Mittwoch, 20. November 2013
Bedauerliches deutsches Recht
Was für eine Geschichte: In München sitzt ein alter Mann in einer Etagenwohnung und hortet Kunstwerke. Weil diese Kunstwerke irgendwie sein ganzes Leben schon da waren, hat der Mann eine sehr enge Bindung zu ihnen aufgebaut, wohl auch, weil Bindungen zu Menschen nie so sein Ding zu waren. Nun sind die Kunstwerke weg; die Staatsanwaltschaft hat sie mitgenommen.
Die Hintergründe dieser Geschichte sind für viele Seiten ein Skandal, wenn auch aus vielen verschiedenen Gründen. Denn der alte Mann hatte die Kunstwerke nicht originär erworben, sondern von seinem Vater "geerbt". Wir setzen das mal vorsichtshalber in Anführungszeichen. Der Vater war Kunsthändler im "Dritten Reich" und von den Nazis damit beauftragt, "Entartete Kunst" ins Ausland zu verschachern. Die gleichnamige Insel in der Hamburger Außenalster ist übrigens nicht nach ihm benannt, sondern nach einem Namensvetter, der Philologe war.
Nun streiten sich die Gelehrten und andere, wem die Bilder wohl gehören könnten und wo sie hingehören. Der arme alte Mann möchte sie wiederhaben. Es seien schließlich seine. Das ist ein Skandal. Schließlich wurden die Bilder von den Nazis geraubt. Wurden sie? Selbst wenn, sagt ein Münchner Jurist, wären Ansprüche jedenfalls verjährt. "Nach bedauerlichem deutschen Recht", fügt er hinzu. Das ist ein Skandal. Das deutsche Recht ist nicht bedauerlich. Aber seit wann kann Eigentum verjähren? Da fallen auch so exotische Begriffe wie Ersitzung - etwas das jeder Jurist kennt, aber noch keiner je in natura erlebt hat. Kann man Kunstwerke ersitzen?
Das soll jetzt eine Kommission klären, vom Ausland argwöhnisch beäugt. Da wird man akribisch die Herkunft jedes einzelnen Bildes verfolgen müssen. Und wenn dabei nichts herauskäme? Das wäre ein Skandal. Denn gibt es nicht im bedauerlichen deutschen Recht so etwas wie eine Eigentumsvermutung des letzten Besitzers.
Da sind wir wieder beim armen alten Mann aus der Münchner Etagenwohnung. Dem will die Staatsanwaltschaft inzwischen die ersten Bilder wieder zurückgeben. Es ist ein Skandal.
Dienstag, 19. November 2013
Das Paradox der Werbung
Früher haben Rechtsanwälte nicht geworben. Sie durften es nicht, es war ihnen standesrechtlich untersagt. Und überhaupt, man tat das nicht. Werben war eines Rechtsanwaltes unwürdig. Das war eine schöne Einstellung; man hätte es dabei belassen sollen.
Dann aber erklärte das Bundesverfassungsgericht 1987 die Standesrichtlinien für verfassungswidrig. Rechtsanwälte gelten seither als Dienstleister und durften fortan auch werben, zumindest ein bisschen.Wobei man seither streitet, wo dieses "bisschen" aufhört.
Es war aber eigentlich relativ schnell abzusehen, dass es rechtlich anspruchsvoll sein würde, anwaltlichen Dienstleistern das Werben überhaupt zu verbieten. Faktisch dürfte in den Grenzen der allgemeinen Gesetze keine Einschränkung anwaltlicher Werbung mehr geben, weil man eine solche Einschränkung rechtlich einfach nicht begründen kann. Mit dieser Meinung stehe ich nicht alleine, sie ist mittlerweile herrschende Meinung. Wenn auch längst nicht alle Rechtsanwaltskammern das einsehen.
Rechtsanwälte dürfen also werben, und das tun sie genauso gut (selten) oder schlecht (häufig) wie andere Dienstleister auch. Wobei der Fachmann noch zwischen Werbung (draußen auf dem Plakat) und Marketing (draußen in der Welt) unterscheidet, aber diese feinsinnige Unterscheidung lassen wir hier mal unberücksichtigt.
Zur Qualität einer Werbung gilt allgemein das, das eine Kunsthändlerin mir letztens vor einem ausgesprochen hässlichen Gemälde stehend sagte: "Das ist Geschmackssache". Man mag z.B. Paragraphenzeichen abgedroschen und klischeehaft finden - ich finde das übrigens auch - aber eins muss man ihnen lassen: Sie erfüllen einen gewissen Zweck. Das gleiche gilt für eindrucksvolle Hausfassaden, auch wenn man in Wirklichkeit gar nicht dahinter sitzt.
Ob man potentielle Mandanten tatsächlich etwas vorgaukeln möchte, muss letztlich jeder selbst wissen, aber ich ahne: Es hat einen gewissen Erfolg, sonst täten es nicht so viele.
Schlimm wird es erst, wenn das Klischee beim Mandanten zur Erwartung wird: Wenn der Mandant beim Richter den hölzernen Hammer vermisst und jeden Rechtsanwalt wahlweise für unanständig reich, kriminell oder abgehoben - gerne auch alles drei zusammen - hält. Diesen Erwartungshaltungen sollte man nach Kräften entgegenwirken, aber sie haben immer eine Ursache. Beim hölzernen Hammer liegt diese Ursache in zu vielen US-TV-Serien, bei den Klischees über Rechtsanwälte liegt sie zumindest teilweise in den Rechtsanwälten selbst.
Davon sollte man sich abheben. Das tut man am besten durch Marketing.
Donnerstag, 14. November 2013
Prominentengewimmer
All überall in der Presse kann man sie wimmern hören derzeit: Den Ex-Bundespräsidenten, der sich so gerne einladen ließ und den Bayern-Präsidenten, der nachts gerne unversteuert Millionen verzockte. Alle jammern sie über etwas, das für andere ganz normal ist: Sie müssen vor Gericht.
"Ist dieser Prozess wirklich nötig?" titelt die BILD, das Zentralorgan der falschen Meinung, dieses Mal mit einer falschen Frage. Die Frage ist nämlich längst beantwortet, und zwar vom Ex-Bundespräsidenten selbst. Denn der hat das Angebot einer Einstellung gegen vergleichsweise moderate EUR 20.000,00 abgelehnt, weil er lieber eine Hauptverhandlung haben wollte. Bitte schön. Hätte er die EUR 20.000,00 gezahlt, wären ihm immer noch EUR 197.000,00 Ehrensold im Jahr geblieben, zuzüglich sonstiger Einkünfte. Hier ist Wimmern also wirklich fehl am Platze.
Und der Uli? Der hat dem Vernehmen nach Steuern in Millionenhöhe hinterzogen. Angesichts des Umstandes, dass tagtäglich Tausende Menschen für wesentlich weniger vor Gericht stehen, verbietet sich Wimmern auch hier. Der Rest ist Rechtsfrage, und zu deren Beantwortung erhofft sich Uli Hoeness - zu Recht - einen fairen Prozess.
Warum aber verhilft die deutsche Presse den Krokodilstränen der Präsidenten zu einer derartigen Öffentlichkeit? Und warum tut sie es so verlogen? Offenbar sitzt tief drin im Deutschen Journalistenhirn immer noch die Vorstellung vom unrasierten Verbrecher der Sorte Panzerknacker.
Straftäter - das sind immer die anderen.
Freitag, 8. November 2013
Der eigentliche Antrag ist die Beschwerde
Mitte des Jahres 2011 habe ich einmal an einer Berufungsverhandlung in Strafsachen vor dem Landgericht München teilgenommen. Das Urteil war verheerend, die Revision erfolgreich. Aber das ist eine andere Geschichte.
Nach Zurückverweisung der Sache an das Landgericht habe ich beantragt, meine Kosten als Pflichtverteidiger festzusetzen. Etwa zwei Jahre nach meiner Beauftragung sei das nicht zu früh, dachte ich. Den Festsetzungantrag stellt man sinnigerweise bei der Eingangsinstanz, dem Amtsgericht. Von dort war ein Dreivierteljahr lang nichts zu hören.
Auf mein mahnendes Schreiben aus dem Juli bekam ich dann wenig später eine Antwort des Landgerichts. Das Amtsgericht habe mein mahnendes Schreiben dorthin weitergeleitet. Für die Kostenfestsetzung sei man aber nicht zuständig, sondern das Amtsgericht. Deshalb hatte ich meinen Antrag ja auch nicht beim Landgericht, sondern beim zuständigen Amtsgericht gestellt. Warum hatte man dort also nicht einfach meinen Antrag beschieden?
Auch darauf findet sich eine Antwort im Schreiben des Landgerichts: Eine Übersendung der Akte vor Abschluss des Verfahrens sei nicht möglich. Kein Problem, dachte ich, ich bin ja ein serviceorientierter Betrieb. Also habe ich schnell die für die Kostenfestsetzung wesentlichen Bestandteile der Akte dorthin gefaxt. Wieder monatelang keine Reaktion.
Was also braucht ein Gericht noch, um auf Antrag auch tätig zu werden? Feuer, Pfeife, Stanwell? Maoam?
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Besser: zwei - eine zum Amtsgericht, weil die meinen Antrag nicht bescheiden, und eine zum Landgericht, weil die die Akte nicht übersenden wollen. Und siehe da: Schon eine Woche später meldet sich eine Vorsitzende Richterin am Landgericht und bietet Vermittlung zur Bearbeitung meines Antrags gegen Rücknahme der Dienstaufsichtsbeschwerde an. Eine Woche später ist das Geld da.
So einfach geht das! Man muss nur wissen, welche Sprache Gerichte sprechen.
Dienstag, 5. November 2013
Vier für Honess
Jeder argumentiert offenbar so, wie sein politisches Umfeld es gerade erfordert. Richtig ist: Das Landgericht München I hat die Anklage gegen Uli Hoeness zugelassen. Es sieht also einen hinreichenden Tatverdacht. Dann dürfte es seine Selbstanzeige zumindest möglicherweise für unwirksam halten. Wir werden sehen. Vor dem Gesetz sind alle gleich. Sich darüber zu wundern, wäre seinerseits verwunderlich.
Richtig ist aber auch: Solange Uli Hoeness nicht rechtskräftig verurteilt ist, gibt es für den Aufsichtsrat des FC Bayern München keinen Handlungsbedarf. Wie beunruhigt man dort gewesen sein dürfte, sieht man daran, dass man es sogar für nötig hielt, ein Rechtsgutachten über die eigenen Handlungspflichten einzuholen. Die Abendzeitung kennt es augenscheinlich. Ein Gesellschaftsrechtsprofessor (Gerd Krieger) und ein angesehener Wirtschaftsstrafverteidiger (Sven Thomas) kamen zu dem Ergebnis, dass es im Ermessen des Aufsichtsrats liege, Uli Hoeness im Amt zu halten. Das dürfte juristisch zutreffend sein.
Die Kritik am Aufsichtsrat geht damit zunächst einmal ins Leere. Aber warten wir mal ab, wie der Prozess verläuft. Vielleicht werden es ja mehr als die angesetzten vier Verhandlungstage. Oder weniger.
Montag, 4. November 2013
Jurist oder Seeräuber
Liest man in der Presse, hat man oft genug den Eindruck, dass der durchschnittliche Journalist sich bewusst von jeglichem Rechtswissen fernhält. Gisela Friedrichsen darf immer noch mit einigem Recht von sich behaupten, die einzige Gerichtsreporterin zu sein, die den Unterschied zwischen Berufung und Revision kenne.
Dafür wird nicht nur in der Boulevardpresse immer wieder gerne auf Juristen - insbesondere wiederum auf den Rechtsanwälten - herumgehackt. Wenn man schon nicht versteht, was die eigentlich tun, kann man immer noch über sie lästern. Jochen Leffers vom Spiegel Online scheint sich sogar ganz und gar dem Juristenhass verschrieben zu haben. Aber wer noch ein bösartiges Zitat über Juristen sucht, der wird bei ihm immer fündig.
Gut gefallen hat mir z. B. das folgende Zitat von Alfred Nobel, dem Erfinder des Dynamits:
"Die beste Entschuldigung für Prostituierte ist, dass Frau Justitia eine der ihren ist."
Da ließe sich einiges zu sagen. Eindeutiger Sieger beim beim Juristen-bashing aber ist Lord Byron:
"Sollte ich einmal einen Sohn haben, soll er etwas Prosaisches werden: Jurist oder Seeräuber."
Derzeit entscheiden sich wieder mehr Menschen für Seeräuber.
Montag, 21. Oktober 2013
Phantomtor
Ein Phantomtor ist ein Tor, das keines war. Wir reden von Fußball. Der Prototyp des Phantomtores fiel 1994 im Spiel des 1. FC Nürnberg gegen Bayern München. Ein zuletzt von Thomas Helmer berührter Ball rollte unbehelligt am Tor vorbei; der Schiedsrichter gab Tor, weil der Linienrichter Tor anzeigte. Warum der Linienrichter Tor anzeigte, ist allen Beteiligten bis heute ein Rätsel.
Damals wurde das Spiel wiederholt, wohl auch, weil das Spiel relativ spät in der Saison stattfand und zentrale Bedeutung für Meisterschaft und Abstieg hatte. Von dem Ergebnis waren indirekt etwa zehn andere Mannschaften positiv oder negativ betroffen. Die FIFA soll mit den Zähnen geknirscht haben, denn in Ordnung war diese Entscheidung wohl nicht.
Nun hat es mal wieder ein Phantomtor gegeben, beim Spiel der TSG Hoffenheim gegen Bayer Leverkusen. Der kicker berichtet, und sogar die LTO nimmt sich des Themas an.
Ein Kopfball war ans Hoffenheimer Außennetz gegangen und von dort ins Netz geraten; das Netz hatte nämlich genau an der Einschlagstelle ein Loch. Nun kann man sich fragen, warum die TSG Hoffenheim zwar einen Milliardär zum Präsidenten, massenhaft Geld zum Ausgeben, aber dennoch kaputte Tornetze hat und keiner das merkt. Die Frage ist berechtigt, hilft an dieser Stelle aber nicht weiter. Es war eben so. Dafür werden die Schiedsrichter an den nächsten Spieltagen akribisch die Tornetze überprüfen, bis - im wahrsten Sinne des Wortes - Gras über die Sache gewachsen ist.
Was aber wird jetzt mit dem Spiel? Das wird gewertet werden, und das ist richtig so. Es handelt sich um eine Tatsachenentscheidung, und die ist bekanntlich unanfechtbar. Schließlich werden fast jeden Spieltag irgendwelche Tore gezählt, die eigentlich nicht hätten zählen dürfen, während andere Tore nicht anerkannt werden, obwohl sie hätten gewertet werden müssen. So ist das Spiel.
Was diesen Fall von all den anderen unterscheidet, ist allein die Kuriosität. Aber Kuriosität ist kein Regelverstoß. Eine Begründung für die Entscheidung des Sportgerichts habe ich übrigens auch schon: Hätte die TSG Hoffenheim eben besser auf ihre Tornetze aufpassen müssen. Genug Geld hat sie ja.
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