Donnerstag, 5. Juli 2012

Richtig, aber nicht schön


Das Landgericht München hat den Fußballprofi Breno (Vinicius Rodrigues Borges) vom FC Bayern München wegen schwerer Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt.  Uli Hoeness hatte die Inhaftierung seinerzeit für lächerlich befunden, jetzt wird sie wohl Gewissheit. Das sind die Fakten. Es ist außerordentlich unwahrscheinlich, dass der für eine etwaige Revision zuständige BGH den Schuldspruch oder das Strafmaß bemängelt.

Wenn zu meinen Studienzeiten jemand in der Strafrechtsvorlesung ein Problem zwar inhaltlich richtig, aber im Ergebnis doch sehr ungeschickt gelöst hatte, pflegte Professor Hansen das Ergebnis mit sich überschlagender Stimme rhetorisch zu hinterfragen: "Das ist zwar richtig - aber ist es auch SCHÖN?" Das hieß dann, dass das Ergebnis seiner Meinung nach ganz und gar nicht schön war. Es ging zumeist sehr viel schöner und dabei vor allen Dingen genauso richtig.

Nun ist "schön" kein juristischer Maßstab. Der gute Professor Hansen meinte mit "schön" allerdings auch nicht ästhetisch, er meinte etwas anderes, umfassenderes. Er wollte, dass man inmitten der Paragraphen nicht nur ein Ergebnis findet, sondern eine Lösung. Etwas, das auch Umstände berücksichtigt, über die man vielleicht auch als Richter einige Momente nachdenken muss. Die Verhältnismäßigkeit ist einer dieser Umstände.

Im Sinne von Prof. Hansen wäre das Urteil gegen Breno nicht schön. Es ist nicht falsch, aber es ist unnötig und realitätsfern. Eine Bewährungsstrafe hätte es auch getan. Breno ist ein Fußballspieler am Anfang seiner Karriere, die mit dem stattdessen verkündeten Urteil auch beendet sein dürfte. Nach teilweiser Haftverbüßung wird er in sein Heimatland Brasilien abgeschoben werden (müssen). Schwer vorstellbar, dass er jemals wieder in irgendeiner Profession Fuß fassen wird.

Hätte man ihn maßvoll verurteilt, wäre er in ein anderes Land gewechselt, in dem er vielleicht mehr Glück gehabt hätte als in Deutschland. Hier ist er offenbar an den Ansprüchen verzweifelt. Zuletzt soll der Profi (!) eine Flasche Whiskey am Tag konsumiert und sich aus der Apotheke seines Vereins mit Schlafmitteln eingedeckt haben. Mehr als Sachschaden hat er nicht angerichtet. Das ist strafbar, aber mit Geld zu heilen. Geld, das zu verdienen, man ihm jetzt untersagt. Stattdessen wird er den Staat Geld kosten, wenn er in Haft sitzt.

Das ist ganz und gar nicht schön. Je mehr ich darüber nachdenke, desto weniger richtig finde ich es auch.

11 Kommentare:

  1. Ich mag ihn, aber dennoch ist es wichtig hier insbesondere zu berücksichtigen, dass nur durch Glück niemand zu Schaden gekommen ist.

    Desweiteren muss ich anmerken, dass es gut ist, dass jemand nicht aus dem Grunde von der Haft verschont bleibt, weil er stattdessen viel Geld verdienen und damit seine Probleme lösen könnte. Die Haft dient nicht der Schaffung neuer Probleme, sondern u.a. der Resozialisierung. Ich denke die Richter hatten ihre Gründe die Vorzüge der Haft vor andere Maßnahmen zu stellen.

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    1. Wenn ich jemanden ermorden will und er durch Glück überlebt, so werde ich auch nur des versuchten Mords angeklagt. Wenn jemand Glück hat, so muss das halt auch entsprechend berücksichtigt werden und man kann nicht sagen "naja, eigentlich wären ja Leute zu Schaden gekommen, also verurteilen wir ihn als wär es so gewesen". Wenn ich den Sachverhalt richtig mitbekommen habe, hat er ja sogar die Nachbarn gewarnt gehabt. Eine Strafe von bis zu 2 Jahren wäre als auf jeden Fall noch drin gewesen - vielleicht nicht in Bayern, aber in anderen Bundesländern garantiert.

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    2. Apropos "nur" versuchter Mord: §23 Abs. StGB. Wäre bei der Brandstiftung des Herrn Breno übrigens ein Mensch zu Schaden gekommen, wäre die Strafe sicherlich erheblich höher ausgefallen.

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  2. Ich denke, es handelt sich hier mal wieder um "bayrische Gerechtigkeit".

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  3. Wir kennen ja die schriftlichen Urteilsgründe noch nicht. Aber 3 Jahre und 9 Monate sind bei einer im Rausch begangenen schweren Brandstiftung ohne Fremdgefährdung möglicherweise auch dem 1. Strafsenat zuviel.

    Wenn das Ergebnis nicht "schön" ist, kann übrigens auch der BGH sehr kreativ sein, und ein eigentlich "wasserdichtes" Urteil auf die allgemeine Sachrüge hin aufheben, weil die Kammer angeblich dies und das nicht festgestellt habe oder die Strafzumessung unzureichend sei.

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  4. Interessant ist ja, dass nun dieselben Leute einen Promi-Bonus für Breno einfordern, die sonst propagieren, es müsse stets ohne Ansehen der Person geurteilt werden.

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  5. Scharnold Warzenegger6. Juli 2012 um 08:59

    Wer Häuser abfackelt, den muß man nicht mit Samthandschuhen anfassen. Entgegen Ihrer Darstellung, Herr Nebgen, ist es nicht das Gericht, was ein Leben versaut. Versaut hat es der Verurteilte selbst.

    Gerade in Fällen, die in den Medien stehen, darf es keinen "Rabatt" (den Unbekannte ja auch nicht erhalten) geben. Das wäre ein fatales Signal nach dem Motto "alles halb so schlimm".

    Man darf den Verurteilten nicht zum "Exempel statuieren" mißbrauchen, aber man darf auch nicht das Gegenteil machen.

    Ich finde 3 Jahr und 9 Monate bei schwerer Brandstiftung eher noch zu wenig.

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  6. Man hat diesen jungen Burschen völlig überfordert.

    In einem fremden Kulturkreis hatte er eine Frau, ein Kind von ihm, dann zwei Stiefkinder, Druck, die Heimatfamilien zu ernähren und ständig sollte er bei Multikulti-Projekten den guten, spendablen Onkel spielen als leuchtendes Vorbild.

    Dann läßt man ihn alleine mit Heimweh, Liebeskummer, Streß, Mobbing und Schmerztabletten (Psychopharmazeutika) und Alkohol, also ich meine - ich bin keine Psychologin - aber ich sehe hier eher eine Kurzschlussreaktion.

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  7. Scharnold Waruenegger7. Juli 2012 um 10:08

    @Anonym 06.07. 12:58

    Sie haben die schlechte Jugend vergessen. Und sowieso: der arme Kerl.

    Wenn man Ihren "Argumenten" folgt, dann dürfte man wohl niemanden einsperren, denn genau das, was Sie vortragen, hören die Richter bei allen Angeklagten.

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  8. vollkommen richtiges urteil! wenn er schon so psychisch angeschlagen ist, wer sagt denn, dass er sowas nicht wieder macht?? wenn er alkohol trinkt und dadurch aggressiv oder so wird, muss er es lassen, ein arbeitskollege trinkt keinen tropfen, weil er sonst aggressiv wird, wie er sagt! ganz ein fleißiger, wenn der jetzt trotzdem trinken würde, einen brutal zusammenschlägt, sag ich sicher nicht: mei, der arme, jetzt verliert er job, vl. frau und kinder und sein ganzes leben is verhaut! nein, dann hat er einfach mit den konsequenzen zu leben!

    jeder hats schwer im leben, viele machen schlimme dinge durch, aber trotzdem muss jeder für seine fehler geradestehn! ich möchte nicht wissen was manche mörder für eine extrem traurige vorgeschichte haben! trotzdem muss man da konsequent sein!

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