Nachdem der Arbeitgeber die Mandantin nach Krankmeldung einfach bei ihrem Krankenversicherer abgemeldet hatte, ergab sich für diese Beratungsbedarf. Bei der Überprüfung der durchaus nicht einfachen Rechtslage las ich am Rande auch den Arbeitsvertrag und was soll ich sagen: Der ist eine Wucht!
Darin heißt es etwa zum Thema "Einsatzgebiet", nach der Nennung zweier Objekte, an denen die Mandantin regelmäßig als Reinigungskraft eingesetzt werden sollte:
"Sollten die o. g. Firmen den Auftrag kündigen oder mit der erbrachten Leistung nicht zufrieden sein, erlischt dieser Anstellungsvertrag."
Das Rechtsinstitut des automatischen Erlöschens eines Vertrages bei Intervention eines Dritten war mir bisher noch nicht bekannt und ich beneide den Gegner um seinen Einfallsreichtum. Angeblich soll ihm bei der Abfassung dieses Vertrages sogar ein Rechtsanwalt geholfen haben. Aber manchmal möchte man auch einen Gegner einfach nur anflehen, sich doch mal ordentlich beraten zu lassen.
Als Rechtsanwalt der Gegenseite darf man das ja nicht.
In AGB ist oft viel Müll enthalten, denn
AntwortenLöschen1. die Gegenseite könnte sich ja abschrecken lassen
2. Hauptsache es steht etwas drinnen.
So manche Parkettpflegerin wird sich auf diese Weise schon abschrecken haben lassen...
@RA Munziger: Das soll im Arbeitsvertrag drin stehen, nicht in den AGB.
AntwortenLöschenAber das Wort Parkettpflegerin ist mir trotzdem neu, mir ist eigentlich nur Putze geläufig.
@Anonym,
AntwortenLöschendann kennen Sie den "Vision Improvement Technician" (aka Fensterputzer) auch nicht?
Advanced Facility Managerin (kann mit dem Mop beidhändig umgehen)
AntwortenLöschenNein, die kannte ich alle noch nicht.
AntwortenLöschenAber immer gut zu wissen, wie man etwas höflich umschreiben kann.
Was ist denn nun dabei herausgekommen? Das würde mich noch interessieren...
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