Freitag, 20. Februar 2015

Schweine im System


Der Kollege Marson weist auf ein Urteil des Anwaltsgerichts Köln hin, wonach ein Rechtsanwalt nicht wegen Unsachlichkeit belangt wurde, obwohl er die Richterschaft am örtlichen Verwaltungsgericht als Schweinesystem bezeichnet hatte.

Grund für die unerwartete Milde des Gerichts sei, dass der Rechtsanwalt das Wort "Schweinesystem" in Anführungszeichen gesetzt habe. Damit übe der Anwalt zwar Kritik an der Richterschaft aus, bringe aber gleichzeitig zum Ausdruck, dass es sich hier "nur um einen Vergleich als sprachliches Mittel" gehandelt habe.

Das Urteil mag im Ergebnis richtig sein, die Begründung ist - wo passte es besser als hier - unter aller "Sau".

1 Kommentar:

  1. Dass Anführungszeichen etwas am Ergebnis ändern sollen, leuchtet mir auch nicht ein. Vielleicht war "Schweinesystem" auch nur ein Zitat ohne Quellenangabe, aber wörtlich gemeint. Wer weiß schon, wofür Anführungszeichen stehen.

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