Donnerstag, 25. Oktober 2012

Möge die Vollmacht mit Dir sein


Mal wieder Post von der Staatsanwaltschaft. Es geht um ein Verfahren wegen angeblicher Beleidigung eines Polizeibeamten. Immer eine spannende Sache. Gegen das Urteil des Amtsgerichts haben wir Revision eingelegt, weil die rechtliche Würdigung im Urteil einfach zu schön war, um das nicht zu tun.

Die Staatsanwaltschaft schreibt:
"Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
hiermit werden Sie an die Erledigung unseres Schreibens vom 28.09.2012 erinnert und erneut gebeten, eine Vollmacht zur Akte zu reichen, damit das Revisionsverfahren fortgeführt werden kann."

Da habe ich den unterzeichnenden Amtsinspektor mal angerufen und gefragt,

  1. welche Rechtsgrundlage diese Anforderung habe und 
  2. was denn wohl passiere, wenn ich keine "Vollmacht" vorlegen würde.

Und die Antwort jetzt alle im Chor:

zu 1.: Das mache ich schon immer so. Das habe ich so gelernt. Da gibt es eine Anweisung der Behördenleitung.

zu 2.: Das weiß ich nicht. Dafür bin ich nicht zuständig.

Mehr weiß ich nicht. Ich bin hier auch mehr so zufällig reingeraten. Mein eigentlicher Job ist, hier die Büroklammern gerade zu biegen.

7 Kommentare:

  1. Antwort 1 dürfte nicht einmal zutreffen:

    http://verteidiger.wordpress.com/2007/11/09/die-sta-hamburg-weis-es-eigentlich/

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    1. Aber das war doch vor 5 Jahren! Über solche Zeiträume können sich Staatsanwälte nur erinnern, wenn es darum geht, Angeklagten irgendwelche Jugendverfehlungen vorzuhalten!

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    2. Also ehrlich gesagt sprach der Herr Amtsinspektor von dreißig Jahren... ;-)

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    3. Bei der StA scheint sich - insbesonderes Wissen - nicht fortzupflanzen, sondern eher abzunutzen. Nach fünf Jahren ist es weg und alles geht wieder von vorne los.

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  2. am ersten Tag in großen Organisationen sollte man zwei Sätze lernen:

    1. Das haben wir schon immer so gemacht.

    2. Das haben wir noch nie so gemacht.

    Dann kann man alle Fragen mit siehe 1 bzw siehe 2 beantworten. passt immer

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  3. soll die Stattsanwaltschaft doch mal einen Anfangsverdacht zur Akte reichen oder eine Wiederholungsgefahr

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  4. Der Beamtendreisatz ist doch eigentlich:
    Wo kommen wir denn da hin, das haben wir schon immmer so gemacht, da könnte ja jeder kommen...

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