Mittwoch, 11. April 2012

Eine kleine Geschichte der Abmahnung, Teil 1


Ich mahne nicht ab. So viel mal vorweg. Ich bin kein „Abmahnanwalt“.

Es hat sich einfach nicht so ergeben. An mich ist nie ein Mandant mit dem Auftrag herangetreten, massenhaft Kunden abzumahnen; möglicherweise haben mich diese Mandate absichtlich nicht gefunden, möglicherweise war das auch nur Zufall. Wenn ein solches Mandat gekommen wäre, hätte ich es möglicherweise angenommen, möglicherweise hätte es relativ schnell geendet. Ich weiß es nicht.

Aber wenn ich die Berichterstattung über Abmahnfallen, Olaf Tank, Abo-Fallen oder ähnliches lese, dann wundere ich mich manchmal.

Beginnen wir mal mit der Abmahnung als solcher. Die Abmahnung entstammt dem Wettbewerbsrecht und ist im Grunde ein zivilrechtliches Aufforderungsschreiben mit dem Ziel, den Empfänger dazu zu veranlassen, bestimmte Handlungen zu unterlassen. Weil die rechtlichen Grenzen im Wettbewerb schnell mal überschritten sind, hat man die Abmahnung dort zur prozessualen Voraussetzung für einen Klageerfolg gemacht, was im Zivilrecht ansonsten nicht so ist. Das meiste andere kann man gleich direkt bei Gericht einfordern, die Unterlassung wettbewerbswidrigen Tuns sollte man hingegen zunächst auf eigene Faust verlangen.

Die Abmahnung ist von ihrer Idee her also keinesfalls eine Geißel der Menschheit, sondern ein Privileg des auf rechtswidrige Weise Wettbewerb Treibenden, ein außergerichtlicher und daher kostengünstiger Schuss vor den Bug.

Das wurde bis vor einigen Jahren auch allenthalben so gesehen. „Normale“ Menschen hatten von Abmahnungen so gut wie nie etwas gehört; wer ein Gewerbe betrieb, dem war die Abmahnung als honoriges Mittel unter Kaufleuten geläufig. Dieser Ruf der Abmahnung hat sich in kürzester Zeit in ihr völliges Gegenteil verkehrt. Diese veränderte Wahrnehmung der Abmahnung ging wohl nicht zufällig mit der Verbreitung des Internet einher.

Nicht umsonst heißt einer der ältesten Beiträge, die ich zu diesem Thema finden konnte "Abmahnfalle Internet".

Es gibt kein Bier im Gericht

Jemand hat meinen Mandanten bei einer Straftat beobachtet und angezeigt. Nicht als Opfer, nur so. Der aufmerksame Bürger hat zwei handgeschriebene Briefe an die zuständigen Ordnungsbehörden verfasst und sich später auch nach dem Verlauf des Verfahrens erkundigt. Mit Fristsetzung. Von Polizeibeamten spricht er dabei als "Kameraden" und weist ausdrücklich darauf hin, dass das "D" in seiner Adresse für "Deutsche Heimat" stehe.

Bei rechtlich eher mittelmäßigen Aussichten bietet die Akte der Verteidigung also eine Menge Konfliktpotential auf eher sachfernem Gebiet. Wir warten gespannt auf den Zeugen.

Vorab hört das Gericht noch einen Polizeibeamten, der bei der Gelegenheit auch noch einiges über den Anzeigeerstatter zu berichten weiß. Dann wäre der Anzeigeerstatter eigentlich dran, aber das Gericht bittet um ein Rechtsgespräch unter Juristen. Dem verschließe ich mich grundsätzlich nicht, denn meistens bedeutet das nur Gutes für den Mandanten.

Das Rechtsgespräch wird dann eher zu einem längeren Rechtsmonolog des Vorsitzenden Richters, was er zu sagen hat aber ist beachtlich. Ja, er neige der - durchaus strittigen - Auffassung zu, dass mein Mandant sich strafbar gemacht habe. Aber das Zustandekommen des Verfahrens störe ihn erheblich. Auch dass der Anzeigeerstatter - unter korrekter Nennung der einschlägigen Vorschriften - die Beschlagnahme angeblicher Tatwerkzeuge beantragt habe, missfällt dem Gericht. Dafür sei die Staatsanwaltschaft zuständig. Das Wort "Denunziant" fällt nicht.

Hinzu komme weiter, dass der Anzeigeerstatter am Verhandlungstag bereits frühzeitig auf der Geschäftsstelle vorstellig geworden sei und dort im volltrunkenen Zustand beantragt habe, meinen Mandanten während seiner Aussage von der Verhandlung auszuschließen. Schließlich habe der Anzeigeerstatter sich noch beschwert, dass es im Gericht kein Bier und keinen Whiskey gebe.

Dies alles habe im Gericht die Neigung reifen lassen, diesem Zeugen keine Bühne bieten zu wollen. Man überlege, wie man ohne diesen Zeugen auskommen könne. Auch wolle das Gericht nicht verhehlen, dass es den Anzeigeerstatter keinesfalls durch eine eigentlich fällige Verurteilung in seinem Verhalten weiter bestärken wolle. Man könnte sich eine Einstellung gegen Geldauflage vorstellen. 100 Euro.

Wenige später hat es den etwas verdutzten Zeugen mit Dank entlassen.

Donnerstag, 5. April 2012

You're the one

Es gibt Menschen, die sind ja geradezu fixiert darauf, mit einem zu sprechen. Leider sind das nicht immer dieselben Leute, mit denen man selbst auch gerne spräche. Manchmal sind es verirrte Mandanten; es gibt aber auch verirrte Geschäftsstellenbedienstete und manchmal sogar Richter. Fast nie sind es gut aussehende, reiche Mandantinnen, sondern meistens eher sonderbare Zeitgenossen.

Die rufen an und wollen den Kollegen sprechen, der gerade nicht im Haus ist. Aber wenn ich Sie gerade dran habe, dann kann ich doch eigentlich auch Ihnen alles erzählen! Und die Suada fängt an. Da hilft kein "weiß-ich-nicht", kein "bin-ich-nicht", erst recht kein "da-bin-ich-nicht-zuständig" - letzteres ist sogar kontraproduktiv, weil es nach Behörde klingt und daher dazu verlockt, erst recht drauflos zu reden. Wer weiß, wann man mal wieder dazu kommt.

Beliebt geworden ist auch, einfach loszureden, ohne eingangs zu sagen, wer man ist oder weshalb man anruft. Das soll sich der Angerufene mal schön selbst denken, dafür wird der doch bezahlt.

Wenn es gut läuft.

Alles, was eine Dienstmütze aufhat

Letztens sprach mich eine Verwandte auf einer Familienfeier an. Sie sei wohl etwas zu schnell gefahren und jetzt habe sie einen Anhörungsbogen der Polizei bekommen. Weil ich privat unterwegs war und auf privaten Veranstaltungen manchmal keine große Lust habe, Beratungsleistungen zu erbringen, habe ich es kurz gehalten und empfohlen, erst einmal gar nichts zu tun, insbesondere nicht der Polizei zu antworten. Im Ernstfall könne man dann weitersehen, falls ein Bescheid komme.

Das hat mein Standing als ernst zu nehmender Rechtsanwalt in der Verwandtschaft möglicherweise nachhaltig beschädigt. Denn aus vielen Mäulern schallte es auf einmal: Das kann man doch nicht tun! Wenn die Polizei einen etwas frage, müsse man doch antworten! Das sei doch schließlich die Polizei!

Gerade deshalb ja, ist man versucht zu sagen. Das ist die Polizei. Wenn die ermittelt, sollte das jedem Bürger doch eigentlich Warnung genug sein. Aber was dann häufig eintritt, beschreiben in aktuellen Beiträgen die Kollegin Braun hier und der Kollege Siebers hier. Es nutzt alles nichts.

Der Untertanengeist, den Heinrich Mann vor knapp hundert Jahren so vorzüglich in seinem Buch "Der Untertan" beschrieben hat, steht auch im Jahre 2012 noch stramm vor allem, was eine Uniform anhat. Dankbar schaltet der Untertan seinen Geist ab, wenn er vor sich jemanden erkennt, der mutmaßlich mehr zu sagen hat als er. Und woran könnte man Einfluss besser erkennen als an einer Uniform?

Deswegen sollte man sich auch aufs Äußerste dagegen verwehren, dieses zeitlose Symbol der Obrigkeit durch Dinge wie Nummern oder gar Namensschildchen zu verwässern.

Dienstag, 3. April 2012

Was in der Schweiz eine Straftat ist

Nein, Hannelore Kraft ist nicht verhaftet worden. Die Wahlen in NRW werden aller Voraussicht nach stattfinden. Aber das mit den in der Schweiz erlassenen Haftbefehlen gegen drei Steuerfahnder war kein Aprilscherz, diese Haftbefehle gibt es wirklich.

Während Peer Steinbrück allerdings vor einigen Jahren noch mit der Kavallerie in der Schweiz einmarschieren wollte, schlagen konservative Politiker vorsichtigere Töne an. Wolfgang Schäuble macht laut Focus für die Haftbefehle sogar die Opposition hierzulande verantwortlich, die im Bundesrat ein etwas zweifelhaftes Steuerabkommen mit der Schweiz blockiere. Da hat er wohl Ursache und Wirkung etwas durcheinander gebracht.

Die FDP überbietet das aber noch: Patrick Döring von der FDP findet es "nicht verwunderlich, dass die Schweizer Behörden kein Interesse daran haben, dass Straftaten in ihrem Land belohnt werden" (zitiert nach der FAZ).

Das verwundert nun wirklich. Ging es nicht gerade darum, dass die Schweiz durch ihre laxe Steuergesetzgebung Straftaten deutscher Staatsbürger massiv begünstigt? Und jetzt soll sie daran kein Interesse mehr haben? Aber halt! Döring meint, wenn er von Straftaten spricht, gar nicht die Tausende von Vergehen nach der Abgabenordnung (AO), die mit Hilfe der Schweizer Banken und Behörden in Deutschland jährlich unentdeckt bleiben.

Döring meint den einen Fall des Ankaufes einer CD mit den Daten von Steuersündern. Das ist in der Schweiz - im Gegensatz zum hiesigen Recht - nämlich eine Straftat.

Fühlt sich Patrick Döring etwa auf einmal dem Schweizerischen Recht mehr verbunden als dem deutschen? Oder betreibt da einfach jemand knallharte Klientelpolitik ohne Rücksicht auf irgendein Recht in irgendeinem Land?


Miese Manöver in der Presse

Strafgericht, Anklage der fahrlässigen Tötung in mehreren Fällen. Der Angeklagte schweigt. Das ist der Regelfall vor deutschen Gerichten, denn es ist das Recht eines jeden Angeklagten zu schweigen. Nun aber das!

"Die miesen Manöver des Todes-Rasers" titelt die Hamburger Boulevardpresse heute. Untertitel: "Was will Caeser S. verbergen?" Hintergrund ist der Fall eines - mutmaßlichen - Epileptikers, der möglicherweise auch noch unter Betäubungsmitteleinfluss stand, als er im letzten Jahr einen schweren Autounfall verursachte, bei dem vier überwiegend prominente Passanten starben.

Was die Presse als "mieses Manöver" bezeichnet, ist der Umstand, dass der Angeklagte seine behandelnden Ärzte nicht von der Schweigepflicht entbunden hat. Das ist sein gutes Recht. Ob es prozesstaktisch wirklich schlau ist, steht auf einem anderen Blatt. 

Was die Presse hier mal wieder aus einem Beschuldigtenrecht macht, sollte Anlass zur Empörung geben. Ein Großteil der Leserschaft folgt nämlich dieser Stimmungsmache, die sich damit nicht nur gegen den Angeklagten im konkreten Fall, sondern gegen Beschuldigtenrechte an sich richtet. Das ist offenbar ein Trend der Zeit, den man bekämpfen, nicht unterstützen sollte. 

Der Trend ist nicht immer ein friend.

Montag, 2. April 2012

Morgenpost Online-Untergangsstimmung

Diese Computer sind schon lustige Dinger.

Da haben zwei Presseerzeugnisse verschiedene Namen, aber dieselbe Redaktion. Da man auch Artikel voneinander übernimmt, ersetzt die Redaktion der Einfachheit halber den Namen einer Zeitung bei Bedarf durch den der anderen. Und weil das auch automatisch geht, lässt man es automatisch machen.

Blöd nur, dass der Titel der einen Zeitung gleichzeitig ein recht häufig gebrauchtes Wort der deutschen Sprache ist. Das sieht im Fließtext dann mitunter echt komisch aus.

Der bildblog hat es bemerkt und die lustigsten Beispiele hier zusammengestellt.