"Nein", sagte da der Mandant, "dazu bin ich zu besoffen." Trotz dieser bemerkenswerten Selbsterkenntnis kam es, wie es kommen musste: Der Wirt quengelte noch ein bisschen, der Mandant ließ sich breit schlagen. Er setzte sich in sein Fahrzeug, selbiges zurück und dabei gegen ein dahinter stehendes Fahrzeug. Man betrachtete gemeinsam den verursachten Schaden.
"Macht nichts", meinte der Wirt, "den Eigentümer des Fahrzeugs kenne ich, der sitzt auch bei mir im Lokal." Also holte man flugs den geschädigten Gast herbei und erklärte ihm die missliche Situation. Der Gast war gar nicht pingelig, klar, dass könne man doch privat regeln; der Mandant zeigte dem Gast seinen Personalausweis und gab ihm seine Versicherungsnummer.
Als man gerade fertig war, kam die Polizei.
Nachbarn hatten den Unfall aus dem Schlafzimmerfester heraus beobachtet und vorsorglich mal die Polizei gerufen. Zu dritt konnten Mandant, Wirt und Gast den Beamten und seine Begleitung - eine Auszubildende - davon abhalten, den Unfall aufzunehmen.
Als die Beamten sich schon zum Gehen abgewandt hatten, sagte die Auszubildende zu ihrem Vorgesetzten: "Der eine von denen roch aber ganz schön stark nach Alkohol".
Darauf kehrten beide noch einmal um, und der Mandant verlor doch noch seinen Führerschein.
Ich hoffe doch, die Strafe ist nicht wegen nachweisbaren Vorsatzes ("Dazu bin ich zu besoffen") besonders hoch ausgefallen?
AntwortenLöschenWirklich Pech!
war das denn öffentlicher Verkehrsraum der Parkplatz? wahrscheinlich leider wohl, oder? MfkG, D.Burhoff
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