Ich stehe mitten im Sumpf, aber ich spüre den Sumpf nicht. Das muss ein schönes Gefühl sein. Versumpft, aber glücklich. So geht es Klaus Meine in Hannover, nachzulesen in diesem schönen Interview. Mittendrin, und doch nicht dabei.
Jede Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, die Ermittlungen aufzunehmen, "sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen". Für eine Straftat. So umschreibt das Gesetz den so genannten "Anfangsverdacht", den auch der Kollege Wings hier behandelt. Die zitierte Formulierung stammt aus § 152 Abs. 2 StPO, der das so genannte Legalitätsprinzip formuliert.
Die Staatsanwaltschaft hat also theoretisch keine Wahl. Sie muss ermitteln, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen. Muss? Na ja - die tatsächlichen Anhaltspunkte müssen "zureichend" sein. Wann ist ein Anhaltspunkt zureichend? Kollege Wings hat das schon negativ abgegrenzt, positiv formuliert heißt es, "wenn die kriminalistische Erfahrung als möglich erscheinen lässt, dass eine verfolgbare Straftat vorliegt". Zitiert nach dem führenden Kommentar zur StPO.
Es hängt also von der "kriminalistischen Erfahrung" ab. Was aber, wenn meine kriminalistische Erfahrung nur gering ist oder - noch schlimmer - von subjektiven Vorurteilen geprägt? Dann ermittele ich selbst dann nicht, wenn die Straftat sich deutlich vor mir abzeichnet. Weil ich mir diese Straftat einfach nicht vorstellen kann oder will. Weil ich mir z. B. einfach nicht vorstellen mag, dass ein deutscher Ministerpräsident korrupt sein könnte oder Neonazis ganze Anschlagserien verüben. Weil nicht sein kann, was nicht sein darf, hätte Wilhelm Busch gesagt.
So erklärt sich, dass Klaus Meine mit zahlreichen Granden aus Wirtschaft und Politik mitten im Weinkeller von Carsten Maschmeyer steht und nichts dabei findet. Und so erklärt es sich, dass die Staatsanwaltschaft nichts dabei findet, dass der ehemalige Ministerpräsident sich von einflussreichen Wirtschaftsgrößen betütern lässt, die er dafür mit auf Reisen nimmt.
Der Unterschied ist nur, dass Klaus Meine sich nichts dabei zu denken braucht, während die Beamten der Staatsanwalt dazu verpflichtet sind, sich etwas zu denken.
Auch wenn sie es nicht mögen. Soviel Professionalität muss sein.
Montag, 23. Januar 2012
Freitag, 20. Januar 2012
Zweierlei Deal
Vor Gericht wird gefeilscht, auch vor dem Strafgericht. Das war schon immer so, dass wird immer so sein, und seit einiger Zeit ist es sogar legal.
Die meisten Strafverteidiger haben die gesetzliche Regelung der Verständigung ("Deal") immer abgelehnt, und zwar mit Recht. Denn von den Regelungen des Deals ausgenommen ist ausgerechnet auch der Punkt, der allen Parteien am meisten am Herzen liegen muss, nämlich der Rechtsmittelverzicht. Jede Einigung ist für den Angeklagten - und teilweise auch der Staatsanwaltschaft - nur dann etwas wert, wenn ihr Bestand auch gesichert ist. Schließlich hat der Angeklagte viel zu verlieren. Seine Gegenleistung bei der Verständigung ist schließlich ein Geständnis, das später noch verwertet werden könnte.
Deshalb war von Anfang an klar, dass es neben den gesetzeskonformen Verständigungen weiterhin auch die paralegalen Verständigungen geben würde. Wer ist bloß auf die Idee kommen, dass Parteien aufhören würden, sich bei beidseitigem Nutzen auch auf gesetzwidrige Weise zu verständigen? Schließlich hat man das jahrzehntelang getan. Warum hätte man aufhören sollen? Nun hat man eine kuriose Gemengelage aus legalen und paralegalen Verständigungen, was wegen der Grauzone das Streitpotential wiederum deutlich erhöht.
Und keiner kann sagen, dass man es nicht hätte kommen sehen. Die Einwände gegen die Verständigung sind nicht neu, sie sind von Seiten der Verteidiger und teilweise von der Staatsanwaltschaft seit jeher vorgebracht worden. Nur hat sich der Gesetzgeber nicht darum gekümmert. Relativ neu ist, dass auch ein Richter das so analysiert: Thomas Fischer im Interview mit dem Spiegel.
Die meisten Strafverteidiger haben die gesetzliche Regelung der Verständigung ("Deal") immer abgelehnt, und zwar mit Recht. Denn von den Regelungen des Deals ausgenommen ist ausgerechnet auch der Punkt, der allen Parteien am meisten am Herzen liegen muss, nämlich der Rechtsmittelverzicht. Jede Einigung ist für den Angeklagten - und teilweise auch der Staatsanwaltschaft - nur dann etwas wert, wenn ihr Bestand auch gesichert ist. Schließlich hat der Angeklagte viel zu verlieren. Seine Gegenleistung bei der Verständigung ist schließlich ein Geständnis, das später noch verwertet werden könnte.
Deshalb war von Anfang an klar, dass es neben den gesetzeskonformen Verständigungen weiterhin auch die paralegalen Verständigungen geben würde. Wer ist bloß auf die Idee kommen, dass Parteien aufhören würden, sich bei beidseitigem Nutzen auch auf gesetzwidrige Weise zu verständigen? Schließlich hat man das jahrzehntelang getan. Warum hätte man aufhören sollen? Nun hat man eine kuriose Gemengelage aus legalen und paralegalen Verständigungen, was wegen der Grauzone das Streitpotential wiederum deutlich erhöht.
Und keiner kann sagen, dass man es nicht hätte kommen sehen. Die Einwände gegen die Verständigung sind nicht neu, sie sind von Seiten der Verteidiger und teilweise von der Staatsanwaltschaft seit jeher vorgebracht worden. Nur hat sich der Gesetzgeber nicht darum gekümmert. Relativ neu ist, dass auch ein Richter das so analysiert: Thomas Fischer im Interview mit dem Spiegel.
Bärendienst des Bundesverfassungsgerichts
Durch das Internet geistert heute ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, mit dem einer Beschwerdeführerin unter anderem EUR 300,00 Missbrauchsgebühr auferlegt wurden. Die recht kurz gehaltene Entscheidung findet sich hier. Genüsslich breit getreten wird sie u. a. hier.
Den Weg in die breite Öffentlichkeit hat die Entscheidung deshalb gefunden, weil das Bundesverfassungsgericht es sich nicht hat nehmen lassen, einige Passagen aus den Beschwerdevorbringen der sehr wahrscheinlich psychisch schwer kranken Beschwerdeführerin zu zitieren. Im Ausgangsverfahren ging es offenbar um die Frage, ob oder an welchen Tagen die Musik Richard Wagners aufgeführt werden dürfe; die Beschwerdeführerin wird zitiert, dass "Richter Bärli" vom "Bundesbärengericht" über eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mehrere Tage lang geweint habe.
Die Dame hatte ihre Beschwerde auch auf ausdrücklichen Hinweis der Kammer (nicht des Senats) nicht zurücknehmen mögen, sondern statt dessen darauf hingewiesen, es könne kein Zufall sein, dass in der Bundesversammlung "alle Politiker blaue Sachen" getragen hätten.
Das ist traurig, aber solche Menschen gibt es. Immer mehr, mag man befürchten. Sie sind für ihre Umwelt eine Belastung und häufig auch ein Ärgernis. Dass allerdings die höchste Instanz im Deutschen Recht sich dazu herablässt, solch einer armen Person nicht nur eine Missbrauchsgebühr hinterher zu schleudern, sondern das ganze dann auch noch gezielt in der Öffentlichkeit auszubreitet, wo die allermeisten anderen Entscheidungen im stillen Kämmerlein verbleiben, das zeugt nicht von allzu viel Souveränität und Würde.
Den Weg in die breite Öffentlichkeit hat die Entscheidung deshalb gefunden, weil das Bundesverfassungsgericht es sich nicht hat nehmen lassen, einige Passagen aus den Beschwerdevorbringen der sehr wahrscheinlich psychisch schwer kranken Beschwerdeführerin zu zitieren. Im Ausgangsverfahren ging es offenbar um die Frage, ob oder an welchen Tagen die Musik Richard Wagners aufgeführt werden dürfe; die Beschwerdeführerin wird zitiert, dass "Richter Bärli" vom "Bundesbärengericht" über eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mehrere Tage lang geweint habe.
Die Dame hatte ihre Beschwerde auch auf ausdrücklichen Hinweis der Kammer (nicht des Senats) nicht zurücknehmen mögen, sondern statt dessen darauf hingewiesen, es könne kein Zufall sein, dass in der Bundesversammlung "alle Politiker blaue Sachen" getragen hätten.
Das ist traurig, aber solche Menschen gibt es. Immer mehr, mag man befürchten. Sie sind für ihre Umwelt eine Belastung und häufig auch ein Ärgernis. Dass allerdings die höchste Instanz im Deutschen Recht sich dazu herablässt, solch einer armen Person nicht nur eine Missbrauchsgebühr hinterher zu schleudern, sondern das ganze dann auch noch gezielt in der Öffentlichkeit auszubreitet, wo die allermeisten anderen Entscheidungen im stillen Kämmerlein verbleiben, das zeugt nicht von allzu viel Souveränität und Würde.
Mittwoch, 18. Januar 2012
Die Bürger in den Gerichtsgebäuden
Es gibt Nachrichten, deren Auftauchen kann man an fünf Fingern abzählen. Dazu gehört auch diese Pressemitteilung der Justiz in Bayern:
Nach dem Attentat im Amtsgericht Dachau verkündet die Bayrische Justizministerin darin stolz und twittert es gleich dazu, dass sie sich namens der Justiz freut,
Nach dem Attentat im Amtsgericht Dachau verkündet die Bayrische Justizministerin darin stolz und twittert es gleich dazu, dass sie sich namens der Justiz freut,
"mitteilen zu können, dass wir eine ganz zentrale Maßnahme für mehr Sicherheit unserer Mitarbeiter und der Bürger in den Gerichtsgebäuden beschlossen haben: Wir wollen die Zugangskontrollen noch weiter verschärfen."Das ist genau die Maßnahme, die man erwarten konnte.
Dienstag, 17. Januar 2012
Einfach erstaunlich: Studentische Rechtsberatung
Studentische Rechtsberatung wird hier als neuer Trend vorgestellt, wenn auch mit Fragezeichen versehen.
Trend oder nicht, allein der Umstand, das es sie zu geben scheint, ist erstaunlich. Zu meiner Zeit gab es so etwas nicht. Bei Dingen, die man nicht kennt, nimmt man zunächst ja gerne sich selbst als Maßstab und da muss ich sagen*:
Ich wäre als Student nicht einmal auf die Idee gekommen, dass mein juristischer Rat irgend jemandem eine Hilfe sein könnte und hätte ihn dementsprechend auch niemandem angeboten. Man weiß einfach zu wenig und hat vor allem keinerlei Praxiserfahrung. Ich kannte zu meiner Studienzeit auch keinen Mitstudenten, dessen juristisches Präjudiz ich irgend jemandem ernsthaft hätte empfehlen wollen. Vielleicht war ich da mit meiner Selbsteinschätzung und der meiner Kommilitonen einfach zu zurückhaltend. Aber ich glaube es nicht. Studium und Praxis sind einfach zwei grundverschiedene Dinge.
Es hat im Studium immer wieder Studenten gegeben, die sich bei Hausarbeiten von fertig ausgebildeten im Beruf stehenden Juristen - Vater Rechtsanwalt oder Mutter Richterin - haben unterstützen lassen. Geholfen hat das eigentlich nie. Wobei anverwandte Rechtsanwälte um dieses Problem zumeist wussten und sich zurückhielten, während Richter ihrem Nachwuchs weit lieber Wissen vermittelten, ohne dass dies im Ergebnis geholfen hätte. Die Praktiker wussten einfach nicht mehr, worauf es in der Theorie ankommt. Schwer vorstellbar, dass es anders herum anders sein sollte.
Zu unterschiedlich sind einfach die Anforderungen in Ausbildung und Beruf. Ausbildung ist Theorie und mit der kommt man in der Praxis häufig nicht weiter. Umso erstaunlicher, dass sich nun also studentische Berater dem Volk andienen.
Wenn das mal gut geht.
* ACHTUNG TROLLE: Das hier ist jetzt eure Chance! Hier könnte ihr einhaken: Es folgt ein Eingeständnis eigener Fehlbarkeit, dass ihr erfahrungsgemäß gerne zum Anlass nehmt, dümmliche Kommentare abzugeben. Die blödesten Pöbeleien werden in einem der nächsten Einträge dann gewürdigt werden.
Trend oder nicht, allein der Umstand, das es sie zu geben scheint, ist erstaunlich. Zu meiner Zeit gab es so etwas nicht. Bei Dingen, die man nicht kennt, nimmt man zunächst ja gerne sich selbst als Maßstab und da muss ich sagen*:
Ich wäre als Student nicht einmal auf die Idee gekommen, dass mein juristischer Rat irgend jemandem eine Hilfe sein könnte und hätte ihn dementsprechend auch niemandem angeboten. Man weiß einfach zu wenig und hat vor allem keinerlei Praxiserfahrung. Ich kannte zu meiner Studienzeit auch keinen Mitstudenten, dessen juristisches Präjudiz ich irgend jemandem ernsthaft hätte empfehlen wollen. Vielleicht war ich da mit meiner Selbsteinschätzung und der meiner Kommilitonen einfach zu zurückhaltend. Aber ich glaube es nicht. Studium und Praxis sind einfach zwei grundverschiedene Dinge.
Es hat im Studium immer wieder Studenten gegeben, die sich bei Hausarbeiten von fertig ausgebildeten im Beruf stehenden Juristen - Vater Rechtsanwalt oder Mutter Richterin - haben unterstützen lassen. Geholfen hat das eigentlich nie. Wobei anverwandte Rechtsanwälte um dieses Problem zumeist wussten und sich zurückhielten, während Richter ihrem Nachwuchs weit lieber Wissen vermittelten, ohne dass dies im Ergebnis geholfen hätte. Die Praktiker wussten einfach nicht mehr, worauf es in der Theorie ankommt. Schwer vorstellbar, dass es anders herum anders sein sollte.
Zu unterschiedlich sind einfach die Anforderungen in Ausbildung und Beruf. Ausbildung ist Theorie und mit der kommt man in der Praxis häufig nicht weiter. Umso erstaunlicher, dass sich nun also studentische Berater dem Volk andienen.
Wenn das mal gut geht.
* ACHTUNG TROLLE: Das hier ist jetzt eure Chance! Hier könnte ihr einhaken: Es folgt ein Eingeständnis eigener Fehlbarkeit, dass ihr erfahrungsgemäß gerne zum Anlass nehmt, dümmliche Kommentare abzugeben. Die blödesten Pöbeleien werden in einem der nächsten Einträge dann gewürdigt werden.
Immer vor Gericht verloren
Die Süddeutsche Zeitung hat heute einen überaus interessanten Beitrag veröffentlicht über den Mann, der vorige Woche im Amtsgericht Dachau einen Staatsanwalt erschossen und einen Richter zu töten versucht hat. Offenbar hat sich der Täter seinem Pflichtverteidiger offenbart und dieser dann die Presse informiert. Mit Einverständnis seines Mandanten, wie wir hoffen wollen.
Der Bericht eröffnet Einblick in mindestens eine fremde, seltsame Welt. Zunächst die des Täters: Grund für seine Tat sei gewesen, dass er "seit sieben Jahren immer vor Gericht verloren habe". Er habe sich "ungerecht behandelt" gefühlt. Sieben Jahre Pech, sozusagen. Zu den Tatumständen habe der Täter nichts gesagt, sich dafür aber darüber beklagt, dass er seit seiner Verhaftung nichts gegessen und keine passende Wäsche bekommen habe. Der Mann wird psychiatrisch untersucht; ich gehe davon aus, dass in der Zusammenfassung des Gutachtens der Begriff "narzisstische Persönlichkeitsstörung" auftauchen wird.
Die Frage, die sich hier stellt, ist: Hat dies die Justiz verschuldet oder gibt es einfach immer mehr Menschen, deren subjektives Rechtsempfinden derart krass von der Realität abweicht, dass sie im Extremfall sogar zur Waffe greifen? Michael Kohlhaas war ursprünglich zumindest im Recht.
Es ist nicht ungewöhnlich, dass jemand vor Gericht verliert. Die meisten Menschen empfinden es schon als Niederlage, wenn sie nicht gewinnnen. Also ist für diese Menschen schon ein sinnvoller Vergleich eine gefühlte Niederlage. Es kommt auch häufiger vor, dass jemand vor Gericht zu Unrecht verliert. In diesem Sinne wird es vor Gericht immer mehr Verlierer als Gewinner geben.
Aber es ist außerordentlich unwahrscheinlich, dass jemand immer nur zu Unrecht verliert. Da ist es sehr viel wahrscheinlicher, dass derjenige ein gestörtes Rechtsempfinden hat, oder sagen wir vorsichtiger: Ein Rechtsempfinden, dass sich in den geltenden Gesetzen nicht wiederfindet. Diese Menschen wären mehr als andere auf einen guten Rechtsberater angewiesen, den sie aber selten in Anspruch nehmen, da sie ihr Recht ja zu kennen meinen.
Die meisten Rechtsanwälte dürften solche Mandanten kennen und sprechen dann gerne und zu Recht von "Beratungsresistenz".
Der Bericht eröffnet Einblick in mindestens eine fremde, seltsame Welt. Zunächst die des Täters: Grund für seine Tat sei gewesen, dass er "seit sieben Jahren immer vor Gericht verloren habe". Er habe sich "ungerecht behandelt" gefühlt. Sieben Jahre Pech, sozusagen. Zu den Tatumständen habe der Täter nichts gesagt, sich dafür aber darüber beklagt, dass er seit seiner Verhaftung nichts gegessen und keine passende Wäsche bekommen habe. Der Mann wird psychiatrisch untersucht; ich gehe davon aus, dass in der Zusammenfassung des Gutachtens der Begriff "narzisstische Persönlichkeitsstörung" auftauchen wird.
Die Frage, die sich hier stellt, ist: Hat dies die Justiz verschuldet oder gibt es einfach immer mehr Menschen, deren subjektives Rechtsempfinden derart krass von der Realität abweicht, dass sie im Extremfall sogar zur Waffe greifen? Michael Kohlhaas war ursprünglich zumindest im Recht.
Es ist nicht ungewöhnlich, dass jemand vor Gericht verliert. Die meisten Menschen empfinden es schon als Niederlage, wenn sie nicht gewinnnen. Also ist für diese Menschen schon ein sinnvoller Vergleich eine gefühlte Niederlage. Es kommt auch häufiger vor, dass jemand vor Gericht zu Unrecht verliert. In diesem Sinne wird es vor Gericht immer mehr Verlierer als Gewinner geben.
Aber es ist außerordentlich unwahrscheinlich, dass jemand immer nur zu Unrecht verliert. Da ist es sehr viel wahrscheinlicher, dass derjenige ein gestörtes Rechtsempfinden hat, oder sagen wir vorsichtiger: Ein Rechtsempfinden, dass sich in den geltenden Gesetzen nicht wiederfindet. Diese Menschen wären mehr als andere auf einen guten Rechtsberater angewiesen, den sie aber selten in Anspruch nehmen, da sie ihr Recht ja zu kennen meinen.
Die meisten Rechtsanwälte dürften solche Mandanten kennen und sprechen dann gerne und zu Recht von "Beratungsresistenz".
Montag, 16. Januar 2012
Interessantes Stimmungsbild
Der Kollege Hoenig berichtet hier über eine Richterin, die offenbar häufiger mal Haftbefehle erlässt. Die Darstellung ist erwartungsgemäß realistisch und spiegelt das wieder, was ein Strafverteidiger so im Berufsalltag erlebt. Mit Ausnahme des Umstandes, dass man eher selten Richter derart unbefangen über ihre Entscheidungsfindung reden hört, zumal die Beratung ja üblicherweise im Geheimen stattfindet.
Deshalb verwundert die Geschichte an sich zunächst einmal nicht. Bemerkenswert an diesem Beitrag sind aber zwei Dinge: 1.Auf einer Metaebene die Umstände des Dialogs und 2.die Reaktion der Kommentatoren.
Der Dialog zwischen Richterin und Staatsanwältin strotzt wohl nicht nur aus meiner Sicht vor Menschenverachtung und Zynismus. Sowohl Richterin als auch Staatsanwältin beklagen sich - offenbar ironisiert ("wenigstens Haftverschonung") - darüber, dass nicht genug Angeklagte inhaftiert würden. Vielleicht beklagten sie sich auch nur darüber, dass Obergerichte ihnen widersprechen, aber das kommt praktisch auf dasselbe heraus. Dem Gesprächsverlauf zu schließen scheinen beide darunter zu leiden, dass nicht genügend ihrer Haftbefehle aufrecht erhalten werden. Dabei fällt - so der Kollege Hoenig das Gespräch richtig und vollständig wiedergibt - nicht ein Wort zur Frage, ob eigentlich die Voraussetzungen der Haft vorlagen. Ein naiver Jurist könnte auf die Idee kommen, dass dies das erste - und einzige - ist, das interessieren sollte, nicht etwa die eigene Befindlichkeit. Man könnte dieses Gespräch daher zusammenfassend als extrem unprofessionell bezeichnen.
Umso erschreckender, dass es offenbar freimütig und vollkommen arglos vor den Ohren eines Strafverteidigers geführt wurde. Da scheint man bei der Justiz nicht einmal mehr ein schlechtes Gewissen zu haben.
Der zweite erstaunliche Umstand sind die Reaktionen der Kommentatoren, vom aktuell letzten Kommentatoren ("A.N.") zusammengefasst als "drei zurückhaltende, richterfreundliche Kommentare und ein Troll"). Die drei ersten, die "richterfreundlichen" Kommentare bewegen sich allesamt auf rein hypothetischer Ebene und befassen sich rein spekulativ mit möglichen Erklärungen für das skurrile Verhalten der Justizpersonen. Statt die offensichtlich rechtsfremden Auffassungen zu thematisieren, wird versucht, Fehlverhalten schön zu reden.
Ich habe den Verdacht, dass diese Kommentatoren ihre Auffassung nur genau so lange hegen, wie sie nicht selbst einmal betroffen sind. Sollte mal ein Haftbefehl gegen so jemanden oder einen seiner Angehörigen erlassen werden, dann werden dies erfahrungsgemäß diejenigen sein, die am lautesten jammern, dass alles ein Irrtum sei, und sie werden auf den Rechtsstaat schimpfen.
Aber erst dann.
Deshalb verwundert die Geschichte an sich zunächst einmal nicht. Bemerkenswert an diesem Beitrag sind aber zwei Dinge: 1.Auf einer Metaebene die Umstände des Dialogs und 2.die Reaktion der Kommentatoren.
Der Dialog zwischen Richterin und Staatsanwältin strotzt wohl nicht nur aus meiner Sicht vor Menschenverachtung und Zynismus. Sowohl Richterin als auch Staatsanwältin beklagen sich - offenbar ironisiert ("wenigstens Haftverschonung") - darüber, dass nicht genug Angeklagte inhaftiert würden. Vielleicht beklagten sie sich auch nur darüber, dass Obergerichte ihnen widersprechen, aber das kommt praktisch auf dasselbe heraus. Dem Gesprächsverlauf zu schließen scheinen beide darunter zu leiden, dass nicht genügend ihrer Haftbefehle aufrecht erhalten werden. Dabei fällt - so der Kollege Hoenig das Gespräch richtig und vollständig wiedergibt - nicht ein Wort zur Frage, ob eigentlich die Voraussetzungen der Haft vorlagen. Ein naiver Jurist könnte auf die Idee kommen, dass dies das erste - und einzige - ist, das interessieren sollte, nicht etwa die eigene Befindlichkeit. Man könnte dieses Gespräch daher zusammenfassend als extrem unprofessionell bezeichnen.
Umso erschreckender, dass es offenbar freimütig und vollkommen arglos vor den Ohren eines Strafverteidigers geführt wurde. Da scheint man bei der Justiz nicht einmal mehr ein schlechtes Gewissen zu haben.
Der zweite erstaunliche Umstand sind die Reaktionen der Kommentatoren, vom aktuell letzten Kommentatoren ("A.N.") zusammengefasst als "drei zurückhaltende, richterfreundliche Kommentare und ein Troll"). Die drei ersten, die "richterfreundlichen" Kommentare bewegen sich allesamt auf rein hypothetischer Ebene und befassen sich rein spekulativ mit möglichen Erklärungen für das skurrile Verhalten der Justizpersonen. Statt die offensichtlich rechtsfremden Auffassungen zu thematisieren, wird versucht, Fehlverhalten schön zu reden.
Ich habe den Verdacht, dass diese Kommentatoren ihre Auffassung nur genau so lange hegen, wie sie nicht selbst einmal betroffen sind. Sollte mal ein Haftbefehl gegen so jemanden oder einen seiner Angehörigen erlassen werden, dann werden dies erfahrungsgemäß diejenigen sein, die am lautesten jammern, dass alles ein Irrtum sei, und sie werden auf den Rechtsstaat schimpfen.
Aber erst dann.
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