Montag, 25. September 2023

Die Nazikeule, Teil 2

Was aber ist Faschismus? Was meine ich, wenn ich"Nazi" sage?

Das Entstehen faschistischer Regime ist von bestimmten Voraussetzungen abhängig. Eine der Voraussetzungen wirkt vielleicht etwas überraschend: Es ist die Demokratie. Faschismus stürzt keinen Diktator und beendet keine Monarchie. Faschismus wird vom Volk gewählt.  Zwar ist das fünfte Merkmal bei Umberto Ecos Merkmalen des Ur-Faschismus die "Ablehnung von Meinungsvielfalt und Pluralismus". Bisher aber hat der Faschismus Meinungsvielfalt und Pluralismus immer erst einmal genutzt, um überhaupt erst einmal an die Macht zu gelangen. Dann freilich war es mit Meinungsfreiheit und Pluralismus im angemaßten Namen des Volkes vorbei. Aber außer der eigenen Macht hat Faschismus keine Vision, nach Erlangung der Macht folgt irgendwann der Zusammenbruch. Bis dahin herrscht Terror und Gewalt.

Faschistische Bewegungen hatten immer nur ein Ziel, nämlich die Regierung zu delegitimieren und selbst die Macht zu ergreifen. Dazu wenden Faschisten bestimmte Techniken an, die der Idee des demokratischen Rechtsstaates diametral entgegenstehen. Hier setzt ein tragisches Missverständnis an, dem insbesondere Menschen unterliegen, die sich selbst als Konservative empfinden. Dazu unten mehr. 

Man kann man sagen: Faschismus spricht gezielt die niederen Instinkte der Menschen an, nicht die Vernunft. Faschismus erklärt nicht und läuft daher auch nicht in Gefahr, von den Menschen nicht verstanden zu werden - Faschismus 

  • vermittelt den Wählern ein simples Weltbild, 
  • stärkt ihr Selbstwertgefühl und 
  • erlaubt ihnen, ihren Impulsen freien Lauf zu lassen.


Simples Weltbild

Das simple Weltbild ist meist binär codiert und besteht aus der variierenden Behauptung, dass einige Menschen von Natur aus besser wären als andere und daher mehr Rechte als diese hätten. Das bedeutet  in der Praxis immer auch, dass die einen über die anderen herrschen. Bei Umberto Eco taucht dies als "Elitedenken" unter Ordnungsziffer 10 auf. Jeder Mensch kann dabei ganz einfach zur Elite gehören, indem er sich denen anschließt, die behaupten, die Elite zu sein. Faschismus ist so einfach!

Da es häufig nur arme Schlucker sind, die sich da als Elite empfinden, taugen objektivierbare Kriterien schwer zur Abgrenzung. Sicherer ist, man lehnt sich an Eigenschaften an, die kaum nachprüfbar sind: Herkunft oder Sekundärtugenden. Bei Eco gehören dazu: Traditionenkult (Nr. 1), Nationalismus (Nr. 7) und Heldentum (Nr. 11). Um "Elite" zu sein, muss man nichts können, zur "Elite" kann man sich ganz einfach selbst ernennen. "Elite" kann man sich auch empfinden, weil man gemeinsam auf irgendeine Schule gegangen ist, und sei die auch noch so schlecht gewesen. Eigentlich reicht jede beliebige Gemeinsamkeit, die einigermaßen zur Abgrenzung taugt. Hauptsache, man selbst fühlt sich geil dabei. 

Die eigene Gruppe, der man sich zugehörig fühlt, vereinigt selbstverständlich alle als "gut" gelesenen Eigenschaften auf sich: Ästhetik, Intelligenz, Heldenmut, Ordnung, Sauberkeit, Pünklichkeit. Und wenn es mit den guten Eigenschaften beim Nazi selbst dann doch nicht so weit her ist, sind nur die bösen Minderheiten daran Schuld, dass er seine gute Eigenschaften nicht zum Ausdruck bringen kann.

Besonders perfide am Faschismus ist dabei, dass der Faschist/Nazi selbst gar nicht an die von ihm vermittelten Weltbild zu glauben braucht. Hauptsache ist, er kann "das Volk" im Sinne dieses Weltbildes manipulieren. Joseph Goebbels konnte als Präsident der Reichskulturkammer den Kunstbegriff der Nationalsozialisten durchsetzen und hat im Privatleben moderne Kunst gesammelt. Dieses Schein-Paradox macht es dann auch praktisch unmöglich, zwischen Nazis und ihren Anhängern zu unterscheiden, denn manchmal sind die Mitläufer mehr Nazi als die Anführer selbst. Wer diese Unterscheidung trotzdem durchhält, leistet damit dem Faschismus selbst Vorschub, indem er dessen Wesen verschleiert und die davon ausgehende Gefahr verharmlost.


Stärkung des Selbstwertgefühls

Die Stärkung des Selbstwertgefühls beruht hauptsächlich auf der Abwertung der anderen; das ist am einfachsten. Die anderen, das sind vorsichtshalber meist Minderheiten, weil die sich schlechter wehren können. Minderheiten sind dumm, pervers oder arbeitsscheu, sie stinken, klauen und wollen Böses. Man merkt das gleich daran, dass die irgendwie anders sind als man selbst. Die gucken schon so komisch, sehen anders aus und machen seltsame Sachen.

Zusätzlich muss man sich noch irgendeine volksselige Heldensaga über sich selbst und die eigene In-Group ausdenken:  Arier, groß, blond, stark, ewig treu, Herzschmerz und Heldenmut, Lorbeerkranz und Siegessäule, im Drachenblut gebadet und von Gottes Gnaden gestählt, so oder ähnlich. 

Gleichzeitig - ganz wichtig - darf man zur eigenen Absicherung aber auch den Opfermythos nicht vergessen. Damit der dumme Mitläufer seine Wut auf die Minderheiten nicht so schnell aufgibt, wenn die Glückseligkeit bei ihm trotz allem nicht  umgehend einkehrt. So wurde der hochwohlgeborene Held vom heimtückischen Feind hinterrücks gefällt, von der Masse der Parasiten nach heroischem Kampf ganz knapp in die Knie gezwungen: Lindenblatt auf der Schulter, Dolchstoß von hinten.


Niedere Instinkte

Damit die eigene Heldensaga auch wirklich funktioniert, muss man die eigenen Anhänger dann noch von der mühsam angeeigneten Sozialisation entfremden: Dazu wird jedem, der möchte, offiziell erlaubt, endlich wieder seinen niedersten Instinkten - Pardon: seinem natürlichen Freiheitsdrang - zu folgen. Endlich wieder ohne Scham hassen! Endlich wieder sagen dürfen, was man bisher aus guten Grund nicht sagen durfte! Das ist der totsichere Trick, alle armseligen Loser dauerhaft an sich zu binden: Ihnen ohne Übertragung irgendeiner Verantwortung zu gestatten, die eigenen Impulse nicht mehr kontrollieren zu müssen. 

Dabei hilft ein pervertierter Freiheitsbegriff, den wiederum Konservative und Libertäre in den Diskurs hineintragen und dem demokratischen Rechtsstaat sein Grab schaufeln, indem sie Freiheit durch Willkür ersetzen. Denn alles, was in der Gesellschaft verboten oder reguliert ist, ist ja nicht verboten oder reguliert, um den pöbelnden Möchtegern-Helden aus der Vorortsiedlung zu drangsalieren - es ist verboten oder reguliert, weil diese Verhaltensweisen der Gesellschaft als Gesamtheit mehr schaden als nutzen. Man kann es auch gegenseitige Rücksichtnahme nennen. Ersetzt man diese durch den Trieb des Individuums, gehen die Errungenschaften der Gemeinschaft ziemlich schnell verloren. Dort, wo der Wille des einzelnen keinen Regeln mehr weichen muss, herrscht nur noch ein Recht, das keines ist: das Recht des Stärkeren.

Das ist Sozialphilosophie für Dummies, aber für manche scheint selbst das zu hoch. Und damit kommen wir zu denjenigen, die im eigentlichen Sinne zwar keine Faschisten sind, die aber aus missverstandener Toleranz oder Machtgier in Verbindung mit schlichter Dummheit den Faschisten immer wieder die Tür aufhalten: den Konservativen. 


Das Missverständnis der Konservativen

Das tragische Missverständnis vieler Konservativer, von dem schon oben die Rede war, ist: Sie glauben ernsthaft, der Faschismus wäre nur einer von vielen Mitbewerbern im demokratischen Rechtsstaat. Das ist falsch, und für die Erklärung braucht man noch nicht einmal das Toleranz-Paradoxon von Karl Popper. 

Der Faschismus ist mit den Grundwerten des demokratischen Rechtsstaates nicht vereinbar. Er ist ein Feind von außen. Den Faschismus in der Demokratie zu verorten, ist etwa so, als würde man den Wolf zu den Schafen zählen und ihm einen Platz in der Herde anbieten. Macht man das, wird der Wolf die Schafe auffressen. 

Trotzdem glauben seit hundert Jahren in besonderem Maße konservative und libertäre Menschen, so ein bisschen Faschismus könnte doch nicht schaden. Sie denken das wahrscheinlich, weil sie vom Zeitgeist überfordert sind und meinen, mit so einem bisschen Nazi könnte man die liberalen Kräfte ganz gut in Schach halten, also aus eingebildetem Eigennutz. Gerade bei der CDU macht die Mehrzahl ihrer Mitglieder diesen Fehler immer wieder und erweckt derzeit den Eindruck, dass sie es wirklich nie lernen werden. Denn funktioniert hat das in der langen Geschichte des Faschismus kein einziges Mal. Was passiert, wenn man Nazis oder auch nur ihren Mitläufern, freiwillig zu der Macht verhilft, nach der sie trachten, hat die Geschichte wirklich oft genug gezeigt. Die Beispiele der jüngeren Zeit finden sich bei Levitsky/Ziblatt in ihrem Buch "Wie Demokratien sterben".

Wer nach alldem immer noch glaubt, er müsste Nazis die Tür aufhalten, den betrachte ich selbst als Nazi. Vielleicht ist er Nazi nicht aus Überzeugung, sondern aus intellektueller Beschränktheit, aber das ist der Geschichte egal. 


Die Keule

Eine beliebte Methode der Nazis, sich vor Entdeckung zu schützen, ist die so genannte "Nazikeule", die zielsicher gegen jeden eingesetzt wird, der einen Nazi "Nazi" nennt. Der Begriff "Nazikeule" soll dabei suggerieren, dass es sich bei der Bezeichnung um ein Totschlagargument handelte, also um eine rhetorische Figur, die keine sachlichen Argumente transportiere. 

Deswegen ist es im Interesse der Nazis, das Wort als möglichst inhaltsleer erscheinen zu lassen. Ziel ist es, das Wort als reine Verbalinjurie erscheinen zu lassen, als Schimpfwort ohne konkrete Bedeutung, so wie "Arschloch". Wer das glaubt, ist den Nazis auf den Leim gegangen. Denn das, was diese Leute machen, folgt einer klar zu identifizierenden Strategie. Nennen Sie es von mir aus, wie sie wollen, aber "Nazi" finde ich immer noch die beste Bezeichnung dafür, denn in ihr schwingt mit, welchen Schaden diese Einstellung anrichten kann, wenn man ihr nicht beherzt entgegentritt.

Damit ist der Vorwurf der "Nazikeule" eigentlich selbst die Keule, die zu kritisieren er vorgibt. Es ist eine klassische rhetorische Taktik, um sich selbst in die Opferrolle zu begeben und diejenigen, die die Wahrheit aussprechen, als Täter erscheinen zu lassen. Entsprechend bezeichnen Nazis dann ihre Kritiker selbst gerne als "Nazis". Die Scheibe einzuwerfen und "Hilfe, Diebe" zu rufen, funktioniert immer noch allzu gut. Weil es zu viele Menschen gibt, die immer noch darauf hereinfallen. 

Man müsste viel mehr Leuten viel öfter offen ins Gesicht sagen, dass sie Nazis sind, denn es werden leider immer mehr.



Montag, 21. August 2023

Die Nazikeule, 1. Schlag


Was ist eigentlich ein Nazi?

Im politischen Diskurs verwende ich manchmal das Wort "Nazi". 

Das führt mitunter zu Diskussionen. Menschen mögen es in der Regel gar nicht, als "Nazis" bezeichnet zu werden, insbesondere dann nicht, wenn sie tatsächlich welche sind. Das ist kein Wunder, denn das Wort "Nazi" ist seit dem Ende des "Dritten Reiches" durch und durch negativ konnotiert. Wenn Nazis heute als solche bezeichnet werden, sprechen sie gerne von der "Nazikeule". Das ist eigentlich die viel größere Keule, aber dazu später.

Die zum Teil reflexhafte Ablehnung der Bezeichnung als "Nazi" treibt mitunter skurrile Blüten, vor allem dann, wenn sich auf einmal Menschen gegen den Vorwurf wehren, denen er nach ihrem eigenen Verständnis gar nicht galt - wenn z. B. die AfD sich empört gegen den Slogan "Kein Bier für Nazis" zur Wehr setzt, gleichzeitig aber betont, dass es sich bei ihren Sympathisanten natürlich keinesfalls um "Nazis" handelte.

Das OLG Stuttgart ist in Anwendung der Rechtsprechung des BVerfG der Auffassung, inzwischen handele es sich bei der Bezeichnung als "Nazi" gewöhnlich um "eine schlagwortartige Qualifizierung der politischen Einstellung oder Geisteshaltung" ohne Formalbeleidigungscharakter. Kurz: "Nazi" muss sich nennen lassen, wer sich wie einer benimmt. Aber was zeichnet einen "Nazi" tatsächlich aus?

Für den weiteren Gebrauch will ich daher hier erklären, was ich glaube, was hinter dem Begriff steckt und was ich unter dem Wort verstehe. Kritik, Anregungen oder gar Lob sind herzlich willkommen.


Herleitung

Wer Wikipedia konsultiert, lernt, dass "Nazi" die Koseform von Ignaz ist. Und weil dieser Name schon vor langer Zeit altbacken und hinterwäldlerisch anmutete, kam Ende des Neunzehnten Jahrhunderts die Konnotation "Depp" hinzu. Der "Nazi" war ein Depp. Kurt Tucholsky soll dann als erster das Wort "Nazi" auch für Nationalisten verwandt haben, Joseph Goebbels hat das Wort schließlich für die Nationalsozialisten gekapert und erfolgreich positiv aufgeladen, bevor es mit dem Ende des Tausendjährigen Reiches dauerhaft in Ungnade fiel. 

Immer wenn heute irgendwo jemand "Nazi" sagt, kommentiert irgendein anderer, dass es doch gar keine Nazis mehr gäbe, die seien doch inzwischen alle tot. Offenbar versteht der Kommentator unter "Nazi" dann nur solche, die im "Dritten Reich" tätig waren. Das wird aus meiner Sicht der Bezeichnung nicht gerecht. Denn "Nazi" ist nicht orts- oder zeitgebunden, "Nazi" bezeichnet mehr einen Politikstil als einen Inhalt, "Nazi" ist Einstellungssache ohne zeitlichen Bezug. Deswegen fand ich auch das Wort "Neonazi" immer schon widersinnig, weil es so tut, als wären alle Nazis mit dem Jahr 1945 abgeholzt worden und aus dem toten Holz nur irgendwann neue Triebe geschossen. Das wäre aber ein völlig schiefes Bild des Sachverhaltes. Bei meinem Verständnis ergibt die Vorsilbe "Neo-" daher keinen Sinn, denn die Geisteshaltung ist an ganz andere Voraussetzungen geknüpft, die völlig zeitunabhängig sind.

Aber wir wollen den Kritikern einen Gefallen tun und das Wort "Nazi" erst mal nicht mehr verwenden.

Stattdessen bezeichne ich das Treiben der betreffenden Leute gerne als Faschismus. Auch dieser Begriff hat eine Herkunft: "Faschisten" nannten sich ursprünglich die Mitglieder der Bande um Benito Mussolini in Italien Anfang des zwanzigsten Jahrhunderts. Dabei ist "Bande" durchaus wörtlich zu nehmen; "Faschismus" leitet sich vom italienischen "fascio" ab, was im übertragenen Sinne "Bund" oder "Bündnis" bedeutet. Im deutschen Wort "Faszie" taucht es wieder auf. Auch das Wort "Faschismus" bezeichnet eher eine Form der Politik und ist nicht an Ort und Zeit geknüpft. Manche Menschen nennen Nachahmer des Duce oder deren Handlungen trotzdem nicht "faschistisch", sondern faschistoid, also "faschistenhaft", aber das wirkt ähnlich politikwissenschaftlerhaft gequält wie "Neonazi". Wir lassen das. 

Über die Merkmale des Ur-Faschismus gibt es eine schöne Aufstellung von Umberto Eco, die hier findet, wer sie noch nicht kennt. Aber Ecos Merkmale sind recht unstrukturiert aneinandergereiht und bilden keine geschlossene Theorie ab.

Damit beschäftige ich mich dann beim nächsten Mal.



Mittwoch, 9. August 2023

Aufstand in Barbieland

Hat nicht eigentlich etwas mit Recht zu tun, aber sei es drum: Ich habe den Film "Barbie" gesehen. 

Der Film ist völlig missraten - und um es gleich vorweg zu nehmen: Das liegt nicht etwa daran, dass der Film eine "woke" Message trüge. Das tut er nämlich noch nicht einmal, aber eins nach dem anderen. 

Vorsicht: Spoiler. Wenn es bei der Handlung auch eigentlich wenig zu spoilern gibt. 


Die Ausgangslage

Wir befinden uns in Barbieland. Alles ist bunt und die Häuser sind durchsichtig. Hier kann Barbie alles sein, was sie will: Rechtsanwältin, Pilotin, Bundesrichterin oder einfach nur "stereotype Barbie". Ihr Gefährte ist Ken; Ken ist Beach Ken und sonst nichts. Sein weiterer Zweck ist unklar. Barbie und Ken sind zwar an ihren sekundären Merkmalen deutlich als Frau und Mann erkennbar, aber Sexualität gibt es in Barbieland keine. Barbies Alltag ist genauso stereotyp wie sie selbst, "Hallo" zu den anderen Barbies, "Hallo" zu den anderen Kens, und die Hand dabei immer schön puppenhaft aus dem Gelenk schütteln. Das Glas bleibt auch beim Trinken leer.


Der Plot

Eines Tages erhält Barbie einen Ruf aus der "Real World"; das Kind, dem sie gehört, ist unglücklich und braucht Hilfe. Das ist eigentlich eine schöne Idee; Wolfgang M. Schmitt erkennt hierin ein "Voodoo-Element" und mäkelt völlig zu Recht, dass dieses Element im weiteren Verlauf des Films völlig fallen gelassen werde. Barbie muss an Tod und Cellulite denken, die sich fortan als unlustiger Running Gag durch den gesamten Film schleppen. 

In der Real World werden währenddessen Mutter und Tochter eingeführt; der Film präsentiert es gegen Ende als wenig überraschenden Plot Twist, dass der Hilferuf nicht etwa von der Tochter kam, sondern von deren frustrierter Mutter, die ihre alte Barbiepuppe beim Aufräumen gefunden hatte. 

Barbie macht sich also in ihrem rosa Barbie-Mobil auf in die Real World. Ken ist dabei, weil Ken immer dabei ist.

Und dann war es das auch schon mit einem nachvollziehbaren Plot. In der Real World angekommen zerfasert die Handlung; Ken leiht sich Bücher über das Patriarchat aus, von dem er zunächst glaubt, das es von den Pferden herrührt, und Barbie irrt durch die Gegend, landet irgendwann in der Vorstandssitzung ihrer Hersteller-Firma Mattel (allesamt Männer), soll wieder in ihre Schachtel gesteckt werden (warum eigentlich?) und flieht zurück nach Barbieland. Dort hat Ken mittlerweile ihr "Mojo-Dojo-Casa-Haus" besetzt und das Patriarchat eingeführt, das hauptsächlich darin besteht, dass Barbieland jetzt Kendom heißt und alle Kens mit ihren Barbies am Strand "Mansplaining" betreiben. Barbie hetzt die Kens mit Hilfe der "Weird Barbie" gegeneinander auf und nach einem schön choreographierten Kampf erkennen alle gemeinsam, dass sie doch eigentlich nur sie selbst sein wollen. Das ist wirklich so abgeschmackt wie es klingt. 

Die Kritik

Der Film hat Tausende von Möglichkeiten und er nutzt keine davon. Er kann sich nicht einmal entscheiden, welche Geschichte er eigentlich erzählen möchte und belässt es stattdessen dabei, Buzzwords aneinander zu reihen, ohne sie auszuführen. Dabei erkennt der Film immer wieder, wo Geschichten liegen könnten, greift die Ansätze aber nur auf, um sie dann gleich wieder fallen zu lassen.  Dem Autoren hätte die Lektüre mindestens dreier Bücher gut getan: Lysistrata von Aristophanes, Pippi Langstrumpf von Astrid Lindgren und Die kleine Meerjungfrau von Hans Christian Andersen.

Gleich am Anfang, als Barbie und Ken auf ihren knallgelben Inline-Skates durch Venice Beach rasen, wird Barbie von einigen Männern angesprochen. In die Enge getrieben weist Barbie die hartnäckigen Verehrer darauf hin, dass sie aber keine Vagina habe. Und, auf Ken zeigend, dass der auch keinen Penis habe. Da kann der aufgeklärte Zuschauer nur staunen und fragt sich, woher Barbie als komplett asexuelle Figur überhaupt von der Existenz der Geschlechtsteile weiß. Das hätte sie doch erst lernen müssen - hat sie aber nicht. Vielleicht hätte sie das mal die Weird Barbie fragen sollen, die hätte sich mit den Abgründen des Menschseins möglicherweise ausgekannt.

Der Autorin hätte hier die Lektüre der kleinen Meerjungfrau helfen können: Die musste sich schließlich erst in einen Menschen aus Fleisch und Blut verlieben, um die angeblichen Vorzüge der Real World schätzen zu lernen und ihr Paradies im Wasser für immer zu verlassen. Dieses Märchen übrigens ist eine im Kern zutiefst patriarchalische Geschichte, will sie doch den kleinen Mädchen weismachen, dass es sich lohne, das eigene Paradies zu Gunsten eines Mannes aufzugeben. "Barbie" hätte diese reaktionäre Geschichte  wunderbar im Sinne des Feminismus' abwandeln können, hätte man den Willen und die intellektuellen Mittel dazu gehabt.

Alle Türen hätten Barbie offen gestanden: Sie hätte die Frauen in der Real World darauf hinweisen können, dass es vielleicht die Vagina ist, die ihrem Glück im Wege steht. Dann wäre sie vielleicht eine Art Pippi Langstrumpf gewesen, die sich dem Erwachsenwerden verweigert und dafür ihre übermenschlichen Kräfte behält. Oder sie hätte die Sexualität gegen die Männer selbst kehren können, und wie Lysistrata deren Frauen zur Verweigerung anhalten, bis die Männer damit aufhören, Patriachat zu spielen. Stattdessen eiert Barbie herum, grinst breit und labert davon, dass jeder er/sie selbst sein solle.

Auch Kens mögliche Geschichte wird gnadenlos versemmelt. In der Real World angekommen, erfährt er erstmals Wertschätzung, die über seine bloße Anwesenheit hinausgeht: Eine Frau fragt ihn nach der Uhrzeit. Er berichtet Barbie begeistert davon, weil es das höchste der Gefühle ist, das er jemals an menschlicher Anteilnahme erfahren hat. ("Sie hat mich sogar nach der Uhrzeit gefragt.") Aber anstatt dort zu bleiben, wo er mehr hätte sein können als bloßes Anhängsel, kehrt er völlig grundlos nach Barbieland zurück, nur um dort seiner desinteressierten Barbie fortan am Strand Gitarre vorzuspielen und die Welt zu erklären. So viel Stumpfsinn und Blödheit ist selbst eines Kens unwürdig.

Ken hätte man in der Real World erst mal ein Seminar bei Jordan Petersen gegönnt, um den Chauvinismus von der Pike auf zu lernen. Dann wäre er vielleicht irgendwann in irgendeiner Talk Show als schwanzloses Großmaul bloßgestellt worden. So viel wäre möglich gewesen, nichts davon wurde erzählt.

Fazit

Das war nichts. 

So viel schöne Requisiten, so viele wirklich großartige Schauspieler und kein Plot. Es ist zum Heulen. Man möchte eine Barbie kaufen und zu der weirdesten aller Barbies verformen, die man sich nur träumen kann. Und Ken? Ach, Ken. Ken kommt zurück in die Schachtel.






Donnerstag, 23. Februar 2023

Die letzte Generation - Ziviler Ungehorsam (Anmerkung zu OLG Celle, Beschl. v. 29.07.2022 - 2 Ss 91/22)

 

1. Einleitung

Nachdem wir uns hier und hier mit der Auffassung von Thomas Fischer zur etwaigen Strafbarkeit von Straßenblockaden auseinandergesetzt hatten, müssen wir uns jetzt mit der aktuellen Entscheidung eines Gerichts befassen, das sich explizit zur Rechtfertigungsproblematik im Zusammenhang mit dem Klimawandel geäußert hat. Die Entscheidung wurde von Mathis Bönte in der NStZ 2023, S. 113ff besprochen. Dieser Beitrag ist eine Ergänzung.

Das Oberlandesgericht Celle hat in seinem Beschluss vom 29.07.2022 - 2 Ss 91/22 über den Fall eines Aktivisten entschieden, der eine Parole ("Leuphana divest: Kohle aus Nord/LB") an die Fassade einer Universität angebracht hatte. Vom Amtsgericht war der Aktivist wegen Sachbeschädigung verurteilt worden, das OLG Celle hat dieses Urteil bestätigt. 

Das OLG hat sich dabei ausschließlich mit dem Vorliegen von Rechtfertigungsgründen befasst. Es hätte seine Entscheidung auch gar nicht zu begründen brauchen; das Gericht hat es trotzdem getan. 


2. Rechtfertigender Notstand, § 34 StGB

Den rechtfertigenden Notstand lehnt das Gericht mit der Begründung ab, das Verhalten des Angeklagten wäre für die "von ihm bezweckte Abwehr der Gefahr eines möglicherweise unumkehrbaren Klimawandels" nicht geeignet. Zum Verständnis des Inhaltes der aufgebrachten Botschaft bedarf es einigen Vorwissens, das wir hier mal ausklammern und mit dem Gericht davon ausgehen wollen, dass die Botschaft Aufklärung gegen den Klimawandel leisten soll. Hier geht um die Begründung des Gerichts:


"Eine Rechtfertigung aufgrund Notstands gem. § 34 StGB scheidet aufgrund einer fehlenden Geeignetheit des Handelns des Angekl. für die von ihm bezweckte Abwehr der Gefahr eines möglicherweise unumkehrbaren Klimawandels aus. Denn die Beschädigung der Fassade der Leuphana Universität ist nicht in der Lage, dem Klimawandel entgegen zu wirken. Soweit die Revision hierzu sinngemäß der Auffassung ist, eine derartige einzelne Handlung könne zwar allein die Abwehr der Gefahr nicht bewirken, wohl aber eine Vielzahl einzelner Bemühungen, so dass die Geeignetheit dieser Vielzahl der Bemühungen auch für jede einzelne Handlung angenommen werde müsse, geht dies fehl. Denn es ist offenkundig, dass auch eine Vielzahl von Beschädigungen der Fassade Universitätsgebäuden ebenso wenig wie eine einzelne Beschädigung durch den Angekl. Auswirkungen auf den Klimawandel haben können. Es handelt sich stattdessen bei dem Verhalten des Angekl. jeweils um rein politisch motivierte Symboltaten.

Zudem ist schließlich auch nicht ersichtlich, dass die Gefahr eines Klimawandels nicht anders als durch die Begehung von Straftaten abgewendet werden könnte."

 

Hierzu weist bereits Bönte darauf hin, dass der Entscheidung jeden Maßstab für die "Geeignetheit" vermissen lässt; insbesondere hätte man gerne gewusst, welche zur Abwendung des Klimawandels geeigneten Mittel dem Gericht denn so vorschweben. Das Gericht teilt es nicht mit - obwohl es zur Prüfung der Geeignetheit zwingend ist, mildere Mittel konkret zu benennen. 

Der Diskussion um die generelle Eignung des Mittels entgeht das Gericht mit einem dreisten Taschenspielertrick: Unstreitig ist, dass das Bemalen von Hauswänden keinen direkten Einfluss auf die Erderwärmung hat. Das hat aber auch nie jemand behauptet. Es gibt schlichtweg keine isolierte Handlung, die geeignet wäre, den Klimawandel direkt zu stoppen. Die Verteidigung hat entsprechend vorgetragen, dass das Verhalten des Angeklagten vielmehr den sinnvollen Bestandteil eines komplexen Vorgehens bilde, durch das die Notlage am Ende bewältigt werden könnte. Dies genügt nach herrschender Meinung, um die Geeignetheit zu bejahen. Um geeignet zu sein, muss das jeweilige Verhalten die Gefahr nicht mit einem Schlag beseitigen, es genügt, wenn es sich in eine sinnvolle Strategie einfügt. Das ist notwendig und leuchtet direkt ein: Wenn das Ungeheuer aus seinem Käfig ausgebrochen ist, ist nicht nur dessen Tötung gerechtfertigt (direkte Gefahrenabwehr), sondern auch alle Handlungen auf dem Weg dorthin: Warnung der Dorfbewohner, Erlangung von Waffen etc.(indirekte Gefahrenabwehr). 

Das Gericht entzieht sich der Auseinandersetzung mit diesem Argument, indem es das Argument dahin verfälscht, es müsse eine Vielzahl gleichartiger Bemühungen sein, die die Gefahr schließlich abwehren. Das aber ist Unfug, den niemand behauptet hat. Wie gesagt: Es geht darum, ob das Verhalten sinnvoller Bestandteil einer Strategie ist.

Das Gericht argumentiert wie derjenige, der die Grundsteinsetzung für untauglich zur Erbauung eines Hauses hält, weil fünfzigtausend Grundsteine übereinander gestapelt ja kein Haus ergäben. Natürlich tun sie das nicht - man braucht eine übergeordnete Strategie verschiedener ineinandergreifende Fachgebiete, um schließlich ein Gesamtergebnis zu erreichen. Diese simple Erkenntnis hätte man von einem Oberlandesgericht wohl erwarten dürfen. 

Jetzt aber wird es noch etwas komplizierter.


3. Ziviler Ungehorsam

Das Gericht stellt fest, dass das Verhalten auch nicht durch "zivilen Ungehorsam" gerechtfertigt werde. Zu diesem Ergebnis kommt das OLG aufgrund eines Umkehrschlusses aus Art. 20 Abs. 4 GG, dem Widerstandsrecht. Dieses Recht zum Widerstand beschränke sich auf Situationen, in denen "die grundgesetzliche Ordnung der Bundesrepublik im Ganzen bedroht" sei, woraus umgekehrt resultiere, dass zu allen anderen Zeiten eine Friedenspflicht bestehe. Wörtlich weiter: 


"Wer auf den politischen Meinungsbildungsprozess einwirken möchte, kann dies daher in Wahrnehmung seiner Grundrechte aus Art. 5 GG (Meinungsfreiheit), Art. 8 GG (Versammlungsfreiheit), Art. 17 GG (Petitionsrecht) und Art. 21 Abs. 1 GG (Freiheit der Bildung politischer Parteien), nicht aber durch die Begehung von Straftaten tun". 


Dumm nur: Um den politischen Meinungsbildungsprozess geht es hier gar nicht. Es geht um die Beseitigung einer allgemeinen Gefahr, die aus dem Klimawandel resultiert. Der Klimawandel ist eine wissenschaftlich bestätigte Tatsache, keine Meinung, und erst recht keine politische. 

Der polemische Nachsatz ("... nicht aber durch die Begehung von Straftaten...") zieht die gesamte Begründung durch ihre offensichtliche Zirkularität ins Unseriöse und ist, wie ich finde, eines Obergerichtes unwürdig. Ob eine rechtswidrige Straftat vorliegt, soll ja gerade geprüft werden; das OLG setzt es hier mal schlankweg voraus. Das hat mit juristisch sauberer Argumentation nichts mehr zu tun. Wer so argumentiert, will nicht begründen, sondern postulieren.

So weit, so unerfreulich. Man hätte sich von einem Gericht, das in letzter Instanz über eine derart zentrale Frage entscheidet, zumindest erwartet, dass es sich mit dieser Frage ernsthaft auseinandersetzt. Hierzu war das OLG Celle noch nicht bereit. Hoffen wir, dass andere Obergerichte zukünftig sorgfältiger arbeiten.

Allerdings täte die Klimabewegung aus meiner Sicht gut daran, auf den Begriff "Ziviler Ungehorsam" zukünftig zu verzichten. "Ziviler Ungehorsam" ist kein Rechtfertigungsgrund, weil es kein Rechtsbegriff ist, und somit zu Missverständnissen und Fehlinterpretationen geradezu einlädt. "Ziviler Ungehorsam" ist seiner Bedeutung nach wohl auch etwas anderes als das Widerstandsrecht aus Art. 20 Abs. 4 GG.

In seiner englischen Urform geht er auf einen Essay von Henry David Thoreau zurück ("On the duty of civil disobedience"), der seine Steuern nicht bezahlt hat, weil er der (durchaus sympathischen) Auffassung war, dass ein Staat, der die Sklaverei unterstütze, seine Steuern nicht verdiene. Die Argumentation ist allerdings für meine Begriffe arg staatsfeindlich geraten und wird einem modernen Rechtsstaat nicht gerecht, wenn auch die Lektüre des Essays sich immer lohnt.



Dienstag, 13. Dezember 2022

Die letzte Generation - Die Rechtfertigung von oder gegen Klima-Aktivisten, Teil 2


Was bisher geschah

Thomas Fischer hatte ja in dem hier kritisierten Beitrag die Frage behandelt, ob Notwehr gegen Klima-Aktivisten gerechtfertigt sei; dabei war er davon ausgegangen, dass die Aktionen der Klimaaktivsten selbst in der Regel Nötigung oder versuchte Nötigung wären und hatte auf einen früheren Beitrag verlinkt, in dem er dies näher ausführt. Wir wollen uns daher auch diesen Beitrag mal etwas näher anschauen.


Der "Gewalt"begriff

Der erste Teil des Beitrages ist auch ein Parforce-Ritt durch die Geschichte des Gewaltbegriffs, hier sei das Wesentliche daher nur kurz zusammengefasst: Der Tatbestand der Nötigung, § 240 StGB setzt Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel voraus; für uns interessant ist insbesondere der Begriff der Gewalt. In früheren Urteilen sagte der Bundesgerichtshof, für die Annahme von Gewalt reiche auch psychische Einwirkung. 1995 kippte das Bundesverfassung diese schon begrifflich recht befremdlich wirkenden Ansicht in seiner "Sitzblockaden"-Entscheidung (bei Fischer heißt es wohl irrtümlich 1992). Danach seien Sitzblockaden keine "Gewalt", weil sie bloß psychisch auf die blockierten Autofahrer einwirkten. 

Diese Niederlage wollte der Bundesgerichtshof nicht auf sich sitzen lassen, und um bei Sitzblockaden doch zu einer Verurteilung wegen Nötigung kommen zu können, änderte er seine Argumentation: Man stellte jetzt nicht mehr auf die direkt vor den Blockierern stehenden Fahrzeuge ab, die ja nur die blockierenden Menschen vor sich hatten und aus rein psychischem Druck nicht fuhren, theoretisch aber hätten fahren können; man stellte stattdessen auf die hinter den ersten Fahrzeugen befindlichen Fahrzeuge in der "Zweiten Reihe" ab, denen die Fahrt durch die in der ersten Reihe befindlichen Fahrzeuge unmöglich war. Zumindest das wäre Gewalt und somit gegenüber diesen Fahrern eine Nötigung. Das Bundesverfassungsgericht hielt diese "Zweite-Reihe-Rechtsprechung" im Jahr 2011. Seither sind Sitzblockaden auch von höchster Stelle her wieder Gewalt und somit potentiell auch wieder Nötigung.


Kritik an der Zweite-Reihe-Rechtsprechung des BGH

Überzeugend ist die Zweite-Reihe-Rechtsprechung nicht. Da aber gegen das Bundesverfassungsgericht zu argumentieren einigermaßen vergebliche Liebesmüh' ist, will ich es hier bei einem Einschub dazu belassen. Wen die Theorie nicht interessiert, der lese einfach nach dem Einschub weiter. 

Die Einwirkung auf die erste Reihe ist unstreitig keine Gewalt, da nicht physisch vermittelt. Wenn nun die Einwirkung auf die Zweite Reihe auf einmal Gewalt sein soll, dann fragt man sich zwingend, wo diese Gewalt auf einmal herkommen soll: Von den Blockierern jedenfalls nicht, die sitzen für die zweite Reihe genauso da wie für die erste. So funktioniert die Logik der Zweiten-Reihe-Rechtsprechung dann auch nur, indem man annimmt, dass die erste Reihe von den Blockierern als Werkzeug gegen die zweite Reihe genutzt würde. Das wirkt schon von der Struktur her einigermaßen gedrechselt, vor allem aber ist das genutzte Bild schief: Denn wir haben ja gerade festgestellt, dass gegen die erste Reihe nur psychisch eingewirkt wird - wie aber kann jemand oder etwas "Werkzeug" sein, wenn die Einwirkung eine rein psychische ist? Das wäre Telekinese, und die gibt es dann doch wohl eher nicht. Aber weiter im Thema bei Fischer:


Verwerflichkeit

Der Kern des Nötigungstatbestandes ist nämlich nicht die Gewalt, sondern deren Verwerflichkeit. Das ist das Verhältnis zwischen Gewalt und angestrebtem Ziel. Bei dieser Zweck-Mittel-Relation hat nach herrschender Rechtsprechung eine "umfassende Gesamtbewertung" stattzufinden, die auf den konkreten Einzelfall abstellt. Wer, wie, was, wo, wem, wie doll, wie lange - aber eines nicht: warum.

Fernziele, so der Bundesgerichtshof, haben bei der Bewertung außer Betracht zu bleiben. Ob man für den Weltfrieden blockiert oder für die Einführung der Todesstrafe: das hat der Justiz völlig egal zu sein. Es kommt nur darauf an, ob das Mittel (Blockade) zu dem verfolgten Ziel (Behinderung von Verkehrsteilnehmern) außer Verhältnis steht. Tut es das, ist der Tatbestand der Nötigung erfüllt. Fertig. Oder doch nicht? 

Dazu gibt es noch einiges zu sagen, zu dem ich bei Thomas Fischer auch hier nichts finde.


Fernziel

Der Begriff des "Fernziels" ist ausgesprochen unscharf und es fragt sich, ob man Mittel und Ziel überhaupt so klar auseinanderhalten kann. Das Ziel der Blockierer ist ja nicht zu blockieren - das ist das Mittel - ihr Ziel ist es, auf etwas aufmerksam zu machen. Die Behinderung von Verkehrsteilnehmern, die Thomas Fischer als Nahziel qualifiziert, ist ihrerseits wohl eher Mittel als Zweck. So fragt sich, wie fern etwas sein muss, um Fernziel in diesem Sinne zu sein. Diese Diskussion findet spätestens jetzt auf einer rein sprachlichen Ebene statt und es fragt sich, ob das so gewollt sein kann.

Auch hätte ich erhebliche Bedenken, ob ein Verfassungsziel, wie es der Klimaschutz dank Art. 20a GG ist, so einfach zum irrelevanten "Fernziel" degradiert werden kann. Gemeint sind mit "Fernziel" eigentlich politische Motivationen innerhalb des Meinungsspektrums; kann aber etwas lediglich wie eine (von diversen denkbaren) politischen Motivationen behandelt werden, wenn es die Verfassung selbst fordert? Dadurch, dass der Klimaschutz Verfassungsrang hat, müsste er sich zumindest bei der Mittel-Zweck-Relation auf beiden Seiten der Waage wiederfinden, und dann käme es bei der Abwägung im Rahmen der Verwerflichkeitsprüfung im konkreten Fall tatsächlich nur noch darauf an, welches Übel im Endeffekt schwerer wiegt. Kann die versuchte Weltrettung verwerflich sein, nur weil Väterchen V mit seinem Kraftfahrzeug deshalb nicht rechtzeitig zum Abendessen kommt?  Das wird man kaum mit "ja" beantworten können.


Klimanotstand

Am bemerkenswertesten ist aber: Thomas Fischer hört nach der Verwerflichkeitsprüfung einfach auf und geht davon aus, dass die verwerfliche Handlung jetzt jedenfalls auch strafbar wäre. Das ist aber nicht so, und das sollte er besser wissen, er hat schließlich den meistverkauften Kommentar zum Strafgesetzbuch geschrieben. 

In der Prüfung sind wir auch bei festgestellter Verwerflichkeit immer noch auf der Ebene der Rechtfertigung, und dort gibt es auch noch die allgemeinen Rechtfertigungsgründe. Die sind bei der Nötigung genauso zu prüfen wie bei jedem anderen Delikt. Und bei den allgemeinen Rechtfertigungsgründen ist besonders einer interessant, nämlich der rechtfertigende Notstand, § 34 StGB

Das Vorliegen dieses Rechtfertigungsgrundes hat andere Voraussetzungen als die Verwerflichkeit (s. o.). Es erfordert vor allem eine gegenwärtige Gefahr. Da wurde bezüglich des Klimawandels sowohl am Vorliegen einer Gefahr herumgemäkelt als auch an deren Gegenwärtigkeit, ernsthaft abstreiten kann man beides mittlerweile wohl nicht mehr. Außerdem scheinen viele der Kritiker den Begriff der Gefahr (mit gewissem Grad der Wahrscheinlichkeit eintretender Schaden) mit dem des Schadens zu verwechseln. Mittlerweile sind wir nach wissenschaftlichen Erkenntnissen so weit, dass man wohl sogar von einem bereits eingetretenen und sich immer weiter vertiefenden Schaden sprechen muss, so dass diese Prüfung gänzlich zum Selbstgänger wird.

Sodann müsste eine Handlung, um durch Notstand gerechtfertigt zu sein, erforderlich sein, d. h. die Gefahr dürfte nicht anders abwendbar sein als eben durch die vorgeworfene Handlung.

An dieser Stelle müsste eigentlich die Diskussion geführt werden, was eigentlich alles gerechtfertigt ist, um auf den Klimawandel aufmerksam zu machen und die Verantwortungsträger zum Handeln zu bewegen. Wenn man es sich einfach machen wollte, könnte man vom Ergebnis her denken und sagen: Von den legalen Möglichkeiten war bisher jedenfalls nichts geeignet, die erforderliche Aufmerksamkeit zu schaffen, denn außer ein paar schönen Worten und hehren Versprechungen hat sich praktisch nichts getan. Offensichtlich bedarf es deutlicherer Taten, um die Aufmerksamkeit der Wähler und ihrer Vertreter darauf zu lenken, dass sofortiges Handeln erforderlich ist. 

Insoweit kann ich dem Ergebnis von Thomas Fischer in keiner Weise zustimmen. 





Dienstag, 6. Dezember 2022

Die letzte Generation - Rechtfertigung von oder gegen Klimaaktivisten? Teil 1

 

Einleitung

In der Legal Tribune Online (LTO) ist am 04.12.2022 ein Beitrag des ehemaligen Vorsitzenden Richters am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Thomas Fischer erschienen zum Thema "Notwehr gegen Blockade-Demonstranten", nachzulesen hier. Der Beitrag behandelt die aktuelle Frage möglicher Rechtfertigungsgründe im Zusammenhang mit Blockaden von Klimaaktivisten. Er tut dies auf recht seltsame Weise und ist - untypisch für Thomas Fischer - voll von Denkfehlern und falschen Annahmen.


Ziviler Ungehorsam

Zum Einstieg macht uns Thomas Fischer zunächst mit dem Begriff des "zivilen Ungehorsams" vertraut, auf den sich die Klimaaktivisten gerne berufen und den Fischer als "politischen Kampfbegriff und keine juristische Kategorie" bezeichnet. Nun ist der Begriff "Kampfbegriff" in dieser Verwendung wohl selbst einer, aber Recht hat Fischer insoweit, als "ziviler Ungehorsam" keine juristische Kategorie ist. Das hat allerdings meines Wissens auch nie jemand behauptet; ziviler Ungehorsam wird von den Aktivisten als politische Kategorie benutzt, die deren Ansicht nach womöglich sogar über dem Recht steht. Das ist aber ein anderes Thema. Der Einstieg in den Diskurs ist damit eher eine Nebelkerze.


Merkwürdige Systematik

Aber auch die sonstige Herangehensweise von Thomas Fischer ist kommentierungsbedürftig. Anders als die meisten anderen Beiträge zum Thema steigt er nicht mit der Frage ein, ob die Blockadeaktionen der Aktivisten eine Straftat darstellen oder möglicherweise gerechtfertigt sind; Thomas Fischer setzt an der Frage an, ob mögliche Gewalt gegen Klimaaktivisten gerechtfertigt sein könnte. Die Perspektive lässt bereits erahnen, zu welchem Ergebnis Fischer kommen möchte. 

Sein Ansatz ist aber auch systematisch zweifelhaft, setzt doch jede Notwehr als erstes einen rechtswidrigen Angriff voraus. Ein rechtswidriger Angriff - und damit eine mögliche Rechtfertigung durch Notwehr - scheidet aus, wenn die Aktionen der Aktivisten selbst gerechtfertigt wären; dies hat also so oder so zuerst geprüft zu werden. Diese Prüfung erspart sich Thomas Fischer vollständig, er schreibt stattdessen: "Bei den Straßenblockaden der "Letzten Generation" handelt es sich in der Regel (nicht stets) um vollendete oder versuchte Nötigungen mit dem Nötigungsmittel der Gewalt, also um eine Straftat..." 

Das ist - mit Verlaub - nicht nur strafrechtlich falsch, es ist im Hinblick darauf, dass der Beitrag wohl hauptsächlich juristisch interessierte Laien ansprechen soll, schlicht unseriös.

Fischer legt zum Abschluss dieses Abschnitts noch einen drauf: Er beruft sich darauf, die blockierten Autofahrer würden "vollkommen rechtmäßig handeln", denn es gäbe, "kein allgemeines, frei zugängliches Recht, andere, unbeteiligte Personen mittels Gewalt zum Werkzeug eigener Meinungskundgebung zu machen." Das klingt gut, ist aber falsch. Denn darauf, ob die beeinträchtigten Personen (Autofahrer) rechtmäßig handeln, kommt es bei einer möglichen Rechtfertigung der Aktivisten gar nicht an. Die Rechtfertigung einer Tat ist nicht daran gebunden, ob die durch sie beeinträchtigten Personen sich rechtmäßig oder unrechtmäßig verhalten haben. Insbesondere der Rechtfertigungsgrund des Notstandes, § 34 StGB, knüpft an völlig andere Voraussetzungen an, namentlich eine "gegenwärtige Gefahr". Dazu kommen wir später, wenn wir die Rechtslage richtig prüfen.

Fischer wiederholt im nächsten Abschnitt zunächst sein Diktum, es gebe "keine rechtliche Grundlage dafür, mittels gewaltsamer Blockaden und Instrumentalisierung unbeteiligter Dritter" ihre Meinung zu offenbaren, und macht einige Ausführungen dazu, dass es beim Abwägungsprozess keine absoluten Kriterien, Maßstäbe und Ergebnisse gebe. Das klingt alles ganz schön, eine Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen kann es aber nicht ersetzen. 


Gewalt

Mit einem Detail müssen wir uns außerdem etwas genauer beschäftigen, und das ist das von Fischer benutzte Wort "gewaltsam" - legen doch gerade die Aktivisten großen Wert darauf, dass ihre Aktionen gewaltfrei seien. Fischer selbst hat seiner Vorstellung von Gewalt auch einen Absatz gewidmet, der hier vollständig wiedergegeben sei:


"Daher ist es erstaunlich, dass das Vorliegen von "Gewalt" von Beteiligten und Unterstützern der Blockierer lebhaft bestritten wird, während zugleich von denselben Personen und in der Gesellschaft eine extensive Ausweitung des "Gewalt"-Begriffs selbst in Bereiche allgemeinster psychischer Beeinträchtigung und Beeinflussung befürwortet wird. Danach soll "(psychische) Gewalt" etwa schon bei persönlich gewendeter Missfallenskundgebung oder allgemein "grenzverletzendem" Verhalten vorliegen. Die strafrechtliche und verfassungsrechtliche Rechtsprechung ist insoweit wesentlich enger un an der Garantie der Tatbestandsbestimmtheit (Art. 103 Abs. 2 GG) orientiert. Die Argumentation der Blockierer verwechselt überdies "Gewalt" mit "Gewalttätigkeit"."


Diese Formulierung findet bei den Kritikern der "woken" bubble sicherlich großen Anklang, von einer seriösen Sachdarstellung ist sie allerdings meilenweit entfernt. Gleich, wie man zum Gewaltbegriff steht: Auf die Frage der Gewalt kommt es bei der Rechtfertigung nicht an. Überhaupt nicht. Auch dieser Exkurs von Fischer ist eine reine Nebelkerze, und jetzt wird es wirklich ärgerlich.


Der Rest

Der Rest ist bei Fischer etwas Geplänkel zu Sozialadäquanz, Erforderlichkeit und Gebotenheit der Notwehr gegen Klimaaktivisten, nach dem er am Ende zum Ergebnis gelangt, man dürfe Blockierer "mit Gewalt gewaltsam beiseite räumen". Der Furor ist da so mit ihm durchgebrannt, dass er den Begriff der Gewalt gleich zweimal hintereinander gebraucht. Die zentrale rechtliche Prüfung, ob es sich bei einer Straßenblockade überhaupt um eine rechtswidrige Tat handelt, bleibt Fischer dagegen bis zum Schluss schuldig.

Wir werden die hier in Kürze im 2. Teil nachliefern.


Freitag, 1. Oktober 2021

Meinungsäußerungsfreiheitsgesetz, im Grundgesetz verankert


Unter dem Hashtag #allesaufdentisch wurden am 30.09.2021 eine größere Anzahl Videos ins Netz gestellt, in denen jeweils ein Künstler mit einem "Experten" diskutiert. Die alle zu gucken, fehlt mir die Zeit und auch die Geduld, deshalb habe ich mir ein für mich besonders interessant scheinendes Video herausgesucht. Als Rechtsanwalt habe ich mich da natürlich für den Dialog zwischen dem Hamburger "Tatort-Kommissar" Wotan Wilke Möhring und dem Presserechtsanwalt Joachim Steinhöfel entschieden. Man findet es hier

Das Thema des Gesprächs ist "Meinungsfreiheit". Das ist ein großes Thema und von zumindest einem Teilnehmer an dem Gespräch erwartet man von Berufs wegen umfangreiche Kenntnisse darüber: Joachim Steinhöfel führt sich dann auch gleich als derjenige ein, der seit 2018 zahlreiche Prozesse wegen Löschungen und Sperrungen im Internet geführt und die allermeisten davon gewonnen hat.

Da fängt es dann aber auch schon an zu haken: An dieser Stelle fällt Wotan Wilke Möhring ihm ins Wort, damit sei man ja schon beim Thema, man wolle über Meinungsfreiheit und Zensur sprechen. Über Zensur wird man dann doch nicht mehr sprechen, das verkündet Wotan Wilke Möhring gegen Ende des Videos, entweder weil er sich in der Zeit vergaloppiert hat oder weil er es am Anfang schlicht falsch angekündigt hat, man weiß es nicht. Meinungsfreiheit also.

Das ist ein weites Feld, Luise, und es hätte sich angeboten zunächst einmal zu erläutern, was das eigentlich bedeutet, zumal man einen ausgewiesenen Fachmann im Gespräch hat. Aber der macht keinerlei Anstalten, die teilweise arg zusammenhanglose Rede Möhrings zu strukturieren oder in juristisch einigermaßen zutreffende Bahnen zu lenken. Möhring redet von einem "Meinungsäußerungsfreiheitsgesetz", das wir hätten, und das "verankert im Grundgesetz" wäre, und Steinhöfel sitzt daneben und lässt ihn reden. Zu der Vorgängeraktion #allesdichtmachen sagt Möhring, dass sei "ja nicht mal Meinung, sondern Kunst" gewesen, und Steinhöfel lässt auch diese Chance ungenutzt verstreichen, Art. 5 des Grundgesetzes mal zu erläutern. Man mag das für unbedeutende Fehler eines Fachfremden halten - aber warum ergreift Steinhöfel nicht die Gelegenheit, dem Zuschauer zu erklären, worum es eigentlich geht? 

Stattdessen doziert Steinhöfel bald über Hassrede; die Begriffskritik ist einigermaßen berechtigt, aber dann bringt er das Gespräch auf den Hamburger Innensenator, im Internet von einem User als "Pimmel" bezeichnet, was eine Strafanzeige und später eine Hausdurchsuchung nach sich zog. Die Hausdurchsuchung ist hochproblematisch, was aber mit der Meinungsfreiheit nichts nichts zu tun hat. Die Meinungsfreiheit wiederum hat höchstens indirekt etwas mit Youtube oder Facebook zu tun, die einigermaßen willkürlich Beiträge löschen oder Nutzer sperren. Die besagte Durchsuchung hat auch nicht etwa der Hamburger Innensenator angeordnet, sondern ein unabhängiges Gericht, hier aber wird munter weiter der Eindruck erweckt, es wäre die Politik, die in geschützte Rechte eingegriffen hätte. 

Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht, ein Recht gegen den Staat, nicht gegen YouTube oder Facebook. Das wäre einigermaßen einfach zu erklären, aber über zwanzig Minuten lang sagt das keiner, sondern zwei unterschiedlich begabte Redner tun so, als wäre Angela Merkel daran Schuld, dass YouTube Beiträge löscht und Andi Grote dafür verantwortlich, dass die Polizei eine Hausdurchsuchung macht. Steinhöfel hat gleich eine ganze Handvoll skandalöser Beispiele, in denen Prominente sich gegen aus ihrer Sicht übergriffige Meinungsäußerungen gewehrt haben, ein Mitglied des Rundfunkrates wird erwähnt, der den Münsteraner "Tatort-Kommissar" Jan Josef Liefers für dessen Beitrag bei #allesdichtmachen kritisiert - das alles soll angeblich die Meinungsfreiheit gefährden. Aber ist nicht gerade das genau die Meinungsfreiheit, von der hier angeblich geredet wird?

An einer Stelle spricht Wotan Wilke Möhring etwas an, das er "Recht auf Widerspruch" nennt und bezieht es ulkigerweise auf sich und seine Äußerungen. Auf die Idee, dass damit eher eine Pflicht gemeint ist, Widerspruch gegen die eigene Meinung zu ertragen, auf diese Idee bringt auch Steinhöfel ihn nicht. Und so empört man sich gemeinsam weiter und merkt nicht, dass man genau das macht, was man vorgibt zu kritisieren.

Dadurch vermitteln beide Diskutanten nicht ganz unerwartet den Eindruck, dass es ihnen eigentlich nicht um die Meinungsfreiheit geht, sondern vielmehr um bestimmte Meinungen, die sie gerne noch häufiger in der Öffentlichkeit sehen würden, die außer ihnen aber nicht sehr viele Menschen vertreten. Das ist dann vielleicht doch nur Demokratie.

Wer etwas über Meinungsfreiheit und ihre Grenzen lernen möchte, sollte sich dieses Werk sparen und lieber ein beliebiges Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 5 GG lesen. Vielleicht werden ihm (m/w/d) dann die Augen aufgehen.