Jetzt ist unter dem Titel "Wider das Faustrecht" ein sehr interessanter Artikel in der FAZ vom 19. April 2012 erschienen, in dem Frau Dr. Grischa Merkel neue Fragen hinsichtlich dieses Urteils aufwirft, die sie beim BGH vermisst. Ihre Frage lässt sich etwas pointiert dahin zusammenfassen, ob nicht - möglicherweise - derjenige den Schutz des Gesetzes verlieren könnte, der sich selbst außerhalb des Gesetzes stellt, z. B. indem er Mitglied der Hells Angels wird. Es ist von einer "Parallelwelt" die Rede.
Frau Dr. Merkel fragt wörtlich,
"ob nicht das Notwehrrecht aufgrund einer Bereitschaft, im kriminellen Milieu zu agieren und sich auf diesem Feld Machkämpfe mit den Bandidos zu liefern, generell eingeschränkt sein könnte."Dies sei zu erwägen, weil
"er gerade mit seiner unrechtlichen Lebensführung Notwehrsituationen typischerweise und geradezu leichtfertig herbeiführt."Schließlich kulminiert dies bei Frau Dr. Merkel in der Frage, ob nicht
"der Angeklagte die Tötung des Polizisten durch sein Verhalten bereits vor der Tatsituation fahrlässig herbeigeführt (habe) - nicht durch den vorsätzlich abgegebenen Schuss, sondern durch sein vorheriges Treiben, das der Grund für die Hausdurchsuchung gewesen ist."Um es vorweg zu nehmen: Ich glaube das nicht.
Ich halte schon den Ausdruck der Parallelwelt für unglücklich gewählt, denn es handelt sich nicht um eine parallel zu unserer Welt existierende - zweite - Welt der Rockerbanden. Es handelt sich um eine Subkultur, wie es unzählige gibt, von Kleintierzüchtern und Karnevalesen über Fußball-Hooligans bis hin eben zu Rockerbanden. Diese Subkulturen haben alle ihre eigenen Regeln und Gesetze, die sich bei einigen darin erschöpfen, ganzjährig oder saisonbedingt komische Kostüme vorzuschreiben, bei anderen auch bewaffnete Revierkämpfe vorsehen.
Alle diese Subkulturen haben gemein, dass sie sich nicht über das Recht der Gesellschaft hinwegsetzen, sondern zunächst exklusiv für ihre Mitglieder zusätzliche Regeln einführen. Interessant wird es dort, wo diese internen Regeln mit den Gesetzen der Außenwelt in Widerspruch stehen. Keine dieser Subkulturen zweifelt an, dass sie in diesen Punkten der ordentlichen Gerichtsbarkeit unterliegen. Teilweise wird diese sogar ausdrücklich anerkannt; nur befolgt man die Rechtsordnung eben in bestimmten Punkten nicht. Das Ergebnis ist gegebenenfalls ein vorsätzlicher Gesetzesverstoß, mehr aber auch nicht.
Die Konstruktion erinnert z. B. an die zu früheren Zeiten herrschende Tradition des Duells, dass auch niemals legal, in gewissen Kreisen aber sehr wohl gesellschaftliche Realität war. Heutzutage vergleichbar sind vielleicht auch die ritualisierten Aufeinandertreffen rivalisierender Fußball-Hooligans.
Ein Grund, den Tätern für diese Form des motivierten Rechtsbruchs eigene Rechte abzusprechen, ist nicht ersichtlich. Schließlich nimmt der Staat bereits für sich in Anspruch, den Rechtsbruch nach seinen Regeln zu ahnden.
Mehr wäre auf keinen Fall rechtsstaatgemäß.