Mittwoch, 7. Mai 2014

Post von Wagner, Teil 1


Joachim Wagner hat ein Buch geschrieben.

Joachim Wagner, das ist der hier (aus "Panorama"), nicht etwa der da (von der "BILD"). Das Buch von Joachim Wagner heißt "Vorsicht Rechtsanwalt"; die LTO bespricht es hier.

Das Buch ist recht neu; ich habe es noch nicht gelesen. Aber ich glaube, die Rezension aus der LTO reicht mir. Danach beklagt Wagner, dass es zu viele schlechte Rechtsanwälte gebe. Diese Behauptung ist in dieser Allgemeinheit zunächst einmal nicht zu beanstanden und wahrscheinlich richtig. Schließlich gibt es auch jede Menge schlechter Ärzte, Fliesenleger oder Journalisten, und die sind alle irgendwie zuviel. Auch jeder schlechte Rechtsanwalt ist ein schlechter Rechtsanwalt zuviel.

Isoliert betrachtet wäre die Feststellung also eher eine Binsenweisheit und leicht gesagt. Etwas schwerer scheint sich Herr Wagner zu tun, wenn er sagen soll, was ein schlechter Rechtsanwalt eigentlich ist. Nach LTO seien das Rechtsanwälte, die

  • unsauber arbeiten
  • aussichtslose Rechtsmittel einlegen, um Gebühren zu schinden
  • Kollegen scharf angehen
  • ihre Kanzlei schlampig führen.
Ich habe das jetzt mal wörtlich von der LTO übernommen und hoffe, die hat es ebenso wörtlich von Herrn Wagner übernommen, denn dessen Buch habe ich ja - wie gesagt - nicht gelesen. Aber diese Beschreibung: Hammer. Es gibt also Rechtsanwälte, die unsauber arbeiten und ihre Kanzlei schlampig führen. Da frage ich mich lieber nicht, was der Herr Wagner sagen würde, wenn er meinen Schreibtisch sähe, oder die Kaffeeflecken auf den Akten. Unsaubere Arbeit, keine Frage. Oder meint Herr Wagner etwas ganz anderes? Aber was? Muss ich sein Buch am Ende doch lesen? 

Aber der schlechte Rechtsanwalt soll sich ja nicht nur durch Unreinlichkeit auszeichnen, sondern sogar "Kollegen scharf angehen". Vielleicht wollen die sich aber doch nur wehren, weil die anderen auch schlechte Rechtsanwälte sind? Da wäre so ein scharfer Angang doch sicher richtig. Das überzeugt mich immer noch nicht so richtig.

Dann aber folgt der Oberhammer, der trifft immer: Es soll Rechtsanwälte geben, die aussichtslose Rechtsmittel einlegen, und natürlich, um "Gebühren zu schinden". 

Da frage ich mich doch voller Selbstkritik sogleich, ob ich vielleicht auch schon mal so ein aussichtsloses Rechtsmittel eingelegt habe. Hm. Die Überlegung krankt etwas daran, dass man ja vorher nicht weiß, wie das Rechtsmittel ausgeht. Prognosen sind eben immer schwierig, inbesondere, wenn sie die Zukunft betreffen. Oder meint der Wagner schon wieder etwas anderes? Aber was? 

Also, Herr Wagner, mal im Ernst: Aussichtslose Rechtsmittel gibt es nicht. Die kann es schon deshalb nicht geben, weil es - der Gerechtigkeit halber - nicht nur schlechte Rechtsanwälte gibt, sondern auch schlechte Richter. Die Aufgabe des Rechtsanwalts, lieber Herr Wagner, ist unter anderen, das im Interesse seines Mandanten auszunutzen. Ob das Rechtsmittel aussichtslos war, kann ich ihnen daher erst hinterher sagen; aber hinterher kann ich ihnen auch die Lottozahlen sagen. Nützt dann nur nichts mehr. 

Übrigens kann es durchaus auch im Interesse meines Mandanten liegen, ein aussichtsloses Rechtsmittel einzulegen, z. B. um Zeit zu gewinnen. Aber der böse Rechtsanwalt macht das ja nur, "um Gebühren zu schinden". Aber der Rechtsanwalt ist doch nur der Spiegel der Seele seines Mandanten! Oder meint Herr Wagner etwa Rechtsanwälte, die ohne Auftrag ihres Mandanten Rechtsmittel einlegen? Die sind nun gar kein Problem, denn denen schuldet der Mandant ja auch keine Gebühren. Was also meint der Herr Wagner? Ich weiß es nicht. 


Aber ich glaube, ich möchte sein Buch auch gar nicht mehr lesen.


4 Kommentare:

  1. Sehr geehrter Herr Kollege,

    es mag keine aussichtslosen Rechtsmittel geben, aber durchaus solche mit verschwindend geringer Erfolgsaussicht (die nämlich nur Erfolg haben können, wenn der Richter plötzlich dem Wahnsinn verfällt und ggf. der Kollege oder Staatsanwalt auf der Gegenseite versäumt, gegen die offensichtliche Fehlentscheidung seinerseits Rechtsmittel einzulegen). Diese Art von Rechtsmittel kann ein guter Rechtsanwalt durchaus schon im Rahmen der Prognose erkennen. Natürlich gibt es Fälle, in denen es trotzdem gut und richtig ist, das Rechtsmittel einzulegen, etwa weil die Sache dem Mandanten so wichtig ist, dass er selbst nach dem kleinsten Strohhalm greifen möchte oder weil es schlicht um Zeitgewinn geht. Nun soll es aber gerüchteweise auch Kollegen geben, die in solchen Fällen mit der Erfolgsprognose gegenüber dem Mandanten nicht ganz ehrlich sind, weil sie die Gebühr für das Rechtsmittel gerne verdienen möchten und vermeiden möchten, dass der Mandant von dem höchstwahrscheinlich erfolglosen Rechtsmittel Abstand nimmt. Wenn das Rechtsmittel dann wie erwartet erfolglos ist, redet er sich darauf hinaus, dass der Richter das eben anders gesehen hat und dass man den Erfolg ja nie so genau vorhersagen könne. Diese Sorte Rechtsanwalt kann man völlig zu Recht als schlecht bezeichnen.

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  2. Ich erinnere mich an einen Kollegen, der seinen Mandanten eine aussichtslose Klage erheben ließ und ihn sich auch noch gegen zwei Klagen sinnlos verteidigen ließ.

    Der Kollege hatte in einem Fall § 86 Abs. 1 HGB übersehen (er argumentierte, dass ein handelsvertretervertragliches Wettbewerbsverbot nach § 307 BGB nichtig sei); im anderen Fall behauptete er, sein Mandant müsse für unzulässige Werbung nicht haften, weil dessen IT-Mann angeblich monatelang geschlafen hätte, die unzulässige Werbung von der Seite seines Mandanten zu nehmen (er übersah § 8 Abs. 2 UWG und ignorierte außerdem unzählige BGH-Rechtsprechung, die außergerichtlich bereits zitiert wurde).

    Als der Richter den Streitwert in einem Rechtsstreit etwas höher festsetzte, ballte er die Faust und sagte leise: "JA!" Sein Mandant saß leider nicht neben ihm...

    Dieser Kollege ist für eine Kanzlei mit mehr als 10 Rechtsanwälten tätig. Ich weiß nicht, ob er Gebührenschinderei nötig hat. Aber ein Geschmäckle hatte sein gesamtes Vorgehen schon.

    Völlig von der Hand zu weisen ist der Vorwurf, dass es solche schwarzen Schafe unter Kollegen gibt, nicht.

    PS: Ich weiß schon, warum ich keine Scheidungen mache, obwohl sie sehr lukrativ sind: einfach weil ich keine Ahnung davon habe.

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  3. Natürlich drängt sich manchmal der Eindruck auf, daß es Kollegen gibt, die nur der Gebühren wegen Anträge stellen, Klagen erheben oder Rechtsmittel einlegen. Oder schon außergerichtlich ein Mandant vertreten, daß man mit einem einfachen Rat an den Mandanten wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit hätte ablehnen müssen.

    Wer es durch ein Abitur und zwei Staatsexamina geschafft hat, kann eigentlich nicht so blöd sein, daß er die offensichtliche Aussichtslosigkeit seines Vorhabens nicht erkennt, weil die Sach- und Rechtslage klar wie Kloßbrühe ist.

    Es gibt nur wenige Ausnahme, z.B., weil der Mandant die Sache aus legitimen Gründen in die Länge ziehen will oder wenn man die reale Chance sieht, das am Ende eines Instanzenzugs das BVerfG die voraussehbaren negativen Entscheidungen der Fachgerichte kippen wird (weil es auch genug dumme/unwillige Fachrichter gibt).

    Ein Richter fragte mich neulich, warum man die Anwälte unserer Kanzlei so selten bei Gericht sähe. Andere Kanzleien seien jeden Tag vor Gericht. Ich habe ihm die Gegenfrage gestellt, wie viele Fälle unsere Kanzlei schon verloren habe und wie das Verhältnis nach seinem Eindruck bei anderen Kanzleien aussehe. Das hat er verstanden.

    Wenn man seriös ist, muß man den meisten Mandanten schon in der Beratung sagen, daß die Sache keine Aussicht auf Erfolg hat. Das dient zwar nicht dem eigenen Geldbeutel, ist aber redlicher und entspricht der Stellung des Anwalts als unabhängiges Organ der Rechtspflege.

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  4. DIe beste aussichtslose Klage hat bisher meine angestelle Rechtsanwältin erfolgreich in einer Arbeitsrechtssache geführt. Der Arbeitgeber wurde von einem Juraprafessor mit 2. Staatsexamen "sehr gut" vertreten. Hatte das Zeugnis auf Rüge, es sei kein Rechtslehrer an einer Deutschen Hochschule habe kein zweites Staatsexamen und könne daher nicht vor dem Arbeitsgericht auftreten, vorgelegt. Die KLage wurde erfolreich vergleichen, weil Herr Prof übersehen hatte, dass die Kündigungsfrist nicht einen Monat sondern nur vier Wochen zur Mitte des Monats erfolgen konnte. So durfte der Arbeitgeber noch für zwei Wochen Lohn zahlen.

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