Unter dem Titel "Ich versuche, wirklich gerecht zu sein" erschien gestern bei Süddeutsche.de der Bericht eines - Lars M. genannten - Amtsrichters. Die Lektüre ist lehrreich, aber quälend. Wer bis dato geglaubt hatte, Richter wären latent rechtsstaatsfeindlich eingestellt und hätten von Straf- und Prozessrecht keine Ahnung, der erfährt hier: Das stimmt. Und es ist alles noch viel schlimmer.
Der Arbeitsbericht dieses Richters ist so absurd, dass manch Rechtsanwalt sich nicht getraut hätte, etwas derartiges auch nur in parodistischer Absicht über Richter zu äußern. Wenn dieser Bericht bloß halbwegs authentisch sein sollte - wovon wohl auszugehen ist - dann steht es schlimm um den Rechtsstaat.
"Lars M." zeigt sich oberflächlich menschenfreundlich, er erklärt seinen Angeklagten offenbar gerne und viel und rät dem Leser:
"Falls Sie einmal vor Gericht landen, seien Sie freundlich und - wenn Sie Mist gebaut haben - einsichtig."
Denn bei "Gericht kann eigentlich jeder landen". Der Gedanke, dass ein Angeklagter keinen "Mist gebaut" haben könnte, kommt ihm allerdings auf fünf Seiten kein einziges Mal. Die Unschuldsvermutung findet im ganzen Artikel ebenso häufig Erwähnung, nämlich gar nicht. Lars M. sieht es ganz offenbar auch nicht als seine Aufgabe, den Tatvorwurf aufzuklären - auch hiervon ist in dem Artikel nicht ein einziges Mal die Rede. Stattdessen möchte er die Seele der Bösewichter ergründen:
"Ich gebe keine Lebenstipps, aber ich will wissen, woran es hakt."
Denn:
"Freisprechen kann ich so einen (Unfallfahrer) nicht, wenn der Staatsanwalt einen Strafbefehl beantragt hat."
Ja, das steht da wirklich. Dieser Richter sagt allen Ernstes in einer als intellektuell geltenden Tageszeitung, er könne nicht freisprechen, wenn die Staatsanwaltschaft etwas anderes beantragt hat. Da ist sie offenbar auf einmal dahin, die richterliche Unabhängigkeit, die sonst immer allen so wichtig ist.
Andererseits müsse er sich natürlich "als Richter an die Gesetze halten", hätte aber
"einen größeren Ermessensspielraum als viele denken".
Und jetzt hört der Spaß langsam auf lustig zu sein.
Richter haben alles mögliche, aber keinen Ermessensspielraum. Wenn jemand der Tat nicht überführt werden kann, ist er freizusprechen, dazwischen ist nichts. "Ermessensspielraum" ist ein Begriff aus dem Verwaltungsrecht, der hier auch nicht von einem Laien mal eben versehentlich falsch verwendet wurde - hier schreibt ein Richter (!) und er schreibt: Stuss.
Er beschreibt auch noch einige Einzelfälle, die vor Rechtsfehlern nur so strotzen. Wenn schon sein Betrag in einer überregionalen Tageszeitung derartig fehlerhaft ist - man mag sich nicht ausmalen, wie seine Urteile aussehen.
Nur ein Beispiel:
"Wenn jemand mehr als 1,6 Promille hat, gilt er als absolut fahruntauglich und macht sich strafbar. Dem muss ich eine Geldstrafe aufbrummen, oft ein ganzes Monatsgehalt. Noch härter sind die Folgen: Der Verurteilte muss zum MPU-Test (alleine schon dieser Ausdruck, Anm. d. Verf.), sonst verliert er seinen Führerschein und darf theoretisch nicht einmal mehr Fahrrad fahren."
Auch hier muss man erst vorsorglich nochmals dazusagen: Das steht da wirklich.
An diesen Aussage ist so ziemlich alles falsch - und da solche Fälle in der Praxis ständig vorkommen, wird man befürchten müssen, dass der Herr Amtsrichter sie auch in seinem Beruf ständig falsch macht. Das ist nur noch erschütternd.
Auch für die juristischen Laien habe ich mal nur aus diesem einen Absatz alle fehlerhaften Aussagen herausgesucht; es handelt sich um fünf Zeilen.
- Absolut fahruntauglich ist man bereits mit 1,1 Promille.
- Strafbar macht man sich bereits dann.
- Dem folgt keinesfalls zwingend eine Geldstrafe.
- Man verliert nicht den "Führerschein", sondern die Fahrerlaubnis wird entzogen.
- Man "muss" auch nicht zur MPU (das "U" steht übrigens für "Untersuchung", der "Test" ist daher doppelt gemoppelt); die MPU ist eine Auflage, an die die Fahrerlaubnisbehörde (nicht der Richter!) unter Umständen die Neuerteilung der Fahrerlaubnis knüpft.
- Zum Fahrradfahren braucht man keine Erlaubnis.
Was der Herr Amtsrichter mit dem theoretischen Dürfen meint, müsste er mir nochmal erklären.