Dienstag, 11. Dezember 2012

Wer sucht eigentlich den Angeklagten?


Termin zur mündlichen Hauptverhandlung und der Angeklagte kommt nicht. Der Angeklagte kann nichts dafür, denn er sitzt in anderer Sache in Haft. Kollege Siebers hatte gerade so einen Fall. Keines der bis dato prozessleitenden Organe war auf die Idee gekommen, den Aufenthalt des Angeklagten mal rechtzeitig zu klären. Und so sind alle umsonst erschienen.

Es gibt Dinge in der Justiz, die verstehe ich als Verteidiger nicht. Daher kann ich sie auch meinen Mandanten nicht recht erklären. Viele dieser Dinge sind in der breiten Öffentlichkeit weitgehend unbekannt und lösen entsprechende Verwunderung aus, wenn der Normalbürger ihnen begegnet. Die Verwunderung wird nicht eben kleiner, wenn auch der Rechtsanwalt die Existenz solch ungeahnter Umstände nur bestätigen, nicht aber begründen oder gar ändern kann.

Zu diesen Dingen gehört - neben dem Umstand,

  • dass Hauptverhandlungen vor dem Landgericht nicht protokolliert werden, 
  • dass es weniger Instanzen gibt, je schwerer die angeklagte Tat wiegt oder
  • dass Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten nicht zwingend zur Aufhebung des Urteils führen
auch der Umstand, dass die Justiz nicht miteinander kommuniziert. Schwerer noch wiegt, dass die Justiz von der Anwaltschaft offenbar erwartet, dass sie ihr diese interne Kommunikation abnimmt. 

So wird in der eingangs beschriebenen Situation in der Regel der Verteidiger fragend angeguckt. "Ja wo ist er denn, ihr Mandant?" Wenn der Verteidiger dann "im Knast" antwortet, folgt zumeist der Vorwurf, man hätte dem Gericht dies doch mitteilen müssen. 

Ja, bin ich denn meines Richters Hüter?

17 Kommentare:

  1. Sollen wir das als Plädoyer für einen Supercomputer verstehen, der die Strafverfolgungsorgane bundesweit vernetzt und der dem Richter morgens beim Anmachen des Dienst-PC gleich die andernorts erfolgte Verhaftung einer Person, mit der er gerade befasst ist, anzeigt?

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  2. So eine zentrale Datei fände ich wirklich sehr praktisch. Würde sicherlich den ein oder anderen qkm Wald schonen.

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  3. Im Computer des Amtsgerichtes war übrigens die aktuelle "Anschrift" meines Mandanten in der JVA angegeben, und zwar seit etwa einem Monat.

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  4. Naja, wenn sich Anwälte stets auf ihre Eigenschaft als Organ der Rechtspflege berufen, darf man auch etwas Mitarbeit erwarten.

    Es wird leicht vergessen, dass der Richter die Akte nicht jeden Tag in der Hand hat. Hat die Ladung an eine Anschrift außerhalb der JVA geklappt, ist für das Gericht erstmal alles in Ordnung.

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  5. Nein Sie sind nicht des Richters Hüter. Ach wo denn? Die umsonst angereisten Zeugen danken es IHNEN auch, dass Sie den Umstand kannten und nichts gesagt haben und die somit eventuell wertvolle Zeit unnütz verbraucht haben. Und die Staatskasse dankt es aufgrund der Auslagen Ihnen und Ihren Kollegen sicher auch, dass diese mit einem schelmischen Grinsen in den Saal laufen, wohl wissend was jetzt gleich folgen wird. Ich bin dafür, dass ein Anwalt, der einem Gericht solch wichtige Dinge vorenthält die entstandenen Kosten zu tragen hat, denn die Anwälte stehen den Gerichten in den oben genannten Beispielen in nichts nach. Da lassen sich auch mehr als vier Beispiele finden. ;)

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  6. Wieso passt das Foto des Bloggers eigentlich immer zu seinen Beiträgen?

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  7. Es ist das Gericht, welches das Verfahren leitet. Schön rumsitzen und ein wichtiges Gesicht machen, ist eben nicht alles!

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  8. Mein Gott, auch bei Munzinger passt das Bild zu dem altklugen Kommentar. Das ergibt alles einen Sinn.

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  9. Seit wann werden denn Hauptverhandlungen vor dem Landgericht nicht mehr protokolliert? Hab ich da was verpasst in meinem Urlaub?

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    1. Als Laie meine ich, dass Herr Nebgen ein "g´scheites" Protokoll meint, § 273 II 2 StPO. Als Laie interessiert mich ja eher weniger, wer alles da war, sondern wer was gesagt hat. Als Laie verstehe ich eh nicht, warum kein Tonband mitläuft und zu den Akten genommen wird. Ein Protokoll, welches nicht den genauesten Inhalt dessen, was geäußert wurde wieder gibt, wird einem im Deutsch-Unterricht übrigens um die Ohren gehauen. Und ich hätte nicht gedacht, dass das Protokollierungsniveau vor Gericht noch schwächer als in der Schule ist. Mit Transparenz hat das Minimal-Protokoll vor dem LG jedenfalls nichts zu tun...

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    2. Na, für einen Laien kennen Sie sich aber erstaunlich gut mit der Praxis aus. Mir stieß nur auf, dass die Aussage, "dass Hauptverhandlungen vor dem Landgericht nicht protokolliert werden" eigentlich wenig auslegungsfähig ist, auch nicht in die Richtung "g´scheites" Protokoll. Genauigkeit in der Ausdrucksweise zeichnet einen guten Juristen aus; unter anderem, natürlich.

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  10. Wäre mir auch neu, dass es keine Protokollierung mehr gibt.

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  11. Irgendwie käme der Eintrag auch weniger cool und so daher:

    Ich bin heute ins Amtsgericht. Da habe ich schon den ganzen Weg gelielalacht, hahaha, weil der doofe Richter, der dusselige Staatsanwalt und die Protokollführerin nicht wussten, hahaha, ich lach mich schief, dass der in U-Haft sitzt. Nur ich, der weltbeste und klügste Verteidiger wusste das. Hahaha. Und dann habe ich mich gefreut, als das Gericht sagte, wo ist denn ihr Mandant, denn da habe ich doch, Mensch ich lieg hier auf dem Boden, da habe ich doch gesagt, nana, der ist doch IN HAFT. Und dann habe ich die Gebühr kassiert, witzig witzig, und dann bin ich in meine Schaltzentrale und habe das ins Internet gestellt, hahaha. Mann, denen habe ich es gezeigt. Also wirklich, ich bin auch echt empört, denn ein Richter, der muss schon mal täglich nachgucken, wo die Angeklagten aus seinem Aktenbestand von 100-200 Verfahren (teilweise mit mehreren Angeklagten) so sind.

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  12. Wie läuft das denn mit so ner Fahrt von JVA zum Gericht?
    Das wird ja wohl eh kaum auf Bitte des Anwalts organisiert werden, sondern nur auf die des Richters.

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    1. Wenn der Richter das zwei, drei Tage vor der Verhandlung weiß, wird der Transport veranlasst.

      Die Informationskette ist also Anwalt->Richter->JVA.

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    2. Das ist falsch. Den Aufenthaltsort des Mandanten darf der RA nicht mitteilen, § 203 StGB, sofern er nicht von der Verschwiegenheit entbunden ist.

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    3. Oha, dann mal hurtig hurtig Strafanzeigen schreiben.
      "So wird in der eingangs beschriebenen Situation in der Regel der Verteidiger fragend angeguckt. "Ja wo ist er denn, ihr Mandant?" Wenn der Verteidiger dann "im Knast" antwortet, folgt zumeist der Vorwurf, man hätte dem Gericht dies doch mitteilen müssen. "

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