Freitag, 9. November 2012

Aus der Hinterhofwerkstatt des Rechts



Vor dem Schöffengericht soll ein umfangreicher Vorwurf aus dem Bereich des Steuerstrafrechts verhandelt werden. Die Ermittlungsakten umfassen einige zehntausend Seiten.

Nach Eröffnung des Hauptverfahrens meldet sich der Richter und bittet um ein Rechtsgespräch vorab. Dieses Rechtsgespräch findet in seinem Richterzimmer statt. Im Hintergrund an der Wand steht drohend „die Akte“, die sich auf mehrere Dutzend Leitzordner verteilt in einem halben Dutzend Umzugskartons befindet. Im Gespräch zwischen Richter und Verteidiger wird schnell klar, dass der Richter diese Kartons bisher noch nicht geöffnet hat. Sein Gesprächsangebot dient dem Zweck, die Kartons nach Möglichkeit auch zukünftig nicht zu öffnen. Es handelt sich um ein so genanntes „informelles“ Gespräch.  Der Kollege Hoenig würde es mit der ehemaligen Verfassungsrichterin Lübbe-Wolff vielleicht als „illegales“ Gespräch bezeichnen. 

Denn es liegt außerhalb des § 257c StPO, der seit einigen Jahren den „Deal“ regelt. Das Verfassungsgericht hat am Mittwoch eine Anhörung über die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung veranstaltet und mit Erstaunen festgestellt, dass viele Richter sich an die gesetzliche Regelung nicht halten. Das überrascht offenbar Verfassungsrichter, alle anderen überrascht es nicht. Denn es ist klare Folge der Gesetzgebung.

Warum wurde der Deal legalisiert? Unter anderem, weil es ihn immer schon gab. Manchmal ist ein Deal nämlich durchaus sinnvoll, wie das eingangs zitierte Beispiel veranschaulichen sollte. Aber legalisiert wurden nur einige Verfahrensweisen - insbesondere leider die, die keinem nützen. Lesen Sie mal hier. Was hat den Gesetzgeber nur zu dem Glauben veranlasst, alle illegalen Verfahrensweisen würden wie von Geisterhand verschwinden, bloß weil man einige ausgewählte Verfahrensweisen legalisiert? Straftaten verschwinden doch auch nicht dadurch, dass man sie verbietet. Im Gegenteil: Dadurch werden sie erst zu Straftaten. Meint die Bundesjustizministerin ihr geäußertes Entsetzen also ernst oder will sie uns für dumm verkaufen?

Deswegen kann ich die abschließende Frage des Kollegen Hoenig ihm schon jetzt beantworten: In den Hinterhofwerkstätten des Rechts wird immer das gemacht werden, was in der Ladenzeile gerade nicht erlaubt ist, und zwar gerade weil es dort nicht erlaubt ist. Deshalb stehen die Verbrecher ja auch immer an den dunklen Straßenecken und nicht unter der Laterne.

Aber jeder Angeklagte muss jederzeit das Recht haben, seinen Fall unter der Laterne verhandelt zu sehen, und zwar ohne von der Justiz für dieses Ansinnen abgestraft zu werden. Die Fälle, in denen Angeklagte für ihr Beharren auf einem vollwertigen Verfahren durch besonders hohe Strafen doppelt sanktioniert werden, müssten von den Revisionsgerichten gnadenlos aufgehoben und zurückverwiesen werden. 

Aber das tun die Revisionsgerichte bisher nicht oder nur selten, sei es aus Dünkel, aufgrund absurder Rechtsvorstellungen oder schlicht aus Faulheit.

6 Kommentare:

  1. Die (für die Angeklagten) schönsten Deals waren bisher deshalb drin, weil die Richter sich dadurch viel Arbeit gespart haben. Wenn die Richter alle Akten genauso gründlich lesen müssen wie immer, wird es viele Deals nicht mehr geben. Das wird dem Rechtsstaat zweifellos sehr zugute kommen. Wie man aber als Strafverteidiger so blöd sein kann, es zu begrüßen, dass vielen Mandanten dann in Zukunft eine Option fehlt, ein Drittel Strafrabatt zu bekommen, ist kaum zu begreifen.

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  2. @Gast ...
    bei den vorhandenen Ressourcen der Justiz besteht überhaupt keine Gefahr, dass die Richter die Akten immer gründlich lesen - dann müssten nämlich aufgrund entsprechend langer Verfahrensdauer massenweise Untersuchungshäftlinge entlassen werden.
    Also den Ball schön flach halten, wenn man keine Ahnung von der Praxis hat.

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  3. Gleich welche Hürden das BVerfG möglicherweise aufstellen wird, gleich wie man das in Zukunft regeln wird: die bisherige Dealpraxis wird sich nicht ändern, weil es allen beteiligten irgendwie nützt. Und man wird sich ja wohl noch mit einem Richter oder Staatsanwalt über den möglichen Ausgang eines Verfahrens unterhalten dürfen, ohne daß ein Tonband mitläuft oder man die Presse dazu einlädt. Wenn ein Angeklagter sich aufgrund eines solchen "informellen" Vorgesprächs, das nirgendwo in den Akten erscheint, plötzlich zu einem Geständnis durchringt und StA sowie Gericht in vorweihnachtliche Milde verfallen und niemand Rechtsmittel einlegt, dann ist das eben so. Das kann kein Gesetz verhindern.

    Natürlich sind die Ergebnisse, die dort "ausgedealt" werden oftmals ungerecht. Und zwar aus der Perspektive aller Beteiligten, gleich ob StA, Verteidiger, Angeklagter oder Nebenkläger. Letzter wird am Deal zumeist ohnehin nicht beteiligt und kann allein des Strafmaßes wegen kein Rechtsmittel einlegen. Zufrieden geht nach einem Deal niemand nach Hause, die professionellen Beteiligten allenfalls deshalb, weil das Verfahren vom Tisch ist.

    Die Dealpraxis kann nur wie folgt abgeschafft werden: stattet die Staatsanwaltschaften und Gerichte mit hinreichend Personal und Sachmitteln aus, dann ist niemand mehr gezwungen, sich den Schreibtisch "leerzudealen". Aber das würde ja Geld kosten...

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    1. Nicht noch mehr Willkürrichter und -Staatsanwälte! Es können ab jetzt einfach die Verteidiger über das Schicksal der Delinquenten entscheiden. Nur diesen wohnt wahre Gerechtigkeit inne.

      Neben der kompletten Abschaffung von Richtern und Staatsanwälten kann der Staat so auch dadurch Geld sparen, dass keine Rechtsmittelgebühren für Verteidiger mehr erforderlich sind. Auch die JVAs können zugemacht werden.

      Mit den dadurch zur Verfügung stehenden Finanzmitteln könnte man dann alle Blitzen abbauen.

      Dann wäre endlich sichergestellt, dass in D überhaupt niemand mehr verfolgt wird. Dann gilt endlich wieder das Faustrecht, so wie in der guten alten Steinzeit.

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  4. Was mich extrem wundert: Normalerweise dealt sich das/die zuständige FA/StA doch vorab schon tot. Oder wurde aufgrund der Bedeutung die Sache weiterbetrieben. Ich finde gerade im Steuerstrafrecht den dort fast schon bis zum Exzess praktizierten Deal wünschenswert. Denn gerade im Steuerstrafrecht werden die Sachverhalte gerne etwas unübersichtlich und die Akten sehr volumig. Und das Entscheidende für den Staat ist doch das Mehrergebnis (hinterzogene Steuer + Strafe). Mit einem Deal kommt es schnell und mit wenig Aufwand. Ob die Strafe 30% höher oder niedriger ausfällt, hat m.E. keine Auswirkung auf den Präventionscharakter.

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