Dienstag, 8. Juni 2010

Was einem nach der Falschaussage blüht

Belehrungen, vorschriftsgemäß ausgeführt, wirken häufig blutarm und formalistisch.

Wie anders machte es doch seinerzeit ein in Hamburg als verschroben geltender Amtsrichter, der einen als Zeugen geladenen Polizeibeamten mit den Worten belehrte:

"Wenn Sie hier lügen, können Sie in den Knast kommen. Und wie es dann weiter geht, das können Sie sich ja denken:

Alkoholismus - Gosse - Früher Tod."

So will ich meine Belehrungen zukünftig immer haben.

3 Kommentare:

  1. Unglaubwürdig. Wenn der Richter den von Ihnen aufgetriebenen Entlastungszeugen so belehrt hätte, hätten Sie ihn wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt.

    AntwortenLöschen
  2. Trinkt er noch?


    Oder ist er schon tot?

    AntwortenLöschen
  3. Hat er das immer gesagt, oder nur bei Polizisten?
    Die Belehrung ist aber wahrscheinlich wirksamer, als die vorschriftsmäßige Belehrung, auch wenn ich jetzt als nicht Jurist nicht den Inhalt einer formalen Belehrung kenne.

    AntwortenLöschen