Mittwoch, 27. Juni 2012

Das Jagen im Walde

Achtung, jetzt kommt ein komplizierter Satz:

Das Eigentumsrecht umfasst nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte auch das Recht, auf seinem Grundbesitz keine Jagden dulden zu müssen. Herr Steinbeis vom Verfassungsblog berichtet hier und zitiert das höchst bemerkenswerte abweichende Votum dreier in der Abstimmung offenbar unterlegener Richter.

Wenn es nach diesen drei Richtern ginge, möge das Gericht nächstens stärker berücksichtigen, ob es sich um richtige ("real") Menschenrechtsprobleme handelt oder lediglich um eingebildete ("illusionary"). Da drängt sich sogleich die Frage auf, was ein "richtiges" Problem ist, und vor allem, wer entscheidet, was ein richtiges Problem ist.

Weiter heißt es sinngemäß, das Gericht solle sich doch bitte nicht in Kleinkram ("micromanagement of Problems") hineinziehen lassen, sondern diese Arbeit doch bitte den nationalen Parlamenten überlassen.

Aber ist es nicht so, dass der Europäische Gerichtshof gerade auch die Achtung der Grundrechte durch die nationalen Parlamente überwachen soll? Was, wenn die sich nicht daran halten? Dann soll der Geschädigte schutzlos dastehen, nur weil die Damen und Herren Richter sich mit dem Problem im einzelnen nicht beschäftigen möchten? Ich glaube, es hackt. Hinzu kommt, dass sich das Wesen der Grundrechte mitunter am besten anhand scheinbar randständiger Fragen darlegen lässt. Man denke beispielsweise an die wunderschöne Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, deren inoffizieller Titel für die Überschrift dieses Beitrages Pate gestanden hat. ("Das Reiten im Walde ist kein Grundrecht.")

Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hingegen möchten die drei Mindervotanten auch noch selbst bestimmen, worüber sie entscheiden und worüber nicht? Und um 12:00 Uhr ist Feierabend?

Man wundert sich.

8 Kommentare:

  1. Es ging dem Minderheitenvotum wohl eher um die Frage der unmittelbaren Selbstbetroffenheit bei der Menschenrechtsklage. Theoretisch war der Beschwerdeführer als Grundstückseigentümer zwar betroffen, weil grundsätzlich jeder Eigentümer (theoretisch sogar der Hauseigentümer mitten in der Stadt) nach bisheriger Rechtslage die Jagd auf seinem Grundstück dulden muß. Vorliegend hat er von einer Jagd auf seinem Grundstück wohl gar nichts mitbekommen, möglicherweise hat auch nie eine stattgefunden. Dann wäre die Menschenrechtsbeschwerde hinsichtlich seiner Person mangels Selbstbetroffenheit in der Tat unbegründet (oder schon unzulässig).

    In der Sache gebe ich den Mehrheitsrichtern jedoch recht. Es ist absolut unverständlich, daß die deutschen Gerichte, bis (wieder einmal) hoch zum BVerfG es für rechtmäßig hielten, daß man es als Eigentümer eines Grundstücks hinzunehmen habe, daß irgendwelche Hobbyjäger auf dem Grundstück herumlatschen und unter dem Vorwand der Hege und Pflege Tiere abknallen, die sie den ganzen Winter lang durchgefüttert haben.

    Auf meinem Grundstück dürfen Wildsauen gerne wühlen. Wenn es den Nachbarn stört, soll er den Abschuß auf seinem Grundstück dulden. Oder die Damen und Herren Jüger sollen sich eigene Wald- und Wiesengrundstücke kaufen, um dort ihrem fragwürdigen Hobby nachzugehen.

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  2. Das Jagdrecht hat einen sehr realen Hintergrund.
    Gibt es zuviel Wild, führt das zu massiven Verbissschäden in der Landwirtschaft, sowie zu zunehmenden Verkehrsunfällen durch Wild.
    Verbissschäden haben es sogar mal bis zum BGH geschafft. Auf gerade mal 6 Hektar Wald kamen 8.481 € Schaden.
    http://www.forstpraxis.de/bgh-bestaetigt-aussergewoehnlichen-verbissschaden
    In Brandenburg gab es innherhalb von 2 Jahren zahlreiche Prozesse über einen Sachschaden von rund 650.000, wobei die meisten Schäden gütlich nach den Verordnungen geregelt wurden.
    http://www.umweltruf.de/ticker/news2.php3?nummer=8405
    Wenn also ein Eigentümer eines nicht umzäunten Grundstückes die Jagd darauf untersagt, dann soll er sich auch an die Bezahlung der Verbissschäden beteiligen und eventuell auch anteilsmäßig an Regreßforderungen bei Wildschäden herangezogen werden.

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  3. Achja, die Wildfütterungen im Winter haben den Sinn und Zweck, das Wild vom Verbeissen des Waldes abzuhalten.
    Unsere derzeit milden Winter kann zu keiner Regulation des Wildes führen (durch verhungern).

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  4. Stimmt! Wildschweine, Füchse, Hasen, Wölfe, Hunde, Katzen, Rebhühner, Fasane, Tauben, Kühe und Pferde verbeißen bekanntlich so manchen Baum. Da muß man natürlich mit der Flinte draufhalten!

    Es ist im übrigen nicht einzusehen, welhalb ich Verbißschäden an fremden Grundstücken bezahlen soll, wenn auf meinem Grundstück die Jagd untersagt ist. Auf meinem Grundstück darf ruhig an den Trieben geknabbert werden. Im übrigen geht es die Jadgpächter überhaupt nichts an, ob dem Wald- und Feldeigentümer ein Schaden durch Wild entsteht. Was ein "Schaden" ist, beurteile ich als Eigentümer.

    Wenn es nur um die angeblich notwendige "Hege- und Pflege" geht, weil ansonsten die vielen 30-Ender in unseren Gärten Überhand nähmen, dürften die Hobbyjäger ja nichts dagegen haben, wenn die Hege und Pflege nur noch von beamteten Förstern durchgeführt würde, oder?

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  5. Auf meiner Streuobstwiese sind trotz aufwendigen Verbissschutz schon über 10 junge Apfelbäume eingegangen - durch Hasen, die auch die kleinsten Lücken finden. Rehe können auch ältere Bäume massiv schädigen.
    In jedem Land gibt es ein Jagdgesetz, in dem Verbissschäden und deren Entsatz geregelt wird.
    Z. B. Hessen:
    § 35 und 36 HJagdG
    http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/tgp/page/bshesprod.psml;jsessionid=26827A2790257E7332F89FF61EB7429B.jp94?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=60&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-JagdGHErahmen%3Ajuris-lr00&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#jlr-JagdGHEV5P1%20jlr-JagdGHEV1P1%20jlr-JagdGHEV2P1%20jlr-JagdGHEV3P1%20jlr-JagdGHEV4P1
    das betrifft in der Regel aber nur die Erwerbslandwirtschaft. Die Jäger zahlen also nicht nur die jagdpacht, sondern auch die Entschädigung für Verbissschäden.
    Und daran ändert auch ihre rein subjektive Meinung nichts.
    Wenn also die Jäger auf einem Wald- und Wiesenstück nicht jagen dürfen, aber für den dortigen Wildbesatz mithaften sollen, dann kann das ja wohl nicht sein.

    Und was die 30-Ender angeht...
    Es sollen vor allem die alten und kranken Tiere geschossen werden. Das sind nicht gerade die 30-Ender.
    Wie wäre es mit etwas gesunden Menschenverstand statt Naturschutzpopulismus.

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  6. Nicht zu vergessen die Wildenten, die bekanntlich ganze Forste niederfressen. Abknallen! Und Fasane terrorisieren Wald und Flur in ganzen Schwärmen! Vom Himmel holen! Vom Verbiß des Feldhasens, der allein schon zahlenmäßig eine Landplage darstellt, sind schon ganze Ernten vernichtet worden. Niederschießen!

    Nur um das klarzustellen: ich bin weder Veganer noch Vegetarier und esse sogar, wenn auch selten, Wildfleisch. Ich sehe auch ein, daß die Jagd hier und da sinnvoll und notwendig ist. Die jährlichen Schlachtfeste, die da in Wald und Flur abgehalten werden, die hinsichtlich vieler Gattungen weder der Hege und Pflege noch dem Schutz vor Verbißschäden oder Seuchen, etc., dienen, sondern allein der Befriedigung niederer Triebe des Jägers, halte ich für pervers. Das Töten von Tieren als Beruf: nicht jedermanns Sache, aber (noch) notwendig und o.k. Das Töten von Tieren als "Hobby": m. E. krankheitswertig.

    Wenn es allein um Hege und Pflege und nicht um "Lusttöten" und Trophäensammeln ginge, wie kommt es dann, daß sich viele Jäger wie die Geier, auch unter bewußter Inkaufnahme von Bußgeldern, immer auf die prachtvollsten Exemplare "stürzen", wie bspw. vergangenes Jahr am Edersee in Nordhessen, wo ein kerngesunder 32-Ender weggepustet wurde?

    Ich bin froh, daß die hiesigen Bußgeldbehörden und die Gerichte mit aller Härte gegen solche Jäger vorgehen und Jagdscheine massenweise kassieren, da das Verhalten vieler Jäger mit Hege und Pflege rein gar nichts zu tun hat. Wenn die Betroffenen dann vor Gericht in Tränen ausbrechen, weil ihr schöner Jagdschein pfutsch ist, erkennt man, auf welchem kleinkindlichen geistigen Niveau der Hobby nachgegangen wurde.

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  7. Weitestgehend muss ich dem zustimmen. Unter den Jägern (ich bin keiner) gibt es viele A.-löcher und Vollidi...
    Aber die größten Tierquäler sind immer noch einige verantwortungslose Hundehalter. Ob einem lebenden Kiez der Hinterlauf weggerissen wird, oder einem Reh der Pansen rausgerissen wird, interessiert offenbar keinem. Aber wehe man fordert Leinenzwang.

    Noch etwas zu den Verbissschäden - jedes Jahr entstehen den Landwirten Verluste von mehreren Millionen, die durch die Jäger zum großen Teil ausgeglichen wird.
    Die Probleme werden sehr gut im Buch : "Tatort Wald" beschrieben.
    Das Ergebniss ist: Es wird viel zu wenig geschossen.

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  8. @Tourix "Das Jagdrecht hat einen sehr realen Hintergrund."
    Und zwar Traditionspflege. Und das ausschließlich. Die Jäger zahlen für Schäden, weil sie sich weigern, diese effektiv zu bekämpfen. Warum z.B. gibt es viel zuviele Wildschweine? Weil diese so schlecht zu bejagen sind. Sie sind nachtaktiv und der Jäger kann sie daher nicht abschießen, da er ja nur schießen darf, wenn er sich des Ziels sicher ist. Was aber gar kein Problem wäre, wenn mit aktueller Waffentechnik gearbeitet würde, etwa mit Nachtsichtgeräten und Zielerfassungssysten. Aber das wäre gegen die Tradition. Es ist die Verweigerung effektiver Bejagung, die das Problem schafft. Es soll eben ein Sport sein, aber die Kosten soll eher unsportlich die Allgemeinheit tragen.

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