Montag, 12. Dezember 2011

Wenn Polizisten vor Erschöpfung fälschen

Burn Out ist in aller Munde. Die chronische depressive Verstimmung kann jeden packen, vom Fußballtrainer bis zur Universitätsprofessorin. Warum also sollte sie vor Polizeibeamten halt machen?

In Heidenheim ist jetzt ein Polizeibeamter aufgefallen, der in mindestens dreizehn Fällen Drogengutachten verfälscht hat, allesamt zum Nachteil der kontrollierten Beschuldigten. Alle Beschuldigten hatten daraufhin zu Unrecht ihre Fahrerlaubnis verloren. Als Grund für sein Verhalten hat der stellvertretende Leiter einer Drogenermittlungsgruppe unter anderem angegeben, einen Burn Out gehabt zu haben. Der Spiegel berichtet hier.

Da ist dem armen Polizeibeamten das Mitleid aller sicher. Obwohl man sich schon fragen kann, warum ein angeblich ausgebrannter Polizeibeamter sich die zusätzliche Mühe macht, negative Gutachten zu verfälschen. Ein wirklich Depressiver hätte sich wohl eher Arbeit erspart als zusätzliche Arbeit gemacht. Das scheint mir die zweite angegebene Diagnose wesentlich wahrscheinlicher: Geltungsdrang oder schlicht: Kriminelle Energie.

Aber stellen Sie sich vor, ein Verteidiger hätte in Prozess behauptet, die Polizei hätte ein Gutachten verfälscht. Dem Verteidiger wäre die Anklage mindestens wegen Übler Nachrede sicher gewesen, möglicherweise sogar vor dem Landgericht. So wie z. B. in diesem Fall hier.

5 Kommentare:

  1. Wenn ich den Bericht im Spiegel richtig lese, macht der Polizeibeamte zu seinen Motiven keine Angaben. Er stützt sich also wohl nicht auf ein Burn-Out-Syndrom, dass der Sachverständige im Strafprozess jetzt festgestellt hat.
    Wäre ich an der Stelle des Polizisten, bekäme ich übrigens auch ein Burn-Out :-)

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  2. Erwiesenermaßen Unschuldigen eine Strafe aufdrücken ist einfach nur bösartig. Was mich hier echt schockt ist die absolute Vorsätzlichkeit mit der unbescholtene Bürger systematisch schikaniert wurden.

    In so einem Fall kann die Strafe eigentlich nicht hoch genug ausfallen. Neben der unvermeidlichen fristlosen Kündigung und Schadensersatz sollte hier das alttestamentarische "Auge um Auge"-Prinzip greifen: Lebenslanges Fahrverbot.

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  3. Dass ein Angeklagter zu seiner Verteidigung irgendwelches Zeugs vorträgt bzw. durch seinen Verteidiger vortragen lässt, dass sich einem die Fingernägel kräuseln, sollte Ihnen doch nicht ganz unvertraut sein.

    Angesichts der Tatsache, dass der Mann beim Landgericht (!) angeklagt worden ist, wird man der Staatsanwaltschaft sicher nicht vorwerfen können, diesen in der Tat schlimmen Fall unangemessen niedrig gehängt zu haben.

    Und nein, dass man jetzt allen 250.000 deutschen Polizeibeamten unterstellen dürfte, sie würden Gutachten fälschen, folgt daraus tatsächlich nicht.

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  4. @Gast
    Das "Und Nein" entspricht leider -zumindest in Brandenburg- nicht mehr der Realität.
    In diesem Bundesland ist die Beförderung eines Polizeibeamten davon abhängig, wieviel Rotlichtverstösse, Mobiltelefonnutzungen, Verwarnungsgelder und andere Verkehrsordnungswidrigkeiten er generiert.
    Im Gegenzug kennt kaum ein Beamter die Richtlinie "Verkehrsüberwachung durch die Polizei" des Innenministeriums.
    Die Ergebnisse finden sich in der Statistik wieder: Brandenburg hat gemessen an den Verkehrsordnungswidrigkeiten die schlechtesten Autofahrer Deutschlands, vulgo die höchsten Einnahmen an Verwarnungs-/ Bußgeldern je Einwohner.
    Und Brandenburg wird noch immer Stasi-Land genannt.

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  5. Ein typischer Nebgen:
    Lt. SPON hat der SV gesagt, dass der Polizist ein burn-out-Syndrom hat.
    Er hat nicht gesagt, dass er wegen des burn-out-Syndrom gefälscht hat.
    Auch die Verteidigung hat sich nicht darauf berufen.
    Aber was stört das unseren Prädikatsjuristen?

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