Donnerstag, 30. Juni 2016

Team Rechtsstaat


Das Landgericht Memmingen hat einen 62-Jährigen vom Vorwurf der Vergewaltigung seiner Tochter freigesprochen. Das ist eine gute Nachricht. Die schlechte Nachricht ist: Es war das Wiederaufnahmeverfahren und der Mann hatte zuvor sieben Jahre zu Unrecht im Gefängnis gesessen.

Die damals etwa 13-jährige Tochter hatte den Mann seinerzeit zu Unrecht belastet. Gemerkt hat das offensichtlich niemand. Das ist ein Versagen des Rechtsstaates, für den der Rechtsstaat gerade stehen sollte.

Das jetzt aufgehobene Urteil stammt aus dem Jahr 1996. Das war eine Zeit, in der der Verfolgungswahn gegen angebliche Vergewaltiger auf seinem Höhepunkt war. Die sog. Wormser Prozesse waren noch in vollem Gange, bindende Anforderungen an die Glaubhaftigkeitsprüfung von Zeugenaussagen gab es nicht, angeblichen Geschädigten wurde häufig kritiklos geglaubt - insbesondere dann, wenn es sich um Kinder oder Frauen handelte.

Laut Wikipedia soll die Staatsanwaltschaft sich in den Wormser Prozessen darüber empört haben, dass die Verteidigung gemeint habe, "blindwütige Feministinnen wirken auf ahnungslose Kinder ein, bis die von Missbrauch berichten, und skrupellose Staatsanwältinnen übernehmen das". Aber es war genau so gewesen, wie die Verteidigung gesagt hatte. Blindwütige Feministinnen hatten auf unschuldige - und vor allem ungeschädigte - Kinder eingewirkt und die Staatsanwaltschaft hatte dies - zumindest ohne erkennbare Skrupel - übernommen. Das war ein schlimmer Fehler, der viele Existenzen nahezu zerstört hat.

Vieles ist seither besser geworden. Der BGH hat seit längerer Zeit verbindliche Kriterien aufgestellt, wann ein Glaubwürdigkeitsgutachten eingeholt zu werden hat, und die allermeisten Gerichte halten sich an diese Vorgaben. Belastende Aussagen von Zeug(inn)en werden heute meist deutlich kritischer gesehen.

Und jetzt kommt eine Bewegung, die möchte dieses Mehr an Rechtsstaatlichkeit, das - zumeist durch aktive Strafverteidigung - mühsam erkämpft wurde, wieder abschaffen. Wenn Sie nicht wissen, was ich meine, können Sie es bei twitter unter dem Hashtag #TeamGinaLisa nachlesen.

Dagegen sollten wir uns wehren, und zwar alle. Zum #TeamRechtsstaat sollte ein jeder gehören.




3 Kommentare:

  1. Lieber Christoph,
    ich verhandel in Berlin gerade wegen zweier Fälle angeblicher Vergewaltigung. Der angebliche Täter stammt dazu auch noch aus dem Maghreb - dufte Konstellation. Zwei "Kampfemanzen" in der Nebenklage, Wildwasser e.V. im Publikum und als Zeuginnenbetreuerinnen, sowei TeamGinaLisa im Publikum. Das bringt grad voll Spaß.
    BG aus Kiel Andreas

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  2. Es gibt sie alle drei:
    - bekloppte Friseurnamen
    - bekloppte Kindergartennamen
    - bekloppte Opferschutzvereinsnamen

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  3. Solange die Haft, die ein zu Unrecht Verfolgter bzw. sogar Verurteilter, erlitten hat, nicht als Mindeststrafe für die dem zugrundeliegende falsche Verdächtigung normiert wird, wird sich an derartigen Missständen leider nicht viel ändern.

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