Viele Menschen leben in Angst und Schrecken vor dem Verbrechen.
Dabei ist die Wahrscheinlichkeit, einmal Opfer eines Verbrechens zu werden, gar nicht so groß. Nicht viel größer jedenfalls, als einmal Opfer einer selbstherrlichen Justiz zu werden.
Noch viel größer aber ist die Gefahr zum Opfer zu werden, wenn Justiz und Psychiatrie zusammenwirken. Hierauf weist z. B. der Kollege Siebers hier hin. Wenn dann noch eine Prise sensationsgeiler Presse hinzukommt, kann jeder von uns von heute auf morgen und für unabsehbare Zeit hinter den Mauern einer psychiatrischen Klinik verschwinden. Und mit Glück hört er die Welt draußen sogar noch Beifall klatschen.
Denn wer gemeingefährlich ist, bestimmt nicht der Richter, das bestimmt der Psychiater. Und was ein Psychiater schreibt, das vermag kaum ein Richter nachzuvollziehen, schließlich hat er Jura und nicht Medizin studiert. Deshalb ist der Richter faktisch gezwungen, die gutachterlichen Ergüsse eines Psychiaters eins zu eins zu übernehmen.
Das wirklich Perfide an dem Verfahren aber ist: Wenn einmal ein Psychiater - und ihm folgend ein Gericht - Sie fälschlicherweise für gemeingefährlich gehalten hat, gibt es für Sie so gut wie kein Zurück. Denn spätere Gutachten prüfen nicht mehr, ob Sie wirklich gemeingefährlich sind. Spätere Gutachten prüfen nur noch, ob Ihre psychische Situation sich gegenüber der Ausgangssituation verändert hat. Und waren Sie anfangs harmlos und sind es jetzt immer noch, bleiben Sie für Gericht und Psychiatrie gemeingefährlich. Ein für allemal.
Davor sollten Sie mal richtig Angst haben.
Samstag, 5. Juni 2010
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Herr Karsten, wie man unter www.der-fall-helmut-k.de sehen und nachlesen kann, gehen Sie von falschen Annahmen aus, liefern unvollständige Unterlagen, widersprechen sich ständig selbst, und sind sogar durch Amokdrohungen im Internet aufgefallen. Hier das "Opfer" einer "ach so bösen Justiz" zu spielen, ist in Anbretracht Ihrer rechtlichen Situation mehr als unangemessen.
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