Donnerstag, 1. November 2012

s. Bl. 17 d. A.

Alle meine Akten haben ein Aktenzeichen, und auf allen meinen Schreiben steht das jeweilige Zeichen an relativ prominenter Stelle. Mit der fett gedruckten Unterzeile "Bitte unbedingt angeben".

Das tun die meisten Mandanten, wenn sie mir denn schreiben, die allermeisten Behörden hingegen tun es nicht. Ausgerechnet diejenigen, die es am besten wissen müssten, ignorieren meine Bitte zumeist hartnäckig. Wo doch an die Justiz gerichtete Schreiben ohne Aktenzeichen gerne mal auf monatelange Odyssee gehen oder auch gleich ganz verschwinden.

Jetzt aber hat die Staatsanwaltschaft Hannover einen teuflischen Trick erdacht: Unter der eingeprägten Betreffzeile "Ihr Aktenzeichen" steht: nicht etwa mein Aktenzeichen; dort steht: s. Bl. 17 d. A.

Da werde ich jetzt nachblättern und gucken, welches Aktenzeichen die Sache bei mir hat.

4 Kommentare:

  1. Da hat also doch tatsächlich ein Staatsanwalt die Schreibkraft im zentralen Schreibbüro bitten wollen, das Az. von Bl. 17 der Akte abzuschreiben, und die Schreibkraft hat das doch tatsächlich missverstanden, und der Staatsanwalt hat das dann doch tatsächlich beim Korrekturlesen übersehen - gut, dass Sie die Welt ebenso unnachsichtig wie unerschrocken über diesen Skandal in Kenntnis setzen.

    Es darf schließlich nicht sein und muss unter allen Umständen vermieden werden, dass deutsche Behörden die Arbeit deutscher Rechtsanwälte sabotieren, indem sie sie arglistig dazu zwingen, den Mandanten anhand seines Namens zu identifizieren - schließlich kann niemand erwarten, dass ein deutscher Anwalt alle seine Mandanten mit Namen kennt (von seinen Mitarbeitern ganz zu schweigen).

    Hier müssen Köpfe rollen! Weiter so!

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    1. Herr Nebgen veröffentlicht eine kleine und - wie ich finde - recht amüsante Anekdote, und Sie, werter Gast, nehmen das zum Anlass, um sich in zwei Absätzen darüber zu echauffieren, dass Herr Nebgen sich echauffiere. Was dieser gar nicht tut, wie ich meine aus seinem Text herauslesen zu können. Wie auch immer - wenn es sich in der Staatsanwaltschaft tatsächlich so abgespielt hat, wie Sie vermuten, ist es trotzdem lustig, lässt es doch darauf schließen, dass der Staatsanwalt es für weniger arbeitsaufwendig hielt, "s. Bl. 17 d. A." zu schreiben als Herrn Nebgens Aktenzeichen.

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    2. Ich verstehe, warum der auf das Blatt verwiesen hat und das AZ nicht abgeschrieben hat.
      Schon mal Zahlendreher gehabt? Ich schon. Ich habe sogar schon 9-stellige Versicherungsnummern vom Bildschirm abgeschrieben, dabei sind die bei uns 10-stellig.
      Von daher würde ich auf auf das Original verweisen - einfach um eine Fehlerquelle weniger zu haben.
      Klappt nur leider nicht immer.
      Und Sauklauen gibt es auch noch ;)

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