Montag, 26. März 2012

Polizeibeamte sind wie Tränen

Es gibt offenbar doch Menschen mit übermenschlichen Kräften. Nicht nur im Märchen und bei Pippi Langstrumpf.

Der Kollege Munzinger verteidigt augenscheinlich einen Sechzehnjährigen, der es gleich mit drei bewaffneten Polizeibeamten aufgenommen haben soll. Beeindruckend! Aber ich biete mehr:

Mein Mandant ist zwar schon volljährig, er soll aber dafür laut Polizeibericht einen ganzen Mannschaftswagen zerstört haben. Nicht beschädigt, zerstört. Von innen, wohlgemerkt, nicht von außen. Und zwar trotz Fesselung. Nun kommen Sie!

Dieser absurde Vorwurf ist leider nicht so lustig, wie er klingt. Er geistert nämlich in Vermerkform durch die Akte, wurde dem Mandanten im Strafverfahren nachteilig ausgelegt und wird ihm selbst in der Vollstreckung noch regelmäßig vorgehalten, obwohl
  • die Polizei niemals Ansprüche gegen den Mandanten angemeldet hat,
  • ein zerstörter oder auch nur beschädigtes Dienstfahrzeug in diesem Zusammenhang niemals gemeldet wurde,
  • niemals irgendein Zeuge aufgetaucht ist, der den Vorwurf bestätigt hätte,
  • der gesamte Vorwurf bereits in sich vollständiger Quatsch ist.
Aber man weiß ja: Polizeibeamten sind wie Tränen: Sie lügen nicht.

4 Kommentare:

  1. Jeder hat ein Recht auf einen Verteidiger.
    Niemand muss sich verleumden lassen.

    Aber als der Richter Schill damals in Hamburg die Wahl gewonnen hatte, da ging es auch um die grottenschlechte Ausstattung der Polizei.
    Ein niegelnagelneuer Polizeiwagen - Mittelklasse - ist nach kurzer Zeit im Ar...

    In Polizeiautos wird randaliert, reingekotzt, reingepinkelt.... die Polizisten machten damals ihrem Ärger Luft gegenüber einem Reporter vom Stern.

    Es geht mir nicht um Herrn Schill, aber der Frust der Polizei war beträchtlich.

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  2. Ach, geht noch besser. Mdt. soll auf der Wache mal eine Schreibmaschine nach einem Beamten geworfen haben. Laut Protokoll trug er da bereits Handschellen... auf dem Rücken... ;)

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  3. Wie sieht das denn hier mit der üblen Nachrede aus? Das kommt so schön parallel mit diesem Fall: http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.de/2012/03/haben-sie-lust-auf-eine-runde-sex.html

    Muss da nicht auch der Wahrheitsgehalt belegt werden? Oder gilt das mal wieder nicht für "offizielle Stellen"?

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  4. Neulich im Gerichtssaal:

    Staatsanwalt an Polizeizeugen: "Herr Kommissar, halten Sie den Zeugen für glaubwürdig?"

    Kommissar (eifrig nickend): "Für sehr glaubwürdig."

    Verteidiger: "Der Zeuge hat eben behauptet, Sie hätten das Protokoll der Beschuldigtenvernehmung gefälscht. Was sagen Sie dazu?"

    Kommissar (aufgebracht): "Das ist Unsinn, der Zeuge lügt."

    Verteidiger: "Herr Kommissar, halten Sie den Zeugen für glaubwürdig?"

    Kommissar: gmrpf, stotter, *hilflos zum StA schau*

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