Amts- und Landgerichtgericht Hamburg leisten sich dafür seit jeher ein juristisches Unikum: Das fristwahrende Fax. Als fristgerecht eingegangen gelten nur solche Faxsendungen, die auf einer von zwei dafür vorgesehenen Faxnummern bei der gemeinsamen Annahmestelle der Gerichte eingehen.
Mir ist nicht bekannt, ob diese Schrulle schon jemals Gegenstand eines Rechtsstreits über versäumte Fristen geworden ist. Die Gleichmut mit der die meisten Hamburger Kollegen diesen Unsinn mitmachen, erstaunt mich allerdings. Vor allem, weil die strikte Begrenzung auf zwei Empfangsgeräte besonders in den Abendstunden dazu führt, dass man auch mal einige Stunden mit erfolglosen Sendeversuchen verbringt.
Die Hamburger Justiz sieht diesen Zustand übrigens ausdrücklich nicht als Missstand an: Man habe mit den beiden Faxgeräten noch nie Probleme gehabt, heißt es.
Sonst geht es Dir aber noch gut, oder? Stell SOFORT (!!!!) das Notebook weg!!!!!
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