Montag, 4. April 2011

Gerne hätte ich Sie verurteilt, nur ging es leider nicht

Strafgericht, Urteilsverkündung. Die Beweisaufnahme hat den Anklagevorwurf zumindest nicht eindeutig bestätigt, aus Sicht der Verteidigung vielleicht sogar eindeutig widerlegt. Das Gericht tut, was es in Deutschland nur sehr selten tut: Es spricht frei. Dann begründet es sein Urteil.

Und da geht es plötzlich mit dem Vorsitzenden Richter durch. Gerne hätte er den Angeklagten verurteilt, sagt er, nur hätte die Beweislage dafür leider nicht gereicht. Zuletzt dem Vernehmen nach wieder passiert und mit großem öffentlichen Interesse begleitet vor dem LG Augsburg, in Sachen des Kollegen Lucas, von Spiegel online berichtet und entsprechend aufgegriffen insbesondere vom Kollegen Burhoff.

Dafür, dass nur etwa drei Prozent aller Strafverfahren in Deutschland mit einem Freispruch enden, dürfte jeder Strafverteidiger so einen Ausspruch schon erstaunlich oft gehört haben. Aber warum eigentlich? Denn schon Kollege Burhoff bemerkt treffend: Ein Freispruch ist ein Freispruch. Punkt. Das Gericht spricht frei, weil die Hauptverhandlung eine andere Überzeugungsbildung nicht zugelassen hat.

Wie kann es Richter hierüber ernsthaft Bedauern äußern? Ein Richter, der bedauert, dass er sich ans Gesetz halten muss! Ein Richter, der unumwunden zugibt, dass er den Angeklagten gerne verurteilt hätte, aus rein persönlichen Gründen - denn sachliche Gründe können es ja nicht gewesen sein, die hätten ja zur Verurteilung geführt. Solch ein Richter gesteht nachträglich seine Befangenheit ein. Jetzt ist es ja egal, es ist ja vorbei.

Wer so denkt, ist nicht nur ein Menschenfeind, er unterliegt auch einem erschreckenden Missverständnis: Er denkt nämlich offenbar, es wäre Aufgabe eines Richters, möglichst viele Menschen zu verurteilen. Das ist aber nicht die Aufgabe eines Richters. Ein Richter soll unbefangen urteilen, und nicht nach einem Ergebnis schielen.

Schon gar nicht nach einem Ergebnis, dass dem Angeklagten ungünstig ist.


14 Kommentare:

  1. Was zählt, ist das Ergebnis.
    Wenn ich einen Freispruch bekomme, kann es mir doch völlig wurscht sein, ob der Richter sich darüber grämt oder nicht. Freispruch ist Freispruch.

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  2. @ Axel John: Jein. Im Fall des Freispruchs haben Sie natürlich auch recht, von mir aus kann der Richter meinem Mandanten noch eine Stunde erzählen, was der für ein schlechter Mensch ist, wenn er ihn nur freispricht.

    Darum ging es in dem Beitrag aber nicht, sondern um die zugrunde liegende Geisteshaltung. Und die trägt meines Erachtens dazu bei, dass in vielen Fällen, in denen freigesprochen werden müsste, nicht freigesprochen wird.

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  3. Herr Nebgen, in welchem der von Ihnen verlinkten Beiträge steht denn etwas von "gerne hätte ich verurteilt"??????

    Nach den Berichten bei Burhoff und bei SPON hat der Richter gesagt, dass es ein knapper Freispruch war, weil zwar objektiv eine falsche Behauptung, aber subjektiv Irrtum nicht auszuschließen. Und das ist wohl das, was in eine Urteilsbegründung gehört?

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  4. Und wenn man sich den unaufgeregten Bericht des "offeziellen" Beobachters der Strafverteidigervereinigungen unter http://strafverteidigervereinigungen.org/Material/verfahrenlucas.htm#acht ansieht, war das, was der Richter gesagt hat, offenbar noch weniger spektakulär. Aber warum sollte man auch sowas lesen, wenn man in irgendeiner Zeitung eine Meldung vom Hörensagen findet, anhand derer man mal schön über die Justiz vom Leder ziehen kann.

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  5. So zeigt sich die selektive Wahrnehmung, mit der mancher Verteidiger in seinem Eifer den Gerichten Unlauterkeit unterstellt: das in diesem Blog groß herausgestellte Zitat: "Gerne hätte er den Angeklagten verurteilt, sagt er [der Vorsitzende], nur hätte die Beweislage dafür leider nicht gereicht." hat der Vorsitzende nicht gesagt, sondern diese Wendung wurde vom Kollegen Burhoff erfunden: "(...) So hört es sich an wie: Wir hätten Sie ja lieber verurteilt, aber leider ging es nicht.", dort ungeprüft prompt abgeschrieben und hier weiterverbreitet. Hut ab, saubere Arbeit.

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  6. Tagespraxis. 3 % ?
    Dann muss ich mal nachrechnen. "Meine" Quote dürfte höher sein. Recht dahin, wo es hingehört. Aber ohne eine aktive Verteidigung wird ja leider auch bei Fällen, in denen ein Freispruch sich aufdrängt lieber verurteilt oder flugs eingestellt.

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  7. Mich wundert das gar nicht, ehrlich.
    Wenn ich daran denke das es gerne heisst "Im zweifel gegen den Angeklagten" und "Polizeizeugen haben immer Recht" ist es doch nur konsequent das ein Richter so ehrlich ist und unumwunden zugibt was er denkt.

    Mehr Sorgen machen mir die Richter die sich auf die Zähne beissen und nichts sagen damit man ihnen ja nicht Befangenheit unterstellen kann.

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  8. @Nebgen:
    Zu Ihrer Antwort 08:57
    Dann sollten Sie vielleicht mal nachlesen, wie ein freisprechendes Urteil auszusehen hat. Nur damit Sie beispielsweise zur Not Ihren Mandanten darauf einstellen können, dass sein Freispruch auf eine Revision der Staatsanwaltschaft hin vielleicht flöten geht?

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  9. Habe ich letzte Woche bei einer meiner wenigen Strafverteidigungen ganz ähnlich erlebt. Mein Mandant wurde ebenfalls freigesprochen. Auch beim dortigen Richter hatte ich den Eindruck, dass ihm der Freispruch extrem schwer gefallen ist. Er hat ausführlich dargelegt, dass man bestimmt hätte verurteilen können, wenn die Staatsanwaltschaft sauberer ermittelt hätte.

    Ich glaube, dass die erste Lektion, die ein Strafverteidiger zu lernen hat, die ist, dass der Grundsatz "in dubio por reo" in der Praxis nicht gilt.

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  10. naja, oft genug weiß man, dass der angekl. es war. nur beweisen kann man es nicht. und genau dann wünscht man sich, andere, stichhaltige beweise zu haben, um ein rechtsmittel-festes urteil schreiben zu können.
    finde das nicht verwunderlich, sondern normal.

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  11. @Stadler:
    Der Grundsatz gilt in der Praxis nicht, obwohl Ihr Mandant und auch Lucas freigesprochen wurden??????? Ich würde sagen, dass Sie Ihre These in Ihrem Beitrag selbst widerlegt haben.

    Wenn Zweifel verbleiben, dann "MUSS" freigesprochen werden. Ob der Richter dieses MUSS als angenehmen oder unangenehmen Zwang empfindet und Entsprechendes äußert, ist zweitrangig und lässt nach meiner Auffassung nicht auf eine "rechtsfeindliche" Einstellung schließen. Abgesehen davon, dass eine hier gar nicht gefallene Äußerung - Herrn Nebgens "Zitat", wie schon andere vor mir geschrieben haben, ist ein reines Phantasieprodukt - kaum ein tauglicher Anlass für derartige Schlussfolgerungen sein sollte.

    Schlimmer wäre wohl ein Richter, der sich seine Überzeugung bildet und gar nicht zweifelt. Der muss nämlich nicht in dubio pro reo entscheiden, wenn zwar alle anderen, aber nicht er selbst zweifelt (sofern sich das Urteil dann noch einigermaßen rational begründen lässt).

    Und es soll vereinzelt auch Rechtsnormen geben, die ein Richter anwenden "MUSS", obwohl nicht nur er Zweifel an dem Sinngehalt oder materiellen Gerechtigkeitsgehalt hat. Das bedeutet aber nicht, dass er deshalb grundsätzlich eine rechtsstaatsfeindliche Einstellung hätte oder für das Richteramt ungeeignet wäre.

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  12. Der Freispruch stellt in gewisser Weise ein Systemversagen dar, offenbart oftmals schlampige Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft, ungenügende Vorbereitung der Hauptverhandlung durch den Richter sowie eine sorgfaltswidrige rechtliche Prüfung der Vorwürfe. Letzteres ist besonders unangenehm, wenn man zunächst das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage zuläßt, später jedoch feststellt, daß das angeklagte Verhalten gar keinen Straftatbestand erfüllt (kommt insbesondere bei komplizierten Tatbeständen des Nebenstrafrechts nicht selten vor).

    Kein Wunder, daß man da ungern freispricht. Liegt hierin doch oftmals das zähneknirschende Eingeständnis, daß die Justiz nicht sauber gearbeitet hat. Der vorher nicht absehbare Freispruch wegen erwiesener Unschuld ist nun einmal sehr selten. Und in den weitaus meisten Fällen trifft unser Strafjustizsystem ja den Richtigen. Der Angeklagte hat sich in der Regel irgendwie strafbar gemacht - wenn auch vielleicht nicht in dem angeklagten Umfang, wenn auch vielleicht mit einer geringeren Schuld.

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  13. Mir fällt beim Durchscrollen der Kommentare nur auf, dass sich der Initiator dieses Beitrages um 8.57 Uhr kurz und knapp aus der Diskussion verabschiedet hat. Dabei empfand ich seine Beiträge in der Vergangenheit recht einleuchtend. Ein Indiz dafür, dass auch Rechtsanwälte nicht immer so perfekt sind wie viele von sich behaupten. (mfG ... ein Rädchen im großen Getriebe JUSTIZ)

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