Montag, 29. November 2010

Noten für den Rechtsanwalt

Die meisten Menschen mögen angeblich keine Schulnoten. Bei dieser allgegenwärtigen Abneigung gegen Benotung ist es verwunderlich, wie viele Internetportale es gibt, in denen man Rechtsanwälte benoten kann und wie rege davon Gebrauch gemacht wird. Das scheinen die Menschen toll zu finden.

Dabei spricht eine Menge für Schulnoten, und eine noch größere Menge gegen die Benotung von Rechtsanwälten. Denn schulische Leistungen sind sehr gut messbar, da der Lernstoff vorgegeben ist und die Erreichung des Lernziels somit objektiv messbar ist. Die Bewertungsskala der Schulnoten von "sehr gut" bis "ungenügend" ist dabei so transparent, dass sie in fast allen Lebensbereichen übernommen gerne wird. Eine "drei" hat ungleich mehr Aussagekraft als irgendein windelweicher Bericht, der doch nur verschleiern soll, dass der Sprössling das Klassenziel verfehlt hat.

Anwaltliche Leistungen hingegen kann man nicht objektiv bewerten. Das muss schon deshalb scheitern, weil jede verobjektivierbare Zielvereinbarung fehlt. Wenn zwei sich streiten, kann höchstens einer gewinnen. Ist der Rechtsanwalt des anderen deshalb schlecht? Natürlich nicht. Vielleicht hatte der Gegner einfach nur das Recht auf seiner Seite. Anders herum kann selbst der schlechteste Rechtsanwalt den Sieg seines Mandanten manchmal nicht vereiteln.

In einem Strafprozess kann es für den Strafverteidiger ein Riesenerfolg sein, wenn er seinen Mandanten vor der Sicherungsverwahrung rettet - auch wenn der Mandant mit den fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe überhaupt nicht einverstanden ist.

Um einen Rechtsanwalt korrekt beurteilen zu können, bedürfte es daher erst einmal einer realistischen Zielvereinbarung. Das hieße, dass solch eine gemeinsame Zielvorgabe nicht nur getroffen werden müsste, sie müsste auch noch realistisch sein. Eine realistische Einschätzung der Zielvorgabe aber setzte wiederum vertiefte Rechtskenntnisse voraus - die bei den meisten Menschen so wenig vorhanden sein dürfte, wie bei mir Kenntnisse über anorganische Chemie.

Warum also wollen so viele Menschen unbedingt ihren Rechtsanwalt benoten? Wollen die sich rächen? Warum dann gerade an ihrem Rechtsanwalt, der im Zweifel noch der einzige sein wird, der ihnen wirklich helfen will?

9 Kommentare:

  1. Einer Zielvereinbarung bedarf es m. E. nicht. Den Grund dafür liegt in der Abgrenzung von Dienst- und Werkvertrag; ein klar fassbares, mit Ja/Nein zu erreichendes Leistungssoll gibt es beim Dienstvertrag nicht.

    Fehler gibt es aber trotzdem.

    Diese zu erkennen und zu bewerten, erfordert in der Tat häufig juristischen Sachverstand, der Mandanten typischerweise fehlt. Allerdings gibt es genügend Punkte, die auch ein juristischer Laie sicher beantworten kann, bspw.:

    - Hat mich mein Anwalt über den Verfahrensablauf gut informiert?
    - Waren die Erklärungen meines Anwalts verständlich?
    - Bin ich über Kosten und Gebühren aufgeklärt worden?
    - Sind die Sprechzeiten und telefonische Erreichbarkeit annehmbar?
    - Wenn ich verloren habe: Verstehe ich, warum (Rechtsansicht des Richters, Rechtslage nach dem Gesetz, Ergebnis der Beweisaufnahme, Gegner hat etwas nicht bestritten, ...)?

    Auch Mängel in anwaltlichen Kernkompetenzen können über verpennte Fristen, falsche oder knappe Sachverhaltsdarstellungen in Schriftsätzen, Auftreten in der Verhandlung u. v. a. m. für den Laien offensichtlich sein.

    Insofern verstehe ich die Ablehnung nicht ganz.

    Oder gab es für Sie eine schlechte Note?

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  2. "Anwaltliche Leistungen hingegen kann man nicht objektiv bewerten."

    Und schon sind wir beim Hauptproblem: jede Menschengruppe meint, man könne zwar alle anderen objektiv beurteilen, aber gerade sie selbst nicht. Haben schon Lehrer gedacht, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Hotels, ... Jetzt halt noch Anwälte.

    Ich sehe da kein Problem.

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  3. Das Problem der objektiven Beurteilung liegt im Grunde genommen im folgenden Satz: Zwischen Recht haben und Recht bekommen besteht ein himmelweiter Unterschied.

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  4. Für das Fehlen einer Zielvereinbarung ist doch der Anwalt selbst verantwortlich. Um bei dem Beispiel der ersparten Sicherungsverwahung zu bleiben: Wenn der Verteidiger dem Mandanten frühzeitig mitteilt, daß sich die 15 Jahre nicht verhindern lassen, wohl aber die Sicherungsverwahrung, dann ist der Mandant informiert und wird auch nicht vom Anwalt erwarten, daß der einen Freispruch herbeizaubert.

    Schlechte Meinungen von Mandanten dürften nicht selten das Ergebnis von zu hohen Erwartungen sein, weil der Anwalt nicht Klartext gesprochen hat. Ausnahmen bestätigen die Regel.

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  5. Der Beitrag hat das Thema verfehlt.

    Die Frage ist ja nicht die Vergleichbarkeit der Anwaltsbewertung mit den Schülerbenotung, sondern mit der Bewertung von Lehrern, Professoren, Ärzten usw.

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  6. Lieber schlechte Noten als die Rechnung nicht bezahlt zu bekommen.

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  7. Allzuviel dürfte bei den Noten nicht herauskommen, da der Mandant in der Regel grundsätzlich nur danach benotet ob er seine persönliche subjektive Gerechtigkeit erlangt hat.

    Mandant: "Herr RA, können wir nicht das Gericht bitten mir Recht zu geben"
    RA (hat fast keine Ahnung von der rechtlichen Materie): "Was heisst da bitten, Sie werden auf das Ihnen zustehende Recht pochen, denn das steht Ihnen zu."
    Anwalt verliert erste und zweite Instanz zu 100%, verstirbt dann aber. Mandant zahlt Rechnung dennoch freudig.

    Gleicher Fall neuer Anwalt:
    Anwalt ist sehr fundiert auf dem Rechtsgebiet und prüft, kommt aber zu keinem anderen Ergebnis wie bereits vom Gericht entschieden worden ist und erklärt, dass er sich alle Klagen sparen kann.
    Dieser miese Anwalt sollte keinen cent für seine Arbeit erhalten, weil er ihm kein Recht gegeben hat.

    Auch in Rechtsforen erhält man von Menschen, wenn diese im Recht sind und man dieses erklärt gerne mal eine positive Bewertung.
    Erklärt man es ihm ausführlich aber mit für ihn negativen Ergebnis bekommt man nur in einem von 1000 Fällen eine positive Bewertung und noch häufiger wird man beschimpft, weil man ihm kein Recht gibt.

    Das mit der Benotung ist also sehr schwer.

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  8. Es gibt Anwälte die wollen sicher helfen aber auch andere die nur an die Kohle wollen.
    Heutzutage steht wohl jedem das Wasser bis zum Hals, auch meinem tollen Anwalt.
    Daher finde ich das schon richtig, mit der Benotung.
    Schwarze Schafe sollte man auch Empfehlen können!

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  9. Wer würde einen Musterprozess führen.
    Mir fehlt leider das nötige Kleingeld!

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