Montag, 12. September 2011

Kindisch oder kriminell?

Letztens fand ich in meinem E-Mail-Postfach eine Nachricht von einem mir persönlich nicht bekannten Absender. Es ging um einen so genannten Rotlichtverstoß. Der gute Mann hatte eine Sachverhaltsschilderung angehängt und sprach mich mit "Sehr geehrte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte" an.

Man kann also davon ausgehen, dass etliche weitere Kollegen seine Bewerbung als Mandant bekommen haben. Von zweien weiß ich es bereits definitiv. Dafür, dass der Möchtegern-Mandant wahrscheinlich gleich alle 116.000 Mitglieder der AG Verkehrsrecht im DAV angeschrieben hat, hat er auch einen Grund. Der Möchtegern-Mandant umschreibt ihn wörtlich so:

"Da der Versicherungsumfang eine Selbstbeteiligung von 150,00 € vorsieht, würde ich Ihre Leistung nur in Anspruch nehmen wollen, wenn sie von der Selbstbeteiligung von 150,00€ absehen würden und lediglich die Kosten mit meiner Rechtsschutzversicherung abrechnen.
Wenn sie nicht auf die 150,00€ verzichten wollen, würde die Inanspruchnahme ihrer Leistung mir mehr Geld kosten, als der Bußgeldbescheid. Deshalb würde ich in dem Fall keine Rechtshilfe in Anspruch nehmen.
"

Da hat der gute Mann einen wichtigen wirtschaftlichen Zusammenhang bereits erkannt: Was mehr kostet als es nützt, ist unökonomisch. Aber mit der Umsetzung dieses Grundsatzes hapert es noch, denn offensichtlich möchte der Kandidat ja trotzdem anwaltlich vertreten werden. Möglicherweise hat er unbewusst erkannt, dass anwaltlicher Beistand durchaus einen eigenen Wert haben kann, der sich nicht in bloßem Zahlenwerk widerspiegelt. Immerhin macht er sich nicht unerhebliche Mühe, einen Rechtsanwalt zu finden. Nur bezahlen will er ihn nicht.

Was aber macht jemand, der etwas haben möchte, gleichzeitig aber nicht bezahlen will? Da hat man grob zwei Möglichkeiten: Klauen oder Betteln. Wobei Klauen hier selbstverständlich als Oberbegriff für alle Eigentums- und Vermögensdelikte zu verstehen ist.

Immerhin hat dieser Herr sich für die legale Methode entschieden - das Betteln: Damit steht er auf einer Stufe mit dem schlecht erzogenen Hund am Esstisch dem quengelnden Kleinkind am Süßigkeitenregal. In der Wertigkeit deutlich darüber steht bereits der Obdachlose, denn der hat das Betteln in der Regel nötig. Dieser Herr bettelt hingegen aus Prinzip.

Denn er ist Beamter, wie er mir und allen Kollegen in seiner rührenden Nachricht offenherzig mitteilt.

30 Kommentare:

  1. Die Zahl der Anwälte in Deutschland betrug am 1. Januar 2011 insgesamt 155.679. Davon sind also 116.000 Mitglieder der AG Verkehrsrecht im DAV.

    "Aaha", wie ein kürzlich ungleich größerer Komiker zu sagen pflegte

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  2. Auch wenn er Beamter ist, würde ich ihn hier mehr unter der Handlungskategorie "Klauen" erfassen. Denn mit seinen Vorschlag zeigt er doch sehr deutlich auf, dass er die Rechtsschutzversicherung in strafrechtlich relevanter Weise über den tatsächlichen Rechnungsbetrag des beauftragten Anwalts täuschen will.

    Nebenbei sollte man dem netten Mann vielleicht zugleich die Übernahme des Mandats in der folgenden Strafsache anbieten - gegen Vorkasse natürlich.

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  3. Das Traurige ist, dass der Anfrager einen Kollegen finden wird, der auf 150,00 Euro (und damit einem beträchtlichen Teil der anfallenden Gebühren) verzichten wird. Irgendein Berufsanfänger oder jemand mit einer Wohnzimmerkanzlei wird es schon machen.

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  4. Wer ist hier eigentlich "kindisch"? Wenn Carglass eine Windschutzscheibe repariert, übernehmen die in Absprache mit der Versicherung - also ganz ohne Betrug - doch auch die Selbstbeteiligung. Und solange die Sache nicht zu Gericht geht, macht doch auch das Berufsrecht keine Schwierigkeiten.

    Da kann man den Herren nur etwas mehr Mut zur Einführung marktwirtschaftlicher Gebräuche im Anwaltsgewerbe wünschen!

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  5. @Moneypenny: Sie sind hoffentlich kein Kollege. Solange die Sache nicht vor Gericht liegt die Gebühr des RA unter 150,00 €. Da die Rs diese nicht zahlt und der Mdt sie nicht zahlen möchte, arbeitet der RA also umsonst. Definiert man die freie Marktordnung in Deutschland mittlerweile so? Da wünsche ich mir doch den Mut Ihrerseits, mir ebenso kostenlos ur Verfügung zu stehen; die eine oder andere Gartenarbeit fällt in den nächsten Wochen sicher noch an.
    Geht die Sache vor Gericht, kann der RA im Regelfall 195,00 € abrechnen. Abzüglich der 150,00 € bleiben also 45,00 € für Besprechung, Schriftsatz, Wahrnehmung eines Termins; Stundenlohn also ca. 15,00 € brutto. Da meine ReNo mich in jeder Stunde schon mehr kostet, sponsere ich also den ganzen Fall. Why not? Ich nehme an, SIE machen das ständig, nicht wahr?

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  6. @ Moneypenny: Hussa, da geht jetzt aber so einiges durcheinander, was nicht durcheinander gehört. Nur so am Rande: "Carglass" hat aller Wahrscheinlichkeit einen Rahmenvertrag mit den Autoversicherern, die dieses Vorgehen billigen und Carglass im Gegenzug zu günstigeren Konditionen bewegen. Solche Rahmenverträge gibt es auch zwischen Rechtsschutzversicherern und Rechtsanwälten, deren rechtliche Zulässigkeit ist eher zweifelhaft. Ohne vertraglich Regelung ist es jedenfalls noch zweifelhafter.

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  7. Da der Schnorrer offensichtlich mehrere Kanzleien angesprochen hat: Was passiert, wenn mehrere das unsittliche Angebot annehmen? Erhält dann die Kanzlei das Mandat, die noch Bargeld zusätzlich anbietet? ;-)

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  8. @Nebgen: Na da haben wir es doch - der Anfragende ist weder kindisch noch kriminell, sondern er weiß nur nicht, dass er nach etwas fragt, was seine RSV ihm auf Anfrage vermutlich ohnehin offerieren würde (nämlich einen Anwalt, bei dessen Inanspruchnahme im Ergebnis keine Selbstbeteiligung anfällt).

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  9. @ Moneypenny: Ihre Vorstellung von der Aufgabe eines Rechtsanwaltes ist womöglich stark überarbeitungsbedürftig.

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  10. @Nebgen: Das verstehe ich nicht. Was machen denn die Rechtsanwälte, die schon jetzt mit Rechtsschutzversicherungen zusammenarbeiten? Werden die alle der "Aufgabe eines Rechtsanwalts" nicht gerecht?

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  11. @ Moneypenny: Also gut: Rechtsschutzversicherer sind als Kapitalgesellschaften organisiert, d. h. sie wollen möglichst viel Geld einnehmen und möglichst wenig Geld ausgeben. Diesem Interesse sind deren Mitarbeiter verpflichtet.
    Rechtsanwälte sind unabhängig und allein dem Interesse ihres Mandanten verpflichtet. Merken Sie etwas?
    Es gibt Rechtsschutzversicherer, die versuchen Rechtsanwälte zum Abschluss so genannter "Rationalisierungsabkommen" nötigen; damit sollen sich die Rechtsanwälte verpflichten, in Fällen, in denen dieser Versicherer eintrittspflichtig ist, weniger Gebühren abzurechnen als ihnen zustehen.
    Das hat weniger mit "marktwirtschaftlichen Gebräuchen" als mit offenem Gesetzesbruch zu tun, denn es verstößt m. E. gegen die oben angesprochene anwaltliche Unabhängigkeit.
    Würden Sie sich als Mandant wohlfühlen, wenn Sie wissen, dass Ihr Rechtsanwalt nicht nur Ihnen, sondern auch einem Dritten verpflichtet ist, der in einem direkten Interessenwiderspruch zu Ihnen steht?

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  12. @ Nebgen: Sie unterschätzen hier was, nämlich a) die Mündigkeit des Verbrauchers, und b) die Bedeutung der Privatautonomie in der marktwirtschaftlichen Ordnung.

    Die Leute, die sich für das Carglass-ohne-SB-Modell entscheiden, wissen recht gut, dass die gesparten 150 EUR irgendwo herkommen müssen, m.a.W. in einer leicht minderwertigen Leistung stecken. Marktwirtschaft bedeutet, Angebotsmodelle zuzulassen, die sowas vorsehen, um den Leuten die Freiheit zu geben, sich sehenden Auges für solche Angebote oder eben nicht.

    Rechtsanwälte dagegen stehen auf dem Standpunkt, dass es bei ihnen keine Marktwirtschaft geben sollte, jedenfalls nicht "nach unten" - also keinen Discount, nirgends, nur Apothekenqualität zu Apothekenpreisen (halt, teurer werden darf es natürlich, also Luxusapothekenqualität zu Luxusapothekenpreisen ...). Wo bleibt da die Privatautonomie, Herr Nebgen?

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  13. @ Moneypenny: Die Privatautonomie hat damit nichts zu tun. Wie gesagt: Der Rechtsanwalt unterliegt berufsrechtlichen Verpflichtungen, denen Ihr Carglass-Händler nicht unterliegt. Das werden Sie hoffentlich zu schätzen wissen, sollten Sie einmal einen Rechtsanwalt benötigen. Das sichert nämlich einen gewissen Qualitätsstandard. Wenn Sie den ändern möchten, müssen Sie einen Initiative zur Gesetzesänderung starten.
    Wenn Sie den derzeitigen Zustand aber abschaffen wollen, riskieren Sie, dass Sie bei Ihrem nächsten Rechtsproblem keinen kompetenten Rechtsanwalt mehr finden, der bereit ist, sie überhaupt zu vertreten. Die Arbeit muss sich nämlich auch für einen Rechtsanwalt RENTIEREN, sonst wird er sie irgendwann nicht mehr anbieten können oder wollen.
    DAS ist marktwirtschaftliche Ordnung, und sie wäre nicht zum Vorteil des Verbrauchers.

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  14. @ Nebgen: Die Entscheidung, ob sich das rentiert (und ob es zu den Konditionen, zu denen es sich rentiert, noch nachgefragt wird), sollte in einer Marktwirtschaft doch eigentlich den Marktteilnehmern überlassen bleiben und nicht par ordre de mufti dekretiert werden, finden Sie nicht?

    Dass ausgerechnet Rechtsanwälte durch staatlich verordnete Mindestlöhne geschützt werden müssen, müsste ihnen (auch Ihnen!) an sich doch peinlich sein - oder wollen Sie sagen, dass Sie der fürsorglichen Beaufsichtigung bedürfen, um sich nicht sogleich zu ruinieren?

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  15. Abschließende Bemerkung noch von meiner Seite: Wenn der Rundblick deutscher Rechtsanwälte nicht an den Dorfgrenzen enden würde, würden sie (auch Sie!) z.B. in den USA sehen können, was ein marktwirtschaftskonform dereguliertes anwaltliches Vergütungsrecht auch für die Profession zu leisten vermag - da ernährt der Anwaltsmarkt nämlich doppelt soviele Leute wie in D (ca. 4.000 RA pro 1 Mio. Einw. - in D sind es etwa 2.000), und das im Schnitt auch noch besser. Auf die Idee, das Ansinnen verhandelbarer Vergütungen als „kindisch oder kriminell” zu verunglimpfen, käme da aber auch niemand.

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  16. Moneypenny, Sie haben Recht. Das RVG ist im Prinzip so überflüssig wie ein Kropf. Bin durchaus dafür, es abzuschaffen und fortan, wie jeder Handwerker, nur noch für einen angemessenen Stundensatz oder ein Pauschalhonorar zu arbeiten. Das würde für die meisten Mandanten und Mandate aber teurer als bisher...

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  17. "sie wollen möglichst viel Geld einnehmen und möglichst wenig Geld ausgeben."

    Der Unterschied zu den Rechtsanwälten ist wirklich frapierend

    Wollen Sie im übrigen behaupten, dass alle Anwälte, die einen Vertrag mit einer RSV haben, schlechtere Arbeit abliefern

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  18. Nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich: Bei Carglass verzichtet nicht der Betrieb auf die Selbstbeteiligung, sondern die Versicherung. Undas tut sie, weil der Kunde eigentlich eine neue Scheibe beanspruchen kann, ohne merh als die SB zahlen zu müssen. Erst durch den Verzicht auf die SB entsteht eine w-in-win-Sitguation für alle Beteiligten (außer dem Scheibenhersteller).

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  19. @ Anonym:
    Endlich einer, der das in der Tat sehr einfache Carglass-Prinzip verstanden hat!

    Und das gesparte Geld wird dann für die Dauerberieselung des Publikums mit extrem nervender Werbung verjubelt. ;-)

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  20. @moneypenny: die außergerichtlichen gebühren sind oftmals durchaus verhandelbar. es gibt sogar viele rechtsanwälte, die einem ordentlich rabatte gewähren oder den festen mandantenstamm auch mal kostenfrei am telefon beraten. als ob sich die masse der rechtsanwälte das heutzutage leisten kann. selbst im netz können sie doch schon lange auf einschlägigen seiten ihren preis bestimmen und rechtsanwälte befragen.
    klar nicht jeder rechtsanwält ist super, aber wenn ein rechtsanwalt nicht nur seinem mandanten verpflichtet ist, sondern auch einem dritten, dann ist das nicht mit der marktwirtschaft vergleichbar. das wäre dann nämlich so, als ob meinetwegen ihr vermieter von der miete auch noch für sie obst und gemüse einkauft. was meinen sie, zu welchem obst- und gemüsehändler er geht... wenn sie so auf autonome entscheidungen pochen, ist es doch besser, wenn sie selbst das obst und gemüse kaufen.

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  21. Lustig ist, dass Carglass seine Konkurrenten, die nicht eine derartige Vereinbarung mit den Versicherungen haben, unbarmherzig verfolgt. Der 1 Senat des BGH hat sich schon öfter damit befasst...
    http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=74871df398f97bde55f8e8bbe90dea7f&nr=43849&pos=0&anz=2

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