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Dienstag, 29. Juni 2010

Drin oder nicht drin...

... das ist nicht nur bei Jörg Kachelmann die Frage, sondern seit vorgestern wieder vermehrt auch beim Fußball.

Besorgte Leser fragten an, ob es denn wirklich sein könne, dass der Schiedsrichter seine als falsch erkannte Entscheidung nicht revidieren könnte.

Juristenantwort: Jein. Kann er nicht. Darf er nicht. Entschieden ist entschieden. Wenn er es allerdings trotzdem getan hätte - der Schiedsrichter - hätte dagegen auch niemand so recht etwas unternehmen können. Schließlich entscheidet der Schiedsrichter und niemand sonst. Mutige, selbstkritische oder einfach nur unentschlossene Schiedsrichter haben sich in der Vergangenheit auch schon mal umentschieden.

Aber vor der WM hat angeblich der Herr Blatter - das ist der Chef aller Fußballtreibenden weltweit - angedroht, dass, wer sich als Schiedsrichter vorher, nachher oder währenddessen auf technisches Zauberwerk einlasse, hinterher selbst entlassen werden würde. Als Schiedsrichter. Damit hat der Herr Blatter viele Schiedsrichter so verschreckt, dass sie jetzt ganz verunsichert sind, die Armen. Laufen nur noch so herum und wissen nicht recht, wie sie pfeifen sollen, die Armen.

So ist das mit den Schiedsrichtern.

Mittwoch, 2. Juni 2010

WM-Spezial: Verträge sind zum Brechen da

Während uns die Fußball-WM ablenkt, werden die so genannten "Scouts" der Profivereine wieder darauf lauern, potentielle Weltstars zu entdecken und von ihren aktuellen Vereinen abzuwerben. Wir freuen uns auf eine vollbesetzte Gerüchteküche: Boateng zu Manchester City? Aogo zu Inter Mailand? Mertesacker zu Juventus Turin?

Landauf, landab wird dann wieder das Klagelied ertönen, vom Söldner, der der Fußballprofi doch ist, und wer - Lena würde sagen: altsprachlich unterwegs ist - der weiß auch den passenden lateinischen Satz dazu: Pacta sunt servanda.

Der Hamburger wird wieder von seinem "Uns" Uwe Seeler schwärmen, der in der Steinzeit des Fußballs ein Angebot von Inter Mailand sausen ließ und lieber daheim in Hamburg geblieben ist. Das waren Zeiten, werden Sie hören, da waren Fußballspieler noch bodenständige, ehrliche Arbeiter, die mit D-Mark bezahlt wurden und bei der Nationalhymne aus Überzeugung mitgesungen haben. Heute erleben wir ein Heer von selbstverliebten Weicheiern, die sofort nach Mailand oder Madrid türmen, wenn dort gerade ein Oligarch mit dem Geldkoffer winkt.

Und wenn Sie dann noch an einen etwas nationalistisch veranlagten Zeitgenossen geraten, wird er Ihnen verraten, womit der Niedergang eingeläutet wurde: Es sind die Ausländer! Überall Neger! Die machen mittlerweile nicht einmal mehr vor unserer Nationalelf Halt: Wo früher ehrliche Tilkowskis, Kuzorras und Libudas schufteten, schlurfen heute die Boatengs, Aogos und Cacaus übers Feld.

Und kaum, dass denen mal jemand richtig Geld hinhält, sind die weg. Das ist den Schland-Schreiern mit der Uwuseeler-Tröte dann aber auch wieder nicht recht.

Denn schließlich hatten die doch Vertrag.

Mittwoch, 19. Mai 2010

Ballacks Berater

Michael Ballack ist bekanntlich bei der WM nicht dabei. Kevin Prince Boateng hat ihn im englischen Pokalfinale gefoult und ihm dadurch einen Innenbandriss im Sprunggelenk und einen Teilabriss der Syndesmose beigebracht. Soviel vom Sport.

Ballacks Berater tritt jetzt mit der Ankündigung an die Presse, rechtliche Schritte gegen Boateng prüfen zu wollen. Die Prüfung dürfte eher kurz ausfallen.

Beim Fußballspiel begibt man sich freiwillig in Gefahr - der Jurist spricht von "eigenmächtiger Selbstgefährdung". Alles weitere regelt das Schiedsrichtergespann, dem das Regularium eine Reihe von Sankionen an die Hand gibt. Über deren richtige Anwendung wiederum wach die Schiedsgerichtsbarkeit der verschiedenen Verbände. Die ordentliche Gerichtsbarkeit kommt dabei nicht vor. Mit gutem Grund: Sonst müsste der BGH nächstens entscheiden, wer Deutscher Meister wird und wer überhaupt noch mitspielen darf.

Wollte Michael Ballack mit Aussicht auf Erfolg ein ordentliches Gericht anrufen, müsste er ein deliktisches Verhalten seines Gegenspielers beweisen, das von seiner allgemeinen Einwilligung in die Selbstgefährdung nicht mehr gedeckt wäre. Das dürfte bei einem Foul aus dem Spiel heraus praktisch nie der Fall sein. Fouls gehören nun mal zum Spiel; ohne Regelverstöße bräuchte man keine Regeln. Das weiß jeder Fußballspieler.

Zu einer Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte gelangte man daher nur, wenn man Herrn Boateng einen Körperverletzungsvorsatz nachweisen könnte, der über den bloßen sportlichen Einsatz hinausginge. Diesen Weg möchten einige Interessenvertreter offenbar ebnen, indem sie erst einmal einfach behaupten, Herr Boateng habe Herrn Ballack absichtlich "ausschalten" wollen.

Das ist wohl einfach nur eine Unsportlichkeit.