Eine Ablehnung des Richters wegen Besorgnis der Befangenheit hätte übrigens auch deshalb keine Aussicht auf Erfolg gehabt, weil sich die Äußerung ja nicht auf meinen Mandanten oder mich bezog, sondern auf einen Belastungszeugen, also einen von den Bösen. So gerne ich Richter sonst etwas verübele, hier wäre es fehl am Platze gewesen.
Der Richter ist mittlerweile pensioniert. Über seinen etwaigen Alkoholkonsum ist mir nichts bekannt. Er war aber - wie gesagt - ein wenig verschroben. Vor meiner ersten Verhandlung bei diesem Richter erzählte mir ein Kollege von ihm, er habe einen - jugendlichen - Angeklagten nach einem Rechtsgespräch wieder in den Saal gerufen mit den Worten: "Holt ihn rein, den Schuft!". Ich hatte diese Schilderung zunächst für stark übertrieben gehalten, musste diese Einschätzung aber schon nach dem ersten persönlichen Kennenlernen revidieren.
Davon später mehr. Cliffhanger! :-)
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