Montag, 2. April 2012

Stasi-Mitarbeiter und Rechtsanwälte

... haben nicht allzu viel gemeinsam, sollte man meinen. Hat man sich aber geirrt, um es mit der Maus zu sagen. Zumindest, wenn man dem Kommentar von Rolf Schälike glauben darf, den der Kollege Pohlen hier zitiert.

Stasi-Mitarbeiter wie Anwälte hätten dem Staat gedient und damit die bestehende Herrschaftsordnung zementiert, so lautet in etwa das zentrale Argument bei Rolf Schälike. Stasi-Mitarbeiter seien
"Diener des Staates gewesen und  hätten als Beamte Privilegien gehabt wie unsere Anwälte als Organ der Rechtspflege" . 
Beide Gruppen seien innerlich zerstritten, würden aber der Privilegien wegen nach außen geschlossen auftreten. Ich hoffe, ich gebe das hier einigermaßen sinngemäß wieder. Sonst kann man es ja nachlesen. Ich bin mir nicht sicher, ob er Recht hat. Allein mit geschlossenem Auftreten nach außen zementiert man noch keinen Staat. Allerdings nützt geschlossenes Auftreten nach außen dem Erhalt der Gruppe, was allerdings so praktisch für jede Gruppe gilt. Bei den Rechtsanwälten mag man überdies bezweifeln, ob sie tatsächlich geschlossen auftreten.

Einen Auszug ais dem Kommentar möchte ich jedoch noch wörtlich zitieren:
"Das Hauptargument der Juristen ist: Verträge und Gesetze müssen eingehalten werden. Gilt allerdings für die Herrschenden nur beschränkt. Der überwiegende Teil der Straftäter wird unter dem sozial schwächeren Bevölkerungsteil gesucht und bestraft."
Dieser Ansatz wird in der Kriminologie als "labeling approach" bezeichnet und es gibt wenig, was man dieser Theorie entgegensetzen könnte. Die Herrschenden haben eben nicht nur die Macht, sondern auch die Definitionshoheit. Straftäter ist derjenige, den die herrschende Klasse zum Straftäter erklärt.

Allzu oft ist der Strafverteidiger tatsächlich nur derjenige, der dieses System zementiert, indem er mit dieser staatlichen Definitionshoheit arbeitet und sie damit akzeptiert. Das muss der Verteidiger aber bis zu einem gewissen Grad. Denn er kann auf die Gegebenheiten nur reagieren; er kann nur denjenigen verteidigen, den der Staat vorher angeklagt hat. Er kann nicht selbst anklagen, da ihm dieses Privileg nicht gegeben ist. Jede Privilegierung hat eben irgendwo ihr Ende.

Als Ausweg bietet Rolf Schälike an, das Tätigkeitsfeld zu wechseln und nicht mehr als Organ der Rechtspflege zu versuchen, Unheil zu zementieren und zu verbreiten. Vielleicht ja als Eremit in den Wäldern oder als Kokosnusszüchter in der Südsee. Das ist in seiner Denkweise durchaus konsequent, führte aber in seiner Konsequenz auch nur dazu, den anderen vollständig das Feld zu überlassen und mich aus der Gesellschaft zurückzuziehen.

Kann das die Lösung sein?


Freitag, 30. März 2012

Keine Beweise, nur Indizien

Der Kollege Wings befasst sich hier mit einem Tötungsdelikt in Emden, dass derzeit die Presse beschäftigt. Mich beschäftigt daran ein Aspekt ganz besonders.

Schon während der jetzt wohl ehemalige Beschuldigte sich noch in Untersuchungshaft befand, soll es eine Pressemitteilung der Ermittlungsbehörden gegeben haben. In dieser Mitteilung soll davon die Rede gewesen sein, dass "keine Beweise", sondern nur "Indizien" vorlägen. Das liest der durchschnittliche Bundesbürger offenbar, ohne zusammenzuzucken. Kennt man ja, Indizienprozess und so.

Aber was ist eigentlich der Unterschied zwischen einem Beweis und einem Indiz? Darüber braucht man eigentlich nur relativ kurz nachzudenken, dann sollte einem die Unsinnigkeit der Unterscheidung auffallen.

Denn was ist eigentlich ein Beweis? Ein Beweis ist ein Umstand, der mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit die Täterschaft eines Beschuldigten impliziert. Aber eben nicht mit Sicherheit, sonst bedürfte es ja keiner Beweiswürdigung mehr. Wer mit einem blutverschmierten Messer in der Hand neben der Leiche steht, hat eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, der Täter zu sein. Aber vielleicht hat er auch nur das neben der Leiche liegende Messer aufgehoben. Man weiß es nicht. Deshalb muss das Gericht später einmal alle für die Sachverhaltsfeststellung relevanten Beweistatsachen würdigen.

Aber was soll jetzt ein Indiz sein? Sowas wie ein schwacher Beweis? Noch schwächer? Oder ist ein Indiz mehr so eine Art wüste Spekulation, weil es manchem gerade gut in den Kram passt? Es scheint fast so.

Umso erstaunlicher, dass so viele Menschen solchen Unsinn zur Kenntnis nehmen, ohne mit der Wimper zu zucken.


Dienstag, 27. März 2012

Was tun, wenn das Internet voll ist?

Google wird eine Lösung finden, sollte das Internet einmal voll sein - das meint zumindest der Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU). Im Blog www.infodocc.info hat der Kollege Röttger einen Beitrag aus der Satiresendung extra3 hier verlinkt, die diesen schönen Ausspruch anlässlich der "CDU-Medianight" provoziert hat. Ist schon immer lustig, wenn Erwachsene über das Internet sprechen.

Kollege Röttger nutzt das Filmchen, um daran einen kurzen Abriss über die Rolle des Internets in der Politik aufzuhängen und kommt zu dem Schluss, "dass sich Gesetzgebung und Rechtsprechung den Gegebenheiten des Internets anpassen wird". Er schätzt die Piraten nicht als vorübergehendes Phänomen ein. Auch die Grünen hätten einmal als Nischenpartei begonnen und später den Außenminister gestellt.

Dieser Auffassung allerdings sei an dieser Stelle auf das Herzlichste widersprochen.

Ist es wirklich wünschenswert, dass sich die Gesetzgebung den Regeln des Internet anpasst? "Gott bewahre" ist man versucht zu sagen. Mir jedenfalls graut davor, dass sich die Rechtsprechung dem Internet anpasst. Falls doch: Die Rechtsprechung ist dafür bekannt, sich noch langsamer äußeren Veränderungen anzupassen, als die Politik dies tut. Richtig ist: Die Rechtsprechung wird den Entwicklungen hinterherlaufen - das tut sie immer. Aber das Internet verursacht keine Probleme, die es in anderer Ausprägung nicht schon vorher gegeben hätte. Wer mir hier ein Rechtsproblem nennt, dass wirklich erstmalig mit dem Auftauchen des Internets aufgetreten ist, dem sei meine besondere Hochachtung gewiss.

Mir persönlicher wäre allerdings wohler, wenn sich das Internet dem Gesetz anpassen würde, nicht umgekehrt. Die ausufernde Begehung von Beleidigungsdelikten im Internet sei da nur als ein Beispiel genannt. Die tatsächliche Bewältigung solcher Probleme wird der Gesetzgeber im Interesse der Netzgemeinde in den Griff bekommen müssen, sonst wird das Internet schneller an Bedeutung verlieren, als den meisten lieb ist.

Denn solange das Internet keine Lösungen bereit hält, Alltagsthemen seriös zu behandeln, wird es niemals die Bedeutung erlangen, von denen viele Netzaktivisten heute schon meinen, dass es sie hätte. Hat es aber nicht. Politische Diskussionen z. B. finden in seriöser Form im Internet praktisch nicht statt, weil es zwar Regeln gibt, aber kaum einer sich an diese Regeln hält. Und der Glaube vieler Internet-Jünger, das Netz würde seine Probleme schon selbst regeln, ist naiv. Er ähnelt in seiner Naivität der traditionellen Ökonomie, die meint, der Markt würde schon alles regeln. Das tut er ebenso wenig, wie ein Garten von selbst Unkraut jätet.

Ein System kann sich nicht selbst regeln, es braucht von außen auferlegte Regeln. Da ist es manchmal nur zweitrangig, ob man weiß, wie das System funktioniert. Aber das verstehen Piraten nicht. Sie beömmeln sich lieber über Politiker, die einfach nicht interessiert, was Piraten für den Nabel der Welt halten.

Hier liegt schließlich ein wesentlicher Unterschied zu den Grünen. Die Grünen waren in diesem Sinne niemals eine Nischenpartei, denn sie hatten von Anfang an ein Parteiprogramm, dass sämtliche Lebensbereiche behandelte, wenn auch unter einem übergreifenden Aspekt. Die Piraten haben keinen übergreifenden Aspekt, die Piraten haben bisher nur das Internet.

Ob das reicht, wage ich zu bezweifeln.


Montag, 26. März 2012

Polizeibeamte sind wie Tränen

Es gibt offenbar doch Menschen mit übermenschlichen Kräften. Nicht nur im Märchen und bei Pippi Langstrumpf.

Der Kollege Munzinger verteidigt augenscheinlich einen Sechzehnjährigen, der es gleich mit drei bewaffneten Polizeibeamten aufgenommen haben soll. Beeindruckend! Aber ich biete mehr:

Mein Mandant ist zwar schon volljährig, er soll aber dafür laut Polizeibericht einen ganzen Mannschaftswagen zerstört haben. Nicht beschädigt, zerstört. Von innen, wohlgemerkt, nicht von außen. Und zwar trotz Fesselung. Nun kommen Sie!

Dieser absurde Vorwurf ist leider nicht so lustig, wie er klingt. Er geistert nämlich in Vermerkform durch die Akte, wurde dem Mandanten im Strafverfahren nachteilig ausgelegt und wird ihm selbst in der Vollstreckung noch regelmäßig vorgehalten, obwohl
  • die Polizei niemals Ansprüche gegen den Mandanten angemeldet hat,
  • ein zerstörter oder auch nur beschädigtes Dienstfahrzeug in diesem Zusammenhang niemals gemeldet wurde,
  • niemals irgendein Zeuge aufgetaucht ist, der den Vorwurf bestätigt hätte,
  • der gesamte Vorwurf bereits in sich vollständiger Quatsch ist.
Aber man weiß ja: Polizeibeamten sind wie Tränen: Sie lügen nicht.

Freitag, 23. März 2012

Du da im Radio (Oder ist da Urheberrecht drauf?)

Da hat der Herr Lehmann dieses Interview gegeben, neulich. Im Radio! Ich bitte Sie: Wer gibt denn heute noch Interviews im Radio? Der muss wirklich von vor-vor-vorgestern sein, dieser Lehmann. Oder hat der gedacht, dort höre ihn sowieso keiner?

Jedenfalls hat er, einmal in Fahrt, ordentlich vom Leder gezogen, der Lehmann. Heißt der eigentlich wirklich Lehmann? Na, egal. Die Fünfzehnjährigen hätten keine endemische Musik mehr, hat er gesagt, als ob jemand wüsste, was das sein soll. So'n Scheiß! Es ginge "immer nur gegen die Künstler"; das muss ein rechter Jammerlappen sein, der Lehmann. Der will seine Videos nicht bei YouTube einstellen! Kann mir mal einer sagen, was das für Videos sein sollen? Die will da doch eh niemand sehen!

Und wissen Sie, was das Übelste ist: Der will GELD für seine Musik! Wo doch jeder weiß, im Internet ist alles umsonst! Lesen Sie mal hier, da erfahren Sie das Wahrheit. Da hat einer von diesen coolen Typen seinen Frust dagegen gesetzt, vielleicht weil ihm das mit der Digitalisierung alles nicht schnell genug geht.

Der erzählt dem Lehmann, den er übrigens Regener nennt, was Sache ist. (Jetzt alles wörtlich, ist ja mit Urheberrecht):
"Das Internet ist kein Plattenladen. ... Du kannst da Sachen draus aufnehmen, wie beim Radio, aber nicht draus wegnehmen (stehlen)"

Klar, Recht hat er! Ich habe auch schon mehrfach versucht, aus diesem Internet etwas wegzunehmen. Das geht gar nicht! Ich bin jedenfalls immer mit meiner Hand gegen die Scheibe meines Laptops geknallt. Meine Güte, was gibt das für dämliche Menschen!

Aber die von diesem Steakhouse da, die haben jetzt eine tolle Werbung, von wegen Tofu ist schwules Fleisch! Da hab ich echt voll abgelollt.

Donnerstag, 22. März 2012

Kann man Dumme betrügen?

Der Kollege Dosch weist hier auf einen interessanten Randaspekt des Abo-Fallen-Urteils hin, das im übrigen vom Kollegen Hoenig vorbildlich aufbereitet und hier zusammengefasst wurde.

"Wir wollen die Dummen und die Angstzahler" soll der Hauptangeklagte dereinst geäußert haben. Das weist den Weg zum zentralen Problem des Betrugstatbestandes. Zu jedem Betrüger gehört mindestens einer, der sich betrügen lässt. Und zu jeder Täuschung gehört einer, der sich täuschen lässt. Die Frage, die sich dabei immer wieder stellt ist eine normative, keine rechtliche:

Wie dumm (oder ängstlich) darf man sein, ohne den Schutz des Gesetzes zu verlieren? Wie lange hält das Gesetz noch schützend seine Hand über mich, obwohl ich es doch eigentlich hätte besser wissen müssen? Zum Beispiel, indem ich einmal kurz nachgedacht hätte? Gibt es eine Pflicht zum Nachdenken? Muss ich überall damit rechnen, über den Tisch gezogen zu werden oder gibt es Schutzräume, in denen ich meine Naivität frei ausleben kann?

Wissenschaftler haben vor einigen Jahren ein schönes Experiment gemacht: Sie haben sich in einen belebten Bahnhof gestellt und vorbeieilenden Passanten einen Geldschein als Geschenk angeboten. Praktisch keiner der Versuchspersonen hat das Angebot angenommen, obwohl damit erkennbar kein Nachteil verbunden war. Misstrauen funktioniert also, wenn auch manchmal grundlos oder an der falschen Stelle. Wahrscheinlich waren die Passanten im Bahnhof einfach zu faul, sich darüber Gedanken zu machen, ob mit dem Geldgeschenk irgendein Nachteil verbunden sein könnte und haben es dann lieber gleich ausgeschlagen. Misstrauen scheint ein Produkt eingestandener Unkenntnis zu sein.

Ganz anders im Internet: Da nehmen die Menschen offenbar gerne und gehen noch davon aus, dass es umsonst ist. Offenbar fühlen sich die Menschen im Internet zu wohl, um nachzudenken. Kann es strafbar sein, wenn man das ausnutzt? Wo hört die Täuschung auf und wo fängt die Selbsttäuschung an?