Nun schlägt es aber dreizehn! Da will die potentielle neue Regierungskoalition doch glatt das Fahrverbot ernsthaft als Strafe im Gesetz etablieren. Bisher ist das Fahrverbot eine so genannte "Nebenstrafe", kann also nur neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt werden, was selten geschieht. Das ist wiederum bitte nicht zu verwechseln mit dem verwaltungsrechtlichen Fahrverbot, dass Bußgeldbehörden für bestimmte Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr verhängen können. Letzteres kommt häufig vor.
Wenn es also nach der Arbeitsgruppe "Inneres und Justiz" von CDU und SPD ginge, gäbe es demnächst neben Geldstrafe und Freiheitsstrafe das Fahrverbot als weitere Strafalternative. Aber es regt sich Widerstand.
Der Richterbund - sonst eher kein Hort der Revolution - kritisiert diesen Plan, angeblich sogar scharf. Sein Vorsitzender meldet sich zu Wort, erstaunlicherweise mit einem Hinweis auf den Gleichstellungsgrundsatz:
"Wenn ein Dieb das Glück hat, eine Fahrerlaubnis zu besitzen, muss er wegen seiner Straftat einen Monat lang sein Auto stehen lassen. Einer, der keinen Führerschein hat, hat diese Chance nicht."
Das ist, gelinde gesagt, eine skurrile Ansicht. Denn dasselbe ließe sich ja durchaus auch für Geldstrafen sagen. Wenn ein Dieb das Glück hat, Geld zu haben, muss er eine Geldstrafe zahlen. Einer, der kein Geld hat, hat diese Chance nicht. Das ist übrigens sogar im Gesetz geregelt und heißt Ersatzfreiheitsstrafe. Merkwürdigerweise hat das bisher kein Richter für einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz gehalten, vielleicht auch deshalb, weil es Unsinn ist.
Aber warum wird dieser Unsinn jetzt auf einmal beim Fahrverbot salonfähig?