In fast allen Bundesländern gibt es Beratungshilfe. Über ein Problem der Beratungshilfe berichtet z. B. der Kollege Wings hier.
In den Stadtstaaten Hamburg und Bremen gibt es bekanntlich keine Beratungshilfe. Hier tritt gemäß § 12 Abs. 1 des "Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen" die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an die Stelle der Beratungshilfe. Die ÖRA wird teilweise aus öffentlichen Geldern, zu einem Teil aber auch aus den Beiträgen der Rechtsanwälten zu den Rechtsanwaltskammern finanziert. Die Rechtsanwaltschaft hat sich von der Pflicht zur Übernahme von Beratungshilfemandaten also sozusagen "freigekauft".
Nun ist Hamburg eine Großstadt mit vielen guten Rechtsanwälten. Im schleswig-holsteinischen und niedersächsischen Umland ist die anwaltliche Besiedlung dünner. Das führt dazu, dass öfter mal Bürger eines Nachbarlandes mit einem dortigen Beratungshilfeschein bei einem Hamburger Rechtsanwalt auftauchen. Der steht dann vor der Frage, ob er in solchen Fällen zur Übernahme des Mandats verpflichtet ist oder nicht. Kleine Denkhilfe: Die ÖRA dürfte diese Menschen nicht nur wegschicken, sie wäre nach ihrer Satzung sogar dazu verpflichtet. Voraussetzung der Beratung bei der ÖRA ist nämlich, dass man seinen Wohnsitz im Stadtgebiet hat.
Kann für einen Hamburger Rechtsanwalt etwas anderes gelten? Das ist schwer denkbar, wird aber immer wieder vertreten. Nur: Warum gibt es die ÖRA dann überhaupt?
Dienstag, 14. Februar 2012
Freitag, 10. Februar 2012
Mammuts in Sibirien
Gestern erst gab es Jurassic Park III im Fernsehen, heute schon begeistert die BILD-Zeitung mit einem Film, in dem ein richtiges Mammut zu sehen sein soll. Ein Ingenieur soll das Mammut in Sibirien beim Durchwaten eines Flusses gefilmt haben.
Das hat zwar nicht direkt etwas mit Recht oder Gesetz zu tun, außer vielleicht ein bisschen Urheberrecht, aber so vor dem Wochenende... Oder ist das vielleicht doch Urkundenfälschung?
Eine wissenschaftlich einwandfreie Kritik des Filmchens gibt es auch schon, hier.
Vielleicht sind die Mammuts doch ausgestorben.
Das hat zwar nicht direkt etwas mit Recht oder Gesetz zu tun, außer vielleicht ein bisschen Urheberrecht, aber so vor dem Wochenende... Oder ist das vielleicht doch Urkundenfälschung?
Eine wissenschaftlich einwandfreie Kritik des Filmchens gibt es auch schon, hier.
Vielleicht sind die Mammuts doch ausgestorben.
Mittwoch, 8. Februar 2012
Keine Grammatik in Jenfeld
Jenfeld ist ein Stadtteil an der nordöstlichen Stadtgrenze Hamburgs. Es gibt dort eine Autobahnabfahrt. Und ein Haus. In dieses Haus sollen Menschen einziehen, Menschen, die einen Großteil ihres bisherigen Lebens wegen schwerer Straftaten in Haft und anschließend in Sicherungsverwahrung verbracht haben. Nun sind sie frei. Und sollen nach Jenfeld ziehen. Einen schönen Hintergrundbericht dazu gibt es hier.
Aber die Jenfelder wollen nicht, dass ehemalige Sicherungsverwahrte in ihre Nachbarschaft ziehen. Die könnten ja gefährlich sein. Oder kriminell. Oder gewesen. Oder überhaupt. Seit der Hamburger Senat die Ansiedlung der ehemaligen Sicherungsverwahrten beschlossen hat, versammeln sich daher regelmäßig Anwohner, um dagegen zu protestieren. Ihr Stadtteil soll schließlich sauber bleiben. Die Jenfelder tragen selbstgebastelte Schilder um den Hals, auf denen steht in schönstem falschen Deutsch: "Keine Sicherungsverwahrte nach Jenfeld!". Wer es nicht glaubt: Ein Photo davon gibt es hier.
Das ist leider auch das Niveau, auf dem ein Großteil der Debatte um die Sicherungsverwahrung verläuft. Wenn es darum geht, Menschen "wegzusperren", sind alle stark dafür - wenn es aber darum geht, diese Menschen anschließend wieder zu resozialisieren, will keiner etwas damit zu tun haben. Im Englischen gibt es für diese unangenehmen Menschen einen eigenen Ausdruck: NIMBY. Das steht für "Not In My Back Yard"
Schon gar nicht in Jenfeld.
Aber die Jenfelder wollen nicht, dass ehemalige Sicherungsverwahrte in ihre Nachbarschaft ziehen. Die könnten ja gefährlich sein. Oder kriminell. Oder gewesen. Oder überhaupt. Seit der Hamburger Senat die Ansiedlung der ehemaligen Sicherungsverwahrten beschlossen hat, versammeln sich daher regelmäßig Anwohner, um dagegen zu protestieren. Ihr Stadtteil soll schließlich sauber bleiben. Die Jenfelder tragen selbstgebastelte Schilder um den Hals, auf denen steht in schönstem falschen Deutsch: "Keine Sicherungsverwahrte nach Jenfeld!". Wer es nicht glaubt: Ein Photo davon gibt es hier.
Das ist leider auch das Niveau, auf dem ein Großteil der Debatte um die Sicherungsverwahrung verläuft. Wenn es darum geht, Menschen "wegzusperren", sind alle stark dafür - wenn es aber darum geht, diese Menschen anschließend wieder zu resozialisieren, will keiner etwas damit zu tun haben. Im Englischen gibt es für diese unangenehmen Menschen einen eigenen Ausdruck: NIMBY. Das steht für "Not In My Back Yard"
Schon gar nicht in Jenfeld.
Montag, 6. Februar 2012
Ende der Debatte
In Vereinen, Körperschaften des öffentlichen Rechts oder Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es regelmäßig Versammlungen, auf denen man als Mitglied Anträge stellen kann. Das macht vielen Vereinsmitgliedern Spaß; es vermittelt dem einfachen Mitglied häufig ein Gefühl der Macht. Man hebt die Hand, redet los, und schon müssen alle so lange sitzen bleiben, wie die eigene Rede dauert.
Wenn zu viele zu lange über immer dasselbe reden, stellt das Recht den Mitgliedern einen förmlichen Rechsbehelf zur Seite: Man kann das Ende der Debatte beantragen. Man tut dies in der Regel, in dem man nicht eine Hand hebt, sondern beide. Aufgrund dieses Antrags muss dann unter den Anwesenden abgestimmt werden. Bei Mehrheitsbeschluss für den Antrag ist dann Schluss.
Mancher wünscht sich den beidhändigen Antrag offenbar auch in der Politik, gerne und besonders dann, wenn das zu behandelnde Thema ihm nicht genehm ist. Wir erinnern uns z. B. an Herrn Altmaier aus der CDU, der im frühen Stadium der Äffaren des Bundespräsidenten Wulff auf diese Weise weitere Kritik unterbinden wollte. Das scheint in Mode zu kommen: In Schwaben empört man sich derzeit darüber, dass ein notorischer Antisemit und Anhänger der Lehre vom "Herrenvolk" vom Landkreis gleichwohl geehrt werden soll.
Den zugrunde liegenden Sachverhalt mag man kaum glauben, ein gleichwohl glaubwürdiger Bericht findet sich in der SZ. Und statt den eigenen Faux-pas einzugestehen, fordert der CDU-Landrat was? Genau. Ende der Debatte. Denn: "Wenn man Dreck weit zieht, dann stinkt er weit."
Schöner Spruch, muss ich mir merken. Passt hier nur nicht. Denn man muss den stinkenden Dreck ja nicht gleich ehren.
Wenn zu viele zu lange über immer dasselbe reden, stellt das Recht den Mitgliedern einen förmlichen Rechsbehelf zur Seite: Man kann das Ende der Debatte beantragen. Man tut dies in der Regel, in dem man nicht eine Hand hebt, sondern beide. Aufgrund dieses Antrags muss dann unter den Anwesenden abgestimmt werden. Bei Mehrheitsbeschluss für den Antrag ist dann Schluss.
Mancher wünscht sich den beidhändigen Antrag offenbar auch in der Politik, gerne und besonders dann, wenn das zu behandelnde Thema ihm nicht genehm ist. Wir erinnern uns z. B. an Herrn Altmaier aus der CDU, der im frühen Stadium der Äffaren des Bundespräsidenten Wulff auf diese Weise weitere Kritik unterbinden wollte. Das scheint in Mode zu kommen: In Schwaben empört man sich derzeit darüber, dass ein notorischer Antisemit und Anhänger der Lehre vom "Herrenvolk" vom Landkreis gleichwohl geehrt werden soll.
Den zugrunde liegenden Sachverhalt mag man kaum glauben, ein gleichwohl glaubwürdiger Bericht findet sich in der SZ. Und statt den eigenen Faux-pas einzugestehen, fordert der CDU-Landrat was? Genau. Ende der Debatte. Denn: "Wenn man Dreck weit zieht, dann stinkt er weit."
Schöner Spruch, muss ich mir merken. Passt hier nur nicht. Denn man muss den stinkenden Dreck ja nicht gleich ehren.
Grüß Gott? Aber hallo!
Es gibt Wörter in der deutschen Sprache, die mag ich einfach nicht. "Prima" und "lecker" sind solche Wörter. Ihr Gebrauch vermittelt mir den Eindruck selbstgefälliger Ignoranz; höre ich diese Wörter, muss ich mir einen dicken, auf grenzdebile Weise zufriedenen Mann beim Essen vorstellen. Ich möchte den Gebrauch dieser Wörter am liebsten verbieten.
Andere Menschen hingegen mögen andere Wörter nicht. An einer Schule im Freistaat Bayern gibt es zum Beispiel eine Schulleiterin, die mag die Wörter "Tschüß" und "Hallo" nicht. Das tue ihr in den Ohren weh, sagt sie -zumindest wird sie im Stern so zitiert. Deswegen hat sie an ihrer Schule den Gebrauch dieser Wörter per Dekret verboten. Die Schüler sollten lieber "Grüß Gott" bzw. "Auf Wiedersehen" sagen. Damit hätten die Kinder auch später auf dem Arbeitsmarkt viel bessere Chancen, denn Bayrische Unternehmer seien höfliche Menschen, die auf ordentliche Grußformeln Wert legten.
Das verwundert, legt doch auch der Freistaat großen Wert darauf, dass seine Bürger im Zeitalter der Globalisierung weltweit reüssieren. Und ob der Asiate ein herzhaftes "Grüß Gott" so sehr zu schätzen weiß wie ein Bayrischer Kleinunternehmer, das mag bezweifelt werden. Vielleicht geht es im wirklichen Leben doch um ganz andere Dinge.
Wenn es dagegen um die Frage geht, wo enge Stirnen und kleine Karos nach wie vor ganz hoch im Kurs stehen, dann wird die Mittelschule St. Nicola in Passau sicherlich ganz weit oben geführt werden.
Andere Menschen hingegen mögen andere Wörter nicht. An einer Schule im Freistaat Bayern gibt es zum Beispiel eine Schulleiterin, die mag die Wörter "Tschüß" und "Hallo" nicht. Das tue ihr in den Ohren weh, sagt sie -zumindest wird sie im Stern so zitiert. Deswegen hat sie an ihrer Schule den Gebrauch dieser Wörter per Dekret verboten. Die Schüler sollten lieber "Grüß Gott" bzw. "Auf Wiedersehen" sagen. Damit hätten die Kinder auch später auf dem Arbeitsmarkt viel bessere Chancen, denn Bayrische Unternehmer seien höfliche Menschen, die auf ordentliche Grußformeln Wert legten.
Das verwundert, legt doch auch der Freistaat großen Wert darauf, dass seine Bürger im Zeitalter der Globalisierung weltweit reüssieren. Und ob der Asiate ein herzhaftes "Grüß Gott" so sehr zu schätzen weiß wie ein Bayrischer Kleinunternehmer, das mag bezweifelt werden. Vielleicht geht es im wirklichen Leben doch um ganz andere Dinge.
Wenn es dagegen um die Frage geht, wo enge Stirnen und kleine Karos nach wie vor ganz hoch im Kurs stehen, dann wird die Mittelschule St. Nicola in Passau sicherlich ganz weit oben geführt werden.
Freitag, 3. Februar 2012
Der liebe Mandant
Den lieben Kollegen gibt es auch, zumindest habe ich von ihm gelesen.
Bei mir war heute allerdings wieder der liebe Mandant. In Form einer Mandantin. Hat mich beauftragt, Strafsache, alles unheimlich wichtig, muss schnell gehen, ist sehr anspruchsvoll.
Meine Vorschussrechnung bezahlt sie nicht. Auf meinen Mahnanruf drei Monate nach Rechnungsstellung (!) reagiert sie unverschämt: Was fällt ihnen eigentlich ein? Sie denken auch nur ans Geld!
Da steht man sprachlos vor. Ich habe es schon an anderer Stelle gefragt, hier frage ich es noch einmal: Ob sich solche Leute im Restaurant auch beschweren, dass sie eine Rechnung bekommen?
Bei mir war heute allerdings wieder der liebe Mandant. In Form einer Mandantin. Hat mich beauftragt, Strafsache, alles unheimlich wichtig, muss schnell gehen, ist sehr anspruchsvoll.
Meine Vorschussrechnung bezahlt sie nicht. Auf meinen Mahnanruf drei Monate nach Rechnungsstellung (!) reagiert sie unverschämt: Was fällt ihnen eigentlich ein? Sie denken auch nur ans Geld!
Da steht man sprachlos vor. Ich habe es schon an anderer Stelle gefragt, hier frage ich es noch einmal: Ob sich solche Leute im Restaurant auch beschweren, dass sie eine Rechnung bekommen?
Donnerstag, 2. Februar 2012
Geständnis zweiter Klasse
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat uns mal wieder mit einer der Strafprozessordnung bisher unbekannten Rechtsfigur beglückt. Zum Nachteil des Angeklagten, versteht sich. Was war geschehen?
In Hamburg hatte vor einiger Zeit ein Taxifahrer eine Frau in den Kofferraum seines Taxis gesperrt und war mit ihr nach Hause gefahren. Dort war er dann ohne sich weiter um die Frau zu kümmern schlafen gegangen. Die Frau konnte sich bemerkbar machen und wurde nach einigen Stunden aus dem Kofferraum befreit. So weit, so beknackt.
Jetzt steht der Mann wegen Freiheitsberaubung vor dem Landgericht. Die Staatsanwaltschaft hat gestern auf eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten plädiert. Das bewegt sich wohl im Bereich des Normalen .
Zur Begründung ihrer Strafzumessung hat die Staatsanwaltschaft dann allerdings Bemerkenswertes geleistet. Dem Angeklagten, der zuvor bei seinem Opfer und seiner eigenen Familie (!) um Verzeihung gebeten hatte, warf sie vor - so wohl wörtlich - ein "Geständnis zweiter Klasse" abgelegt zu haben. Zweiter Klasse - also minderwertig - deshalb, weil der Taxifahrer "kein Motiv für die unfassbare Tat" angegeben habe.
Das geht von einer erstaunlichen Fehlvorstellung der menschlichen Psyche aus, die man bei Strafjuristen in dieser Form eher nicht erwarten sollte. In der Physik mag nichts ohne Grund geschehen, aber lässt sich das so ohne weiteres auf den Menschen übertragen? Und vor allem: Wer sagt, dass sich ein Mensch der Motive seines Tuns jederzeit bewusst sein muss?
Wir alle tun ständig Dinge, deren "Motiv" - wenn man es denn so nennen will - uns nicht bewusst ist. Wenn wir Motive für unser Tun angeben, dann konstruieren wir diese in der Regel nachträglich, um damit unser Handeln zu rechtfertigen. Manche Hirnforscher gehen inzwischen bekanntlich sogar so weit, dem Menschen seinen freien Willen vollständig abzusprechen.
Zwischen all diesen im Nachhinein aufgebauten Rechtfertigungs- und Entschuldigungskonstrukten wirkt es aus Sicht meiner geradezu entwaffnend ehrlich, wenn jemand zugibt nicht zu wissen, warum er etwas getan hat. Aber die Staatsanwaltschaft vermag auch hieran nur Negatives zu finden. Erstaunlich.
In Hamburg hatte vor einiger Zeit ein Taxifahrer eine Frau in den Kofferraum seines Taxis gesperrt und war mit ihr nach Hause gefahren. Dort war er dann ohne sich weiter um die Frau zu kümmern schlafen gegangen. Die Frau konnte sich bemerkbar machen und wurde nach einigen Stunden aus dem Kofferraum befreit. So weit, so beknackt.
Jetzt steht der Mann wegen Freiheitsberaubung vor dem Landgericht. Die Staatsanwaltschaft hat gestern auf eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten plädiert. Das bewegt sich wohl im Bereich des Normalen .
Zur Begründung ihrer Strafzumessung hat die Staatsanwaltschaft dann allerdings Bemerkenswertes geleistet. Dem Angeklagten, der zuvor bei seinem Opfer und seiner eigenen Familie (!) um Verzeihung gebeten hatte, warf sie vor - so wohl wörtlich - ein "Geständnis zweiter Klasse" abgelegt zu haben. Zweiter Klasse - also minderwertig - deshalb, weil der Taxifahrer "kein Motiv für die unfassbare Tat" angegeben habe.
Das geht von einer erstaunlichen Fehlvorstellung der menschlichen Psyche aus, die man bei Strafjuristen in dieser Form eher nicht erwarten sollte. In der Physik mag nichts ohne Grund geschehen, aber lässt sich das so ohne weiteres auf den Menschen übertragen? Und vor allem: Wer sagt, dass sich ein Mensch der Motive seines Tuns jederzeit bewusst sein muss?
Wir alle tun ständig Dinge, deren "Motiv" - wenn man es denn so nennen will - uns nicht bewusst ist. Wenn wir Motive für unser Tun angeben, dann konstruieren wir diese in der Regel nachträglich, um damit unser Handeln zu rechtfertigen. Manche Hirnforscher gehen inzwischen bekanntlich sogar so weit, dem Menschen seinen freien Willen vollständig abzusprechen.
Zwischen all diesen im Nachhinein aufgebauten Rechtfertigungs- und Entschuldigungskonstrukten wirkt es aus Sicht meiner geradezu entwaffnend ehrlich, wenn jemand zugibt nicht zu wissen, warum er etwas getan hat. Aber die Staatsanwaltschaft vermag auch hieran nur Negatives zu finden. Erstaunlich.
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