einen Verschiebebahnhof, jedenfalls scheint ihre Psyche für mich als Verteidiger unergründbar: die Beamten der Staatsanwaltschaft.

Sie lassen sich nicht gerne anrufen - jedenfalls gibt es bei der StA Hamburg eine Anweisung, keine Durchwahlen herauszugeben. Hätte es auch aus ihrer Sicht gleichwohl einmal Gesprächsbedarf gegeben, fragen sie in der mündlichen Verhandlung, warum man sie denn nicht mal angerufen hat.

Überhaupt die mündliche Verhandlung: Dort verliest ein Sitzungsvertreter einen Anklagesatz, kennt aber in der Regel nicht einmal die zugrunde liegende Ermittlungsakte. Fragt man ihn, warum er etwas anklagt, das nicht einmal kennt, sagt er: Wird schon stimmen. Haben ja Kollegen gemacht. Hält sich aber ernsthaft für die neutralste Behörde der Welt.

Sagen drei Entlastungszeugen übereinstimmend aus, haben sie sich aus seiner Sicht abgesprochen. Sagen drei Polizeibeamte übereinstimmend belastend aus, wertet er das hingegen als Wahrheitskriterium. War ein Entlastungszeuge betrunken, findet er dessen Aussage selbstredend nicht verwertbar. Hat ein Polizeibeamter aber eine belastende Aussage durch Drohung, Täuschung oder Nötigung erlangt, ist diese Aussage aufgrund der Schwere des Tatvorwurfs natürlich verwertbar.

Wird ein Angeklagter gleichwohl einmal freigesprochen, grüßen sie den Verteidiger drei Monate nicht mehr, weil er die "Rechtsfindung" vereitelt hat.

Das müssen unglückliche Menschen sein, die Beamten bei der Staatsanwaltschaft.

Sonntag, 2. Mai 2010

Samstag, 1. Mai 2010

Anwalt oder Hanseat?

Eine Strafverhandlung vor dem Amtsgericht Hamburg.

Angeklagt sind drei Rumänen, denen weder die Anklageschrift, noch der Eröffnungsbeschluss zugestellt - geschweige denn ins Rumänische übersetzt - noch ein notwendiger Verteidiger beigeordnet worden wäre. Nachdem ich dies und einige weitere kleinere Verfahrensfehler in der Hauptverhandlung gerügt habe, würdigt mich der Sitzungsvertreter in seinem Plädoyer persönlich:

Er wirft mir vor, meine Art der Verteidigung wäre "unhanseatisch".

So so. In Hamburg sagt man Tschüß, und es gilt statt der StPO etwas, das die Staatsanwaltschaft dann wohl Hanseatentum nennen würde. Da wundert einen dann auch die eine oder andere Gerichtsentscheidung nicht mehr.