Montag, 28. Juli 2014

Eine Art Feindseligkeit


"Eine Art Feindseligkeit" verspüre er bei seinen Anwälten, hat Gustl Mollath gesagt und damit seinen Antrag begründet, seine Verteidiger zu entpflichten. Das Gericht hingegen sehe ihn als "hervorragend verteidigt" an und lehnte den Antrag ab, obwohl sich auch die Verteidiger ihm angeschlossen hatten.

Ansonsten scheint es zwischen Gustl Mollath und seinen Verteidigern eher Dissonanzen hinsichtlich der Verteidigungsstrategie zu geben. Das kennt man ja auch aus anderen Verfahren. Herr Mollath hätte gerne dreißig Beweisanträge gestellt, sein Verteidiger habe ihm aber nur erklärt, warum die alle "Mist" seien. Liest man die Berichterstattung, muss man sich geradezu mit Gewalt gegen den Eindruck zur Wehr setzen, an der Diagnose bei Herrn Mollath könnte vielleicht doch etwas dran sein.

Das ist der richtige Moment, mal einige Dinge zwischen Verteidigern und ihren Mandanten klar zu stellen:
  1. Der Verteidiger verteidigt seinen Mandanten und ist dabei ausschließlich dessen Interessen verpflichtet.
  2. Bei manchem Mandanten deckt sich allerdings der Wille nicht immer mit dem Interesse.
  3. Noch einmal ganz deutlich gesagt: Manche Mandanten wollen Dinge, die nicht in ihrem Interesse sind, die nicht in ihrem Interesse sein können. 
  4. In diesen Fällen ist es die Aufgabe ihres Verteidigers, ihren Mandanten auch schon mal den Kopf zu waschen.
  5. Das mögen manche Charaktere - nennen wir sie mal mit äußerster Zurückhaltung "willensstark" - das mögen die nicht haben.
  6. Und dann verspüren sie bei ihrem Anwalt auch schon mal "eine Art Feindseligkeit", die objektiv vielleicht eher Fürsorge ist.
Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Angeklagte mit einem Beweisantrag Dinge beweisen möchte, die ihm zwar sehr wichtig erscheinen mögen, die für das Verfahren aber bestenfalls irrelevant, wenn nicht schädlich sind. Das aber wird der Verteidiger in der Regel eher beurteilen können als der Angeklagte. 

Vielleicht sollte man Herrn Mollath mehr Vertrauen in seine Verteidiger wünschen.

17 Kommentare:

  1. Und das gilt umso mehr bei einem Mandanten, bei dem es um die Beurteilung seines Geisteszustandes geht.

    Mir scheint das ein recht nerviger Querulant zu sein, aber das ist natürlich kein Grund, jemanden in eine geschlossene Anstalt einzuweisen.

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    1. "Und das gilt umso mehr bei einem Mandanten, bei dem es um die Beurteilung seines Geisteszustandes geht."

      Warum geht es aber gar nicht, sondern ob er die Taten begangen hat. Ist das nicht nachweisbar und z.Z. sieht es nicht danach aus, kann er crazy like batshit sein ohne dass das irgendeine Rolle spielen würde.

      Scheint mir eher so, als ob hier jede Reiberei die es gibt, sofort den Reflex "Ja, vielleicht ist ja doch was dran"-auslöst. Warum ist das bei Zäpsches Auseinandersetzungen mit ihren Anwälten nicht so?

      "Mir scheint das ein recht nerviger Querulant zu sein ..."

      Selbst wenn sich jemand mal verrennt, ist er deswegen noch kein Querulant. Gerade da Mollath vermutlich freigesprochen wird, ist damit dann für die Justiz die Sache erledigt. Dass er das als seine einzige Chance sieht, sich soweit wie möglich zu rehabilitieren und er erpicht ist, keine noch so klein Möglichkeit doch noch etwas Licht in die Angelegenheit zu bringen, die ihn Jahre in die Klapsmühle gebracht hat, ungenutzt verstreichen zu lassen, halt ich für subjektiv verständlich. Natürlich, darf die Ausforschung nicht wie Ausforschung aussehen, sondern muss en passant erfolgen. Dazu muss man hier wohl nichts sagen.

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  2. Ich kann mir vorstellen, dass die Leute eigentlich bei Mollaths Anwalt Schlange stehen. Man kann vermutlich nicht zu Unrecht sagen, dass der Anwalt einer der Top-Strafrechtler in Deutschland ist.
    Zumindest wenn man der Berichterstattung folgt, scheint der Anwalt auch nicht unmotiviert zu sein. Das genaue Gegenteil scheint der Fall zu sein. Strate wirkt sehr engagiert auf mich und ich glaube ohne Strate säße Mollath noch.

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  3. § 1 Abs. 3 BORA lesen:

    "Als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten hat der
    Rechtsanwalt seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend,
    konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch
    Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung
    und staatliche Machtüberschreitung zu sichern.

    insbesondere zum Schluss:
    "... und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung
    und staatliche Machtüberschreitung zu sichern."

    Das hat Mollath von seinem Anwalt für sich beansprucht...

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    1. Und sein Anwalt hat geliefert. Ein Freispruch war so gut wie sicher. Der Prozess lief hervorragend. Herr Mollath hätte dann nachher als Held und Opfer der Justiz dargestanden.

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    2. Nein, dass wäre wie bei Kachelmann nicht passiert, wenn Mollath genauso aus "Mangel an Beweisen" freigesprochen wird, und nicht "wegen erwiesener Unschuld", was Mollath aber verständlicher Weise unbedingt will !!

      Ich habe live vor Gericht erlebt, wie man als 100%-unschuldiger vom Gericht erpresst wird, einen "Freispruch wegen Geringfügigkeit der Schuld" zu akzeptieren und der eigenen Anwalt auch noch bei diesem perfiden Deal mitmachen will... Nur durch meine eigene Hartnäckigkeit habe ich einen 100%-Freispruch erzielen können, weil das Gericht nicht wollte, dass bei meinem Beweisantrag der Nebenkläger und sein Anwalt des Prozessbetruges überführt werden.

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    3. Es gibt keinen Freispruch erst oder zweiter Klasse. Zudem ist es nicht die Aufgabe des Gerichts sachfremde Untersuchungen durchzuführen. Weiterhin war die Justiz schon mehr als großzügig. Bei jedem anderem wäre das Verdfahren vermutlichs schon längst zu Ende. Es wirkt auf mich absurd, wie viele Verhandlungstage angesetzt sind.

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    4. "Es gibt keinen Freispruch erst oder zweiter Klasse."

      Siehe unten.

      "Weiterhin war die Justiz schon mehr als großzügig."

      Das wirkt vielleicht nur so, weil wir uns schon so an die "Erlediger" vom Typ Brixner gewöhnt haben, dass eine sorgfältige Prozessführung als Wunder erscheint. http://associatesmind.com/wp-content/uploads/2013/03/judgedredd_i-am-the-law.jpg

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  4. Wie beurteilen Sie das denn, wenn der eigene Anwalt einen Beweisantrag ablehnt und verweigert, in dem der Nebenkläger der uneidlichen Falschaussage überführt werden kann???

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    1. Und was hat dieser Nachweis mit dem Prozessstoff der Anklage zu schaffen ?!
      Für Laien: in einem Strafprozess geht es nicht um dem Nachweis der Unschuld sondern der Schuld des Angeklagten, weshalbt es auch keinen Freispruch 1. oder 2. Klasse gibt.
      Soweit ich mich durch die Leserbriefe der Mollath-Fraktion gelesen habe und deren Ratschläge zur Verteidigung, gewinnt man den Eindruck, diese würden gegebenfalls noch eine OP am offenen Herzen über das Internet beratschlagen !
      Ich bevormunde als Anwalt auch nicht meinen Elektriker, da ich schlichtweg keine Ahnung von seinem Handwerk habe.

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    2. "... weshalbt es auch keinen Freispruch 1. oder 2. Klasse gibt."

      Wirklich? http://blog.delegibus.com/2012/10/15/polizeirechtliche-schuldvermutung/ http://www.sueddeutsche.de/muenchen/drogenkontrollen-der-muenchner-polizei-eine-nicht-uebliche-kontrolltiefe-1.1349840-2

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  5. In diesem Zusammenhang fällt mir eine Begebenheit mit dem leider schon verstorbenen RA C.B. aus Cottbus mit einem besserwissenden Mandanten ein, welcher auch stets Fragen und eigene Beweisanträge stellen wollte. Bis es dem Kollegen zu bunt wurde und er den Mandanten zusammenfaltete: " Halt endlich Dein Maul, Du kannst ja noch nicht mal vernünftig klauen, aber ich kann Anwalt ! " - Freispruch kam raus.
    Christian, Du fehlst !!!

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  6. Frage an die Strafverteidger hier: Ist es professionell, öffentlich im Gerichtssaal seinem Mandanten vorzuwerfen er lüge?

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  7. Der Mollath wird am Ende als freier Mann das Gericht verlassen. Günstige Rahmenumstände, da kann man bei Interesse nicht mehr soviel falsch machen. Es geht nur noch um gutes Theater und um Mollaths selbstgeschriebenen Szenen.

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  8. Kommt darauf an, was man als "Mist" sieht, vgl. etwa

    "Später, nach einer weiteren Pause, verkündet Richterin Elke Escher, dass zum Revisionsbericht der Hypovereinsbank und den Geldverschiebereien keine Zeugen geladen werden müssten. Mollaths Behauptungen zu den entsprechenden, bereits von Strate gestellten Beweisanträgen seien zu seinen Gunsten “als wahr anzunehmen”." http://www.regensburg-digital.de/freispruch-wider-willen-mollath-will-doch-aussagen/28072014/

    Formal waren also dieses Beweisanträge völlig erfolglos und somit wohl auch "Mist". Trotzdem natürlich bei weitem nicht sinnlos. Da wüsste ich doch gerne, wie die Beweisanträge lauten und was damit bezweckt wird, bevor ich mir eine abschließende Meinung bilde.

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  9. "Es gibt keinen Freispruch erst oder zweiter Klasse."

    Ich kann diesen Unfug nicht mehr hören.

    Natürlich stimmt das - vordergründig. Der Urteilstenor - "Der Angeklagte wird freigesprochen" - ist in allen "Klassen" immer gleich. ABER ... nach dem Urteilstenor kommt die Urteilsbegründung.

    Und alle diejenigen, die immer betonen, dass es keine Unterschiede gibt, mögen sich einmal in die Haut des Angeklagten versetzen und überlegen, welche Worte sie - nach Verkündung des Tenors - lieber hören würden:

    "Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht zur Überzeugung des Gerichts fest, dass der Angeklagte die ihm vorgeworfene Tat nicht begangen hat" ... oder: "Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme spricht eine starke Vermutung dafür, dass der Angeklagte die ihm vorgeworfene Tat begangen hat. Letzte Zweifel des Gerichts waren aber nicht auszuschließen. Nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" war der Angeklagte daher freizusprechen."

    Was möchte man hören ... vor allem dann, wenn Presse im Saal ist?

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  10. "Vielleicht sollte man Herrn Mollath mehr Vertrauen in seine Verteidiger wünschen."

    Inzwischen wissen wir, dass wie schon bei Brixner der fehlende Belastungseifer von Petra M. von Bedeutung war. Wenn eine Verurteilung aber wesentlich auf der Glaubwürdigkeit von Zeugen und der Frage, ob diese Grund haben, den Angeklagten zu belasten, beruht, dann ist nicht ohne Weiteres klar, warum es unwichtig sein sollte, ob die Zeugin tatsächlich einen Gewinn davon haben könnte, wenn der Angeklagte verurteilt wird und verschwindet oder zumindest an Glaubwürdigkeit einbüßt.

    Dazu braucht es gar keinen Glauben an eine umfassende Verschwörung von Justiz, Psychiatrie und Finanzwelt. Es reicht schon, wenn der Angeklagte über Insiderwissen verfügte, dass zum damaligen Zeitpunkt der Zeugin schaden konnte. Das kann Wissen über (gewöhnliches, verschwörungsfreies) strafrechtlich relevantes Verhalten sein oder sogar nicht einmal das, sondern beispielsweise nur Wissen über Fehlverhalten am Arbeitsplatz, dass zu einer Kündigung oder sonstigen arbeitsrechtlichen Nachteilen führen könnte. Da der Hypo-Bericht ebenfalls keine umfassende Aufklärung bringt, da damals die Angelegenheit aus Sicht der Bank ja im Wesentlichen schon abgeschlossen war, und somit auf weitere mögliche Nachforschung verzichtet wurde, wäre es hier eigentlich die Aufgabe des Gerichts zu eruieren, wie weit hier noch Aufklärungsbedarf besteht. Aber wie schon Brixner erklärte: ohne förmlichen Beweisantrag nimmt ein Gericht nicht mal was zur Kenntnis. http://www.regensburg-digital.de/richter-brixner-ueber-bayerische-zustaende/17072014/

    H. L. Mencken hat mal gesagt, es falle uns sehr schwer zu glauben, dass jemand die Wahrheit sagt, wenn wir in seiner Situation lügen würden, was geht. Einer Justiz, die den Egoismus sozusagen zur Geschäftsgrundlage gemacht hat, die fordert, dass jemand selbst verletzt, betroffen und irgendwie beschwert ist, damit er überhaupt zulässig Rechtsmittel einlegen kann, ist natürlich ein potentiell selbstschädigendes Verhalten zugunsten eines behaupteten höheren Gutes immer erstmal verdächtig.

    Kurz: Strate glaubt nicht an die Unschuld von Mollath, sonst hätte er alle Möglichkeiten genutzt, die Zeugin zu durchleuchten. Vielleicht hat er ja Recht, andererseits aber könnte Mollath tatsächlich unschuldig sein. Oder er zwar nicht unschuldig, aber seine Ex-Frau schuldig und es ihm wichtig genug, dies an's Licht zu bringen. Da wir das wohl nicht mehr erfahren, ist hier nicht zu beurteilen was die richtige Strategie gewesen wäre.

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