Freitag, 30. April 2010

Die Wirklichkeit ist kein kurzer Hauptsatz

Die Bundesjustizministerin hat mit ihrem Amtsantritt eine so genannte Task-Force aus sieben Germanisten eingerichtet, die für verständlichere Sprache in Gesetzen sorgen sollen. Schon bei ihrer unglücklichen Namensgebung ist dieser "Kampfverband" offenbar auf ganzer Linie gescheitert. Sonst hat man auch noch nichts Gutes von ihm gehört.

Wenn Gesetze unverständlich sind, liegt das meist an ihrem Inhalt, nicht an ihrer Form. Und für den Inhalt sind Juristen verantwortlich, nicht Germanisten. Komplizierte Sachverhalte werden durch sprachliche Vereinfachung nicht einfacher, sie werden einfach nur falsch. Wie das dann aussieht, sehen Sie, wenn sie mal in der Tagespresse mit den vier roten Buchstaben blättern. Da lesen Sie zwar nur leicht verständliche Hauptsätze, nur ist die Wirklichkeit meist sehr viel komplizierter.

Wer sich daher über die Form ärgert, ärgert sich falsch. Wer sich ernstlich darüber beschwert, dass Juristen "Lichtbild" schreiben, wo andere vielleicht "Photo" sagen würden, hat wohl sonst keine Probleme. Den "Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars" wird jeder Germanist sprachlich sehr schön umformulieren können - nur den ihm innewohnenden strukturellen Unsinn wird er damit kaum ändern und will es wohl auch nicht.

Den Inhalt eines Gesetzes aber wird man nur formulieren können, wenn man das dahinter stehende Problem erkannt hat und die Absicht hat, es auch zu lösen. Damit werden sieben Germanisten jedenfalls überfordert sein.

Mittwoch, 28. April 2010

Sitzordnung vor Gericht

Heute habe ich in der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Hamburg-St.Georg einen Antrag zur Sitzordnung gestellt des Inhalts, dass das Gericht meinem Mandanten einen Platz neben mir - seinem Verteidiger - zuweisen möge. Das Gericht hat diesen Antrag mit der Begründung abgelehnt, dass der Richter die Verhandlungsleitung habe (!)

Mein Hinweis darauf, dass der Richter sich bei seiner Verhandlungsleitung wohl an das Gesetz halten müsse und das Gesetz dem Angeklagten zugestehe, in jeder Phase des Verfahrens das Gespräch mit seinem Verteidiger suchen zu können, fand ebensowenig Zustimmung wie mein Hinweis auf die insoweit einheitliche Rechtsprechung aller Obergerichte seit 1961.

Nach der Verhandlung sprach mich der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft an, um mir mitzuteilen, dass er meinen Antrag für "unverhältnismäßig" halte. Ich solle doch auch bedenken, welche Auswirkungen ein solcher Antrag auf das Urteil gegen den Mandanten habe.

Dass er damit den Vorsitzenden Richter auch noch implizit der Rechtsbeugung bezichtigt, hat der Staatsanwalt nicht einmal gemerkt.

Dienstag, 27. April 2010

Anwaltsweisheit I

Kollege Siebers berichtete vor kurzem von Brandgefährlichen Verteidigern.

Die dazu passende Weisheit stammt von dem US-amerikanischen Verteidiger Roy Black (nicht verwandt oder verschwägert mit dem verstorbenen Schlagersänger Gerhard Höllerich). Der schrieb in seinen wirklich toll zu lesenden Memoiren:

"Only ask a question either if you know the answer already or if it is completely irrelevant."

Das Gesetz könnte so einfach sein, wenn man sich nur daran hielte, Teil 1

Dem Mandanten wird eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorgeworfen. Ich habe Akteneinsicht beantragt. So weit, so normal.

Akteneinsicht wurde nicht gewährt, dafür kam heute der Bußgeldbescheid. Auf meinen Anruf beim Sachbearbeiter vertrat dieser die Auffassung, dass es doch seine Sache wäre, wann er einen Bußgeldbescheid erließe . Dem Mandanten sei rechtliches Gehör gewährt worden, Akteneinsicht könne ich jetzt ja immer noch bekommen.

Nach meinem noch zu höflichen Hinweis, dass rechtliches Gehör gewährt würde, indem man dem Verteidiger Akteneinsicht gewähre, begann er erneut damit, dass es doch wohl seine Sache wäre, wann er einen Bußgeldbescheid erlasse.

Kann diesem Herren bitte mal jemand ein Grundgesetz unter die Achsel klemmen?!

Was machen eigentlich Schöffen? oder: Geh doch wo Du wohnst

Geschätzt hundertster Verhandlungstag in einer Betäubungsmittelstrafsache. Der Vorsitzende Richter will die Beweisaufnahme endlich schließen und fragt routinemäßig seine Beisitzer, ob noch jemand eine Frage habe.

Es meldet sich eine Schöffin - Lehrerin von Beruf - die die gesamte Verhandlung über noch keinen Ton gesagt hatte. Sie wendet sich an den Angeklagten und fragt ihn:

"Sagen Sie mal, da wo Sie herkommen, wohnen da eigentlich auch anständige Menschen?"

Da freute sich die Verteidigung, und konnte schon mal für die nächsten hundert Verhandlungstage planen - mit einer neuen Schöffin .

Montag, 26. April 2010

Kruzitürken - Verzeihung!

Die designierte neue niedersächsische Sozialministerin ist die erste Muslimin ihrer Art.

Und da will die doch glatt gleich die Kreuze in den Klassenräumen abschaffen! Wie kann sie nur! So eine Ikonoklastin!

Hat die noch nie was von der Trennung von Kirche und Staat gehört? Von der Religionsfreiheit? Vom Grundgesetz?

Wie bitte? Das spricht alles für die Ansicht der neuen Sozialministerin? Ach so. Aber nur, solange sie nicht verlangt, dass in den Klassenräumen Halbmonde aufgehängt werden!

Freitag, 23. April 2010

Auslegungskunst

Aus einem Beschluss des BGH-Senats für Anwaltssachen, in dem es um die Auslegung einer Norm geht:

"Für dieses Verständnis .... spricht schließlich auch, dass eine entsprechende Anwendung des § 21 b Abs. 4 GVG, der (...) eine nahezu wortgleiche Regelung trifft, allgemeiner Meinung entspricht. (...) Niemand hat (dies) bisher in Zweifel gezogen..."

Das heißt im Klartext: Weil unsere Meinung bereits woanders vertreten wird, brauchen wir sie hier nicht zu begründen, zumal bisher niemand (den wir ernst nehmen) anderer Meinung war. Auf das richtige Leben gemünzt hieße das z. B.: Weil die Katze dort von allen immer für einen Hund gehalten wurde, halten auch wir sie für einen Hund, zumal sie bisher auch niemand für eine Katze gehalten hat.

Auch wenn die Katze gerade gebellt hat. So einfach kann Rechtsprechung sein, wenn man niemandem Rechenschaft ablegen muss.