Dienstag, 10. Januar 2012

Ermächtigungslos

Nach einer Meldung der Frankfurter Rundschau wurde der für diese Woche geplante Verhandlungstermin im Verfahren wegen Vorwurfs der "Verunglimpfung des Bundespräsidenten" gegen einen Blogger aus Sachsen abgesetzt.

Laut FR zog der Bundespräsident seine für die Strafverfolgung erforderliche Ermächtigung gem. § 90 Abs. 4 StGB zurück. Spannend ist die Begründung, die das Bundespräsidialamt für diese Entscheidung gegeben haben soll:
"Nach Analyse der Anklageschrift, der Entschuldigung des Angeklagten vom 04.01.2012 und einer Stellungnahme des Pflichtverteidigers (!) sei das Justiziariat des Bundespräsidialamtes zu dem Ergebnis gekommen, dass der vermutete rechtsradikale Hintergrund, der für die Ermächtigung ausschlaggebend war, nicht erhärtet werden konnte". 
Da ist man im Bundespräsidialamt also bis dato davon ausgegangen, die "Tat" hätte einen rechtsradikalen Hintergrund? Wie ist man denn darauf gekommen? Weil der Angeklagte ein Photo ins Internet gestellt hat, auf dem die Gattin des Präsidenten ihren Arm etwas ungeschickt hebt und durchaus unflätig als "Blitzmädel" bezeichnet wird? Was hat das mit dem Präsidenten zu tun? Und warum sollte jemand, der einen anderen mit einem rechtsradikalen Hintergrund in Verbindung bringt, selbst rechtsradikal sein?

Mir fallen da jetzt einige weit schwerer wiegende Taten ein, deren rechtsradikaler Hintergrund... Aber lassen wir das.

Versuchsanordnung

Vor dem Landgericht ist ein Bürger wegen einer Straftat angeklagt. Das Gericht nimmt Angaben des Angeklagten zur Person auf, dann verliest der Staatsanwalt die Anklageschrift. In der darauf folgenden Beweisaufnahme wird zunächst der Angeklagte zur Sache gehört. Der Angeklagte äußert sich zum Vorwurf, gesteht ihn teilweise ein, teilweise relativiert er ihn. Es werden Zeugen gehört, Urkunden verlesen und sogar einige Sachverständige kommen zu Wort.

Schließlich fährt der Verteidiger des Angeklagten dazwischen und beantragt, das Verfahren einzustellen mit der Begründung, der Angeklagte hätte sich doch schließlich entschuldigt. Dabei lassen wir sprachliche Spitzfindigkeiten mal außen vor, wie z. B., dass man sich nicht selbst entschuldigen, sondern nur um Entschuldigung bitten kann. Würde das Gericht diesem Antrag wohl stattgeben? Wahrscheinlich wäre der Richter erst einmal völlig verdutzt, ob dieses kruden Ansinnens. Denn es geht bei der Beurteilung eines persönlichen Verhaltens nicht um den Standpunkt des Handelnden, sondern es geht zu allererst um dessen VERANTWORTLICHKEIT.

Nun hat das Gericht den Antrag also abgelehnt und es wird weiter verhandelt. Der Angeklagte hat vollmundig angekündigt, zu allen Vorwürfen eine Erklärung abzugeben, nun sind allerdings durch die Beweisaufnahme unzählige neue Unstimmigkeiten aufgetaucht. Ein Beweismittel taucht auf, dass nach Auskunft des Angeklagten seine Unschuld beweisen würde. Aber der Angeklagte vernichtet dieses Beweismittel. Stattdessen kündigt er an, am nächsten Verhandlungstag alle Vorwürfe mittels selbst mitgebrachter Beweismittel widerlegen zu können.

Als es dann soweit ist, sagt der Angeklagte die Beweismittel aus Gründen des - eigenen! -  Persönlichkeitsschutzes nun doch nicht vorlegen könne bzw. wolle. Stattdessen lässt er seinen Verteidiger eine Erklärung verlesen mit dem das Beweisthema mitgeteilt und das Gericht im übrigen gebeten wird, das Beweisthema bitte aus Rücksichtnahme auf den Angeklagten doch mal einfach so zu glauben. Staunen und Ungläubigkeit bei den Prozessbeteiligten würde sicherlich immer größer. Ein Angeklagter, der die Beweisaufnahme im eigenen Verfahren einfach so selbst absagt und Freispruch verlangt, weil er es gerne möchte und sonst seine Persönlichkeit Schaden nehmen könnte!

Da spätestens würde der ganze Saal lachen. Und deswegen lachen jetzt alle über den Bundespräsidenten.

Freitag, 6. Januar 2012

Die Klotür des Internets

Selten war das Unwort des Jahres so schnell gefunden wie dieses Jahr. Schon am 06.01.2012 ist es eigentlich unabwendbar, und es heißt "Transparenz". Das bedeutet wörtlich übersetzt eigentlich "durchscheinend" und wird insbesondere im übertragenen Sinne ausschließlich positiv besetzt. Jeder will es sein, auch wenn er es nicht ist. Wo man früher die Wahrheit gesagt oder wenigstens behauptet hat, dass man es täte, da ist man heute transparent. Oder will es sein.

Unternehmen sind transparent, Politiker sind transparent, alles soll transparent sein. Sogar eine NGO nennt sich danach und will Transparenz auch noch zwischenstaatlich etablieren, und diese seltsame Internetseite sowieso. Jean-Remy von Matt soll schon vor längerer Zeit gesagt haben, Blogs wären die Klowände des Internets; wenn dem so ist, dann ist Transparenz das Öffnen der Klotür.

Als die Achtundsechziger die Klotüren in ihren WGs ausgehängt haben, wollten sie bereits Transparenz, haben es nur noch nicht so genannt. Heutzutage werden im Namen der Transparenz überall die virtuellen Klotüren aufgerissen, um anderen beim Scheißen zuzusehen. Um dies für uneingeschränkt positiv zu halten, muss man wohl ein "digital native" sein. "Digital naive" träfe die Sache besser.

Ich will nicht sehen, was andere auf dem Klo tun, und ich halte es auch nicht für sinnvoll, andere zum Zugucken zu zwingen. Wenn der britische Botschafter den deutschen Kulturattachée für einen ungebildeten Crétin und den Botschafter für einen alkoholkranken Hurenbock hält, dann dient es der politischen Hygiene, wenn er dies hinter geschlossenen Türen tut. Und zwar auch dann, wenn er mit seiner Ansicht Recht hat. Gerade dann. Etwas Geheimnis tut eben jeder Beziehung gut.

Derjenige, der mit lautem Bohei die Klotür zum Forum internum aufreißt, erweist der Welt damit einen Bärendienst.

Mittwoch, 4. Januar 2012

Der einzig würdige Präsident

Das Amt des Bundespräsidenten ist beschädigt. Nachdem der vorletzte Bundespräsident sich beleidigt zurückgezogen hat, und der aktuelle das Amt auf dem Niveau eines Zirkusclowns bewirtschaftet, wird es Zeit für den Anbruch einer neuen Ära: Ein neuer Präsident muss her. Ein Macher. Ein ganz großer.

Einer, der sich über Parteigrenzen hinweg Ansehen in Politik und Gesellschaft erarbeitet und nicht nur ererbt hat. Einer dessen Einfluss nicht dem Proporz, sondern seiner Person geschuldet ist. Einer, der Verantwortung übernimmt, auch wenn er dabei einmal weit über das Ziel hinausschießt. Einer, der in vorderster Front mit breiter Brust seine Meinung sagt - und nicht still in der Ecke etwas in sich hineingrummelt, um es später jederzeit verleugnen zu können, sollte der Wind sich drehen. Einer, der unangenehme Wahrheiten nicht scheut, auch wenn es auf ihn zurückfallen könnte. Einer, der selbst denjenigen die Hand reicht, die ihn vorher mit Kleingeld beworfen haben. Kurz: Einer der da ist, wenn es um die Wurst geht.

Und da kann es nur einen geben: Ihn.

Dienstag, 3. Januar 2012

Ansprache des Bundespräsidenten

"Freunde, Deutsche, meine lieben Landsleute!

Ich wende mich heute mit einem persönlichen Anliegen an sie. Die letzten Wochen und Monate waren nicht leicht für mich und meine Frau Bettina. Wir haben am eigenen Leib erfahren müssen, wie wenig man als Präsident in Deutschland eigentlich zählt. Als ich mich um dieses Amt beworben habe, waren meine Erwartungen groß. Aber ich bin bitter enttäuscht worden. Von Ihnen.

Niemals hätte ich mir träumen lassen, welchem Druck ich sogar als Staatsoberhaupt eines demokratischen Staates ausgesetzt sein würde. So etwas kannte ich aus meiner früheren Tätigkeit in Niedersachsen nicht.

Ehrlich entsetzt und bestürzt hat mich aber, dass selbst die konservative Presse nicht davor halt macht, den eigenen Präsidenten zu verunglimpfen. Aus mir völlig unverständlichen Gründen haben die Ermittlungsbehörden auf meine zahlreichen Ermächtigungen bisher nur zögernd und aus meiner Sicht völlig unzureichend reagiert.

Ich habe mich in den letzten Tagen einer immer größer werdenden Zahl von Neidern und Missgünstigen gegenüber gesehen, die mir mit wachsender Offenheit meinen Erfolg und mein Amt missgönnen. Das ist mehr, als ich ertragen kann. Ich bin am Ende meiner Kräfte angelangt. Der Rubikon ist überschritten.

Liebe Landsleute! Ich habe mich daher entschieden, nicht mehr öffentlich aufzutreten und bitte sie dafür um ihr Verständnis.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit."


Montag, 2. Januar 2012

Der Junior unter dem Fach

Es gibt Rechtsanwälte und es gibt Fachanwälte. Letztere sind auch Rechtsanwälte, haben aber besondere theoretische und praktische Kenntnisse in einem Spezialgebiet nachgewiesen. Deswegen gibt es die Bezeichnung "Fachanwalt" nur in Verbindung mit einem Spezialgebiet, z. B. "Fachanwalt für Agrarrecht". Die Bezeichnung "Rechtsanwälte und Fachanwälte", wie sie auf den Briefköpfen etlicher Kollegen zu finden ist, dürfte daher irreführend sein. Aber das nur am Rande.

Viele Rechtsanwälte wären gerne Fachanwalt für irgendetwas, haben aber bisher die erforderlichen Nachweise nicht erbringen können, was  auch daran liegen mag, dass die Erfordernisse zum Teil - zurückhaltend ausgedrückt - nicht gerade realitätsnah sind. Aber auch das nur am Rande. Findige Kollegen haben seit jeher versucht, diese Anforderungen zu umschiffen, indem sie den "Fachanwalt" durch ein möglichst ähnlich kompetent klingendes aber nicht geschütztes Synonym ersetzt haben, z. B. "Spezialist".

Dem hat das der Bundesgerichtshof auf die Klage eines Kollegen mit einem gnadenlos vergurkten Urteil einen Riegel vorgeschoben. Zuvor hatte dieser Kollege sich als "Spezialist für Verkehrsrecht" bezeichnet und sich bei der für ihn zuständigen Rechtsanwaltskammer selbst angezeigt, um einen Rechtsstreit zu provozieren. Der BGH orakelt in diesem Urteil unter anderem, dass Fachanwälte eigentlich gar keine Spezialisten wären und diffamiert mal wieder Rechtsanwälte. Aber auch ist nicht das eigentliche Thema. Seit diesem "Spezialisten-Urteil" darf man sich jedenfalls nur noch dann Spezialist nennen, wenn für das vereinnahmte Spezialgebiet noch kein Fachanwaltstitel erhältlich ist. "Spezialist für Agrarrecht" kann man also z. B. nicht (mehr) sein, auch wenn man es ist.

Die Rechtsanwaltskammern diskutieren seit längerem, ob es gleichwohl erlaubt sein soll, die Nachfrage dieser Kollegen trotzdem zu bedienen und einen "kein Fachanwalt für" einzuführen. Die Frage drängt, denn die Weiterbildungsbranche wittert zusätzliche Einnahmequellen bei Nicht-Fachanwälten. Euphemistisch ausgedrückt wird dieser Nicht-Fachanwalt "Spezialisierungshinweis unterhalb der Fachanwaltsschwelle" oder ähnlich genannt. Gerne wird auch "Junior-Fachanwalt" dazu gesagt, wahrscheinlich, weil das etwas nach Junior-Professur klingt. Als ob das ein Renommee wäre.

Jetzt hat das Soldan Institut herausgefunden, dass 80 % der Rechtsanwälte solch eine zertifizierte Qualifizierung ablehnen. Aber das zählt nicht. Relativierend erklärt man deshalb gleich dazu, dass in der Gruppe der Nicht-Fachanwälte nur 46 % gegen die Einführung des zertifizierten Nicht-Fachanwalts seien. Das ist in etwa so, als wenn nur 46 % der Hausschweine gegen die Einführung des zertifizierten Vegetariers wären.

Wenn also sogar knapp die Hälfte der durch eine Regelung eigentlich Begünstigten noch gegen diese Regelung votieren, dann scheint mit der Regelung etwas nicht zu stimmen. Und so ist es auch. Die Regelung ist Unsinn. Wenn sie ein Anwaltsprekariat einführen wollen - soweit es das nicht sowieso bereits gibt - auf diese Weise schaffen sie es auf jeden Fall.


Der Arm an der Frau des Präsidenten


Hat sie den Arm gehoben oder nicht?

Diese Frage wird in der Diskussion um den Bundespräsidenten aufgeworfen, in der es auch um dieses Photo geht. Und eine Norm steigt aus dem Dunkel des Strafgesetzbuches auf, die kaum einer kennt: § 90 StGB (Verunglimpfung des Bundespräsidenten).

Der Standardkommentar zum StGB des Herrn Fischer widmet dieser Norm gerade einmal eine halbe Seite, es gibt genau einen Literaturhinweis auf eine Dissertation aus dem Jahre 1990 und lediglich fünf Rechtsprechungsnachweise, von denen die jüngste Entscheidung aus dem Jahr 1984 datiert. Die Norm scheint vornehmlich in den Anfängen der Republik angewandt worden zu sein; einziges aufgeführtes Beispiel ist die Bezeichnung als "Vaterlandsverräter" durch ein Mitglied eines Vertriebenenverbandes. Klingt alles ziemlich lange her.

Es scheinen sich nicht allzu viele Bundespräsidenten verunglimpft gefühlt zu haben in den letzten sechzig Jahren. Bundespräsident Heuss soll sich nach Amtsantritt sogar beim Bundesjustizminister erkundigt haben, wann er sich "verunglimpft" zu fühlen habe (Nachweis hier). Der war offenbar noch ein Souverän im wahrsten Sinne des Wortes.

Aber je seltener eine Norm angewandt wird, desto dunkler erscheint sie dem Betrachter und in der Dunkelheit treten mitunter Halluzinationen auf. § 90 StBG knüpft mit seiner Tathandlung ("Verunglimpfung") an die Tathandlungen der § 185 bis 187 StBG an, also Beleidigung, Üble Nachrede und Verleumdung. Damit erfährt der Tatbestand ebenso wie diese Delikte eine Fülle von inner- und außertatbestandlichen Einschränkungen, von denen der Kollege Hoenig hier nur einige anreißt. Im Ergebnis dürfte eine Verurteilung ausgesprochen unwahrscheinlich sein. Souveränes Verhalten eines Präsidenten sieht anders aus; hier passt eher der Ausspruch von der Eiche und der Sau, die sich daran schuppert.

Aber zurück zum Ausgangsarm: Der gehört nicht dem Präsidenten, sondern - wenn überhaupt - seiner Gemahlin, und liegt somit eindeutig außerhalb des Tatbestandes des § 90 StGB. Der Präsident selbst hat seinen Arm brav eingeknickt und winkt unverdächtig. Das Photo scheint im übrigen echt zu sein, Hinweise von Veränderungen weist es nicht auf. Die Gesamtumstände sprechen wohl eher dafür, dass Frau Bundespräsident etwas ungeschickt gewinkt und ein Photograf einen Zufallstreffer gelandet hat.

NACHTRAG: Mehr zum Präsidenten wird es hier nicht geben. Aus Angst vor Verunglimpfung. Nur noch eins - das hier.