Donnerstag, 14. Oktober 2010

Die Befangenheit und die Besorgnis

In Mannheim hat die Verteidigung sämtliche Berufsrichter (nicht hingegen die Schöffen!) der großen Strafkammer wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Ich kann dem Kollegen Vetter hier nur zustimmen: Wenn auch nur ein Teil dessen, was Gisela Friedrichsen aus der Verhandlung berichtet, zutreffen sollte, dann dürften diese Richter da eigentlich nicht mehr lange sitzen.

Allein mir fehlt der Glaube. Und zwar aus Erfahrung. Richter halten sich niemals für befangen und andere Richter halten Richter auch niemals für befangen. Das bei der Begründung dieses Diktums zumeist verwendete Argument dreht sich im Kreise und lautet eigentlich immer: Weil Richter Richter sind, sind sie auch nicht befangen, denn Richter sind nie befangen. Das hat man als Strafverteidiger einfach schon so oft gelesen, dass einem die Lust an der Tätigkeit vergehen kann.

Dabei geht es gar nicht darum, ob ein Richter befangen ist. Es geht darum, ob der Angeklagte die berechtigte Besorgnis haben darf, dass sein Richter befangen ist. Diese Besorgnis muss aus einem konkreten Umstand berechtigterweise herrühren, mehr nicht. Ob der Richter wirklich befangen ist, ist vollkommen egal.

Vor diesem Hintergrund ist die klassische dienstliche Äußerung abgelehnter Richter umso erschreckender: Sie lautet nämlich in der Regel: "Ich fühle mich nicht befangen." Es ist einfach nur erstaunlich wie viele Richter es einfach nie lernen und diesen Unfug immer wieder schreiben. Denn das eigene Gefühl ist nicht nur völlig unerheblich, es zeigt auch, dass die Richter, die so etwas schreiben, entweder das Gesetz nicht kennen oder tatsächlich befangen sind.

In Mannheim nun dürfte die bloßen Besorgnis der Befangenheit längst nicht mehr das Thema sein. Besorgnis zu erregen, dafür nämlich hätte der Umstand, dass eine Richterin offenbar mit der einzigen Belastungszeugin in einem Sportverein ist, locker genügt. Wenn sich die Verhandlung gestern wirklich so abgespielt haben sollte, wie berichtet wird, dann kann man kaum mehr Zweifel daran haben, dass die Berufsrichter tatsächlich befangen sind. Das wäre dann in der Tat Anlass zu weiterer Besorgnis.

Wie das für die Entscheidung über die Befangenheit zuständige Gericht - eine andere Strafkammer des Landgerichts - ausfallen wird, da bin ich allerdings etwas pessimistischer als der Kollege Vetter. Ich fürchte, man wird wieder mal selbst die deutlichsten Hinweise geflissentlich übersehen und die Kammer ihr Possenspiel weiter treiben lassen.

Bis der BGH dem Spuk dann in der Revision hoffentlich einen neuen Anfang bereitet.

6 Kommentare:

  1. Ich finde, die Richter bzw. ihr Verhalten begründen schon seit dem ersten Prozeßtag die Besorgnis der Befangenheit.

    Das fängt mit der Reihenfolge der Zeugen an: ich dachte immer, zunächst sollte das unmittelbare Tatgeschehen erforscht bzw. die Zeugen hierzu vernommen werden, danach dann eventuelle Indizien bzw. Zeugen für außerhalb des Tatvorwurfs liegende Umstände. Die von den Richtern gewählte Reihenfolge erweckt den Eindruck, als ob zuerst "Stimmung gemacht werden sollte" --- und das genügt für die Besorgnis.

    Dann die Ablehnung angebotener Beweismittel - natürlich nur die der Verteidigung. Auf der anderen Seite darf jeder etwas sagen...

    Ich bin gespannt auf den Ausgang des Verfahrens über den Befangenheitsantrag - und hoffe im Sinne des Ansehens unseres Rechtsstaats, dass hier dem Spuk ein Ende bereitet und dem Antrag stattgegeben wird.

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  2. Woher wissen Sie denn, dass die zuerst vernommenen Lausemädchen sich negativ über Kachelmann äußern würden/geäußert haben?

    Und vielleicht lesen Sie sich mal eine BGH-Entscheidung zur Beweiswürdigung in Konstellationen Aussage/Aussage bzw. Aussage/Schweigen durch; die Vorgehensweise der Kammer entspricht im Grunde genommen exakt dem vorzunehmenden Aufbau der Beweiswürdigung sowohl bei Freispruch als auch bei Verurteilung (Darstellung der Aussageentstehung, der Aussage, des Glaubwürdigkeitsgutachtens u.a. ).Zudem war laut Presseberichten ein Sachverständiger an einigen der ersten Verhandlungstage verhindert, so dass die Vernehmung der Nebenklägerin (auch?) aus diesem Grund erst später erfolgen sollte.
    Der SV Brinkmann wurde ja zunächst auch zugelassen (so befangen ist also die Kammer!) und erst nach Ablehnung zurückgewiesen, als sachverständiger Zeuge soll er aber gehört werden, ebenso wie weitere von der Verteidigung benannte Sachverständige.


    Wenn man natürlich auf die "Bericht" (besser: Meinungs-)erstattung einer strafprozessual gänzlich unbelichteten Frau Friederichsen baut, ist es kein Wunder, dass allseits auf die Kammer eingedroschen wird. Die hat auch keinen "Medienanwalt", der für sie die Presse füttert.

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  3. Die Kammer braucht auch keinen Medienanwalt! Sie muss sich nur an Recht und Gesetz halten und dann ist ihr nichts vorzuwerfen. Bislang ist aber wohl genau ein solcher Vorwurf zulässig.

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  4. Frau F. ist nicht unbelichtet.

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  5. Das Oberlandesgericht hielt die Zeugenaussage für nicht stichhaltig.
    Also richtiggehend ein Glücksspiel. Diese Landrichter wollen ihn ins Gefaengnis schicken und die Oberlandesrichter nicht.

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  6. doch die kammer hat einen medienanwalt oltrogge macht das für die kammer in jeder verhandlungspause in einer art die nicht zu beschreiben ist.

    er greift urteilen vor die dann wen wundert es auch glatt eintreffen.

    frau friedrichsen ist nicht unterbelichtet und sie ist nicht die einzige die das im gerichtssaal so sieht.

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