Freitag, 4. Juni 2010

Mit dem Bauch gegen die Staatsmacht

Udo Vetter widmet sich hier nochmals der angeblichen Zunahme von Straftaten gegen Polizeibeamte und dem Vorschlag des niedersächsischen Innenministers, doch die Strafandrohung für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte anzuheben. Zum rechtlichen ist den Worten des Kollegen Vetter nichts hinzuzufügen, höchstens einigen der Kommentare.

Zum Thema Abschreckung - und warum es sie nicht gibt - ist eigentlich auch schon alles gesagt, deshalb möchte ich hier stattdessen von einem erschütternden Fall exzessiver Gewalt gegen Polizeibeamte berichten.

Der Mandant, ein etwa einen Meter sechzig großer Rentner mit einem veritablen Körperumfang, war - wie sich später herausstellte, unberechtigt - in den Verdacht geraten, unter Alkoholeinfluss ein Kraftfahrzeug geführt zu haben. Also suchten ihn des Nachts mehrere Polizeibeamte in seiner Wohnung auf, wo sie meinen Mandanten bereits im Schlafanzug antrafen. Nachdem sich die Beamten Zugang zur Wohnung verschafft hatten, kam es zum Showdown in der Küche, wo sich der größere der beiden Beamten - nur knapp über 190 cm - an meinem Mandanten vorbei ins Kücheninnere drängeln wollte. Dabei verlor der Beamte zeitweise die Balance.

In der Anklageschrift las man dann, der Mandant hätte eine Widerstandshandlung gegen einen Vollstreckungsbeamten verübt, indem er den Polizeibeamten mittels seines Bauches durch Herausfahren desselben umgestoßen habe.

Die Anklage wurde ernsthaft erhoben, zugelassen und der Mandant verurteilt. Dass nicht einmal die Amtshandlung der Beamten rechtmäßig gewesen war, hat dann auch keinen mehr gestört.

1 Kommentar:

  1. Ok, dann werde ich zukünftig meinen beim Vorbeigehen an Polizeibeamten vorsichtshalber einziehen - man weiß ja nie!

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