Kollegin Rüber hat einen Ausflug in die
Nebenklage gemacht, oder, wie die Kollegin
Braun sagen würde: Sie war als Nebenklagemausi unterwegs.
Das klassische Nebenklagemausi erkennt man neben ihrem leidenden Gesichtsausdruck an ihrer schrillen, sich überschlagenden Stimme, die stets den Eindruck macht, als stünde das NKM kurz vor Einschuss der Tränenflüssigkeit. Im Strafprozess ist das NKM allenfalls geduldet, häufig belächelt, selten gefürchtet. Auch wenn Kollege Burhoff zu Recht der Ansicht ist, dass es sich immer lohne, auch die andere Seite kennen zu lernen: Die Nebenklage ist gar keine Seite.
Die Nebenklage ist bestenfalls überflüssig, in ihren schlimmsten Momenten vermag sie jeden Strafprozess aus den Angeln zu heben. Sinn und Zweck der Nebenklage mag ursprünglich gewesen sein, schutzlosen Opfern von Straftaten eine Interessenvertretung zur Seite zu stellen; tatsächlich wird diese Aufgabe seit jeher monopolistisch von der Staatsanwaltschaft ausgefüllt.
Die Nebenklagevertretung sitzt bestenfalls stumm daneben. Da ihr keine irgendwie geartete prozessuale Rolle zufällt, verlegt sich das typische NKM deshalb darauf, die formalen Prozessabläufe durch Anfeuerung der Emotionen zu torpedieren. Und Emotionen sind bekanntlich der Tod jeder sachlichen Auseinandersetzung.
Mit Schrecken höre ich von professionellen Nebenklagevertreterinnen, die allen Ernstes sagen, die Aussage einer guten "Opferzeugin" gehe zwingend mit Tränen einher. Ihre Aufgaben sehen diese "Kolleginnen" offenbar sogar selbst darin, einen fairen Prozess zu unterminieren und jeden Angeklagten - gleich ob schuldig oder nicht - durch psychologische Kriegsführung einer Verurteilung zuzuführen.
So verstanden, grenzt die Interpretation der Nebenklage selbst an den strafrechtlich relevanten Bereich. Deren Vertreterinnen müssen sich fragen lassen, ob sie eigentlich wirklich dem Recht dienen oder etwas ganz anderem.
EMMA: Übernehmen Sie!