Freitag, 20. April 2012

Keine Notwehr in der Parallelwelt?

Vor einiger Zeit wurde ein Polizeibeamter bei einer beabsichtigten Hausdurchsuchung von einem Mitglied der Hells Angels erschossen. Der Polizeibeamte hatte sich nicht als solcher zu erkennen gegeben, weshalb der Hells Angel einen Angriff der verfeindeten Bandidos gemutmaßt hatte, gegen den er sich zur Wehr setzen wollte. Der BGH hat den Hells Angel schließlich vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen, was bei Udo Vetter hier bereits Gegenstand der Betrachtung war und auch bei mir schon einmal, nämlich hier.

Jetzt ist unter dem Titel "Wider das Faustrecht" ein sehr interessanter Artikel in der FAZ vom 19. April 2012 erschienen, in dem Frau Dr. Grischa Merkel neue Fragen hinsichtlich dieses Urteils aufwirft, die sie beim BGH vermisst. Ihre Frage lässt sich etwas pointiert dahin zusammenfassen, ob nicht - möglicherweise - derjenige den Schutz des Gesetzes verlieren könnte, der sich selbst außerhalb des Gesetzes stellt, z. B. indem er Mitglied der Hells Angels wird. Es ist von einer "Parallelwelt" die Rede.

Frau Dr. Merkel fragt wörtlich,
"ob nicht das Notwehrrecht aufgrund einer Bereitschaft, im kriminellen Milieu zu agieren und sich auf diesem Feld Machkämpfe mit den Bandidos zu liefern, generell eingeschränkt sein könnte."
Dies sei zu erwägen, weil
"er gerade mit seiner unrechtlichen Lebensführung Notwehrsituationen typischerweise und geradezu leichtfertig herbeiführt."
Schließlich kulminiert dies bei Frau Dr. Merkel in der Frage, ob nicht
"der Angeklagte die Tötung des Polizisten durch sein Verhalten bereits vor der Tatsituation fahrlässig herbeigeführt (habe) - nicht durch den vorsätzlich abgegebenen Schuss, sondern durch sein vorheriges Treiben, das der Grund für die Hausdurchsuchung gewesen ist."
Um es vorweg zu nehmen: Ich glaube das nicht.

Ich halte schon den Ausdruck der Parallelwelt für unglücklich gewählt, denn es handelt sich nicht um eine parallel zu unserer Welt existierende - zweite - Welt der Rockerbanden. Es handelt sich um eine Subkultur, wie es unzählige gibt, von Kleintierzüchtern und Karnevalesen über Fußball-Hooligans bis hin eben zu Rockerbanden. Diese Subkulturen haben alle ihre eigenen Regeln und Gesetze, die sich bei einigen darin erschöpfen, ganzjährig oder saisonbedingt komische Kostüme vorzuschreiben, bei anderen auch bewaffnete Revierkämpfe vorsehen.

Alle diese Subkulturen haben gemein, dass sie sich nicht über das Recht der Gesellschaft hinwegsetzen, sondern zunächst exklusiv für ihre Mitglieder zusätzliche Regeln einführen. Interessant wird es dort, wo diese internen Regeln mit den Gesetzen der Außenwelt in Widerspruch stehen. Keine dieser Subkulturen zweifelt an, dass sie in diesen Punkten der ordentlichen Gerichtsbarkeit unterliegen. Teilweise wird diese sogar ausdrücklich anerkannt; nur befolgt man die Rechtsordnung eben in bestimmten Punkten nicht. Das Ergebnis ist gegebenenfalls ein vorsätzlicher Gesetzesverstoß, mehr aber auch nicht.

Die Konstruktion erinnert z. B. an die zu früheren Zeiten herrschende Tradition des Duells, dass auch niemals legal, in gewissen Kreisen aber sehr wohl gesellschaftliche Realität war. Heutzutage vergleichbar sind vielleicht auch die ritualisierten Aufeinandertreffen rivalisierender Fußball-Hooligans.

Ein Grund, den Tätern für diese Form des motivierten Rechtsbruchs eigene Rechte abzusprechen, ist nicht ersichtlich. Schließlich nimmt der Staat bereits für sich in Anspruch, den Rechtsbruch nach seinen Regeln zu ahnden.

Mehr wäre auf keinen Fall rechtsstaatgemäß.










Donnerstag, 19. April 2012

Vergleich mit sich selbst

Neulich beim Strafverteidigertag saßen zwei Richter hinter mir, die Anekdoten austauschten. Eine davon habe ich zufällig mitgehört. Der eine Richter berichtete von einem Schöffen, der in der Beratung einer Strafsache Folgendes geäußert habe: Wo doch nicht sicher sei, ob der Angeklagte der Täter sei, müsse man den Angeklagten doch eigentlich etwas milder bestrafen.

Das lässt Erstaunliches über die Denkweise einiger Menschen erahnen, von denen einige sogar als Schöffen tätig sind. Aber in erster Linie habe ich mich an eine bestimmte Art von Berufsrichtern erinnert gefühlt, die genau so zu denken scheinen wie dieser Schöffe:

1. Der Angeklagte ist immer schuldig.
2. Wenn sich die Schuld nicht erweisen lässt, wirkt sich das strafmildernd aus.

Diese Berufsrichter haben entsprechend eine Freispruchquote, die nahe null liegt, liegen dafür aber im Strafmaß mitunter absurd unter dem, was der Schuldspruch - wenn er denn stimmte - eigentlich erfordern würde. Dem scheint weniger Bösartigkeit zugrunde zu liegen als vielmehr eine möglicherweise auch an das berufliche Fortkommen gekoppelte Angst der Richter, zu viele Menschen ungeschoren davon kommen zu lassen. Ich habe erst einen Richter getroffen, der von sich gesagt hat, dass er gerne freispreche.

Weil der beschriebene Richter sich häufig aber nicht recht wohl fühlt mit seinen Verurteilungen, kompensiert er sein Unwohlsein, indem er das Strafmaß extrem niedrig ansetzt. Er schließt einen Vergleich mit sich selbst, weil er eben nicht ganz sicher ist. Juristisch ist das falsch und gedient ist damit auch keinem. Anders als im Zivilrecht ist im Strafrecht die gute Lösung nicht diejenige, mit der alle Beteiligten gleich unzufrieden sind. Der unschuldige Angeklagte wird sich auch durch eine niedrige Strafe genauso ungerecht behandelt fühlen; der schuldige wird möglicherweise den Richter nicht mehr ernst nehmen.

Was ich an diesen Richtern vermisse, ist der Mut zur eigenen Überzeugung.

Mittwoch, 18. April 2012

Was ist eigentlich ihr Auftrag?

Ein Mandant kommt zum Rechtsanwalt und beauftragt ihn mit seiner Vertretung als Kläger in einem Rechtsstreit. "Der Anwalt sollte mir die zehntausend Euro zurückholen", wird der Mandant vielleicht sagen bzw. denken. Oder: "Der soll bei Gericht einen Freispruch erwirken." Beide Male liegt der fiktive Mandant falsch. Der Auftrag des Rechtsanwalts ist die Vertretung bzw. die Verteidigung im Rechtsstreit - die so gut wie möglich, aber sonst nichts. Die Anwaltsleistung ist eine Dienstleistung, kein Werkvertrag. Ein Erfolg ist nicht geschuldet, wie auch. Die Entscheidung trifft ja im Zweifel das Gericht.

Auf dieser schiefen Erwartungshaltung vieler Menschen gründen die meisten Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten. Das bestätigt auch die ehemalige Bundesverfassungsrichterin und jetzigen "Ombudsfrau" der Anwaltschaft, Renate Jäger, in einem sehr lesenswerten Interview auf SPON. Das Interview mit dem Titel "Viele Mandanten sind zu optimistisch" haben die Kollegen von "Admigra"  hier verlinkt, das Interview selbst findet sich hier.

Bemerkenswert ist, das Frau Jäger hierin offenbar den häufigsten Fehler der Rechtsanwälte sieht, nicht etwa in der Beratung. Neben dem allgegenwärtigen Kostenrecht lägen die Fehler insbesondere in der mangelnden Formulierung des eigentlichen Auftrags. "Tätigwerden des Anwalt, ohne dass sein Auftrag klar umrissen ist" nennt sie das. Die Frau weiß, wovon sie spricht.

Und dass häufig nicht etwa die Rechtsanwälte klagewütig wären, sondern die Mandanten in ihrer Erwartungshaltung zu optimistisch, dass sagt sie auch. Kurz: Der häufigste Grund für Streit zwischen Anwalt und Mandant ist eine überzogene Erwartungshaltung der Auftraggeber. Auch da weiß sie, wovon sie spricht.

Aber wessen Aufgabe ist es, eine Erwartungshaltung zu kommunizieren?

Wehe dem, der zurückpöbelt

Ich komme gerade aus einer Strafverhandlung. Dem Mandanten wurde vorgeworfen, eine Polizeibeamtin im Innendienst beleidigt zu haben. Ja, deshalb gibt es nach wie vor Strafverfahren und ja, sie führen auch zu Verurteilungen.

Dem Mandanten war - zu Unrecht - eine unappetitliche Straftat vorgeworfen worden, weshalb er von der Polizei den üblichen Anhörungsbogen erhalten hatte. Im Anhörungsbogen steht üblicherweise drin, was dem Betroffenen vorgeworfen wird und in diesem Fall war der Vorwurf auch durchaus ausführlich beschrieben. Keine schöne Sache.

Der Mandant hat sich dann - wie aufgefordert - zum Vorwurf schriftlich geäußert. Unter den Ausführungen findet sich auch ein Satz, der sinngemäß lautet: "Wenn sie das, was die Anzeigeerstatterin ihnen erzählt, glauben, sind sie entweder bescheuert oder sie unterliegen einer Sinnestäuschung." Die in Bezug genommene Beamtin sah das durchaus sportlich, ihre Kollegin fand, dass ihre Kollegin sich durchaus beleidigt hätte fühlen dürfen und der Dienstvorgesetzte stellte dann den erforderlichen Strafantrag.

Das letztendlich der Strafantrag gestellt wurde, mag auch damit zu tun haben, dass der Mandant mittlerweile erhebliche Amtshaftungsansprüche gegenüber den aus seiner Sicht rechtsgrundlos ermittelnden Beamten angedroht hatte.

Das Ausgangsverfahren ist längst mangels Tatverdacht eingestellt worden, aber die gefühlte Beleidigung, die beschäftigt die Justiz seither und lässt sie nicht mehr los. Kein Wort darüber, dass zu Unrecht Beschuldigte möglicherweise den berechtigten Drang verspüren, ihrem Unmut oder ihrer Angst Luft zu machen. Kein Wort über ein halbes Dutzend teilweise grotesker Verfahrensfehler: Das alles hat ein zu Unrecht beschuldigter Bürger zu dulden. Und wenn er bei seiner Verteidigung dann etwas über das Ziel hinausschießt, wird er eben doch noch bestraft, wenn auch für etwas ganz anderes.

Wehe dem, der zurückpöbelt.


Dienstag, 17. April 2012

Fehl am Platz

Wie kann man so jemanden bloß verteidigen?

Das hört man als Strafverteidiger immer wieder, wenn es um die Verteidigung von Menschen geht, denen ganz besonders abscheuliche Straftaten vorgeworfen werden. Da kann man noch so viel die Vorteile des Rechtsstaats erläutern, bei manchen schlägt die Nachricht einfach nicht auf. Verteidigung ist ein rechtsstaatliches Gebot, das nicht verhandelbar sein kann - auch wenn es sich manchmal ungemütlich anfühlt.

Ganz schlimm aber wird es, wenn sogar die Verteidigung selbst sich bei ihrer Tätigkeit unwohl fühlt. So scheint es sich im Prozess gegen den mutmaßlichen "Mörder von Krailing" zugetragen haben. Eine schlimme Tat und ein Angeklagter, der die Tat leugnet. Das ist sein gutes Recht.

Und was tun seine Pflichtverteidiger? Sie distanzieren sich demonstrativ von ihrem Mandanten. Wenn man der Presse Glauben schenken darf. Egal, was zwischen Mandant und Rechtsanwalt vorgefallen ist: Das darf nicht sein. Ein Verteidiger, der das tut, hat seinen Beruf verfehlt und sollte sich ganz schnell einen neuen Beruf suchen.

Möglichst einen, der nichts mit Recht zu tun hat.





Montag, 16. April 2012

Eine kurze Geschichte der Abmahnung, Teil 2

Seit alle Welt im Internet zugange ist, sind Abmahnungen zum Problem geworden. Oder ist das Internet das eigentliche Problem? Denn eigentlich ist das doch alles ganz einfach: Ohne Rechtsverstoß keine begründete Abmahnung. Die unbegründeten Abmahnungen wollen wir hier zunächst zurückstellen; die sind nämlich nicht das eigentliche Problem.

Das Problem ist, dass die meisten Abmahnungen sehr wohl begründet sind. Sonst hätte die Abmahner längst mit dem Abmahnen aufgehört. Der Grund dafür ist, dass das Internet seinen Nutzern vorgaukelt, jeder könne mit dem Internet auf einmal alles selbst. Piraten und Artverwandte finden das toll; es ist aber in Wahrheit alles andere als toll.

Auf einmal möchte jede zweite Hausfrau ihre selbst gemachte Marmelade über das Internet vertreiben und wundert sich, dass sie sich dabei an gewisse Regeln halten muss. Stattdessen ist die Hausfrau empört, wenn sie per Abmahnung darauf hingewiesen wird, dass sie dabei vielleicht einen Rechtsverstoß begangen hat. Ob dem tatsächlich so ist, klären seit jeher die Gerichte. Warum also die ganze Aufregung?

Weil einige Anwälte versuchen, aus Abmahnungen Kapital zu schlagen? Warum sollten die das nicht dürfen? "Anpinkeln ist erlaubt" pflegte einer meiner Ausbilder zur Frage unberechtigter Forderungen die Rechtslage zusammenzufassen. Die Frage ist doch auch hier wieder nur: Gibt es einen Rechtsverstoß oder gibt es keinen? In Wahrheit profitieren diese Anwälte von bestimmten Eigenarten des Internets, weniger vom Instrument der Abmahnung. Komischerweise empört sich aber kaum einer über die Ursache, sondern alle nur über das Symptom.

Wie gesagt: Ich bin kein Abmahnanwalt. Ich wundere mich nur.

Weil das Internet bestimmte nicht unbedingt rechtskonforme Verhaltensweisen begünstigt, hat sich sogar eine eigene Partei gegründet, deren bisher einziges bekannt gewordenes Ziel es ist, der Gesellschaftsordnung ihr Betriebssystem überzustülpen. Man möchte nicht etwa das Internet dem Recht anzupassen, sondern umgekehrt. Darüber kann man nur staunen und ein bisschen Angst bekommen.





Donnerstag, 12. April 2012

Politik unter Palmen

Rahlstedt ist ein Stadtteil im Osten Hamburgs, der nicht eben für seine Attraktivität berühmt ist. Aber es gibt dort Palmen. Noch. Um nämlich die Attraktivität des Bahnhofsvorplatzes zu erhöhen - der ansonsten eher kein südländisches Flair verströmt - hat der zuständige Bezirksamtschef dort letztes Jahr zwölf Palmen anpflanzen lassen. Kostenpunkt: 12.000,00 Euro.

Nun war Winter und die Palmen lassen traurig ihre mittlerweile braunen Wedel hängen. Es ist in Rahlstedt eben doch zu kalt für Palmen.

Das ficht den wackeren Bezirksamtsleiter nicht an und er stellt sich mutig den kritischen Fragen der Hamburger Lokalpresse zu diesem brisanten Thema. Das Interview ist einfach zu großartig, um es hier nicht zu verlinken. Von diesem Politiker kann man viel lernen. So sagt er auf die Frage, ob es ein Fehler war, in Rahlstedt Palmen zu pflanzen:
"Die Planungen liefen bereits seit 2008. Durch das Vergaberecht waren wir vertraglich gebunden, die Pläne umzusetzen."
Die erste Frage großartig gemeistert!  Ohne auf die eigentliche Frage zu antworten eingebracht, dass man zu seinem Verhalten vertraglich gezwungen war. Das ist immer ein Bringer. Auch wenn der Amtsleiter wohl von niemandem gezwungen wurde, Verträge über die Anpflanzung exotischer Pflanzen abzuschließen. Nächste Frage ist, ob der Amtsleiter nach wie vor zu seiner Entscheidung stehe. Diese Frage nützt er für ein klares Bekenntnis:
"Natürlich. Ich bin weiterhin vom Konzept überzeugt. Zusammen mit den Geschäftsleuten und der Politik wurde entschieden, in Rahlstedt einen markanten Punkt zu schaffen. Das ist nach wie vor richtig."
Ganz starker Einstieg durch rückhaltloses Eintreten für die gute Sache. Nur zielte die Frage ja eigentlich auf Palmen, nicht auf markante Punkte. Und überhaupt, mit dem markigen Spruch vom markanten Punkt hat der Amtsleiter unfreiwillig eine Steilvorlage für einen ersten leichten Vorhalt gegeben: Den markenten Punkt habe man jetzt mit den brauen Palmen, meint die Mopo. Da muss man zunächst einmal ablenken, um Zeit zu gewinnen:
"In der Tat sieht das zurzeit etwas bescheiden aus. Aber die Palmen sind da. Und wir dürfen im Augenblick nicht übereilt handeln, um unsere Rechtsposition zu wahren."
Großartige Volte! Eingeständnis zu Beginn, dann etwas, das der Angelsachse "stating the obvious" nennen würde, und zum Abschluss wieder etwas mit Recht. Wenn nichts mehr hilft, hilft Recht. Und damit geht es gleich weiter, die Mopo fragt nämlich als nächstes nach der Haftung.
"Wir gucken jetzt erst mal nach den Ursachen. Das Ergebnis ist völlig offen. Die vergammelten Wedel sind das eine. Es geht aber natürlich auch darum, ob die Palme lebt." 
So spricht ein echter Kümmerer. Gucken, ob die Palme lebt. Das ist das Wichtigste. Dumm nur, dass die Redaktion schon mal vorher geguckt hat. Mitsamt einem Sachverständigen für Palmen, der eine Palme als bereits tot identifiziert hat und den anderen elf keine Überlebenschance einräumt. Da hilft dem treuen Beamten nur die Flucht nach vorn:
"Ob die Palmen leben oder nicht, kann man erst im Juli/August sehen. Wir stehen auch mit Experten in Kontakt."
Das mag jetzt den einen oder anderen an das hier erinnern, aber sicherlich hat manche totgeglaubte Palme es  im Sommer doch noch geschafft. Optimismus hat uns schon Helmut Kohl stets gelehrt. Doch es folgt die kritische Frage danach, ob man nicht hätte vorhersehen können, dass Palmen in Rahlstedt erfrieren - ein echter Härtetest für jeden Politiker.
"Es gibt doch andere Beispiele in Hamburg, wo es funktioniert. Wir haben uns intensiv mit der Frage beschäftigt, ob man in Hamburg Palmen pflanzen kann und die Frage bejaht. Fachleute haben immer gesagt: Wenn es eine Palme gibt, die dieses Klima aushält, dann diese."
Also ein glattes NEIN zur Vorhersehbarkeit. Woanders wachsen die doch auch. Die Chuck-Norris-Palme kommt überall durch. Haben die Fachleute gesagt. Dann kann - ja muss - man das glauben. Grande Finale mit der über allem wie ein Damokles-Palmwedel schwebenden Frage nach den verbrauchten Steuergeldern, immerhin 12.000 Euro. Wir schließen mit dieser wirklich brillanten Antwort des gewieften Lokalpolitikers:
"Was mit den Palmen passiert ist, hätte auch anderen Bäumen passieren können."
Diese Antwort hat nun mit den Steuergeldern nicht so direkt etwas zu tun, aber sie schlägt elegant den Bogen zu anderen Bäumen, deren Schicksal wir hier viel zu wenig gewürdigt haben. Haben es Orangenbäume in der Antarktis nicht noch viel schwerer als Palmen in Rahlstedt?

Wer mag da noch von Steuergeldern reden?