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Freitag, 25. Juni 2010

Sterbehilfe ist erlaubt

Ich glaube, heute hat der zweite Senat des BGH ein sehr schönes Urteil gesprochen, dessen ausführliche Begründung ich mit Spannung erwarte. Der Sachverhalt wurde ja z. B. hier schon öfters behandelt.

Insbesondere auf die Ausführungen zur - meines Erachtens völlig unsinnigen - Unterscheidung von Tun und Unterlassen bin ich gespannt. In der Pressemitteilung ist von der "nur an den Äußerlichkeiten von Tun und Unterlassen orientierten Unterscheidung" die Rede.

Das hört sich sehr vernünftig an. Muss man ja auch mal sagen.

Mittwoch, 2. Juni 2010

Ist der Tod noch sein eigener Herr?

Another one greift hier eine rechtlich brisante und hoch philosophische Frage auf. Der BGH muss in dem angesprochenen Verfahren darüber entscheiden, wer "Herr über Leben oder Tod" ist.

Grundsätzlich sollte man meinen, dass der Tod sein eigener Herr ist. Zumindest hat es der Mensch in seiner Geschichte bisher stets so gesehen und den Tod nicht umsonst häufig personifiziert als Sensenmann mit Sanduhr dargestellt. Wer den Tod zur Unzeit herbeirief, wurde von jeher hart bestraft.

Seit geraumer Zeit gibt es nun Menschen, die den Tod zumindest eine Zeit lang am Eintreten hindern können. Das ist eine glückliche Entwicklung, so lange es dem Willen des Menschen entspricht. Irgendwann kann dieses Glück in ein Unglück umkippen, wenn es nämlich dem Willen des betroffenen Menschen nicht mehr entspricht. Viele Menschen versuchen diesen Zeitpunkt mit Hilfe von Patientenverfügungen oder ähnlichen Erklärungen frühzeitig für sich festzulegen - nur klären sie damit in Wahrheit kaum etwas.

Einige entscheidende Fragen nämlich werden bleiben:

Wer muss sich an den einmal geäußerten Willen halten, wenn es wirklich darauf ankommt?
Mit welcher Sicherheit muss dabei der einmal geäußerte Wille noch fortbestehen?

Diese Fragen eindeutig zu beantworten hieße, sich nun seinerseits zum Herr über Leben oder Tod aufzuschwingen. So lange aber diese Fragen nicht allgemeinverbindlich beantwortet sind, wird man es keinem Arzt verübeln können, wenn er aus Angst vor Strafverfolgung den Stecker immer wieder in die Steckdose steckt, auch wenn der Betreuer ihn vorher herausgezogen hat. An diesem Dilemma wird keine Patientenverfügung, kein Betreuer und letztlich auch kein Gericht etwas ändern können.

Diesmal ist der BGH wirklich nicht zu beneiden. Auf seine Entscheidung bin ich wirklich gespannt.