Mittwoch, 22. Februar 2012

Rauchzeichen aus Karlsruhe

Vor einiger Zeit sprach ich mit einer Mandantin, die mir eher beiläufig ihr Problem schilderte. Sie betreibe eine Gaststätte auf einem Autohof, der größtenteils von Truckern genutzt werde, die ihre gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepausen dort verbrächten.

Zunächst hatte die vorvorletzte Regierung sie gesetzlich gezwungen, für teures Geld einen separaten Raucherraum einzurichten, damit die rauchenden Gäste die anderen Gäste nicht belästigen. Schon darüber kann man sich mokieren, denn die Gäste rauchen praktisch alle. So sind sie, die Fernfahrer. Cowboys eben.

Kaum war der Raucherraum da, änderte sich die Regierung, und die neue Regierung änderte das Gesetz: Das Rauchen wurde ihren Gästen jetzt vollständig untersagt mit der Begründung, dass im Lokal nebenbei auch Speisen angeboten werden. Und wo Speisen angeboten werden, darf in Hamburg nicht geraucht werden, so die Gesetzeslage laut dem Hamburgischen Passivraucherschutzgesetz (HmbPSchG). Bis gestern.

Diese Situation war für die Mandantin wirtschaftlich von existentieller Bedeutung. Nicht nur, dass ihre Gäste fast ausschließlich Raucher sind, sie sind auch auf der Durchreise. Und in den umliegenden Bundesländern ist das Rauchen in dafür vorgesehenen Raucherräumen erlaubt. Nun erklären Sie bitte einmal einem LKW-Fahrer, dass er im Raucherraum eines Autohofs in Hamburg nicht rauchen darf, in den Raucherräumen auf den Autohöfen der umliegenden Bundesländer aber schon. Da macht der LKW-Fahrer auf dem hohen Absatz kehrt, und verraucht seine Ruhepause lieber in Niedersachsen, Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern. Und die Gaststätte der Mandantin bleibt leer.

Das das nicht rechtmäßig sein kann, fand ich so eindeutig, dass ich mich ausnahmsweise bereit erklärt habe, ein verwaltungsrechtliches Mandat zu übernehmen und einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gestellt habe. Leider wollte sich weder die Ausgangsbehörde noch die Widerspruchsbehörde mit unserer Argumentation auseinandersetzen, sondern verwies auf die Gesetzeslage, an deren Rechtmäßigkeit wir ja gerade zweifelten.

So landete das Ganze vor dem Verwaltungsgericht, und an einem verregneten Freitag teilte die zuständige Kammer mir mit, dass man meine Argumentation teile und die Frage zur Entscheidung dem Bundesverfassungsgericht vorlegen wolle. Hurra! Endlich jemand, der uns verstand!

Und nun meldete sich gestern doch tatsächlich das Bundesverfassungsgericht. Das Ergebnis findet sich hier. Die Mandantschaft freut sich und der Rechtsanwalt fühlt sich in seinem Präjudiz bestätigt. Wenigstens dieses eine Mal.

10 Kommentare:

  1. Herzlichen Glückwunsch inbesondere dazu, daß Sie einen Richter gefunden haben, der es geschafft hat, einen Vorlagebeschluß zu fertigen, der die Hürde der Zulässigkeit überspringt. Wie zahlreiche Ablehnungsbeschlüsse des BVerfG zeigen, tun sich die Fachgerichte damit sehr schwer.

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  2. @ Günther: Da haben Sie Recht. Der Beschluss war eine wirklich großartige Leistung der zuständigen Kammer des Verwaltungsgerichts. Das muss ich unbedingt dazu sagen, schließlich schelte ich Gerichte ja auch oft genug.

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    1. Herzlichen Glückwunsch, Herr Kollege!

      Als Nichtraucher genieße ich zwar die rauchfreien Gaststätten - dennoch: betreffend die Situation Ihrer Mandantin wurde hier wirklich Recht gesprochen.

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  3. Respekt Herr Kollege, Respekt! Ich hofffe die Mandantin weiß Ihre - offensichtlich sehr gute - Arbeit zu schätzen.

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  4. Wow - endlich mal wieder etwas gegen die Karlsruher Statistik. Klasse!

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  5. Was hätten denn die Verwaltungsbehörden anderes tun sollen als das Gesetz anzuwenden? Schwebt Ihnen so etwas wie eine Verwerfungskompetenz der Verwaltung vor? Oder eine Vorlage zum BVerfG durch die Verwaltung??

    Die Gründe, aus denen das VG vorgelegt und das BVerfG das Gesetz für verfassungswidrig erklärt hat, haben im Übrigen mit Ihrer hier wiedergegebenen Argumentation recht wenig gemein.

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    1. Es kommt ganz auf das Gesetz an. Die meisten Gesetze haben haben durchaus Raum für eine verfassungskonforme Auslegung und in dem Fall hätte die entsprechende Behörde natürlich die Grund- und Gleichheitsrechte in Ihrer Entscheidung berücksichtigen müssen.

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    2. Wenn das gegangen wäre, hätte das VG nicht vorgelegt (und das BVerfG die Vorlage des VG als unzulässig zurückgewiesen).

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  6. Respekt.
    Habe mit einem Musiker zusammengelebt, der hat geraucht wie ein ganzer Stammtisch.
    Bin selber Balkonraucherin - mal eine so.
    Eine Zigarette in der Woche, nicht eine Schachtel am Tag.

    Vielleicht hat Helmut Schmidt zu der hoffentlich attraktiven Mandantin gesagt, Mädel, ich geb Dir die Kohle, mach mal.....

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  7. Sie meinen Judiz, nicht Präjudiz.

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